Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert auf seiner Website über aktuelle Betrugsmaschen, um Bürger*innen vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Das Vereins- und Stiftungszentrum [1] gibt diese wichtigen Hinweise weiter, um Vereine und Stiftungen für die Problematik zu sensibilisieren.
Aktuelle Betrugsversuche
In jüngster Zeit sind vermehrt E-Mails im Umlauf, die den Anschein erwecken, vom BZSt zu stammen. Vereinzelt werden solche Benachrichtigungen auch per Post versandt. Die Betrüger*innen versuchen, an sensible Daten oder Geld der Empfänger zu gelangen, indem sie Rückzahlungen, angebliche Verspätungszuschläge oder betrügerische Bescheide vortäuschen.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche Mails, SMS oder Briefe zu reagieren. Es wird dringend davon abgeraten, Anhänge oder Links in den Nachrichten zu öffnen. E-Mails sollten unverzüglich gelöscht werden.
Die Behörde gibt einen detaillierten Überblick über die aktuellen Betrugsmaschen und gibt gleichzeitig Tipps, wie man solche Missbrauchsversuche erkennen kann.
Die häufigsten Betrugsmaschen im Überblick:
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Rückzahlung der Einkommensteuer:
Die Empfänger*innen erhalten E-Mails von Adressen, die dem BZSt ähneln (z.B. bzst-poststelle@bzst.de oder Endungen mit „bzst.bund.de“). In diesen E-Mails wird eine angebliche Rückerstattung der Einkommensteuer in Aussicht gestellt, für die eine Identifizierung erforderlich sei.
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Angeblicher Verspätungszuschlag:
Die Empfänger*innen erhalten E-Mails von Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder ähnlichen, die den Eindruck einer offiziellen BZSt-Adresse erwecken sollen. Teilweise ist diesen E-Mails ein PDF-Dokument angehängt, das angeblich einen Bescheid des BZSt darstellen soll. Diese Schreiben gehen teilweise auch auf dem Postweg ein.
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Bescheid per E-Mail:
Die Empfänger*innen erhalten E-Mails von der Absenderadresse „news@bzst-infos.de“, die ein PDF-Dokument mit einem angeblichen BZSt-Bescheid enthalten.
Weitere Betrugsmaschen werden auf der Informationsseite des BZSt [2] detailliert beschrieben.
So erkennen Sie Betrugsversuche:
Das BZSt gibt folgende Hinweise, um Betrugsversuche zu entlarven:
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Zahlungsaufforderung per E-Mail:
Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt in der Regel nur per Brief zugestellt. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt nur, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
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Aufforderung zum Öffnen eines Links zur Zahlung:
Das BZSt wird Sie niemals auffordern, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
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Angabe falscher Kontoverbindungen:
Zahlungen an das BZSt sind ausschließlich per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
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Rechtschreibung und falsche Verwendung von Fachbegriffen:
Betrügerische Schreiben (E-Mails oder Briefe) sind oft in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Fachbegriffe werden häufig falsch verwendet.
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Fehlende Angaben zu Ansprechpersonen im BZSt:
Echte BZSt-Bescheide enthalten in der Regel den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der zuständigen Bearbeiter*innen.
Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen und entsprechende Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Website des BZSt [2].
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