Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Sat, 31 Oct 2020 11:48:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Kampnagel neu denken https://www.tiefgang.net/kampnagel-neu-denken/ Fri, 20 Dec 2019 23:15:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6165 [...]]]> Das Zentrum für eine außergewöhnliche freie Theater- und Kunstszene soll bald saniert werden aber auch weiterentwickelt. Geld ist nun da, erste Ideen auch.

Kampnagel wird umfangreich modernisiert. Die Stadt plant, die Gebäude und das Gelände im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells grundlegend zu sanieren und zu erweitern. Mitte November hat der Bund beschlossen, die Sanierung Kampnagels mit bis zu 60 Millionen Euro zu unterstützen, die in gleicher Höhe von der Stadt kofinanziert werden. Mit dieser Unterstützung kann das internationale Produktionshaus als weltweit renommiertes Zentrum für aktuelle Kunst unterschiedlicher Sparten grundlegend weiterentwickelt werden. Die Behörde für Kultur und Medien, Kampnagel und die städtische Sprinkenhof GmbH haben heute hierfür erste Ideen präsentiert.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Kampnagel ist das Zentrum für genreübergreifende, zeitgenössische Kunst in Hamburg mit internationaler Ausstrahlung. An diesem herausragenden Produktionsort werden immer wieder wichtige Impulse für unseren gesellschaftlichen Diskurs gesetzt. Schon lange planen wir, Kampnagel zu sanieren. Mit der Unterstützung des Bundes können wir das Kampnagel Gelände jetzt ganz neu denken. Wir möchten hier nicht nur zeitgemäße Produktionsbedingungen schaffen, sondern diesen historischen Ort noch weiter in den Stadtteil öffnen und zu einem zentralen Ankerplatz für Produktionen aus der ganzen Welt entwickeln. Wir wollen damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kampnagel sich auf dem gewohnt hohen künstlerischen Niveau als Spiel- und Produktionsstätte für die freie Szene, als Labor für spartenübergreifende Gegenwartskunst und als Raum für Begegnung der Stadtgesellschaft weiterentwickeln kann.“

Prof. Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien: „Die freie Szene spielt in der Kulturlandschaft Deutschlands eine große Rolle, denn ästhetische Innovationen finden oft außerhalb etablierter Kulturorganisationen statt. Von diesem Innovationsgeist profitieren auch die Stadt- und Staatstheater. Nicht zuletzt deshalb fördern wir Orte der freien Szene – wie hier auf Kampnagel, dessen Bedeutung weit über Hamburg hinausgeht.“

Amelie Deuflhard, Intendantin Kampnagel: „Das historische Kampnagel-Fabrikgelände hat das Potenzial, ein weiterer architektonischer Leuchtturm in Hamburg zu werden und als Ort internationale Strahlkraft zu erlangen. Die umfangreichen finanziellen Mittel für die Sanierung ermöglichen uns, neue Maßstäbe zu setzen und beispielgebend zu sein sowohl hinsichtlich der Nutzung industrieller Bauten als auch für die räumliche Gestaltung eines zeitgenössischen Spiel- und Produktionsortes. Die anstehende Sanierung ist ein Prozess, der von innen heraus gestaltet werden muss, in sehr engem Austausch mit den Mitarbeiter*innen, Künstler*innen, dem Publikum und den ausführenden Architekten. Wir haben jetzt die Chance bekommen, neue Räume für künstlerische Visionen zu bauen und ein Zukunftsmodell des internationalen Theaters für die diverse Stadtgesellschaft zu entwickeln.“

Sabine Stenzel, Kaufmännische Direktorin Kampnagel: „Die hohe internationale Wahrnehmung Kampnagels als Ort der politischen Avantgardekunst wird zukünftig auch eine architektonische Entsprechung finden. Neben einer hohen Funktionalität der Räumlichkeiten und verbesserter Infrastruktur für Künstler*innen, Publikum und Mitarbeiter*innen, wird es um die größtmögliche Flexibilität in der Nutzung hinsichtlich zukünftiger Anforderungen gehen sowie um den Erhalt der besonderen Atmosphäre eines Ortes, an dem so Vieles möglich ist. Wir streben an, sowohl hinsichtlich ökologischer Baustandards als auch in Sachen Barrierefreiheit zukunftsweisende Maßstäbe zu setzen.“

Martin Görge, Geschäftsführer Sprinkenhof GmbH: „Um in der Kulturfabrik Kampnagel auch zukünftig einem breiten Publikum ein vielfältiges, spartenübergreifendes kulturelles Programm an einem unkonventionellen Ort anbieten zu können, freuen wir uns, die Sanierung und Modernisierung realisieren zu können. Diese besondere bauliche Herausforderung werden wir mit unserer langjährigen Erfahrung partnerschaftlich auf den Weg bringen und so einen Ort schaffen, der auch zukünftig den Rahmen für eine renommierte Produktions- und Spielstätte bildet. Wir hoffen, damit einen bedeutenden Beitrag für den Standort zu leisten.“

Die zum Teil denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen auf dem Gelände der ehemaligen Kranfabrik Kampnagel, auf dem sich seit Anfang der 1980er Jahre das gleichnamige internationale Produktionszentrum befindet, müssen in den nächsten Jahren grundlegend saniert und modernisiert werden. Die Stadt Hamburg plant, dies im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells durch die städtische Sprinkenhof GmbH zu realisieren, die den grundlegenden Sanierungsbedarf in einem Vorgutachten ermittelt hat.

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags beteiligt sich der Bund mit bis zu 60 Millionen Euro an der Modernisierung Kampnagels. In gleicher Höhe durch die Stadt kofinanziert, stehen damit bis zu 120 Millionen Euro zur Verfügung. Damit hat Kampnagel die Möglichkeit, räumlich und konzeptionell eines der führenden internationalen Produktionshäuser zu werden.

Das renommierte Pariser Architekturbüro Lacaton & Vassal hat vor dem Hintergrund der industriellen und künstlerischen Geschichte des Geländes in einer Konzeptstudie Ideen für den Um- und Ausbau der zum Teil denkmalgeschützten Gebäude und des Geländes entwickelt und die Machbarkeit der Weiterentwicklung im Bestand geprüft. Auf Grundlage dieses Konzepts wird es durch die ausführende Sprinkenhof GmbH eine europaweite Ausschreibung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens für die Planungsleistungen geben. Erst im weiteren Zeitverlauf nach Abschluss der Ausschreibung können Angaben zu Kosten und Zeitplan gemacht werden.

Die Konzeptstudie für die Sanierung und Erweiterung umfasst mehrere Bereiche:

  • Sanierung des Bestandes und Modernisierung der Gebäude- und Bühnentechnik auf einen Stand, der für einen modernen Produktions- und Veranstaltungsort notwendig ist. Dadurch sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und für die Besucherinnen und Besucher die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Ziel sind dabei auch die Barrierefreiheit und eine höhere Nachhaltigkeit des Gebäudes.
  • Neben der Sanierung sieht das Konzept auch den Neubau von zwei Gebäuden auf dem Gelände vor. Hier sollen unter anderem zusätzliche Probenräume und temporäre Künstlerwohnungen entstehen, so dass künftig Gästen aus der ganzen Welt auch günstige und produktionsnahe Unterbringung geboten werden kann.
  • Bessere Proben- und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Künstlerinnen und Künstler sind notwendig, um das hohe künstlerische Niveau zu halten. Mit adäquaten Räumen für Proben und Produktion sollen Künstlerinnen und Künstler zukünftig auch vor Ort eigene Produktionen entwickeln können.
  • Zudem sieht das Konzept die mögliche Öffnung der Hallen zum Stadtteil und der während des Sommerfestivals bereits als „Avant-Garten“ genutzten Flächen zum Osterbekkanal vor.
  • Auch für Forschung, Bildung und Partizipation sollen neue Räume geschaffen werden, um mehr interdisziplinäre Formate zu ermöglichen und ein möglichst breites und diverses Publikum anzusprechen. Hierzu sollen neben dem neuen Workshop-/ Probengebäude auch sogenannte Kreativ-Oasen direkt am und auf dem Osterbekkanal realisiert werden.

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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„Eigenes Dasein begreifen“ https://www.tiefgang.net/eigenes-dasein-begreifen/ Fri, 20 Sep 2019 22:50:54 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5867 [...]]]> Jedes Jahr wird aus einer Vielzahl erschienener Bücher eine Shortlist erwählt, die preisverdächtig ist. Die Buch-Themen sind stets aktuell …

In der Mitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels heißt es:

„Jörg Magenau (freier Literaturkritiker), Sprecher der Jury des Deutschen Buchpreises 2019, zur Auswahl: „Die Shortlist bietet sechs herausragende Fundstücke, sechs Romane, die formal und stilistisch und in ihrer Klangfarbe unterschiedlicher nicht sein könnten, und die doch ein großes Thema eint: In allen geht es um familiäre Zusammenhänge, um den Ort in der globalen Welt, von dem aus das eigene Dasein zu begreifen ist. Dass dabei vor allem die Identität des Mannes problematisch geworden ist, beschreiben sie mal aus weiblicher, mal aus männlicher Perspektive. Vielleicht hat der Generationenwechsel, der sich mit drei Debüts im Finale andeutet, damit zu tun, dass die Jüngeren bei diesen Themen schärfer hinschauen. Die Jury war geeint in Leselust und konstruktivem Streit. Wir hoffen, dass es auch allen anderen Leserinnen und Lesern so gehen wird.“

Die sieben Jurymitglieder haben seit Ausschreibungsbeginn 203 Titel gesichtet, die zwischen Oktober 2018 und dem 17. September 2019 erschienen sind.

Der Jury für den Deutschen Buchpreis 2019 gehören neben Jörg Magenau an: Petra Hartlieb (Hartliebs Bücher, Wien), Hauke Hückstädt (Literaturhaus Frankfurt am Main), Björn Lauer (Hugendubel Frankfurt), Alf Mentzer (Hessischer Rundfunk), Daniela Strigl (Literaturwissenschaftlerin) und Margarete von Schwarzkopf (Autorin und Literaturkritikerin).
Mit dem Deutschen Buchpreis 2019 zeichnet die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den deutschsprachigen Roman des Jahres aus. Der Preisträger oder die Preisträgerin erhält ein Preisgeld von 25.000 Euro; die fünf Finalistinnen und Finalisten erhalten jeweils 2.500 Euro. Die Preisverleihung findet am 14. Oktober 2019 zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse im Kaisersaal des Frankfurter Römers statt.
Die Jury hat die sechs Romane für die Shortlist des Deutschen Buchpreises 2019 ausgewählt:

  • Raphaela Edelbauer, Das flüssige Land (Klett-Cotta, August 2019)
  • Miku Sophie Kühmel, Kintsugi (S. Fischer, August 2019)
  • Tonio Schachinger, Nicht wie ihr (Kremayr & Scheriau, August 2019)
  • Norbert Scheuer, Winterbienen (C.H.Beck, Juli 2019)
  • Saša Stanišić, Herkunft (Luchterhand, März 2019)
  • Jackie Thomae, Brüder (Hanser Berlin, August 2019)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat zudem die Preisträgerinnen und Preisträger des ersten Deutschen Verlagspreises bekanntgegeben. Als Partner der Auszeichnung beglückwünscht der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die ausgezeichneten Verlage und weist auf die Bedeutung starker Rahmenbedingungen für die Zukunft der Verlagslandschaft in Deutschland hin. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Die 66 Preisträgerinnen und Preisträger des ersten Deutschen Verlagspreises sind hervorragende Beispiele für die wichtige Rolle der Verlage als Garanten kultureller Vielfalt und unserer Demokratie. Mit großem persönlichem Engagement erbringen Verlegerinnen und Verleger mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wesentlichen Beitrag zu unserer Kulturlandschaft, regen mit ihren Büchern Debatten an und leisten einen Beitrag zum Meinungsbildungsprozess. Wir bedanken uns bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters, dass sie sich mit dieser Auszeichnung zur Bedeutung der unabhängigen Verlage für unsere Gesellschaft bekennt und damit die Leistung und Bandbreite der rund 3.000 Verlage in unserem Land sichtbar macht. Der Deutsche Verlagspreis ist ein wichtiger Baustein in der Förderung der Buchbranche.“

Essenziell für eine lebendige und unabhängige Verlagslandschaft seien, so Skipis, tragfähige Rahmenbedingungen wie die Buchpreisbindung, ein starkes Urheberrecht und der reduzierte Mehrwertsteuersatz für gedruckte wie elektronische Bücher: „Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Weichen dafür stellt, dass Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs erhalten Verlage seit 2015 keinen gerechten Ausgleich mehr, wenn ihre Werke privat kopiert oder in sonstiger gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Gerade die kleinen, unabhängigen Verlage benötigen diese Einnahmen aber dringend, um auch künftig in qualitativ hochwertige und vielfältige Inhalte investieren zu können.“

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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Da ist Musik drin! https://www.tiefgang.net/da-ist-musik-drin/ Fri, 23 Nov 2018 23:48:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4553 [...]]]> Es gibt Musik, die mutet zuweilen wie von einem anderen Planeten an. Sie ins Leben zu rufen, braucht oft Unterstützung. Der Musikfonds des Bundes hilft nun wieder.

In der Mitteilung zur laufenden Ausschreibung heißt es:

„Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinären Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar 2019, der 30. April 2019 sowie der 30. September 2019.

Fördergrundsätze

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der zeitgenössischen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z.B. von Instrumenten) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro p.a. nicht übersteigen darf. Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen in der Regel Voraussetzung.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben. Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren. Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung / Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen Formen der Dokumentation. Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller*innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden. Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden. Pro Jahr sind drei Förderrunden vorgesehen.“

Quelle: musikfonds.de/forderung

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„Es fehlt an Abstimmung“ https://www.tiefgang.net/es-fehlt-an-abstimmung/ Fri, 21 Sep 2018 22:16:29 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4140 [...]]]> Eva-Maria Stange ist Staatsministerin für Kultur in Sachsen und plädiert in einem offenen Schreiben für einen gemeinsamen Länderrat für Kultur. Denn die Bundesländer sollen mit dem neuen Gremium mehr Mitsprache in der Kulturpolitik erhalten …

  Ein Beitrag von Dr. Eva-Maria Stange

Kulturpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. 15 von 185 Seiten des Vertrages für die Große Koalition befassen sich allerdings mit Kulturfragen. Die bundesweite Bedeutung von Kultur und einer gemeinsamen Kulturpolitik in zentralen Fragen ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Länder mit oder ohne den Bund ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Sei es die Digitalisierung und Sicherung des kulturellen Erbes, der Kulturgutschutz, der Ankauf bundesbedeutsamer Kulturgüter, Urheberrechtsfragen, Erinnerungs- und Gedenkkultur, der Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Zeiten und vieles mehr – all das verlangt den Austausch unter den Ländern und die Entwicklung von gemeinsamen Empfehlungen. Dort, wo notwendig und von bundespolitischer Bedeutung, soll dies auch mit dem Bund geschehen und mit der Einrichtung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) existiert ein kompetenter Ansprechpartner für kulturpolitische Belange von überregionaler Bedeutung.

Es offenbart sich eine Lücke

Allerdings offenbart sich spätestens mit Einrichtung der Spitzengespräche durch die BKM und dem sehr einseitig dominierten Umgang mit den Themen und Ergebnissen eine Lücke seitens der Länder. Es fehlt an Abstimmung und Koordinierung. Das dafür eigentlich die Kultusministerkonferenz (KMK) das zuständige Gremium wäre, ist nur formal richtig. Immer mehr Kulturministerinnen und -minister der Länder sind in sehr unterschiedlichen Ressorts verteilt. Es gibt Ressortzuschnitte, in denen Hochschule, Schule, Bildung gemeinsam mit der Kultur vertreten sind – so in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern; andere, in denen Wissenschaft und Kultur verbunden werden wie in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg; mitunter ist die Kultur allein z. B. in Hamburg und Berlin oder Teil der Staatskanzlei wie in Bremen und Thüringen. Diese Ressortverteilung führt dazu, dass die KMK, in der die Themen Schule und Hochschule dominieren, für immer mehr Ministerinnen und Minister als nicht nutzbringend angesehen wird. Kulturthemen rücken immer weiter an den Rand oder werden nur im Kulturausschuss, dem Arbeitsgremium der zuständigen Abteilungsleiter, behandelt. Eine Abstimmung auf politischer Ebene findet so nur im geringen Maße statt. Das ist zunehmend unbefriedigend – auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Spitzengespräche mit der BKM, aber vor allem wegen dem Abstimmungsbedarf zu den oben genannten Themen.

Die grundsätzliche Bedeutung

Bund und Länder sollten sich auf Augenhöhe begegnen, dazu ist eine bessere kulturpolitische Koordinierung dringend erforderlich. Wenn Kulturpolitik öffentlich nur noch über die BKM wahrgenommen wird, dann verschieben sich die Kompetenzen. Es geht eben nicht nur um die Projektförderung bei Festivals, Theatern oder in der kulturellen Bildung, sondern es geht um die grundsätzlichen Fragen der Bedeutung, Entwicklung und Grundfinanzierung dieser Institutionen und Themenbereiche. Diese Verantwortung liegt hauptsächlich bei den Ländern im Zusammenwirken mit den Kommunen. Hier sind die Länder gefordert, auch weil Kulturpolitik Teil der gesellschaftlichen Entwicklungspolitik eines Landes ist. Fragen wie die Ausgestaltung des Anspruchs »Kultur für alle« vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, schrumpfender Regionen, sozialer gesellschaftlicher Spaltung, ungleicher Lebensverhältnisse etc. sind zunächst auf Landesebene zu beantworten. Ein gelebter kooperativer Föderalismus, der auf die Unterstützung des Bundes vertrauen kann, wäre ein Modell auch für die Kulturpolitik in Deutschland, um gemeinsame Lösungen bis hin zur Finanzierung zu finden. Kein Land ist allein in der Lage, die Digitalisierung der Kulturgüter bei gleichzeitigem Werterhalt derselben zu stemmen. Kein Land kann allein Urheberrechts- oder Kulturgutschutzfragen klären. Auch wenn die konkrete Gestaltung von Gedenkstätten in Sachsen anders erfolgt als vielleicht in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund unterschiedlicher historischer Erfahrungen, so ist es dennoch dringend notwendig, eine gemeinsame, bundesweite Erinnerungs- und Gedenkkultur zu entwickeln. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, welcher Handlungsbedarf ansteht und dass es nicht um ein Gegeneinander von Ländern und Bund gehen soll und kann. Kern der Überlegungen eines Ländergremiums ist die Stärkung des kooperativen Ansatzes und damit der Kulturpolitik in Deutschland. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Gestaltung der europäischen kulturpolitischen Verständigung. Dies wäre ein eigenes und zunehmend wichtiges Thema in einem Europa, dessen gelebte kulturelle Identität noch auf sehr schwachen Füßen steht.

Es braucht Verbindlichkeit

All diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kulturministerinnen und -minister eine Debatte zur Gestaltung eines eigenen Abstimmungs- und Beratungsgremiums angestoßen haben. Derzeit befasst sich eine von der KMK eingesetzte Arbeitsgruppe mit der konkreten Ausgestaltung. Daher sind die nachfolgenden Ausführungen nicht das Ergebnis dieser Beratungen, die in einigen Monaten vorliegen werden, sondern meine Überlegungen aus sächsischer Perspektive. Ein Kulturministerrat (KMR) muss es zeitlich und inhaltlich ermöglichen, dass alle Kulturministerinnen und -minister der Länder sich ausschließlich zum Zweck des Austauschs über kulturpolitische Fragen treffen und die Ergebnisse einen verbindlichen Charakter haben. Damit ist dieses Gremium auch so bedeutsam, dass die Ministerinnen und Minister – egal in welchem Ressort sie außerdem tätig sind – an diesen Beratungen teilnehmen. Der KMR sollte organisatorisch weiter Teil der KMK im Sinne eines Fachgremiums sein und mindestens zweimal im Jahr, im zeitlichen Umfeld der KMK Sitzungen, mit einer eigenen Tagesordnung zusammentreten. Einen von der KMK unabhängigen Fachministerrat – siehe Sozial- oder Justizministerkonferenz – halte ich nicht für zielführend. Die Beschlüsse des KMR haben den gleichen Charakter und folgen den Regularien der KMK. Der bereits bestehende und gut funktionierende Kulturausschuss sollte auch weiterhin seine Rolle als vorbereitendes Arbeitsgremium behalten. Die Kulturstiftung der Länder sollte im KMR mit beratender Stimme vertreten sein. Ein Teil der Beratungszeit soll dem Austausch mit der BKM gewidmet sein. Die Themen dafür können gemeinsam abgestimmt und ein gemeinsamer, zwischen Bund und Ländern rotierender Vorsitz – analog der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates – sowie eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vereinbart werden.

Die Einbindung in die KMK ist auch wichtig, da viele Fragen der kulturellen Bildung auch mit dem Bereich der Schulen und Kindertagesstätten in Verbindung stehen. Daher sollen auch die Beschlüsse des Kulturministerrates dem Gesamtgremium zur Kenntnis gegeben werden.

Eigenständiges Beratungsgremium

Ein eigenständiges Beratungsgremium der Kulturminister stärkt die öffentliche Wahrnehmung der Kulturpolitik unabhängig, aber auch gemeinsam mit der BKM. EU-Vorgaben und internationale Vereinbarungen können gemeinsam besser vorbereitet und vom Bund in originärer Verantwortung wahrgenommen werden.

Der verstärkte Austausch über kulturpolitisch relevante Fragen muss mehr Zeit und Relevanz jenseits föderaler Zuständigkeiten erhalten. So wäre es auch dringend erforderlich, dass sich der Kulturministerrat regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden berät – warum nicht als ständiger Gast? –, denn Kulturpolitik und die Förderung der Kunst werden maßgeblich auch auf der Ebene der Kommunen umgesetzt. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur etc. liegen überwiegend in kommunaler Verantwortung. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung, sondern auch um deren zukünftige Weiterentwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Die Bedeutung der Kulturpolitik in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche verlangt nach einem engeren Abstimmungs- und Verständigungsprozess der politisch Verantwortlichen im Sinne eines gelebten kooperativen Föderalismus.

Quelle: kulturrat.de

 

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Kultur und die Identitätsfrage https://www.tiefgang.net/kultur-und-die-identitaetsfrage/ Fri, 14 Sep 2018 22:39:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4134 [...]]]> Die Bundeskulturbeauftragte und der Bundesinnenminister stärken die Stadtteilkultur als identitätsstiftenden Faktor und sprechen  von „Utopolis“ …

Dass unser neues Bundesinnenministerium auch den Titel „Heimat“ trägt, hat manche befremdet. Nun aber bekommt unsere „Heimat“ überraschend noch den Impuls der Utopie dazu. In der Pressemitteilung der Bundesregierung heißt es:

„Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Horst Seehofer, und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, haben mit der Unterzeichnung einer Ressortvereinbarung für das Modellvorhaben „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ ein gemeinsames Vorgehen für die kommenden vier Jahre zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie „Soziale Stadt“ vereinbart. Die Modellstandorte werden von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. ausgewählt.

Es ist in diesem Bereich das erste ressortübergreifende Vorhaben der beiden Resorts. Ziel der Strategie ist es, bauliche Investitionen der Städtebauförderung in einem fachübergreifenden Schulterschluss mit Maßnahmen und Programmen anderer Ressorts zu verbinden.

Mit „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ werden zwölf Modellprojekte gefördert, die nachhaltige Strukturen im Kulturbereich unter Einbeziehung kultur- und medienferner Gruppen schaffen wollen, so dass alle lokalen Akteure ihr Potenzial zur Mitgestaltung an der Stadt- und Ortsteilentwicklung wirksam entfalten können.

Gesellschaft mitgestalten

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Teilhabe am Kulturleben ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, unser gesellschaftliches Leben mitzugestalten. Daher muss der Zugang zu Kunst und Kultur jedem einzelnen möglich sein, unabhängig von sozialer Lage und Herkunft. Das Projekt ‚UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier‘ stellt kulturelle Vermittlung und Stadtteilarbeit in den Mittelpunkt und ist ein Schwerpunkt zukunftsgerichteter Kulturpolitik. Es wird eine wichtige Rolle dafür spielen können, dass wir als heterogene, vielfältige Gesellschaft zusammenwachsen.“

Bundesminister Seehofer: „Hiermit unterstützen wir bundesweit Nachbarschaften mit großen sozialen Integrationsanforderungen noch besser. Die von uns getätigten baulichen Investitionen zur Städtebauförderung sind wichtig, mit ihnen alleine ist es aber nicht getan. Deshalb setzen wir den Koalitionsvertrag um und führen die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt fort. Kunst und Kultur prägen unsere kulturelle Identität, leisten einen entscheidenden Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Integration. Ich bin froh, dass wir so kurz nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 dieses Modellvorhaben für die Quartiere und die dort lebenden Menschen starten können.“

Partizipation an Kunst und Kultur

Insbesondere in Quartieren mit besonderen sozialen Anforderungen hat ein erheblicher Teil der Bevölkerung bisher wenige oder keine Berührungspunkte zu den Angeboten der Kunst- und Kultureinrichtungen. Ein wesentliches Ziel der Aktivitäten von BKM und BMI besteht deshalb darin, auch solche Menschen zu erreichen, deren Partizipation an Kunst und Kultur bislang gering ist. Jeder soll die Chance bekommen, sich Kultur und kulturelle Angebote zu erschließen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, von ethnischer oder sozialer Herkunft sowie von Geschlecht oder Alter.

Die Modellstandorte werden von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. ausgewählt. Im Rahmen der Modellprojekte sollen strukturelle Veränderungsprozesse angestoßen sowie Zugangsbarrieren zu kulturellen Angeboten abgebaut werden. Ein wesentliches Ziel ist es, mit verschiedenen künstlerischen und medialen sowie soziokulturellen Angeboten, Aktionen und Aktivitäten Menschen aus vor allem benachteiligten Stadt- und Ortsteilen zusammenzuführen.

Das Modellvorhaben wird von Oktober 2018 bis Dezember 2022 durch BMI und BKM gefördert. Es ist Teil des BMI-Programms „Modellvorhaben Miteinander im Quartier – Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt“, mit dem in den kommenden Jahren jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Mit „Verbraucher stärken im Quartier“ (gemeinsames Programm mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) und „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ (gemeinsames Programm mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) befinden sich zwei Modellvorhaben bereits in der Umsetzung. Weitere ressortübergreifende Förderungen in Städtebaufördergebieten der Sozialen Stadt sind vorgesehen.“

Quelle: www.bundesregierung.de

 

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Nach dem Brexit kommt das große Sparen https://www.tiefgang.net/nach-dem-brexit-kommt-das-grosse-sparen/ Fri, 02 Mar 2018 23:59:56 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3200 [...]]]> Mit dem Brexit wird ein Beitragszahler in der EU fehlen. Und es ist zu erwarten, dass nicht umgeschichtet, sondern eingespart wird. Und wo? Kultur. Geht ja immer. Noch kann gegengehalten werden …

Die Beauftrage der Bundesregierung für Medien und Kultur, Monika Grütters (CDU), ließ nun einen Aufruf versenden. Nicht zum Protest. Das wäre wohl nicht zunftgemäß. Aber man möge sich doch an einer Umfrage beteiligen. Ob das was bringt …?

In dem Aufruf heißt es:

„Das EU-Förderprogramm „Kreatives Europa“, in dem seit 2014 die Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zusammengefasst und um das Instrument des Garantiefonds für die Kultur- und Kreativbranche ergänzt sind, läuft Ende 2020 aus. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit am Entwurf für ein Folgeprogramm. Voraussetzung für eine Fortführung des Programmes ist, dass in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 Mittel für „Kreatives Europa“ bereitgestellt wer- den.

Vor dem Hintergrund der mit dem Brexit zu erwartenden empfindlichen Einschnitte im EU-Haushalt werden auf europäischer Ebene sämtliche Förderprogramme auf den Prüfstand gestellt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, sich zukünftig auf diejenigen Programme zu konzentrieren, die die vorrangigen politischen Herausforderungen effektiv und zukunftsgerichtet adressieren.

Die EU-Kommission führt dazu bis zum 8. März 2018 eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der Förderinstrumente im Bereich Mobilität und Werte und damit auch zur Zukunft des Programms „Kreatives Europa“ ab 2021 durch. Die Umfrage richtet sich sowohl an Einzelpersonen, als auch an Unternehmen und Institutionen und ist unter folgendem Link abrufbar: ec.europa.eu/info

Mithilfe des im Link enthaltenen kurzen Fragebogens (15-20 Min.) soll die Bedeutung der Programme für spezifische politische Herausforderungen, ihre Effektivität und ihr europäischen Mehrwert bewertet werden. Es können außerdem Änderungs-vorschläge gemacht und eigene Stellungnahmen (max. 1 MB) hochgeladen werden.

Aus Sicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist das Programm „Kreatives Europa“ von großer Bedeutung für den Kultur- und Kreativsektor. Sein Schwerpunkt liegt in der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes in Europa und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranche. Es trägt aber auch zur Förderung einer europäischen Identi-tät und zur Bildung gemeinsamer Werte bei. Ebenso werden neben Mobilität und Kompetenzbildung auch Innovation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert.

Wir rufen daher alle Akteure dazu auf, sich in möglichst großer Zahl an dieser wichtigen Umfrage zu beteiligen. Sie ist ein wesentlicher Baustein für die Überlegungen zur Zukunft des Programms „Kreatives Europa“. Bitte leiten Sie die Informationen über die Umfrage auch an andere geeignete Akteure weiter, um eine möglichst breite Teilnahme der Bereiche Kultur, Film und Kreativwirtschaft zu erreichen.

Berlin, den 22.02.2018“

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