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Gelobt sei, was hilft?

Die Corona-Pandemie stellte Deutschland vor eine Zerreißprobe, deren Ausmaß in der Nachkriegsgeschichte beispiellos war. Nun veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine erste Evaluation. 

Die seinerzeitige Bundesregierung reagierte zur Pandemie mit einem Bündel an Wirtschaftshilfen, um die ökonomischen Schäden zu begrenzen. Eine erste Evaluation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) kommt nun zu einem überwiegend positiven Schluss. Doch ein genauerer Blick offenbart ein differenzierteres Bild.

Laut dem BMWE haben die Hilfen grundsätzlich funktioniert. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass die Programme dazu beitrugen, die Existenz von Unternehmen zu sichern, die deutsche Wirtschaft zu stabilisieren und eine rasche Erholung nach dem Lockdown zu ermöglichen. „Die Ziele der Hilfen wurden erreicht“, heißt es im Bericht. Das Ministerium betont, dass mit den Hilfen rund 136.000 Unternehmen sowie die Arbeitsplätze von etwa 283.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerettet werden konnten.

Kleinstbetriebe im Fokus, Soloselbstständige im Zwielicht

Unbestritten ist, dass ein Großteil der Hilfen bei Kleinst- und Kleinunternehmen ankam. Gerade Soloselbstständige, oft das Rückgrat der Kultur- und Kreativwirtschaft oder der Dienstleistungsbranche, profitierten von den Neustarthilfen. Doch hier liegt auch ein kritischer Punkt: Die Evaluation lässt die spezifische Situation dieser Gruppe teilweise im Unklaren.

Während das BMWE die rasche Auszahlung der Hilfen als Erfolg feiert, bleibt die Frage der Rückzahlungen ein Damoklesschwert. Die Schlussabrechnung der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass viele Empfänger*innen noch nicht wissen, ob und in welcher Höhe sie Gelder zurückzahlen müssen. Gerade für Soloselbstständige, die oft mit geringen Margen arbeiten, kann dies existenzbedrohend sein.

Prüfende Dritte – Segen oder Fluch?

Die Einbindung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwält*innen als „prüfende Dritte“ sollte die Antragsverfahren absichern. Laut Evaluation trugen sie zur Verbesserung der Datenqualität bei. Kritiker*innen halten jedoch dagegen, dass dies die Verfahren unnötig verkomplizierte und Soloselbstständige zusätzlich belastete, die ohnehin schon mit den bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten.

Das BMWE betont, dass Deutschland im internationalen Vergleich angemessen auf die Krise reagiert habe. Zuschussprogramme seien ein probates Mittel gewesen, um Umsatzverluste zu kompensieren. Doch auch andere Länder hatten ihre eigenen Strategien, und ein tiefergehender Vergleich könnte wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Krisen liefern.

Ein Erfolg mit Fragezeichen

Die Corona-Wirtschaftshilfen waren zweifellos ein wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung. Die Evaluation des BMWE zeichnet ein überwiegend positives Bild. Doch es bleiben Fragen offen. Insbesondere die Situation der Soloselbstständigen und die Unsicherheit bezüglich der Rückzahlungen erfordern eine differenzierte Betrachtung. Ob die Hilfen wirklich nachhaltig gewirkt haben, wird sich erst in der Langzeitperspektive zeigen.

Die Evaluation findet sich hier. [1]

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