Bundestagswahlkampf https://www.tiefgang.net Sat, 31 Oct 2020 10:56:11 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 „Abgaben runter – Förderung hoch!“ https://www.tiefgang.net/abgaben-runter-foerderung-hoch/ Sat, 26 Aug 2017 06:56:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1861 [...]]]> Rund 30 Mio. Menschen gehen jährlich in Musikclubs. Mehr als in Fußballstadien. Grund genug, auch zur Bundestagswahl mal laut zu werden …

Musikclubs galten lange Zeit als netter Beifang der Unterhaltungsbranche: offenbar nicht weiter ernst zu nehmen. Dass sie aber auch das Kinderzimmer mancher Stars von Morgen sind, dürfte seit den legendären Konzerten im ´Onkel Pö` – und nicht nur die der vielbesungenen Rentnerband – bekannt gewesen sein. Und noch mehr: es gehen mehr Menschen in die Live-Clubs als in die Bundesliga-Stadien. Das zumindest sagt die LiveKomm und erhebt nun auch politisch Anspruch auf Ernsthaftigkeit.

In einem Forderungskatalog mischt sich der Bundesverband deutscher Musikspielstätten nun in den Wahlkampf ein. Und da es im Kulturleben viele schwach beleuchtete Aspekte gibt, dokumentieren wir einige Details hier mal augenscheinlicher.

Impulsgeber der Politik

Die Live Musik Kommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert aktuell über 400 Musikclubs und Festivals in 100 Städten und Gemeinden. Ihre Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus, der deutschen und internationalen Nachwuchsförderung und wirken als Impulsgeber auf die Strategie der Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft ein.

Lohnverzicht und Selbstausbeutung

Die in der Musikwirtschaftsstudie 2015 befragten Musikclubs zeigten auf, dass annähernd alle befragten Spielstätten ohne staatliche Fördergelder nicht überlebensfähig sind und in ihrer Kosten / Erlösstruktur im Grenzkostenbereich agieren. Das bedeutet, so die LiveKomm, dass jede zusätzliche Kostensteigerung die Betriebe unmittelbar in die Verlustzone führt. Die Mehrkosten könnten in der Regel nur durch Lohnverzicht und Selbstausbeutung kompensiert werden. Trotz alledem ermöglichen die Akteure in ihren jeweiligen Clubs in der Regel 119 Konzerte pro Jahr. Dies entspräche bei einer durchschnittlichen Kapazität von 500 Personen und einer geschätzten Auslastungsquote von 42 % eine Besucheranzahl von ca. 25.390 pro Club. „Grob geschätzt gehen wir bundesweit von ca. 30,5 Millionen Spielstättenbesuchern aus. Zum Vergleich: die Zuschauerzahlen in den Theatern für die Spielzeit 2014/2015 lag bundesweit bei 39 Millionen. Die 306 Spiele der Fußball-Bundesliga verfolgen jede Saison rund 13 Millionen Zuschauer live in den Stadien“, heißt es in dem Forderungspapier.

„Clubkultur ist Lebensqualität“

Zur Bundestagswahl hat die LiveKomm nun einen Forderungskatalog von 4 (nicht zehn, wie – warum auch immer – bei anderen üblich) Hauptforderungen aufgestellt. Nämlich dem Kulturraumschutz, Abgaben, Förderung und Gesundheit.

  1. Kulturraumschutz

Clubkultur ist Lebensqualität, Motor von Stadtentwicklung und bereichert unsere Innenstädte und Regionen. Die Freiräume, die Clubkultur beherbergen, sind jedoch unter anderem durch steigende Immobilienpreise und anrückender Nahverdichtung zunehmend bedroht.

I Einrichtung einer eigenen Gebietskategorie „Kulturgebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Nachtruhe sollte dort deutlich später als 22 Uhr beginnen und nachts ein Immissionsrichtwert von 70 dB(A) gelten.

Grafiken (3): LiveKomm

II. Gesetzesinitiative „Stadt und Musik“, die die Investoren zum Rücksichtsnahmegebot gemäß BauNVO bei benachbarten Musikclubs in die Pflicht nimmt. Es gilt sicherzustellen, dass die Live-Musik als kulturelle Einrichtungen geschützt bleiben.

III. Änderung bei der Einordnung von Musikclubs als kulturelle Einrichtungen u. a. im Gewerberecht, Baurecht und in Bebauungsplänen. Bislang werden wir als Vergnügungsstätten mit Spielhallen, Wettbüros und Bordellen gleichbehandelt.

IV. Umdenken beim Bundesimmissionsschutzgesetz:

Musik ist ein Stück Lebensqualität und kein Lärm. Musikemissionen müssen als privilegiertes Sonderrecht, den Emissionen von Sport- und Kinderlärm gleichsetzt werden.

V. Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinsichtlich der Verlagerung der Messpunkte in das Wohnungsinnere und bei geschlossenem Fenster für nächtliche Emissionsgrenzwerte von nachts 25db(A).

VI. Bundeslärmschutzfonds Kulturclub mit jährlich 20 Mio. Euro, der bei nachweisbaren, akuten Konfliktlagen, die Kosten für Gutachter- und Baumaßnahmen deckt.

  1. Abgaben

Das Veranstalten von Künstlern ist selbst eine Kunst und muss entsprechend gefördert werden. Diese kuratorische Arbeit ist aktive musikalische Künstlerentwicklung und essentielle Basisfunktion für das Funktionieren der Musikwirtschaft.

I. Für sämtliche Eintrittseinnahmen von Musikspielstätten muss der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten.

II. Musikclubs (egal ob Live-Club oder Elektro-Club; bis zu einer Kapazitätsgrenze von 2.000 Personen) müssen seitens der GEMA als vollwertige Kulturbetriebe eingestuft werden und ein tarifübergreifender Kulturrabatt eingeräumt werden.

III. Einrichtung und Finanzierung einer GEMA-Ombudsstelle, die z.B. im DPMA zur Lösung von Problemfällen, Aufbereitung eines Jahresberichts und als Schlichtungsstelle für Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 €, eingerichtet wird.

IV. Chancengleichheit bei der GEMA-Tariffindung: Gerechte Tarife dürfen in einer Demokratie nicht von der Vereinskasse eines Verbandes abhängig sein.

V. Reform der Künstlersozialversicherung: Einführung einer Freibetragsregelung analog zu § 50a EKStG. Erst ab einer Freigrenze von 10.000 Euro sollen Beiträge der Musikclubs anfallen und auch eine Einzelrechnungs-Bagatellgrenze eingeführt werden.

VI. Es bedarf Regelungen zur Problematik der Scheinselbstständigkeit. Projektarbeit im Veranstaltungswesen muss von dem Verdacht auf Scheinselbständigkeit freigesprochen werden.

  1. Spielstätten-und Netzwerkförderung

Ziel einer nachhaltigen Stärkung der kulturellen Vielfalt in Deutschland muss u. a. die Installation eines nachhaltigen Förderinstrumentariums sein, welches Musikspielstätten wie Kulturclubs und Festivals langfristig stützt und sie als Träger kultureller Vielfalt anerkennt.

I. Breitenförderung für Musikspielstätten, wie sie bei der Filmförderung auf Bundesebene realisiert wird. Für die Musikspielstätten in Deutschland sehen wir jährlich 30 Millionen Euro Bundesmittel für Förderprogramme und Auszeichnungen als gerechtfertigte Investitionssumme.

II. Institutionelle Förderung von Netzwerken in der Musik, vor allem im Bereich der Spielstätten und Festivals.

III. Konstante Erhebungen zu Kennzahlen der Club-und Festivalbranche durch eine geeignete  Bundesförderung von Umfrage- und Erhebungstools.

4. Gesundheit und Prävention

I. Entkriminalisierung von Clubbesuchern und -betreibern.

Polizeiliche Razzien sind nur als Ultima Ratio in Fällen anzuwenden, wo ein Dialogprozess zuvor offensichtlich fehlgeschlagen ist oder schwerwiegende Fälle, etwa von Bandenkriminalität o.ä., vorliegen.

II. Gesundheitsprävention im Nachtleben durch Fortführung des Schulungsprogramms „BEST“ des Bundesministeriums für Gesundheit und eine Integration in das Spektrum beruflicher Weiterbildung der Krankenkassen.

III. Unterstützung bei der Aufklärung über Wirkungsweisen und Konsumrisiken von psychoaktivenSubtanzen.

IV. Legalisierung des „mobilen Drugchecking“ in Zusammenhang mit permanenten oder temporären Spielstätten und Eventflächen.

Die Antworten im Detail zeigen vor allem eines: die Musikclubs haben noch einen langen Weg vor sich, um ernst genommen zu werden.

Weiterführender Link: livemusikkommission.de

Antworten der Parteien (Kurzfassung): Antworten der Parteien

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„Kultur – hör´ die Signale!“ https://www.tiefgang.net/kultur-hoer-die-signale/ Sat, 01 Jul 2017 06:52:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1515 [...]]]> Wer sich über Geschenke freut, für den könnte jedes Jahr Bundestagswahlkampf sein. Diesmal trifft es sogar die Kultur. Und das nicht zu knapp.

In der Pressemitteilung des Ministeriums vom 28. Jun. 2017 heißt es:

„Der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, ist es in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2018 gelungen, für ihr Budget eine Steigerung in Höhe von 312 Millionen Euro für kulturelle Institutionen und Projekte zu erreichen. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2018, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, sieht damit insgesamt rund 1,67 Milliarden Euro für den Kulturetat vor. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Regierungsentwurf des Vorjahres um 23 Prozent. Seit dem Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Grütters im Jahr 2013 hat sich der Haushalt damit um rund 460 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung in dieser Legislaturperiode um gut 38 Prozent. Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzlerin Merkel im Jahr 2005 stieg der Kulturetat um fast 60 Prozent.

Monika Grütters erklärte: „Die erneute Etatsteigerung ist ein großartiges Signal: Sie unterstreicht den gesamtgesellschaftlichen Wert der Kultur, denn Kunst und Kultur sind heute als Brückenbauer mehr denn je gefragt. Wir stärken damit die für Deutschland typische kulturelle Vielfalt und setzen abermals ein deutliches Zeichen für diesen wichtigen Aspekt unserer nationalen Identität. Künstler und Kreative werden davon ebenso profitieren wie etablierte Kultureinrichtungen.

„Zeichen für nationale Identität“

So werden wir mit 75 Millionen Euro einen zusätzlichen Anreiz für große internationale und nationale Filmproduktionen setzen und den Filmstandort Deutschland noch attraktiver machen. Die Gesamtsumme für den Deutschen Filmförderfonds wird sich danach im Jahr 2018 voraussichtlich auf insgesamt 125 Millionen Euro belaufen. Auch die bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 erfolgte Erhöhung der kulturellen Filmförderung in meinem Haushalt um 15 Millionen Euro soll 2018 fortgesetzt werden.

Zur weiteren Stärkung des Kulturgutschutzes in Deutschland, den wir mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz 2016 auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt haben, sind 7,5 Millionen Euro für den Ankauf national wertvollen Kulturguts vorgesehen; insgesamt stehen dann 10 Millionen Euro hierfür zur Verfügung.“

25 Mio. für die Deutsche Welle

Mehr Geld gibt es auch für die Deutsche Welle. Der Auslandssender wird 25,7 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Damit können unter anderem die Stärkung des Angebots für Russland und die Ukraine, des arabisch- und türkischsprachigen Angebots sowie die aktuellen Programme für Flüchtlinge fortgesetzt werden.

Träumt schon: Monika Grütters (Foto: M. Wächter)

Ein strukturelles Zeichen setzt der Bund auch mit der Aufnahme der Zuschüsse, die im neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag vereinbart wurden – diesmal mit einem starken Akzent in der Musik. So wird der Bund die Berliner Philharmoniker mit 7,5 Millionen Euro fördern, aber auch einen Beitrag von 10 Millionen Euro zur erstrangigen musikalisch-künstlerischen Arbeit an den Berliner Opern leisten. Die mehr als fünfzigprozentige Aufstockung des Hauptstadtkulturfonds auf 15 Millionen Euro schafft die Grundlage, eine Vielzahl an innovativen Einzelprojekten und Veranstaltungen fördern zu können, insbesondere Projekte der freien Szene.

Im Rahmen der Umsetzung des Hauptstadtfinanzierungsvertrags wird zudem der Bund das Land Berlin von Betriebs- und Programmkosten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Humboldt Forum entlasten; hierfür sieht der Regierungsentwurf 2,3 Millionen Euro vor.

Entwurf unter Vorbehalt

Mit dem neuen „Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus“ werden gerade auch Kultur und Medien ihren eigenen und unabdingbaren Beitrag leisten. Hierfür werden im Kulturhaushalt 6,5 Millionen Euro neu zur Verfügung stehen. Daraus sollen Initiativen zur kulturellen Integration sowie zur Prävention im Netz durch Stärkung der Medienkompetenz gefördert werden.

Im Filmbereich werden die Mittel zur schrittweisen Digitalisierung des deutschen Filmerbes im kommenden Jahr um 2,3 auf nun 3,3 Millionen Euro erhöht. Die Länder sind hier aufgefordert, sich ebenfalls in gleicher Höhe zu beteiligen.

Für notwendige Sanierungsmaßnahmen beim von der Deutschen Schillergesellschaft getragenen Deutschen Literaturarchiv Marbach konnten 850.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Barenboim-Said-Akademie in Berlin, die 2016 in die dauerhafte Förderung aufgenommen wurde, ist eine Erhöhung um knapp 1,4 auf nun 6,9 Millionen Euro vorgesehen.

Der erste Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsverfahrens, das erst nach der Bundestagswahl im Herbst stattfinden wird.“

Quelle: kulturstaatsministerin.de

(29. Jun 2017, TG)

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„Absicherung auch für Freie!“ https://www.tiefgang.net/absicherung-auch-fuer-freie/ Sat, 01 Jul 2017 05:03:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1500 [...]]]> Honorare, soziale Absicherung, Altersvorsorge – bei diesen elementaren Bedürfnissen lässt der Gesetzgeber die Selbstständigen bislang weitgehend allein. Das soll sich nun mit einer „Allianz der Freien Künste“ ändern.

Am vergangenen Dienstag (27. Jun 2017) war es so weit. Es wurde eine Pressekonferenz der „Allianz der Freien Künste“ im Berliner Kulturzentrum „Radialsystem“ und den neuerdings als Solos-Selbständige benannten eine Stimme gegeben.

„Berlin, 28. Juni 2017 | In einer Pressekonferenz am 27.06.2017 hat die Allianz der Freien Künste als Stimme und Plattform für die Freien Künste auf Bundesebene ein Positionspapier mit acht Kernforderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen freier künstlerischer Produktion in Deutschland vorgestellt. Gründungsmitglieder der Allianz der Freien Künste sind neben der Union Deutscher Jazzmusiker  weitere Bundesverbände überwiegend privatrechtlich organisierter Kunst- und Kulturschaffender anderer künstlerischer Sparten wie u.a. der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bund der Szenografen und die Vereinigung Alte Musik. Mit ihren Forderungen richtet sich die Allianz der Freien Künste in erster Linie an die Bundeskulturpolitik. Die Forderungen richten sich aber – gerade auf Bundesebene – dezidiert auch an die Sozial-, Renten- und Arbeitsmarktpolitik.

Raster des Normalarbeitsvertrags

Die Allianz fordert auf, die sozialen Rahmenbedingungen und die öffentlichen Fördersysteme für freies künstlerisches Arbeiten an die gegebenen Realitäten anzupassen. „Durch wechselnde Erwerbsformen fallen die meisten Kunstschaffenden – wie fast alle Soloselbständigen! – durch die Raster der am Normalarbeitsvertrag orientierten sozialen  Sicherungssysteme. Das Ziel kann nicht sein, alles wieder zurückzuschrauben. Wir brauchen eine Fortentwicklung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen!“, so Lena Krause vom Verband der freien Ensembles und Orchester (FrEO).

Ein konkretes Beispiel nennt Stephan Behrmann vom Bundesverband Freie Darstellende Künste: „Was bringt ein Kita-Platz, wenn ich abends auftreten muss und die Kita schon um 17 Uhr schließt?“ Die Allianz der Freien Künste wird sich mit dem vorgestellten Positionspapier im Bundestagswahlkampf und darüber hinaus in die inhaltliche Auseinandersetzung einmischen und  steht als Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit zur Verfügung.“

Quelle: www.u-d-j.de

Die Forderungen als Schlagzeilen:

  • Die Freiheit der Kunst bewahren
  • Praxisorientierte soziale Rahmenbedingungen schaffen (hier auch „Stärkung der Künstlersozialkasse“)
  • Das Fördersystem an die künstlerische Praxis anpassen
  • Interessenvertretungen stärken
  • Freie Künste in den Medien
  • Freie Künste in künstlerischen Curricula
  • Freie Szene ist kulturelles Erbe
  • Kultur als Staatsziel

Hier findet sich das Positionspapier im Ganzen: Positionspapier Allianz der Freien_Kunste

Kontakt: Allianz der Freien Künste

Lena Krause: +49 176 6409 2843 | Stephan Behrmann: +49 177 733 99 28

 

 

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