Chöre – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Sun, 07 Feb 2021 15:35:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Üben aus Liebe zur Musik https://www.tiefgang.net/ueben-aus-liebe-zur-musik/ Sun, 07 Feb 2021 15:35:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7646 [...]]]> Die Konferenz der Landesmusikräte hat nun einen Appell an die Landesregierungen verabschiedet, nach dem Ende des Lockdowns die Amateurensembles sobald als möglich wieder ihre Proben- und Konzerttätigkeiten aufnehmen zu dürfen.

Darauf hat nun der Landesmusikrat Hamburg hingewiesen. In Deutschland spielen rund 9 Millionen Menschen ein Instrument und es gibt ca. 60.000 Chöre. Das Musizieren in Amateurensembles zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus und durchdringt alle gesellschaftlichen Bereiche Deutschlands. Deswegen ist das Musizieren von Amateuren in Chören und Orchestern in den Jahren 2014 und 2016 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

 Der APPELL:

Chöre und Musikvereine müssen coronagemäß proben können: Appell der Konferenz der Landesmusikräte an die Landesregierungen in Deutschland

Die Konferenz der Landesmusikräte appelliert an die Landesregierungen, baldmöglichst ihre Amateurmusikgruppen und -vereine wieder proben und aufführen zu lassen. In weiten Teilen Deutschlands herrscht derzeit ein Verbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, das nicht nur die Konzerte, sondern auch die Proben untersagt. Meist sind einzig zur Berufsausübung musikalische Proben erlaubt. Schon heute befürchten die Fachverbände der Amateurmusik ein Vereinssterben, das 10-15% der Musikvereinigungen und Chöre betreffen wird. In den Städten und mehr noch im ländlichen Raum sorgen Vereine und Initiativen der Amateurmusik für einen Zusammenhalt von Gesellschaft. Der gemeinsame kulturelle Ausdruck hält die Menschen an ihrem Ort, in ihrer Region. Das Musizieren sorgt für Identität. Die Schutzmaßnahmen scheinen angesichts der vielerorts festgestellten Infektionszahlen gerechtfertigt zu sein. Tatsächlich jedoch haben sie nachhaltige Folgen, die ein Fragezeichen hinter die Angemessenheit schreiben. Denn ohne das gemeinsame Proben ist der Zusammenhalt grundsätzlich in Frage gestellt. Solche Corona-Schutzmaßnahmen bewirken ungeachtet aller positiven virologischen Auswirkungen eine Erosion der Gesellschaft. Besonders auf die Herausbildung kultureller Identitäten vieler Kinder und Jugendlicher wirkt das Versiegen der Amateurmusik verhängnisvoll. 

Die Konferenz der Landesmusikräte hat die Situation der Amateurmusik in Deutschland ausführlich reflektiert und fordert die Landesregierungen auf, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns direkt auch das Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung. Chöre, Blasorchester und Musikvereine aller Art sind in der Lage, Hygienekonzepte und Abstandsregeln so auszuarbeiten, dass ein coronagemäßes Proben möglich ist. Wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters schon am 26. November in Bezug auf die Kulturszene insgesamt feststellte, dürfen die Vereine nicht die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Auch das neue Infektionsschutzgesetz hat Kunst und Kulturleben eine Ausnahmestellung zuerkannt. Die Konferenz der Ministerpräsident*innen hat die Kulturminister*innen mit der Erarbeitung entsprechender Strategien für die ersten Lockerungsmaßnahmen beauftragt.

 Prof. Dr. Ulrike Liedtke

Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte Deutschlands“

Quelle: www.landesmusikrat-hamburg.de

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Neues Hilfsprogramm für Amateurchöre https://www.tiefgang.net/neues-hilfsprogramm-fuer-amateurchoere/ Fri, 18 Sep 2020 22:10:28 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7250 [...]]]> Chöre und Blasensembles leiden besonders unter Pandemieauflagen. Doch auch hier kommt nun Unterstützung.

Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) freut sich, auf Initiative der Behörde für Kultur und Medien (BKM) das zweigleisige Hilfsprogramm CHORona #SaveOurChoirs für Hamburgs Amateurchöre starten zu können. Das Programm hilft den Chören, corona-taugliche Probenräume zu finden und diese zu finanzieren. Die BKM stellt dem Landesmusikrat für dieses Programm vorerst 50.000 € zur Verfügung.

Seit Juli 2020 ist es Chören trotz der coronabedingten Einschränkungen wieder erlaubt zu proben. Allerdings erweist sich die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (insbesondere des Abstands von 2,5 Meter in geschlossenen Räumen) wegen der Corona-Pandemie oftmals als Herausforderung. Dadurch  werden größere Räume benötigt, um Chorproben abhalten zu können. Und diese größeren Räume kosten meist auch mehr Miete.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Erleben von Kunst und Kultur unter den aktuellen Bedingungen zu ermöglichen, ist uns ein ganz zentrales Anliegen. Dazu gehört auch das gemeinsame Singen im Chor, das pandemiebedingt schwieriger geworden ist. Mit der CHORona-Hilfe setzen wir genau hier an und wollen Chöre dabei unterstützen, geeignete Proberäume zu finden und die Mehrkosten zu stemmen.“

 „Alle Musiker*innen leiden unter der Corona Pandemie, weil sie nur noch unter schwierigen Bedingungen musizieren bzw. singen können. Mit dem Hilfsprogramm für die Amateurchöre Hamburgs unterstützt der LMR die Chöre bei ihrer Arbeit. Wir bedanken uns bei Senator Dr. Brosda und der BKM für die Initiative und die Finanzmittel, die für dieses Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt werden, und hoffen, dass  damit viele Chöre musizierend in den Herbst und Winter gehen können“, sagt Matthias Rieger, Vizepräsident des LMR.

 

Konkret stellt der Landesmusikrat Hamburg im ersten Teil des Programms für die Chöre über eine eigens entwickelte Datenbank (www.chorona.lmr-hh.de) Kontakt zu den Anbietern von Probenräumen her. Im zweiten Teil des Programms können Chöre, die durch einen vergrößerten Probenraum Mehrkosten für Miete und Reinigung zu verkraften haben, einen Zuschuss beantragen. Dieser Zuschuss kann für die Monate Juli bis Dezember 2020 beantragt werden, auch rückwirkend. Er ist auf 300 € pro Monat begrenzt, er steht auch Chören offen, die selbst einen neuen Probenraum gefunden haben.

Die Datenbank für die Probenräume befindet sich im Aufbau. Deshalb ruft der Landesmusikrat Hamburg Unternehmen und Institutionen, die über Räume verfügen, zur Mithilfe auf. Bitte stellen Sie Räume für Chöre, für Kultur und Musik zur Verfügung!

Alle weiteren Informationen und Details zum Hilfsprogramm finden Sie unter www.chorona.lmr-hh.de. Ansprechpartner Jan Hinrich Hey, CHORona@lmr-hh.de.

 

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„Sommer im Park“ sucht Kreative! https://www.tiefgang.net/sommer-im-park-sucht-kreative/ Fri, 13 Apr 2018 22:33:08 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3450 [...]]]> Endlich mal wieder Sommer! Endlich mal wieder Freilichtbühne! Das wär` was?!? Kommt!  – im August und auch zum Mitmachen!

Am Wochenende vom Freitag, 24. bis Sonntag, 26. August 2018 findet zum ersten Mal das Kulturfestival „Sommer im Park“ auf der Freilichtbühne im Harburger Stadtpark statt. Und Kulturschaffende sind geladen sich einzbringen. Das Bezirksamt Harburg, die Initiative SuedKultur, das Citymanagement Harburg und die Lawaetz-Stiftung im Auftrag der Lokalen Partnerschaften Harburg gehen eine neue Kooperation, um der lange wenig genutzten Freiluft-Bühne neues Leben einzuhauchen. 

In der Mitteilung heißt es:

„Für dieses einzigartige Veranstaltungswochenende suchen wir interessierte Künstlerinnen und Künstler, die Lust haben, Open-Air aufzutreten. Um für jedes Wetter gewappnet zu sein, gibt es eine neue Bühnenüberdachung, die rechtzeitig für das Kulturfestival fertigstellt werden soll.

Gesucht wird Ihre Kreativität und Ihr Talent – von Pop-, Rock- und Jazzmusik sowie Auftritten von Orchestern, Chören und Big Bands über Poetry Slam, Geschichtenerzählern und Theater bis hin zu Kurz- und Spielfilmen. Das Kulturprogramm soll zum Genießen, Feiern und Spazieren einladen. Auch Schülerbands, -theater und -tanzgruppen sind herzlich willkommen.

Lust auf die große grüne Bühne?

Dann bewerben Sie sich bis zum 04.05.2018 per Mail an: sip@sued-kultur.de (Ansprechpartner: Jürgen Havlik /SuedKultur). Die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler erfolgt durch die Veranstalter.

Weitere Informationen finden Sie unter hamburg.de/harburg/kultur.

Geplanter Veranstaltungszeitraum:

Freitag, 24.08.2018 von ca. 18:00 bis 22:00 Uhr Samstag, 25.08.2018 von ca. 13:00 bis 22:00 Uhr Sonntag, 26.08.2018 von ca. 10:00 bis 18:00 Uhr

Die notwenige Infrastruktur und Technik stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Auch für die Werbung sorgen wir. Sie müssen sich nur um Ihren eigenen Auftritt kümmern.

„Sommer im Park“ ist eine Kooperationsveranstaltung von SuedKultur (freies Bündnis Kultur-schaffender des Hamburger Südens), dem Citymanagement Harburg, der Lawaetz-Stiftung im Auftrag der Lokalen Partnerschaften Harburg und Süderelbe sowie dem Bezirksamt Harburg. Die Bühnenüberdachung wird aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und des Bezirksamtes Harburg finanziert.

Hintergrund-Informationen zur Freilichtbühne

Die Freilichtbühne im barocken Stil ist im Sommer 2014 nach aufwendiger Sanierung neu eröffnet worden. Sie liegt in einer Senke unterhalb der Eichenhöhe im Westbereich des Harburger Stadtparks an der Außenmühle. Die Bühne sowie der Zuschauerbereich, der aus mit Gras bewachsenen Terrassenstufen besteht und Platz für bis zu 900 Personen bietet, sind von Hecken eingefasst.

  1. Welche Angaben sind bei der Anmeldung notwendig?
  • Name der Künstlerinnen und Künstler bzw. der Band/Gruppe
  • Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Genre/Art (Musik – Gesang, Band, Orchester, Theater, Tanz, Film…)
  • Gruppengröße
  • Benötigte technischen Voraussetzungen für den Auftritt
  • Kurzbeschreibung des Auftritts inklusive der geplanten Dauer
  • Gewünschte Zeitfenster des Auftritts (Mehrfachnennungen möglich und erwünscht):
Freitag, 24.08.2018 Samstag, 25.08.2018 Sonntag, 26.08.2018
Nachmittags 13 – 18 h Vormittags 10 – 13 h
Abends 18 – 22 h Abends 18 – 22 h Nachmittags 13 – 18 h
  • Falls Sie online vertreten sind, fügen Sie gerne einen entsprechenden Link zu einer Probe oder einem Auftritt, z.B. auf YouTube bei.
  1. Welche technischen Voraussetzungen sind gegeben?

Die notwendige Technik im üblichen Umfang wird zur Verfügung gestellt (Bühnenbeleuchtung, Lautsprecher, Verstärker, Mischpult, Mikrofone etc.). Bitte geben Sie bei der Bewerbung die technischen Voraussetzungen an, die Sie benötigen.

  1. Gibt es Verpflegung / Catering für die Künstlerinnen und Künstler?

Ja, alle Auftretenden erhalten Verzehrgutscheine, die bei den Gastronomie-Ständen vor Ort eingelöst werden können.

  1. Ist eine Aufwandsentschädigung (Spesen, Reisekosten) oder Gage vorgesehen und in welcher Höhe?

Grundsätzlich ist keine Gage vorgesehen, eine Aufwandsentschädigung kann gegebenenfalls nach Absprache ermöglicht werden. Dafür werden aber die Technik und Verzehrgutscheine gestellt sowie die Gesamtveranstaltung umfangreich beworben.

  1. Wie groß ist die Bühne?

Die Bühne ist ca. 64 qm groß. Der Untergrund besteht aus Rasen und ca. 25 m² Betonplatten im Mittelbereich der Bühne. Dieser Bereich erhält vor dem Kulturfestival noch eine Überdachung als Wetterschutz (ohne Seitenwände) und mit der Möglichkeit der Anbringung von Technik.

  1. Welche Anfahrts- und Parkmöglichkeit gibt es?

Eine Stunde vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn kann die Bühne über die öffentlichen Straßen und Wege erreicht und beliefert werden. Parkplätze sind in sehr begrenztem Maße in der Umgebung vorhanden. Für alle Besucherinnen und Besucher wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Eine Kombination aus Nutzung des Park & Ride-Parkhauses am Harburger Bahnhof und Nutzung der Buslinien 145 oder 245 bis zur Haltestelle „Rabenstein“ ist ebenfalls möglich.

  1. Wer übernimmt die Werbung und welche ist geplant?

Geplant sind Plakate und Flyer, die im Bezirk Harburg verteilt werden. Außerdem wird die Veranstaltung auf mehreren Websites (Bezirksamt Harburg, Citymanagement Harburg e.V. und SuedKultur) sowie auf Facebook veröffentlicht und beworben. Das Bezirksamt Harburg wird Presseerklärungen veröffentlichen, sodass auch Berichte in unterschiedlichen Print- und Online-medien wahrscheinlich sind.

  1. Wer ist Ansprechpartner?

Die zuständige Person vor Ort wird den teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern rechtzeitig mitgeteilt.

Bei weiteren Fragen zum Aufruf können Sie sich an Jürgen Havlik unter sip@sued-kultur.de wenden.“

 

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