Plötzlich ist der Bildschirm schwarz und die Wahl des Vorstands juristisch hinfällig. Doch so einfach, wie es der schnelle Klick ins Meeting vermuten lässt, ist die rechtliche Absicherung im Hintergrund längst nicht.
Stellen Sie sich eine Bühne vor, auf der die Hauptdarsteller im schummrigen Licht eines Gemeindesaals stehen, während das Publikum als flackernde Mosaiksteine auf einer Leinwand im Hintergrund schwebt. Es ist das neue Theater der Vereinswelt: die hybride Mitgliederversammlung. Seit der Gesetzgeber im Jahr 2023 den Paragrafen 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches entstaubt hat, dürfen Vorstände auch ohne explizite Satzungsänderung zu diesem Tanz zwischen den Welten laden. Doch wie bei jeder großen Inszenierung entscheidet nicht erst der Auftritt über Erfolg oder Misserfolg, sondern bereits das Programmheft – in diesem Fall die Einladung.
Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. [1] weist in seinen aktuellen Analysen auf eine Gefahr hin, die oft so unsichtbar ist wie ein schlecht konfiguriertes WLAN-Signal: Einberufungsmängel. Wer glaubt, es reiche aus, einfach nur „wir treffen uns auch online“ in den Betreff zu schreiben, begibt sich auf eine juristische Gratwanderung. Die Einladung ist nämlich nicht bloß ein organisatorischer Zettel, sondern das Fundament, auf dem jeder Beschluss ruht. Fehlen dort die präzisen Zugangsdaten oder der Hinweis, wie genau die digitale Teilhabe erfolgt, wackelt das gesamte Konstrukt.
Man kann es sich wie eine Brücke vorstellen, die zwei Ufer verbindet. Die eine Seite ist das physische Miteinander, geprägt vom Rascheln der Protokolle und dem Duft von Filterkaffee. Die andere Seite ist die digitale Agora, ein Raum aus Licht und Datenströmen. Wenn die Einladung diese Brücke nicht sicher verankert, wird der virtuelle Zugang zur Falle. Teilnehmer*innen, die aufgrund technischer Unklarheiten in der Einladung nicht beitreten können, werden faktisch von ihrem Stimmrecht ausgeschlossen. In der Welt der Paragrafen bedeutet das: Der Beschluss ist anfechtbar oder gar nichtig.
Es ist faszinierend zu beobachten, wie die altehrwürdige deutsche Vereinsmeierei plötzlich mit den Herausforderungen der Digitalisierung kollidiert. Hier zeigt sich, dass Kunst und Recht oft ähnliche Disziplinen sind: Beide verlangen nach Präzision im Detail, um eine große Wirkung zu erzielen. Ein vergessener Link oder eine unklare Frist in der Einladung wirken wie ein falscher Ton in einer Symphonie – sie stören die Harmonie des gesamten Prozesses.
Der Rat des Vereins- und Stiftungszentrums ist daher so klar wie ein hochauflösender Stream: Sorgfalt ist die beste Versicherung gegen den digitalen Kontrollverlust. Vorstände sollten die Einladung als das wichtigste Dokument des Jahres betrachten, das jedes Mitglied – egal ob analog oder digital – sicher an die Hand nimmt.
Wie gehen wir als Gesellschaft damit um, wenn unsere demokratischen Grundpfeiler in den virtuellen Raum wandern? Sind wir bereit, die nötige Sorgfalt walten zu lassen, damit aus dem Fortschritt keine Haftungsfalle wird? Es lohnt sich, tief in die eigenen Satzungen und aktuellen Rechtstexte einzutauchen, bevor der nächste Klick die Zukunft des Vereins besiegelt.
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