Die Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im Vereinsalltag angekommen. Mit der neuen EU-KI-Verordnung (dem sogenannten AI Act) kommen auch neue Transparenzpflichten auf alle zu, die KI-generierte Inhalte nutzen.
Die Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im Vereinsalltag angekommen – sei es beim Entwerfen von Newslettern, beim Erstellen von Social-Media-Posts oder bei der Generierung von Bildern für die Website. Die EU-KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Darauf weist ausführlich auch das Vereins- und Stiftungszentrum [1] hin. Ab dem 2. August 2026 gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die gesetzliche Pflicht, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Diese Regelung dient vor allem der Transparenz und soll verhindern, dass die Öffentlichkeit getäuscht oder durch Desinformation beeinflusst wird.
Muss dein Verein Inhalte kennzeichnen?
Die neuen Regeln betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern potenziell auch deinen Verein, wenn du KI-Systeme nutzt, die Inhalte generieren. Die Kennzeichnungspflicht greift vor allem dann, wenn:
- Die KI Inhalte generiert oder manipuliert, die von Menschen wahrgenommen werden (z.B. ein Bild, ein Video oder ein Text).
- Der Inhalt irreführend sein könnte. Er muss offenlegen, dass er künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Für Vereine ist das besonders relevant in zwei Bereichen:
- Texte von öffentlichem Interesse: Wenn dein Verein Texte, die durch KI generiert wurden, in Newslettern, auf der Website oder in Social Media veröffentlicht, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von gesellschaftlichem, politischem oder kulturellem Interesse informieren, besteht eine Offenlegungspflicht.
- Deepfakes: Werden KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte (sogenannte Deepfakes) erstellt, die existierenden Personen, Objekten oder Ereignissen ähneln und als authentisch erscheinen könnten, muss dies offengelegt werden.
Wann entfällt die Pflicht?
Die gute Nachricht: Nicht jede Rechtschreibprüfung oder jeder KI-generierte Entwurf muss gekennzeichnet werden. Die Pflicht entfällt, wenn:
- Unterstützende KI-Nutzung: Ein Mensch den KI-generierten Entwurf maßgeblich überarbeitet, redaktionell prüft und dadurch die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Die KI dient dann nur als Hilfsmittel.
- Künstlerischer oder fiktionaler Charakter: Bei Inhalten, die offensichtlich künstlerisch, fiktional oder satirisch sind und bei denen die Kennzeichnung den Genuss des Werks beeinträchtigen würde.
So kennzeichnest du richtig
Die Kennzeichnung muss für Menschen verständlich sein, beispielsweise durch einen sichtbaren Hinweis wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“ oder ein Wasserzeichen auf einem Bild. Zusätzlich muss die Kennzeichnung für Maschinen lesbar sein (z.B. durch technische Metadaten in der Datei).
Fazit und Ausblick
Auch wenn die Regelung erst ab August 2026 verpflichtend wird, sollten sich Vereine schon jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Die Devise lautet: Transparenz ist der beste Schutz. Klare interne Standards zur Nutzung von KI und die offene Kennzeichnung helfen deinem Verein, rechtliche Vorgaben zu erfüllen und das Vertrauen deiner Mitglieder*innen und der Öffentlichkeit zu sichern. Verstöße gegen die Verordnung können nämlich mit hohen Geldbußen geahndet werden.
[2]