Bundestag – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Sat, 03 Dec 2022 14:46:41 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Änderungen zur soziale Lage von Kreativen https://www.tiefgang.net/aenderungen-zur-soziale-lage-von-kreativen/ Fri, 09 Dec 2022 23:41:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9556 [...]]]> Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schwierig die soziale Lage vieler Künstlerinnen und Kreativer ist. Jetzt hat der Deutsche Bundestag zwei gesetzliche Neuregelungen verabschiedet, die Künstlerinnen und Kreative künftig besser absichern.

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Künstlerinnen und Künstler, die überwiegend in Kurzzeitverträgen beschäftigt sind, dauerhaft einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I. Insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Kreative, die vor allem projektbezogen und nur für kurze Zeitperioden beschäftigt sind, werden davon profitieren. Denn häufig können sie die erforderlichen Beschäftigungszeiten nicht erreichen, um Arbeitslosengeld I beziehen zu können.

Eine Sonderregelung, die ihnen daher bislang den Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichterte, sollte zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Die Ampelkoalition hat sich dafür eingesetzt, diese Regelung zu entfristen und kurz befristet Beschäftigte damit besser abzusichern. Dem hat jetzt der Deutsche Bundestag zugestimmt.

Zuverdienste leichter möglich

Und auch ein weiteres Koalitionsvorhaben hat er verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Zuverdienstmöglichkeiten von Künstlerinnen und Publizisten, die einer zusätzlichen nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeit nachgehen, dauerhaft erweitert. Eine allgemein vorgegebene Höchstgrenze fällt künftig weg. Entscheidend für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird sein, welche der selbständigen Tätigkeiten wirtschaftlich mehr ins Gewicht fällt.

Neuregelungen berücksichtigen individuelle Arbeitssituation

„Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorhaben gehen wir einen wichtigen Schritt, um die oftmals prekäre soziale Lage von Kreativen strukturell zu verbessern“, erklärte Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Die individuellen Lebens- und Arbeitssituationen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen fänden damit nun dauerhaft Anerkennung in der sozialen Absicherung, so Roth.

Damit seien zwei Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst, sagte die Staatsministerin. Die Bundesregierung werde sich weiterhin für die zukunftsfeste Absicherung künstlerischer Arbeit einsetzen, sicherte Roth zu.

]]>
Mehr als Freizeit … https://www.tiefgang.net/mehr-als-freizeit/ Fri, 27 Nov 2020 23:18:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7429 [...]]]> Kultur ist jetzt nicht mehr gleich Freizeit. Das macht sich auch bei Pandemiebeschränkungen künftig bemerkbar.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass Kultureinrichtungen nun eigenständig im Gesetz aufgenommen wurden und nicht mehr unter Freizeitgestaltung subsummiert werden.

Anders als zuerst geplant wurde im Infektionsschutzgesetz im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind nicht mehr in einen Topf geworfen. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

In der dazugehörigen Begründung heißt es nun: „Mit der neuen Nummer 7 wird ein eigenes Regelbeispiel für Beschränkungen im Kulturbereich geschaffen. Die Untersagung und Be-schränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sind ins-besondere grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die künstlerische Betätigung selbst („Werkbereich“), aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks („Wirkbereich“) umfasst und damit auf Seiten der Veranstalter wie auch der Künstlerinnen und Künstler selbst wirksam wird. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Beschränkungen insbesondere des Wirkbereichs können in einer volatilen Pandemielage mit dem Ziel einer Reduzierung von Infektionszahlen erforderlich sein, um den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit angemessen gewährleisten zu können.“

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Das wird mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. In der Begründung steht nun der wichtige Satz: “Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden.

]]>
Reinigende Kräfte der Kultur https://www.tiefgang.net/reinigende-kraefte-der-kultur/ Fri, 06 Jul 2018 22:07:41 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3848 [...]]]> In den letzten Wochen schauten viele mit großen Augen auf die Politik in Berlin. Die einen waren entsetzt (Asyl). Die anderen froh und erstaunt (Kultur). Eine verrückte Woche.

Um Politik zu verstehen, wurden ganze Wissenschaften begründet, Bibliotheken gefüllt und Hirne zermartert. Dabei kann man es auch ganz pragmatisch handhaben und einfach ungenutzte Gelder umlenken.

So ist ein Haushaltsausschuss immer wieder mal damit befasst, zugeteilte aber nicht abgerufene Gelder anderen Bestimmungen zuzuweisen. Wo der normale Bürger noch über dem Slogan grübelt, „spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ ist man in der Politik regelmäßig dabei die berühmten Wahlgeschenke zu verpacken und auszugeben. Und ein bisschen wie Weihnachten mag es manchen Kulturschaffenden vorgekommen sein. Denn in der sogenannten „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses wurde abseits von Seehofers Geschrei dem musischen Gesang der Kultur genüge getan. Doch der Reihe nach …

Als erste Meldung erreichte uns dies:

Bundestag erhöht Förderung von Pop, Rock und Jazz:

Zaster, der rockt!

In der Pressemitteilung hieß es:

„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Bereinigungssitzung eine Aufstockung der Musikförderung beschlossen. Darin enthalten sind zusätzliche 4,15 Millionen Euro, die der Bund der Initiative Musik für die Jahre 2018 und 2019 bereitstellt. Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: „Mit den zusätzlichen Geldern für die Initiative Musik wollen wir vor allem die vielen kleineren Clubs im ganzen Land stärken. Diese begeistern mit ihren Programmen jenseits des wirtschaftlich erfolgreichen Mainstreams, indem sie künstlerisch herausragende sowie junge Musikerinnen und Musiker auf die Bühne holen. Mit der Stärkung des APPLAUS und dem Start eines neuen Programms für Kleinstkonzerte wollen wir dieses wichtige kulturelle Engagement fördern sowie Künstlerinnen und Künstler bei ihren ersten professionellen Auftritten honorieren.“ Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Damit setzt der Bund ein wichtiges Statement für eine lebendige wie vielfältige Rock-, Pop- und Jazzlandschaft in Deutschland. Wir bedanken uns – auch im Namen der LiveKomm und BKJazz – bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, ganz besonders bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters.“

Die Initiative Musik fördert seit 2008 Künstlerinnen, Künstler und Musikunternehmen. Eines der Kernziele der Initiative Musik ist es, bundesweit den Nährboden für künstlerische Kreativität unterschiedlichster Musikgenres, wie zum Beispiel Rock, Hip-Hop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz, zu erhalten und auszubauen. Zwei Millionen Euro jährlich für Musikpreis APPLAUS Für den Spielstättenprogrammpreis APPLAUS werden 2018 und 2019 jeweils zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Initiative Musik realisiert den Bundespreis seit 2013 unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission, Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. Kornelia Vossebein, Bundeskonferenz Jazz: „Als Bundeskonferenz Jazz begrüßen wir die Erhöhung der Bundesmittel für APPLAUS auf insgesamt zwei Millionen Euro pro Jahr. Spielstätten aktueller Musik sind bedeutende Kulturträger und wichtige Repräsentanten eines neuen, oftmals auch jüngeren Kulturverständnisses. Sie sind Katalysator für neue Projekte, sie fördern und fordern Newcomer genauso wie sie oft jenseits kommerzieller Interessen hochwertige und innovative Musikerinnen und Musiker unterstützen und unter angemessenen Bedingungen präsentieren. Sie sind Schnittstelle zu Publikum und Medien, und sie tragen eine wichtige gesellschaftliche Rolle als weltoffene und tolerante Orte des künstlerischen Austausches, der kulturellen Bildung und der interkulturellen Begegnung. APPLAUS ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Pflege der kulturellen Zukunft unseres Landes. Wir danken dem Deutschen Bundestag und der Bundeskulturstaatsministerin für ihren Einsatz!“ Ausgezeichnet werden Clubbetreiber und Veranstalter für ihre Programme aus allen Genres der Popularmusik. Mit ihren Konzerten prägen und bereichern die Musikclubs unser Kulturleben, sowohl in den Metropolen als auch im ländlichen Raum. Diese kulturellen Einrichtungen stehen für eine außergewöhnliche Qualität und Programmatik des deutschen Musiklebens von Pop bis Jazz. Zwei Millionen Euro für Kleinstkonzerte und 150.000 Euro für Clubstudie Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm: „Die Entscheidung des Bundestages zeigt uns, dass unsere Themen auf bundespolitischer Ebene ernst genommen werden und dass sich die Verbandsarbeit, wie zuletzt beim Musikwirtschaftsgipfel Agenda 2018, auszahlt. Die Bereitstellung der Gelder für die Kleinstkonzertförderung, wodurch wir uns einen nachhaltigen und leichteren Zugang für Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern zu den Clubbühnen erhoffen, ist ein Meilenstein in der Clubförderung für den wir lange gekämpft haben. Das wir darüber hinaus eine eigene, wissenschaftlich fundierte, Clubstudie auf den Weg bringen dürfen rundet das Förderpaket ab, denn wir wissen noch viel zu wenig über die kulturellen und ökonomischen Rahmenbedingungen in unserer vielfältigen Clublandschaft.“

Für das Programm zur Förderung der Kleinstkonzerte erhält die Initiative Musik im Jahr 2018 insgesamt zwei Million Euro aus dem Bundeshalt. Dazu werden für die Clubstudie 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Beide Projekte werden in Zusammenarbeit mit der LiveKomm als Partner realisiert.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Initiative Musik gGmbH, Friedrichstraße 122, D-10117 Berlin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Michael Wallies +49 (0)30 – 531 475 45 – 14 michael.wallies@initiative-musik.de www.initiative-musik.de

Hintergund:

Die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Musikwirtschaft und Bundesregierung für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland. Die Initiative Musik fördert die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Sie unterstützt den musikalischen Nachwuchs aus Deutschland, Musiker mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusik-Spielstätten. Sie wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat. Finanziell wird sie unterstützt von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechen (GVL) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.

Quelle: initiative-musik.de 

Die Dynastie Kahrs (SPD) und Kruse (CDU) lenken wieder Bundesgelder nach Hamburg:

18 Mio. für Hamburgs Museen

In der Mitteilung der Stiftung Historische Museen hieß es:

„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die finanzielle Unterstützung in zweistelliger Millionenhöhe für zwei weitere wichtige Modernisierungsprojekte der Stiftung Historische Museen Hamburg bewilligt: Die bauliche und inhaltliche Neugestaltung des Museums der Arbeit wird vom Bund mit 10 Millionen Euro und die des Jenisch Hauses mit 8 Millionen Euro unterstützt. Johannes Kahrs (SPD), Haushaltspolitischer Sprecher, und Rüdiger Kruse (CDU), Mitglied im Haushaltsausschuss, haben sich in Berlin maßgeblich für die Finanzierung eingesetzt.

Insgesamt werden für die Sanierung und Modernisierung der beiden Museen 36 Millionen Euro veranschlagt. Der Rest der benötigten Mittel soll bei der Freien und Hansestadt Hamburg eingeworben werden.

Das Museum der Arbeit ist in den ehemaligen Gebäuden der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie in Barmbek beheimatet. In diesem in Hamburg einmaligen und unter Denkmalschutz stehenden Fabrikensemble, widmet es sich seit 1997 den gesellschaftlichen, technischen und sozialen Fragen von Arbeit und ihrer Veränderung. Mehr als 20 Jahre nach Eröffnung der Dauerausstellung ist es notwendig, deren Konzept und Präsentation zeitgemäß zu erneuern. Mit den bewilligten Mittel will das Museum die gesellschaftlichen Veränderungen, die die Arbeitswelt insbesondere durch die Digitalisierung und Globalisierung prägen, aufgreifen. Diesen Themen will es sich künftig mit modernen Präsentationsformen und Vermittlungs-formaten widmen und zu einem Ort des gesellschaftlichen Diskurses über die Zukunft der Arbeit werden.
Das Jenisch Haus, in den Jahren 1831 bis 1834 im klassizistischen Stil als ehemaliger Landsitz des Hamburger Kaufmanns Martin Johan Jenisch d. J. erbaut, zählt zu den schönsten historischen Gebäuden Hamburgs. Mit Blick auf die Elbe im Jenischpark gelegen, zeigt das Museum in mehreren repräsentativen Sälen Gemälde, Mobiliar und Skulpturen aus dem Empire und Biedermeier. In der oberen Etage werden regelmäßig wechselnde Sonderausstellungen zu Themen aus der Kunst- und Kulturgeschichte insbesondere des 19. Jahrhunderts präsentiert. Die dringend notwendige Modernisierung umfasst neben der denkmalgerechten Ertüchtigung des Gebäudes und der Herstellung von behindertengerechten Zugangsmöglichkeiten auch die Überarbeitung der Dauerausstellung, in der die Bedeutung des Hamburger Bürgertums als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Einflussgrößen Deutschlands und Europas zum Tragen kommen soll.

Mit der grundlegenden Erneuerung der beiden Museen können zwei weitere wesentliche Schritte in der Entwicklung der Stiftung Historische Museen Hamburg zu einem modernen und für breite Bevölkerungsschichten attraktiven Museumsverbund unternommen werden, der sich mit der Geschichte Hamburgs aus der Perspektive aktuell und zukünftig relevanter Fragestellungen auseinandersetzt. Nachdem im Jahr 2015 vom Bund bereits 18 Millionen Euro für die Neukonzeption und bauliche Erneuerung des Museums für Hamburgische Geschichte zur Verfügung gestellt wurden, kann nun der  Entwicklungsprozess der Stiftung mit der Modernisierung von zwei weiteren Standorten  fortgesetzt werden.

Rüdiger Kruse, CDU, Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Insbesondere das Jenisch Haus war mir im aktuellen Haushaltsjahr ein Herzensanliegen. Es stellt ein Zeitzeugnis dar – einzigartig nicht nur für die Sammlung der Stiftung Historische Museen Hamburg, sondern für das Hamburger Stadtbild überhaupt. Der Bau repräsentiert den Einfluss des Hamburger Bürgertums über die eigenen Stadtgrenzen hinaus, so dass wir den Bund von der gesamtdeutschen Relevanz überzeugen und zu einer entsprechenden finanziellen Anerkennung bewegen konnten.“

Johannes Kahrs, Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich bin stolz, dass wir das Geld für das Museum der Arbeit und das Jenisch Haus im Bundeshaushalt durchsetzen konnten. Die beiden Häuser sind nicht nur für ihre jeweiligen Stadtteile identitätsstiftend, sondern bereichern unsere ganze Hansestadt. Die Bundesförderung ist nicht zuletzt ein Zeichen der Wertschätzung der hervorragenden Arbeit der Stiftung Historische Museen Hamburg.“

Börries von Notz, Alleinvorstand der Stiftung Historische Museen Hamburg:

„Beide Sanierungsmaßnahmen sind von größtem Wert für die Weiterentwicklung der Museumslandschaft in Hamburg und natürlich im Besonderen für die SHMH. Wir freuen uns enorm, damit wesentliche Bausteine in der Modernisierung der Angebote der Stiftung abschließend in Angriff nehmen zu können. Vor allem das Museum der Arbeit mit seinen innovativen Ansätzen in Präsentation und Vermittlung kann zu einem ganz besonderen musealen Ort entwickelt werden, der sich sämtlichen Gesellschaftsschichten gerade im Zusammenhang  von Arbeit und Zukunft öffnet. Das Jenisch Haus mit seiner einzigartigen Lage und Architektur kann in seinem historischen Bestand nachhaltig gesichert werden und auch hier wird eine breitere museale Öffnung erfolgen, so dass ein höchst attraktiver Ort für Hamburger, Touristen und Fachinteressierte entstehen wird.“

Quelle: Historische Museen Hamburg

Und als wäre es nicht genug, kam noch dies dazu …

Bundesetat für Kultur um rund 100 Mio. Euro aufgestockt:

Der Beitrag zur Vielfalt

„In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sind deutliche Erhöhungen der finanziellen Mittel für den Bereich Kultur und Medien beschlossen worden. Rund 100 Millionen Euro wurden in den Haushaltsberatungen zusätzlich für den Kulturetat bereitgestellt, der damit auf 1,78 Milliarden Euro erhöht wurde. Mehr als 5 Millionen Euro fließen in den nächsten beiden Jahren in die Kulturförderfonds des Bundes, u.a. den Musikfonds.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat gratuliert der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, zur nochmaligen Steigerung des Gesamtetats für Kultur und Medien gegenüber dem Regierungsentwurf. Sie unterstreicht die zentrale Bedeutung unseres vielfältigen Kulturlebens in Deutschland. Die zusätzlichen Mittel leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Kulturelle Vielfalt in unserem Land zu erhalten und weiter zu fördern. Gerade die Aufstockung der finanziellen Mittel für den Musikfonds bietet eine gute Grundlage, sich weiterhin verstärkt für die Förderung der zeitgenössischen Musikkultur in Deutschland einzusetzen. Der Dank gilt den Abgeordneten des Haushaltsausschusses für diesen weitsichtigen Beschluss.“

Quelle: Deutscher Musikrat

 

]]>