Clubkultur https://www.tiefgang.net Wed, 30 Sep 2026 10:25:53 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Bauturbo ohne Kultur? https://www.tiefgang.net/bauturbo-ohne-kultur/ https://www.tiefgang.net/bauturbo-ohne-kultur/#respond Wed, 30 Sep 2026 10:25:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14572 [...]]]> Ja, wir brauchen Wohnungen. Daher ist ein Bauturbo in aller Munde. Aber wir brauchen dort ebenso Kultur für ein Miteinander – auch, wenn es mal lauter wird. Was nützt der modernste Wohnraum, wenn rundherum jede soziale und kulturelle Dichte vollkommen weggehobelt wird?

Ausgerechnet jetzt kocht das Thema wieder hoch, und der Anlass ist ein verheerendes Signal aus der Politik: Das erst 2026 gestartete Bundesschallschutzprogramm – dotiert mit immerhin drei Millionen Euro aus dem Etat des Bundesbauministeriums – steht im Entwurf für den Haushalt 2027 vor dem Aus. Das ist ein kalkulierter Erstickungstod für viele Kulturräume.

Wie enorm groß der Bedarf an baulichen Dämm- und Schutzmaßnahmen in den Nachbarschaften tatsächlich ist, zeigt die rasche Überzeichnung des Programms: 136 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 16,1 Millionen Euro wurden eingereicht. Die Nachfrage überstieg das Budget um das Fünffache. Dass die Politik trotz dieses dramatischen Hilferufs den Stecker zieht, stößt bei den Spitzenverbänden auf völliges Unverständnis, wie die gemeinsame Pressemitteilung der LiveMusikKommission, des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) und des Bundesverbands Soziokultur e.V. vom 02.09.2026 unmissverständlich klarstellt.

Dass solche Fördermittel überhaupt über Leben und Tod von Kulturstätten entscheiden, liegt an einem tief sitzenden Paragrafen-Irrsinn im deutschen Recht. Wie schon im Tiefgang in „Kulturgut oder Kreissäge? Der Paragrafen-Streit um Deutschlands Nachtleben“ (09.06.2026) aufgezeigt, verwandelt das deutsche Immissionsschutzrecht die Kunst schlicht in sture Dezibelwerte.

Das maßgebliche Regelwerk, die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), unterscheidet rechtlich schlichtweg nicht, woher ein Geräusch stammt. Ob der Bass einer Newcomer-Band die Wände zum Schwingen bringt oder nebenan eine industrielle Kreissäge kreischt: Für die Messgeräte gilt Musik pauschal als störender Gewerbelärm. Wenn nun im Zuge der Nachverdichtung neue Wohnblöcke bis auf wenige Meter an gewachsene Musikclubs und Kulturstätten heranrücken – das Phänomen der „herannahenden Wohnbebauung“ –, geraten die Veranstalter*innen fast zwangsläufig ins Hintertreffen. Notwendige Reformen wie die Umstellung auf den Innenschutz von Schlafräumen oder die Anerkennung des Begriffs „Kulturschall“ verharren in den Mühlen der Bürokratie.

Gebrochene Versprechen

Die Streichung der Gelder ist eine schmerzhafte politische Fehlentscheidung. Wer auf Bundesebene mit dem „Bau-Turbo“ eine immer dichtere Bebauung durchboxt, erzeugt die Nutzungskonflikte vor Ort erst selbst. Es gilt das Prinzip: Wer die Rahmenbedingungen für Verdichtung verschärft, muss den Kommunen und Kulturorten auch die finanziellen Werkzeuge an die Hand geben, um diesen Lärmkonflikt baulich zu lösen.

Überdies brechen die Regierungsfraktionen damit ihre eigenen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag. Dort war vollmundig von „Kulturschutzgebieten“ und einer verlässlichen Absicherung des Bestands die Rede. Das Bundesschallschutzprogramm war der erste praxistaugliche Schritt, um dieses Versprechen einzulösen. Die Mittel nun noch vor einer ersten Evaluation ersatzlos zu streichen, bringt nicht nur Hamburger Clubs – von der Schanze bis zu den Entwicklungsräumen im Hamburger Süden und in Harburg – in akute Bedrängnis, sondern zeugt von einer gefährlichen Kurzsichtigkeit.

Genau hier liegt das große und grundlegende Dilemma der aktuellen Stadtentwicklungspolitik. Wenn wir Wohnungsbau stur als das reine Aufstellen von Schlafstellenbegreifen und gewachsene Kulturorte dem Lärmschutz-Diktat opfern, züchten wir tote Wohnwüsten von morgen heran. Eine Stadt ist kein Schlaflabor für die Arbeitswoche; sie lebt von der Reibung, der Begegnung, der Kunst und der Energie ihrer Nächte.

Kultur muss von der ersten Idee eines neuen Quartiers an mitgedacht und geschützt werden. Wer lautere Orte der Gemeinschaft als störendes Beiwerk abtut und die nötigen Investitionen in den Schallschutz verweigert, muss sich über spätere Dauerfehden, Anwohnerbeschwerden und verödete Straßenzüge nicht wundern. Ein Bauturbo, der die Kultur an den Rand drängt, baut nicht an der Zukunft unserer Städte – er nimmt ihr den Puls.


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Musikclubs sind kein Vergnügen mehr https://www.tiefgang.net/musikclubs-sind-kein-vergnuegen-mehr/ Fri, 14 May 2021 22:07:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7907 [...]]]> Die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, hat durchsetzen können, dass Musikclubs künftig nicht mehr als Vergnügungsstätten sondern als Kulturorte eingestuft werden. Mehr als nur Symbolik?

Die LiveKomm sieht es als „Meilenstein“ und erklärt in einer umfangreichen Pressemitteilung vom 6. Mai 2021:

„Club-historische Begebenheit im Bundestag:

Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Im letzten Jahr gründete sich durch Abgeordnete von GRÜNEN, LINKE, FDP, SPD und CDU/CSU das “Parlamentarische Forum Clubkultur & Nachtleben” im Bundestag, um fraktionsübergreifend dem Thema mehr Rückhalt und Sichtbarkeit zu geben. Ein erstes, wichtiges, gemeinsames Anliegen ist, u. a. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu novellieren und in einem ersten Schritt die baurechtliche Anerkennung von Musikclubs als Kulturorte zu erwirken. Mit einer Fachanhörung, vielerlei parlamentarischen Initiativen und Aufforderungen an Bundesbauminister Horst Seehofer und dem damit betrauten Fachministerium soll die gesellschaftlich vollkommen überholte Einstufung im Baurecht überwunden werden.

Die entscheidende Sitzung im Bauausschuss fand am 05. Mai 2021 statt und erbrachte sehr zur Freude der im Prozess begleitenden Interessenvertreter:innen der LiveKomm – dem Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. – eine Entscheidung zugunsten der Clubkultur. Der Antrag wurde im Ausschuss fast einstimmig beschlossen und geht als Beschlussempfehlung am morgigen Freitagmittag unter TOP 36 in die Abstimmung im Plenum.

Demnach würden Musikclubs mit Fokus auf Künstler:innen, Nachwuchs und Programmkuratierung künftig baurechtlich nicht mehr mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft, sondern mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichwertig angesehen. Damit wird auf Bundesebene im Bereich der Stadtentwicklung ein erster Meilenstein erzielt, der nach einer erfolgten Umsetzung, Neugründungen und Umsiedlungen von Musikclubs begünstigt und eine starke symbolhafte Signalwirkung auf die Bundesländer und Kommunen entfalten wird.

Die Belange von Clubkultur und Musikclubs fanden bis dato im Baurecht in der Bundespolitik selten umfassend eine Berücksichtigung, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland entwickelt haben. Diese „Nicht-Anerkennung“ als schützenswerte und förderungswürdige Kultur führt zu Herabstufungen der Clubkultur in vielen Bereichen der Rechtsprechung, Politik und Verwaltung von Bundes- auf Landes- und Kommunalebene. So auch im Feld der Stadtentwicklung. Dort gelten Musikclubs in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis dato als Vergnügungsstätten. Durch diese Kategorisierung sind Musikclubs nur in wenigen städtebaulichen Gebieten zulässig und werden als nicht besonders schützenswert vor der Verdrängung durch bspw. Investoren und herannahender Bebauung angesehen. Dabei ist insbesondere die Entwicklung und der Schutz von Kulturräumen vor Verdrängung eines der wichtigsten Themen in Städten, die sich im 21. Jahrhundert immer mehr verdichten und nun einer noch dringlicheren Post-Corona Zukunft stellen müssen.

Was erhoffen sich die Clubs von der Veränderung?

Wenn die Bundesregierung dieser Aufforderung folgt und die Baunutzungsverordnung nun dahingehend angepasst wird, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden würden, wäre ein erster Meilenstein auf Bundesebene getätigt. Durch die Verdrängungsprozesse in den wachsenden, sich zunehmend verdichtenden Ballungsräumen und die Folgen der Corona-Pandemie droht eine Verschärfung des bundesweiten Clubsterbens. Müssen alteingesessene Einrichtungen schließen, verlieren sie ihren Bestandsschutz. Alternative Standorte lassen sich nur sehr schwer auffinden und erhalten selten eine Genehmigung. Musikclubs sind bisher aus einer kulturell und gesellschaftlich überholten Sichtweise nur als Vergnügungsstätten definiert und daher lediglich in Mischgebieten und in Kerngebieten allgemein zulässig. In den anderen Baugebietstypen sind sie nur ausnahmsweise – beziehungsweise nicht – vorgesehen. In reinen Wohngebieten und in allgemeinen Wohngebieten sind sie nach § 4 BauNVO gegenwärtig nicht zulässig.

Welche Auswirkungen wird die Entscheidung haben?

Eine geänderte Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke in der Baunutzungsverordnung hätte für den Ist-Bestand von Musikclubs nur in seltenen Fällen spürbare Auswirkungen. Die gesellschaftlich überfällige Aufwertung von Clubkultur als Teil der Kultur würde durch die Einstufung als Anlagen kultureller Zwecke insbesondere wünschenswerte Folgen in baurechtlichen Verfahren für künftig vereinfachte Club-Ansiedlungen erzielen. Insbesondere nach einer zu befürchtenden Welle von Clubschließungen in Folge der Corona-Pandemie ist die vereinfachte Ansiedlung neuer Musikclubs daher ein anzustrebendes, wichtiges Ziel. Zudem wird ein neuer B-Planstatus als Anlagen kultureller Zwecke auch langfristig notwendige Effekte in der Standortsicherung und im öffentlichen Bewusstsein und Handeln erwirken. Eine Vergnügungsstätte lässt sich einfacher verdrängen als ein etablierter Standort für Kultur. Mit einer Änderung der BauNVO und der Zulassung in weiteren Gebietskategorien wird nicht den Ursachen für Standortschließungen entgegengewirkt. Vielmehr gilt es, mit diesem Schritt die Rahmengesetzgebung für künftige Neuansiedlungen von Musikclubs zu verbessern.

Wie kann die Entscheidung bedrohten Clubs helfen?

Für aktuell akut bedrohte Musikclubs erbringt die Beschlussfassung keine spürbare Hilfe.  Der Beschluss kann einen erheblichen Teil dazu beitragen, das die öffentliche Aufmerksamkeit für die Chancen einer nachhaltigen und nutzungsgemischten Stadtentwicklung unter Einbezug der Musikclubs geschärft wird und dass Clubkultur als wertige, schützenswerte und förderfähige Kultur angesehen wird. Es besteht die Hoffnung, dass die angekündigten Vollzugshinweise für die Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Situation von Clubs bei den Umsetzungen des Bauplanungsrechts in den zuständigen Ländern künftig beiträgt. Das Parlament bekundet seinen Willen zur weiteren Unterstützung und zum Erhalt der Clubkultur. Hierauf können und werden die Verbände in ihrer Arbeit weiter anknüpfen.

Pamela Schobeß, Vorstand und politische Sprecherin der LiveKomm kommentiert:

“Wir bedanken uns besonders bei den Mitgliedern im Parlamentarischen Forum für ihren bisherigen Einsatz und die Beharrlichkeit in dieser Angelegenheit. Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen. Nun soll ein veraltetes Gesetz an die Realität angepasst werden. Das hilft, um Städte und Quartiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen.”

Marc Wohlrabe, Vorstand LiveKomm und stellvertr. Sprecher AK Kulturraumschutz:

„Was Clubkultur in unseren Städten, Gemeinden und für unsere Gesellschaft beisteuert, ist seit den umfassenden Studien aus Städten wie Berlin oder der neuen Bundes-Clubstudie in seiner ganzen Tiefe herausgearbeitet. Und Millionen Füße irren seit Jahrzehnten nicht. Es war ein langer Weg und mein Respekt und Dank gehört dem interfraktionellen Parlamentarischem Forum Clubkultur und Nachtleben und besonders der Standhaftigkeit der Befürworter in der Koalition. Lebendige Städte sind ein Schlüssel für eine diverse Gesellschaft und Clubkultur ist einer ihrer Labore.”

Thore Debor, Sprecher LiveKomm AK Kulturraumschutz appelliert:

“Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung diesen parlamentarischen Auftrag schnell aufgreift und die Novellierung der Baunutzungsverordnung noch in dieser Legislatur umsetzt. Gerade jetzt in Corona-Zeiten benötigen wir diesen überfälligen Schritt mehr denn je. Ohne die gebündelte Fachexpertise und dem regelmäßigen Austausch im LiveKomm Arbeitskreis Kulturraumsschutz und der Initiative clubsAREculture hätten wir diesen Erfolg kaum erreicht.”

Quelle: LiveKomm

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Tags Tagen, abends Konzerte https://www.tiefgang.net/tags-tagen-abends-konzerte/ Fri, 11 Oct 2019 22:30:56 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5949 [...]]]> Clubs stehen für Unterhaltung, Emotionen und Sozialisation. Aber wird das so bleiben?

Clubs sind besondere Orte zwischen Kommerz und Kultur, Anarchie und Subkultur. Sie prägen Städte und Lebensentwürfe, sind Infrastruktur und Wirtschaftsfaktor. Doch als erfolgreiche Geschäftsmodelle funktionieren nur wenige. Viele kämpfen mit Herausforderungen, mit Lärmbeschwerden, Besucherschwund und Verdrängung. In Bremen macht sich der Clubverstärker e.V. als Interessengemeinschaft der Betreiber dafür stark, das zu ändern, zu vermitteln, sichtbar zu machen. Eine wichtige Arbeit für die lokale Kulturlandschaft mit überregionaler Strahlkraft. „Wir sind die, die sich um die Popularmusik und ClubKultur in Bremen kümmern und die Beteiligten fit für die Zukunft machen wollen“, sagt Julia von Wild 2. Vorsitzende des Clubverstärker e.V. und ebenfalls Vorstandsmitglied der LiveKomm. Warum klagen so viele Clubs und Spielstätten über den Status Quo und wie sehen Szenarien der Zukunft aus? In Kooperation mit dem Bundesspielstättenverband LiveKomm und den Innovationstreibern Krug & Strömer findet am Donnerstag und Freitag, 24. und 25. Oktober 2019, das erste upStage! Festival für die Zukunft der Clubkultur in einer einzigartigen Zusammensetzung statt – und will Antworten finden, animieren, alarmieren, aufdrehen. Zwei Tage und Nächte für den Club der Zukunft. Tagsüber Konferenz, danach Networking, abends Konzerte und anschließend Aftershowparties.

ClubKultur Erfahren, Erforschen und Entwickeln – upStage! vereint Konferenz und Konzerte

Die Zukunft der ClubKultur gestalten: Beim ersten upStage! Festival treffen sich am 24. und 25. Oktober 2019 ClubbetreiberInnen und Kulturschaffende aus ganz Deutschland in Bremen, um Perspektiven für eine Kultur im Wandel aufzuspüren. Clubverstärker und LiveKomm laden ein: tags Konferenz, nachts Konzerte.

Quelle: Clubverstärker e.V.

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Konfusion um „Fusion“ https://www.tiefgang.net/konfusion-um-fusion/ Fri, 10 May 2019 22:36:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5242 [...]]]> „Fusion-Festival: Polizeipräsident will größtes alternatives Kulturfestival Europas verhindern“ titelte eine Pressemitteilung Anfang Mai 2019. Doch es geht um mehr …

Was sich erst als verschwörungstheoretisches Trara las, entpuppte sich schnell als dubioses Spiel zwischen Kultur und Politik. Denn es geht um die Selbstgestaltungsfreiheit kultureller und künstlerischer Orte. Somit betrifft das Thema nämlich auch alle anderen Versammlungsräume im kulturellen und subkulturellen Kontext, Konzerte, Festivals, freie Bühnen sowie die gesamte Clubkultur.

Doch nach einander. Worum geht es überhaupt?

Das Fusion Festival in Lärz (die Gemeinde Lärz liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) seit über 20 Jahren und mit derweil rund 70.000 Gästen eines der großen, wenn nicht größte unkommerzielle, alternative Kulturfestival Europas.

Dabei treten über 1.000 Künstler*innen und Gruppen auf. Das Festival findet auf einem ehemaligen russischen Militärflugplatz statt, den der Verein in Eigenregie zu einer Kulturstätte des Landes verwandelt hat. Das bewährte und stetig verfeinerte Veranstaltungskonzept sowie die offenbar bis hierhin gute und enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden haben die Veranstalter*innen bislang vor den als unvermeidlich geltenden Problemen klassischer Großveranstaltungen bewahrt.

Die Sicherheit auf dem Festival wird nach Angeben der Festivalleute neben professionellen Sicherheitsdienst von mehr als 10.000 Mitarbeiter*innen und Helfer*innen gewährleistet. Das entspräche einem Schlüssel von etwa eine*m Mitarbeiter*in auf sieben Festivalgäste.

Aber dann: „Nun verweigert der aus Kiel stammende, Neubrandenburger Polizeipräsident Nils Hoffmann-Ritterbusch, der seit über 20 Jahren gewachsenen und bewährten Veranstaltungs- und Sicherheitsstruktur, im Unterschied zu allen seinen Vorgängern, die Zustimmung“, heißt es in der Mitteilung von Anfang Mai 2019. „Der erst seit 2016 amtierende Polizeipräsident fordert für das Kulturfestival nun eine eigens zu errichtende Polizeiwache mitten auf dem Festivalgelände. Darüber hinaus soll auf dem gesamten Festivalgelände eine anlasslose und verdachtsunabhängige Bestreifung durch uniformierte und verdeckte Polizeibeamte erfolgen. Für seine Forderung kann Ritterbusch-Hoffmann allerdings keine nachvollziehbaren Gründe oder Zahlen vorlegen. Die durch seine eigene Behörde veröffentlichten Bilanzen bezeichneten den Ablauf des Fusion-Festivals in den vergangenen Jahren als „ohne besondere Vorkommnisse“ [2018], „weitestgehend störungsfrei“ [2014, 2015] sowie „ruhig und erwartungsgemäß“ [2016].“

Man ist also skeptisch, ob es nicht um etwas ganz anderes geht.

„Diese gemeinsame Leistung von Behörden, Polizei und Veranstalter*innen wird ohne Anlass aufs Spiel gesetzt, indem unsere erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit nun einseitig durch Herrn Hoffmann-Ritterbusch aufgekündigt wird“, sagt Martin Eulenhaupt, Vorstand des Veranstaltungsvereins Kulturkosmos Müritz e.V. „Während sämtliche zuständige Ämter und Behörden, wie jedes Jahr konstruktiv mit dem Kulturkosmos zusammenarbeiten, sperrt sich der Polizeipräsident gegen sämtliche Kompromissvorschläge der Veranstalters. So hatte der Kulturkosmos zur Beilegung des Konfliktes sogar die Einrichtung einer mobilen Polizeiwache in unmittelbarer Nähe des Festivalgeländes vorgeschlagen.“

Und so sehen sie die Freiheit der Kunst in Gefahr. „Die Philosophie des Fusion-Festivals baut auf der Freiheit der Kunst und der freien Entfaltung der Gäste auf. In 22 Jahren ist eine Struktur entstanden, die im Zusammenspiel von verantwortungsvollem Publikum und einer hohen Zahl von Mitarbeitenden eine bessere Sicherheitslage für alle Beteiligten schafft, als es hunderte Polizisten auf dem Gelände je schaffen könnten“, sagt Suse von Essen vom Kulturkosmos. Dieses nachgewiesenermaßen erfolgreiche und effektive Modellprojekt sei ein Leuchtturm der offenen und liberalen Gesellschaft und sollte als solches gefördert statt angegriffen werden.

„Sollte sich der destruktive Kurs des Polizeipräsidenten durchsetzen, sehen wir keine Grundlage mehr, das Festival auch in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern zu veranstalten“, so Eulenhaupt abschließend. Dadurch sei im Übrigen auch das Theaterfestival at.tension in Lärz gefährdet.

Neubrandenburgs Polizeipräsident Nils Hoffmann-Ritterbusch hingegen sieht nach Recherchen der „taz“ bei dem Festival hingegen die Beteiligung „politischer, in Teilen hoch gewaltbereiter Personen“. Das geht aus einem Schreiben des Polizeipräsidenten an das Ordnungsamt hervor.

Und da erhärtet sich der Verdacht der Veranstaltenden, denn das Festival fiel bislang in einer Sache gar nicht auf: dass es auf politisch Besuchsgruppen abzielte. Einziger politischer Wink kam erst jetzt in dem Ausspruch, das Fusion-Festival sei „Vier Tage Ferienkommunismus“.

Der Spiegel befragte dazu etwa den auf Veranstaltungsberatung spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke, der bemerkt: „Nicht jede Sicherheitsmaßnahme, die sich auf dem Papier gut liest, funktioniert zwingend in der Praxis. Zum Beispiel will der Besucher nicht vor lauter Sicherheit eingeengt und dauernd beobachtet werden“ und erklärt den durchaus weiten Rechtsbereich von Versammlungsstättenverordnung, Sicherheits-Ordnungsgesetz, Gaststättenrecht oder dem Straßenverkehrsrecht.

Der Veranstalter haben nun eine Sonderseite zur Thematik unter www.kulturkosmos.de geschaltet und rufen außerdem zur Unterzeichnung einer Petition auf unter kulturkosmos.de/mitmachen.

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