Deutscher Kulturrat https://www.tiefgang.net Thu, 16 Mar 2023 17:50:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Aus dem Dunst deutscher Kultur https://www.tiefgang.net/aus-dem-dunst-deutscher-kultur/ Fri, 24 Mar 2023 23:42:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9843 [...]]]> Es tut sich einiges im Kulturbetrieb der Republik und was wäre schöner, als wenn einer, der es wissen müsste, uns an die Hand nimmt.

„In meinem kleinen kulturpolitische Pflichtenheft will ich zeigen, welche Themen unter welchen Rahmenbedingun­gen die Arbeit auf der Kulturbaustelle heute bestimmen, oder be­stimmen sollten.“ So heißt es im nun erschienen Band „Mein kulturpolitisches Pflichtenheft“ von Olaf Zimmermann. Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, quasi dem Dachverband der kulturellen Dachverbände einzelner Genres.

Er ist also eine „Kapazität“, wie man diese Expertise gerne nennt und sicher hat sein Wort Gewicht im kulturpolitischen Diskurs.

Und im Band geht es denn auch um alle Sparten: Werte, Kunst, Medien, Handel, Bildung, Religion, Erinnerung, Digitales, Natur, Nachhaltigkeit und gar den Krieg. Aber um was genau geht es? Was ist der Anlass für diese Schrift? Wer hier Einblicke in Hintergründe, das „Handwerk“ eines Kulturlobbyisten erwartet, wer darauf hofft, zumindest Hinweise für Interessensarbeit ableiten zu können, der sei vor Ent-Täuschung gewarnt.

Also vielleicht eine Zwischenbilanz seines – also Zimmermanns Schaffens? Dafür, dass er seit 1997 Geschäftsführer des wohl höchstrangigen Kulturverbandes der Republik ist, wohl kaum. Und es findet sich keine Stelle, in dem er andeutet, dieses Amt bald nicht mehr bekleiden zu wollen. Konkrete Zäsuren aus der Politik, der Pandemie oder Kulturlandschaft selbst? Auch hier kejn Verweis. Und es muss ja auch keinen Anlass geben. Man kann ja mal auch so sein Statement kundtun. Dann aber stolpert man über den vielsagenden Titel „kulturpolitisches Pflichtenheft“. Ein aus der Zeit gekommener Begriff, der vielleicht auch nie wirklich IN der Zeit war. Da es zudem „sein“ Pflichtenheft heißt, wäre nun ja zu erwarten, dass Olaf Zimmermann uns über seine moralischen Pflichten und Tugend aufklärt. Aber auch hier liest sich leider wenig ab, ob die durchaus als „Soll“-Werte lesbaren Diskurshäppchen dem Diskurs mit dem Lesenden dienen oder die „Kulturpolitik“ als Adressaten haben mag. Da es unklar bliebt, wer welche Pflicht zu tragen hätte, wirkt der Begriff „Pflichtenheft“ hier unpassend, bieder, verstaubt und im Grunde irreführend.

Dennoch, trotz dieser unklaren Zielansprache –wer hat also für wen welche Pflichten und warum? – ist das gut 200 Seiten starke Heftchen eine Lesung wert. Denn es gibt natürlich auch eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Kulturlandschaft in Deutschland wieder. Wie verhält sich Kunst und Kultur zur Digitalisierung, wie steht es ums Urheberrecht oder die Geschlechterrollen? Wie prekär ist Kultur heute und lohnt es noch die Hoch- und Subkultur zu differenzieren? Und doch: würde sich Zimmermann einzelnen Genres und Themenbereichen eingehender widmen, wäre es sicher im Umfang um ein 5faches gewachsen. Aber es hätte dann auch etwas Konkretes an die Hand zu geben. So wirkt es zeitweise moralisierend ohne es eigentlich zu sein. Es bleibt etwas oberflächlich ohne dass man nicht spürt, dass es auf einem Fundament baut. Dies zu ergründen, bliebe aber dem Lesenden selbst überlassen. Und so könnte man wieder zum Beginn dieser Besprechung kommen: an wen richtet sich denn dieses Buch?

Schade – hier hätte man gern gefragt: „darf´s etwa mehr sein?“

Das Buch:

Olaf Zimmermann – Mein kulturpolitisches Pflichtenheft, ISBN: 978-3-947308-38-5, 216 Seiten, Preis: 19,80 €

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Höherer Nebenerwerb für Künstler*innen https://www.tiefgang.net/hoeherer-nebenerwerb-fuer-kuenstlerinnen/ Fri, 14 May 2021 22:42:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7910 [...]]]> Viele Künstler*innen haben in der Pandemie andere Jobs angenommen, um über die Runden zu kommen. Problem: ihre Künstlersozialkasse müsste sie deswegen rauswerfen.

Es wird das Problem nicht lösen, ist aber zumindest temporär ein brauchbares Mittel:  die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeiten hauptberuflicher Künstler*innen ohne zugleich aus dem System der Künstlersozialkasse zu fliegen, das ihnen die Alters- und Gesundheitsvorsorge sichern soll.

In einer Pressemitteilung erklärt der Deutsche Kulturrat Ende April 2021:

„Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

„Deshalb müssen wir schnell flexibler werden beim Versicherungsschutz“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute gegenüber Spiegel Online. „Ich will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können.“ Deshalb will er mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.

Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten. „Dazu müssen zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 85 Millionen Euro an die Künstlersozialkasse fließen“, sagte Heil dem Spiegel Online. Damit der Abgabesatz nicht schon in diesem Jahr steigt, wurden bereits 32,5 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen den Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil, den Versicherungsschutz bei der Künstlersozialkasse flexibler zu gestalten. Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Krise. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein neues Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut. Das darf man nicht bestrafen und das beachtet jetzt der Vorschlag von Minister Heil. Dieser erlaubt bis Ende 2022 Versicherten, die bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen, in der Künstlersozialkasse zu bleiben. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zusammen mit einem stabilen Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung für Kulturunternehmen von 4,2 Prozent bis Ende nächsten Jahres, wie ihn der Arbeitsminister weiter ankündigt, wird hier die notwendige Sicherheit geboten. Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Vorschläge schnell umgesetzt werden und es nicht bei Ankündigungen bleibt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, MdB trifft sich heute mit Künstlerinnen und Künstler im Chat, wir erwarten eine Äußerung von ihr zu den Vorschlägen des Arbeitsministers.“

Quelle: www.kulturrat.de

 

 

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Mehr als Freizeit … https://www.tiefgang.net/mehr-als-freizeit/ Fri, 27 Nov 2020 23:18:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7429 [...]]]> Kultur ist jetzt nicht mehr gleich Freizeit. Das macht sich auch bei Pandemiebeschränkungen künftig bemerkbar.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass Kultureinrichtungen nun eigenständig im Gesetz aufgenommen wurden und nicht mehr unter Freizeitgestaltung subsummiert werden.

Anders als zuerst geplant wurde im Infektionsschutzgesetz im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind nicht mehr in einen Topf geworfen. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

In der dazugehörigen Begründung heißt es nun: „Mit der neuen Nummer 7 wird ein eigenes Regelbeispiel für Beschränkungen im Kulturbereich geschaffen. Die Untersagung und Be-schränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sind ins-besondere grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die künstlerische Betätigung selbst („Werkbereich“), aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks („Wirkbereich“) umfasst und damit auf Seiten der Veranstalter wie auch der Künstlerinnen und Künstler selbst wirksam wird. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Beschränkungen insbesondere des Wirkbereichs können in einer volatilen Pandemielage mit dem Ziel einer Reduzierung von Infektionszahlen erforderlich sein, um den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit angemessen gewährleisten zu können.“

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Das wird mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. In der Begründung steht nun der wichtige Satz: “Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden.

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Der Totalausfall https://www.tiefgang.net/der-totalausfall/ Fri, 12 Jun 2020 22:00:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6995 [...]]]> Der Hälfte der in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen bricht durch die Corona-Pandemie mehr als die Hälfte, einem Viertel sogar so gut wie alles an Aufträgen weg. Das ergibt eine Studie, die nun der Deutsche Kulturrat vorlegt.

 

Kultur ohne Publikum? Das heißt auch keine Veranstaltungstechnik, keine Werbung, keine Programmgestaltung, keine Gastronomie … Eine Studie zeigt nun, was immer schon mal bemerkt wurde: am Kultur- & Kreativbereich hängen mehr Arbeitsplätze als man ahnt. Manche, so die Befürchtung, wird es bald nicht mehr geben. Denn Nachzuholen ist da nichts.

Ausnahmslos alle Bundesverbände, die geantwortet haben, gaben an, dass die von Ihnen vertretenen Unternehmen bzw. Selbständigen von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dabei spielen fehlendes Personal oder Produktionsengpässe eine untergeordnete Rolle. Bedeutsam sind vor allem Umsatzrückgänge aufgrund von Veranstaltungsausfällen, Messen, Ausstellungen usw., gefolgt von Auftragsstornierungen und Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Vorgaben. Dies Ergebnis spiegelt die herausragende Bedeutung von Veranstaltungen unterschiedlicher Provenienz für die Kultur- und Kreativwirtschaft und zwar über die originäre Veranstaltungsbranche hinaus.

Mehr als die Hälfte schätzt in ihrer Antwort ein, dass der Umsatzrückgang 50 Prozent und mehr betragen kann. Immerhin 24 Prozent gehen von einem Umsatzrückgang von 90 bis 100 Prozent aus. Nur 2 Prozent gab an, dass der Umsatzrückgang unter 10 Prozent liegen könnte. Diese Angaben beziffern die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie. Viele Verbandsvertreterinnen und -vertreter befürchten überdies, dass über die akuten negativen Effekte hinaus noch bis weit in die zweite Jahreshälfte 2020 hinein und teilweise in das Folgejahr die Auswirkungen spürbar sein werden. Bei der Mehrheit der Antworten, 62 Prozent, wurde angegeben, dass keine Nachholeffekte zu erwarten sind oder anders gesagt, die Mehrzahl geht davon aus, dass Umsatzrückgänge nicht aufgeholt werden. Lediglich 2 Prozent der Befragten erwarten für die von ihnen vertretenen Unternehmen Nachholeffekte. Auch diese Antwort unterstreicht die starke und lange Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie.

Der überwiegende Teil gab als Antwort an, dass die von ihnen vertretenen Unternehmen und Selbständigen Liquiditätshilfen benötigen. Immerhin 53 Prozent brauchten diese Hilfen bereits jetzt und andauernd, 24 Prozent in den kommenden drei Monaten. Mehr als Viertel schätzt ein, dass auch für das zweite Halbjahr 2020 und in 2021 Liquiditätshilfen benötigt werden. Dieses Ergebnis belegt, wie bedeutsam schnelle Hilfen waren. Es sind allerdings weitergehende Liquiditätshilfen von Nöten.

Die beste Note unter den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und SoloSelbständige erhielt die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds. Offenbar zeigt diese Maßnahme auch bei kleineren Unternehmen Wirkung, wie sie in der Kultur- und Kreativwirtschaft vorherrschend sind. Auch die Steuerstundung und die Öffnung der Grundsicherung schnitt relativ gut ab. Von den Zuschussprogrammen erhielt das Zuschussprogramm für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten die besten Noten. Bemängelt wurde allerdings, dass ausschließlich Betriebsausgaben wie gewerbliche Mieten bezuschusst werden und es nicht möglich ist, einen fiktiven Unternehmerlohn in Anschlag zu bringen. Hier wird eine Änderung der bestehenden Maßnahmen dahingehend gefordert, das die eigene Gehaltszahlung (fiktiver Unternehmerlohn) und Honorarausfälle anerkannt werden. Kritisiert wurde ebenfalls, dass branchenspezifische Besonderheiten zu wenig berücksichtigt werden.

Die schlechtesten Noten wurden für das Zusammenwirken von Bundes- und Länderprogrammen sowie die Darlehensprogramme nach dem Hausbankprinzip vergeben. Generell gaben viele der Befragten an, dass Darlehensprogramme weniger hilfreich sind, da die entstandenen Ausfälle künftig nicht oder nur unzureichend kompensiert werden können und die Tilgung der Kredite eine zusätzliche Belastung darstellt. Als vordringlich sehen die Bundesverbände die Anpassung der bestehenden Programme an die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft an. Dazu gehören auch klare und rechtssichere Vergabekriterien, die nicht im Laufe des Zuschusszeitraums verändert werden. Als sehr wichtig werden ferner Steuererleichterungen, wie z.B. jahresübergreifende Verrechnungen, und Zuschüsse zur Liquiditätssicherung angesehen.

Der vom Deutschen Kulturrat geforderte Kulturinfrastrukturfonds wurde als wichtigste und vordringlichste Maßnahme genannt, um die Kultur- und Kreativwirtschaft wieder aus der Krise zu führen. Als zentral wurden bei diesem Instrument branchenspezifische Finanzhilfen und Förderprogramme genannt. Bestehende Förderprogramme sollten überprüft und ggfs. angepasst werden. Mit Blick auf die Öffnung von Veranstaltungs- und Ausstellungsorten werden einheitliche Konzepte als wichtig angesehen. Weiter soll die Öffentliche Hand Aufträge an die Kultur- und Kreativwirtschaft ausschreiben und auch vergeben.

Mit Blick auf das „Wiederhochfahren“ der Wirtschaft werden klar kommunizierte und bundeseinheitliche Regelungen für besonders wichtig erachtet. Nur so besteht Planungssicherheit. Steuerliche Anreize und Investitionsförderungen können Impulse beim „Wiederhochfahren“ geben. Auch werden Investitionen in die Digitalisierung weiterhin erforderlich sein. Für die Zukunft befürchten die Verbandsvertreterinnen und -vertreter, dass mit teils drastischen Einbrüchen in den verschiedenen Teilmärkten zu rechnen sein wird. Es steht zu befürchten, dass sich dies negativ auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland auswirken wird. Alle Verbände gaben an, ihre Mitglieder durch Beratung, Hinweise, Webinare und vieles andere zu unterstützen.

Die Studie liegt hier zum kostenfreien Download bereit: www.kulturrat.de

 

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Kultur im Wartezimmer https://www.tiefgang.net/kultur-im-wartezimmer/ Thu, 30 Apr 2020 22:03:10 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6846 [...]]]> Kultur und die Krise – auch in der Mai-Ausgabe von „Politik & Kultur“ geht es um Corona und der Frage, wie geht es danach eigentlich weiter? Zu Wort kommt auch Olaf Scholz.

Das Monatsmagazin „Politik & Kultur“ des Deutschen Kulturrats setzt den detaillierten Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Ausgabe 5/20 fort.

In der frisch erschienenen Mai-Ausgabe werden weitere Folgen dargestellt und die Soforthilfen von Bund und Ländern aus Perspektive der Kulturschaffenden diskutiert. Berichte und Kommentare kommen unter anderem aus den Teilbereichen Freie Kunst, Orchester, Verwertungsgesellschaften, Museen und Veranstaltungswirtschaft.

Bereits im Leitartikel „Nächster Sein“ nimmt Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), die Leserinnen und Leser mit ins kollektive „Wartezimmer“ der Corona-Pandemie und stellt Sinnfragen, die unsere Gesellschaft nicht nur während des andauernden Ausnahmezustandes in ihren Grundfesten betreffen.

Aber auch die Politik kommt zu Wort. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz beantwortet im Gespräch mit Politik & Kultur, Fragen zu den finanziellen Folgen für Kultur und Medien. Scholz versicherte, die immensen Herausforderungen der Corona-Krise für Kulturschaffende und Kreative im Blick zu haben; gab aber auch an, dass die finanziellen Folgen für Kultur und Medien noch niemand endgültig seriös abschätzen kann.

Auch die Kulturministerinnen und -minister ausgewählter Länder – Klaus Lederer (Berlin), Isabel Pfeiffer-Poensgen (NRW), Christine Streichert-Clivot (Saarland), Barbara Klepsch (Sachsen) und Benjamin-Immanuel Hoff mit Staatssekretärin Tina Beer (Thüringen) – schildern, was sie jetzt für die Kulturschaffenden und die Kulturszene in ihren Bundesländern tun.

Starke Politik erfordert eine starke Zivilgesellschaft. Zurzeit ist die Güterabwegung in aller Munde: Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit werden gegen Ansteckungsgefahr abgewogen. Die Rolle der Zivilgesellschaft ist dabei zentral. Sie muss mitgestalten, fordert Rupert Graf Strachwitz, Vorstand der Maecenta Stiftung, in seinem Beitrag.

Lesen Sie alle Beiträge zum Thema in der druckfrischen Ausgabe 5/20 von Politik & Kultur auf den Seiten 1 bis 10.

Das Magazin findet sich hier zum download: kulturrat.de/puk05-20

 

 

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Nachbesserung für Künstler*innen nötig https://www.tiefgang.net/nachbesserung-fuer-kuenstlerinnen-noetig/ Thu, 23 Apr 2020 16:36:11 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6821 [...]]]> Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich befasst. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Zu Gast war auch Olaf Zimmermann, Chef de Deutschen Kulturrates und hat eine Analyse zur Kultur- und Kreativwirtschaft zur Corona-Zeit vorgestellt und konkrete Handlunsgfelder benannt.

In seinem Eingangsstatement stellte Olaf Zimmermann fest, dass die Soforthilfen des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bei denjenigen greifen, die Betriebskosten wie gewerbliche Mieten u.ä. haben. An denjenigen, die aus ihrer Privatwohnung heraus arbeiten und kaum Betriebskosten haben, gehen die Hilfen aber vorbei. Olaf Zimmermann hat daher im Kulturausschuss konkret vorgeschlagen, dass ein Drittel der Hilfen für Solo-Selbständige (bis 9.000 Euro für drei Monate) als fiktiver Unternehmerlohn in Zukunft beantragt werden kann. Das würde für drei Monate einen fiktiven Unternehmerlohn von 3.000 Euro bedeuten, den Künstlerinnen und Künstler aus dem Programm dann erhalten könnten.

Weiter unterstrich Zimmermann, dass bislang ein echtes Kulturprogramm auf Bundesebene fehlt. Der gesamte Kulturbereich, von den Künstlerinnen und Künstlern, über die Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis zu den Kulturvereinen, ist von der Corona-Pandemie existenziell betroffen. Ein mächtiger nationaler Kulturinfrastrukturfonds wäre das richtige Instrument, um über die Bundeskulturverbände die Kulturlandschaft in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Es muss jetzt abgesichert werden, dass auch im kommenden Jahr von Kultureinrichtungen, -unternehmen, -vereinen, -festivals und anderen mehr Aufträge an Künstlerinnen und Künstler vergeben werden können.

Das Statement im Ganzen:

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kultur, Medien und Kreativwirtschaft

„Der gesamte Kultur- und Medienbereich, von den Künstlerinnen und Künstlern, den Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis hin zu den Kulturvereinen, ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Veranstaltungen, Aufführungen und Messen wurden abgesagt, Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung sind geschlossen, Kulturorte wie Buchhandlungen, Galerien, Kinos, Theater oder Clubs mussten schließen und vieles andere mehr. Dies hat zur Folge, dass sich viele Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen, Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft sowie Kulturvereine in existenzieller Not befinden. Viele, insbesondere freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler, waren und sind unmittelbar und sofort betroffen, bei anderen werden die Folgen erst später spürbar sein und voraussichtlich auf längere Sicht anhalten. Besonders schmerzlich ist, dass der öffentliche Diskurs, das direkte Gespräch, der Austausch und die Bearbeitung der Corona-Pandemie mit künstlerischen Mitteln nur sehr eingeschränkt möglich sind. Die Bedeutung von Kulturorten, wie Theater, Museen, Konzerthäusern, Konzerte u.a., als Orten der unmittelbaren künstlerischen Auseinandersetzung in der Gesellschaft wird gerade jetzt, wo sie fast gänzlich geschlossen sind, besonders spürbar. Obwohl es zahlreiche neue digitale Angebotegibt und in digitale Verbreitungsformen investiert wird, können sie das gemeinschaftliche und unmittelbare Live-Erlebnis oder das Erspüren der Materialität von Kunst nicht ersetzen. Dieses wird jetzt besonders deutlich. Das Internet ist keine Alternative für das künstlerische Liveerlebnis, es ist ein wichtiger Verbreitungsweg auch in der Notlage das Publikum zumindest eingeschränkt zu erreichen.

  1. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist durch viele kleine und mittelständische Unternehmen gekennzeichnet. Am Anfang der Wertschöpfungskette in der Kultur und Kreativwirtschaft stehen die Künstlerinnen und Künstler, die unmittelbar und sofort die Wirkungen der Corona -Pandemie spürten. Aber auch die anderen Marktteilnehmer bzw. Glieder der Wertschöpfungskette sind betroffen. Bei einigen wie z.B. der Designwirtschaft treten die Auswirkungen erst mit etwas Verzögerung ein, da bestehende Aufträge bearbeitet und erst sukzessive Aufträge storniert werden.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft längerfristig zu verfolgen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu eruieren, führt der Deutsche Kulturrat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft eine Befragung der Bundesverbände der Kultur- und Kreativwirtschaft durch. Die Befragung ist als Panel-Befragung angelegt und wird über ein Jahr (Start 20.04.2020) alle zwei Monate durchgeführt. Wir erhoffen uns hieraus kontinuierliche Erkenntnisse zum jeweiligen Ist-Zustand, zu den Veränderungen und zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfsinstrumente.

Im Folgenden soll kursorisch der Ist-Stand in verschiedenen Teilmärkten der Kultur und Kreativwirtschaft dargestellt werden. Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat bereits ein erstes Kurzpapier zu den ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft erstellt. 

Die jeweiligen Verbandsinformationen werden vom Deutschen Kulturrat zusammengestellt.

Einige Unternehmen und Solo-Selbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft werden voraussichtlich noch sehr lange von den Auswirkungen der CoronaPandemie betroffen sein. Das gilt insbesondere für die Musikwirtschaft und den Markt für darstellende Kunst. Beiden Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft ist immanent, dass sie oft vor Publikum auftreten. Großveranstaltungen sind laut Vereinbarung von Bund und Länder mindestens bis zum 31.08.2020 nicht möglich. Das betrifft auch große Musikfestivals wie z.B. Rock am Ring, aber auch zahlreiche kleinere wie z.B. der Brandenburger Kultursommer werden davon in Mitleidenschaft gezogen. Für die Veranstaltungswirtschaft zieht dies Umsatzeinbußen in Millionenhöhe nach sich, die voraussichtlich auch im kommenden Jahr nicht ausgeglichen werden können. Von wegfallenden Veranstaltungen bzw. der Schließung von Clubs und anderen Auftritts- und Veranstaltungsorten sind Künstlerinnen und Künstler sowie deren Vermarkter (z.B. Label, Veranstalter) betroffen.

Die Musikwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten einen strukturellen Umbruch erlebt. Nach dem massiven Einbruch des Verkaufs physischer Tonträger und dem sukzessiven Aufbau von digitalen, legalen Vertriebswegen war gerade der LiveAuftritt in der populären Musik ein wesentlicher Schritt zur Generierung von Umsätzen. Dies wurde nun jäh abgeschnitten. Hinzu kommt, dass Auftritte auch zur Steigerung der Bekanntheit mithin zu weiteren Auftritten und dem Abverkauf von Musik führt.

Bereits jetzt kann vorausgeschätzt werden, dass beispielsweise die Einnahmen der GEMA in diesem Jahr deutlich sinken werden, da ein erheblicher Teil durch Veranstaltungen erwirtschaftet wird. Das wird bei den Ausschüttungen im kommenden Jahr unmittelbar wirksam werden und die Einkommen der Wahrnehmungsberechtigten schmälern.

Für den Markt für darstellende Kunst ist ähnliches zu berichten. Hier ist zu unterscheiden zwischen Privattheatern mit einem eigenen Haus und freien Ensembles. Privattheater mit eigenem Haus und eigenem Ensemble können Kurzarbeit für ihre Angestellten nutzen. Das größte Problem stellen derzeit die laufenden Kosten wie Miete, Pacht usw. Die Theater haben keine Reserven, um längere Zeiträume ohne Einnahmen zu verkraften. Wenn hier keine schnelle Hilfe kommt, werden Privattheater Insolvenz anmelden müssen. Die Freie Szene, also jene Ensembles, die nicht an einem festen Ort und teils auch in wechselnden Zusammensetzungen arbeiten, sind gleichermaßen betroffen. Die Künstlerinnen und Künstler sind selbständig. Geförderte Aufführungen können nicht realisiert werden, ggfs. müssen erhaltene öffentliche Fördermittel zurückgezahlt werden.

Ähnlich der Musikwirtschaft kann neben dem Wegfall der unmittelbaren Umsätze auch die fehlende Präsenz im Markt zu Umsatzeinbrüchen in der Zukunft führen. Im Buchmarkt ist neben der wegfallenden Leipziger Buchmesse, dem Ausfallen der Litcologne, weiterer Veranstaltungen sowie von Lesungen in Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen usw. vor allem die Schließung von Buchhandlungen in 14 von 16 Bundesländern bis zum 20.04.2020 zu erwähnen. Viele Buchhandlungen haben mit online-Angeboten reagiert. Für Verlage bedeutet

der Lockdown, dass die Frühjahrsnovitäten nur unzureichend präsentiert werden konnten, was wiederum Auswirkungen auf Autorinnen und Autoren hat. Buchhandlungen können bundesweit ab dem 20.04.2020 wieder öffnen. Als Vorteil für den Buchmarkt könnte sich erweisen, dass amazon die Lieferung von Büchern zugunsten anderer Produkte zurückgestellt hat. Im Kunstmarkt fiel mit der Art Cologne die wichtigste deutsche Messe im Frühjahr

aus. Sie wurde in den Herbst verschoben und es wird sich zeigen, ob die Umsatzerwartungen erfüllt werden können. Kunsthandlungen (< 800 qm) dürfen ab dem 20.04.2020 wieder öffnen. In der Zwischenzeit haben diverse Galerien virtuelle Rundgänge ermöglicht. Eine Auseinandersetzung mit der Materialität der Kunstwerke ist so allerdings kaum möglich.

Im Pressemarkt sowie der Rundfunkwirtschaft sind einerseits die Anforderungen und Erwartungen an Information gestiegen, andererseits die Werbeeinnahmen deutlich zurückgegangen. Da speziell im privaten Rundfunk das Programm durch Werbung refinanziert wird, entstehen trotz stärkerer Nutzung Schieflagen. Im Pressemarkt ist ein deutlicher Zuwachs digitaler Angebot mit Paywall auszumachen. Ohnehin anstehende Kapitalisierungsbemühungen von Inhalten wurden jetzt stärker umgesetzt. Fehlende Anzeigenerlöse reißen auch hier Finanzierungslöcher. Das trifft auch auf die Fachpresse zu, für die Anzeigenerlöse oft essentiell sind.

Im Filmmarkt konnte die Frühjahrsproduktion kaum in den Kinos platziert und ausgewertet werden. Es ist derzeit unklar, wann die Kinos wieder öffnen können. Es steht zu befürchten, dass Zuschauer aus Sorge vor Ansteckung zunächst ausbleiben. Die aktuelle Filmproduktion musste aus Gründen des Gesundheitsschutzes zurückgefahren bis eingestellt werden. Dies wirkt sich auf alle Gewerke aus. In der Designwirtschaft treffen die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einer gewissen Verzögerung ein. Viele Unternehmen bearbeiten noch Altaufträge. Auftragsstornierungen zeigen aber zu erwartende Umsatzeinbrüche an.

In der Gamesbranche zeichnet sich derzeit ab, dass sehr bekannte, internationale Titel eine stärkere Nachfrage erfahren. Die deutsche Gameproduktion, insbesondere kleinere Entwicklerstudios, sind ebenfalls von der Pandemie betroffen. Die Vergabe des Deutschen Computerspielpreis muss in diesem Jahr rein digital stattfinden.

Eine vertiefende Lageeinschätzung aus dem Kulturbereich finden Sie hier: kulturrat.de/corona

 

  1. Auswirkungen auf den öffentlichen sowie den öffentlich geförderten

Kulturbereich und Kulturvereine

Wie die erwerbswirtschaftlich orientierte Kultur- und Kreativwirtschaft sind auch der öffentliche Kulturbereich, die öffentlich geförderten Kultureinrichtungen sowie Kulturvereine von der Corona-Pandemie teilweise existenziell betroffen. Infolge der Corona-Pandemie mussten Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung schließen. Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Lesungen usw. konnten und können immer noch nicht stattfinden. Bund, Länder und Kommunen haben schnell zugesagt, dass sie die bestehenden Möglichkeiten im Haushaltsrecht nutzen werden, damit Kulturinstitutionen und -vereine nicht in Schieflage kommen.

Viele Kulturinstitutionen und auch Einrichtungen der kulturellen Bildung erwirtschaften jedoch einen Teil ihrer Einnahmen aus Eintrittsgeldern oder Entgelten für Maßnahmen. Der Lockdown führt zu deutlichen Einnahmeverlusten. Es ist unklar, wie diese aufgefangen werden können. Viele Kultureinrichtungen haben in kürzester Zeit ihr online-Angebot ausgeweitet oder ein neues online-Angebot erstellt. Das ist positiv, zeigt es doch auch die Flexibilität des Kulturbereiches. Zugleich wird deutlich, dass Kultur ganz besonders vom physischen Miteinander lebt. Kulturvereine stehen vielfach unter der besonderen Belastung, dass sie aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen keine Rücklagen bilden können, jetzt aber Einnahmen aus Entgelten drastisch einbrechen.

 3. Hilfsmaßnahmen des Bundes

Für den Kultur- und Medienbereich sind von besonderer Relevanz die Soforthilfemaßnahmen auf der Basis von Betriebsmittelzuschüsse für SoloSelbständige und Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern. Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können Betriebsmittelzuschüsse für drei Monate bis zu 9.000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern Betriebsmittelzuschüsse bis zu 15.000 Euro.

Die Betriebsmittelzuschüsse werden über die Länder, i.d.R. die Investitionsbanken, auf Antrag ausgereicht. In fast allen Ländern gab es in der Anfangsphase technische Probleme mit der Vielzahl von Anträgen. Wirksam sind die Zuschüsse bei jenen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Betriebskosten wie z.B. Mieten u.ä. haben. Hier waren und sind die Zuschüsse eine wichtige Erleichterung bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Solo-Selbständige, die aus ihrer Privatwohnung heraus arbeiten, haben zumeist keine Betriebskosten oder wenn in nur sehr geringer Höhe. An ihnen geht diese Hilfe des Bundes vorbei. Einige Länder haben mit eigenen Zuschussprogrammen reagiert. Manche davon sind aufgrund von Überzeichnung inzwischen eingestellt. Insgesamt entsteht aufgrund der fehlenden Wirksamkeit der Betriebskostenzuschüsse bei Solo-Selbständigen teilweise der Eindruck, die Maßnahmen würden gar nicht greifen. Das ist, wie oben gesagt, allerdings nur teilweise der Fall.

Der Sozialpakt, also der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II, ist vom Bund als Ausweg für diejenigen gewiesen, die keine oder unzureichende Betriebskostenzuschüsse erhalten und derzeit kein oder ein unzureichendes Einkommen haben. Die Bedingungen zum Zugang zum Arbeitslosengeld II wurden verbessert (keine Vermögensprüfung, Übernahme der Mietkosten in tatsächlicher Höhe). Dennoch stößt die Regelung innerhalb des Kulturbereiches auf sehr große Vorbehalte bis brüske Ablehnung. Das rührt zum einen daher, dass das Arbeitslosengeld II ohnehin ein schlechtes Image hat und zum anderen, dass der Eindruck besteht die eigene Arbeit und Selbständigkeit würden nicht gewürdigt.

Die verbesserten Bedingungen für Kurzarbeitergeld können von Unternehmen mit Angestellten genutzt werden. Da viele abhängig Beschäftigte im Kultur- und Medienbereich geringe Einkommen erzielen, bedeutet das Kurzarbeiter mit deutlichen Einkommenseinbußen leben zu müssen. Da dies in den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bekannt ist, wird das Instrument teilweise sehr vorsichtig angewandt. Das hängt auch damit zusammen, dass es sich überwiegend um kleine und mittelständische , oft inhabergeführte, Betriebe mit einem engen persönlichen Kontakt zwischen Mitarbeitern und Geschäftsleitung handelt.

Die Einführung einer Gutscheinlösung für Kulturveranstaltungen ist ein wichtiges Instrument, um die Liquidität von Veranstaltern sowie von Kultureinrichtungen zu gewährleisten. Es ist daher eine richtige und wichtige Maßnahme. Allerdings wird sie auch zu einer Nachfrageminderung nach Eintrittskarten führen, wenn wieder Veranstaltungen stattfinden, da dann zuerst die Gutscheine eingelöst und keine neuen Karten gekauft werden. Es wird also vor allem wichtige Zeit gekauft.

Wichtige weitere erste Maßnahmen sind Stundungen von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen oder auch von Mieten. Die Kreditprogramme entfalten wenig Wirkung in der Kultur- und Kreativwirtschaft, da die Aussichten, künftig höhere Umsätze zu erzielen und Kredite zurückzahlen zu können, als gering eingeschätzt werden.

Es fehlen Zuschussprogramme für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wie z.B. Privattheater. Für sie sind Kredite nicht kompatibel. Hier droht eine Insolvenzwelle.

Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Hilfsmaßnahmen des Bundes finden Sie hier: www.kulturrat.de/corona 

  1. Hilfsmaßnahmen der Länder

Die Länder haben teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt. Einige Förderprogramme, z.B.in Berlin, wurden bereits wieder eingestellt, da sie überzeichnet waren. Diese Förderprogramme nehmen teilweise explizit Künstlerinnen und Künstler in den Blick. Hier werden u.a. Stipendien, Umsatzausfälle, Zuschüsse zum Lebensunterhalt auf Antrag gewährt.

Jedes Land geht dabei seinen eigenen Weg. Insofern hängt es letztlich vom Wohnort des Einzelnen ab, ob er oder sie von Programmen profitiert oder nicht. Das führt zu einer großen Ungleichheit mit entsprechendem Unmut. Ein besseres Zusammenspiel der Länder wäre dringend erforderlich. Zuschussprogramme für private Kultureinrichtungen wie Privattheater oder Musikclubs haben Berlin und Hamburg aufgelegt. In vielen anderen Ländern fehlt es an entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen für Kulturbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Es ist generell positiv, dass einige Bundesländer aus Landesmitteln eigene Programme zur Verfügung stellen. Aber es ist schon sehr gewöhnungsbedürftig, dass fast jedes Bundesland sein eigenes Kulturförderprogramm gestrickt hat und es macht für Künstlerinnen und Künstler, für Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe einen spürbaren Unterschied, in welchem Bundesland sie ihren Sitz haben und damit ein gutes, ein weniger gutes oder überhaupt kein Notprogramm des Sitzlandes nutzen können. Für diesen Förderflickenteppich gibt es keinen nachvollziehbaren Grund! Er ist einfach nur zutiefst ungerecht.

Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Hilfsmaßnahmen der Länder finden Sie hier: .kulturrat.de/corona/massnahmen-der-laender  

  1. Hilfsmaßnahmen aus dem Kultur- und Medienbereich

Neben staatlichen Maßnahmen wurden auch Hilfsmaßnahmen aus dem Kultur- und Medienbereich selbst gestartet. Hierzu gehören u.a. Vereinbarungen der öffentlichrechtlichen Sender mit der Produzentenallianz zur anteiligen Übernahme von  Kosten an Film- und Fernsehproduktionen, Spendenaktionen von der Initiative Musik, der Deutschen Orchesterstiftung, der Filmförderungsanstalt im Verbund mit den Länderförderungen und andere mehr.

Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Hilfsmaßnahmen aus dem Kultur- und Medienbereich finden Sie hier: www.kulturrat.de/corona/hilfen

 Weiter beraten und informieren die verschiedenen Verbände aus dem Kultur- und Medienbereich kontinuierlich ihre Mitglieder und treten für Verbesserungen ein. Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Aktivitäten der Mitgliedsverbände des Deutschen Kulturrates finden Sie hier: kulturrat.de/corona/mitgliedschaft  

  1. Weiterer Handlungsbedarf

Nach aktuellem Sachstand wird die Corona-Pandemie bis entsprechende Medikamente bzw. ein Impfstoff vorliegen, das Leben in Deutschland prägen. Die Herausforderung wird sein, mit dem Virus zu leben und seine Verbreitung so gering wie möglich zu halten. Dies bedingt eine Ungewissheit, wann mit Lockerungen und Erleichterungen zu rechnen ist, was wiederum die Planung für die Kultureinrichtungen und -institutionen erschwert. Hier wären verbindliche Zeitfenster, wann weitere Lockerungen geplant sind, wichtig, damit die betreffenden Institutionen und -unternehmen entsprechend planen können. Einige Kultureinrichtungen und -unternehmen werden im ersten Halbjahr ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen können. So hat z.B. Hamburg entschieden, dass die Spielzeit 2019/20 für Theater und Orchester beendet ist. Es wäre wichtig, dass auch andere Länder hier Klarheit schaffen, damit entsprechende Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen geplant werden können.

D.h. auch über die Soforthilfen, die für einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen sind, hinaus, besteht erheblicher Handlungsbedarf, um das kulturelle Leben in Deutschland in seiner ganzen Breite und Ausprägungen zu sichern. Ein zentrales Instrument wäre ein Kulturinfrastrukturfonds, der bis Ende 2021 angelegt ist, um der gesamten kulturellen Infrastruktur (Künstler, Kultureinrichtungen, Kulturvereine, Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen) Möglichkeiten zur Fortsetzung der Arbeit unter den Bedingungen der CoronaPandemie zu ermöglichen. Die Vergabe der Mittel sollte über Bundeskulturverbände erfolgen, die die Bedarfe des jeweiligen Bereiches kennen und adäquat und zielgerichtet auf Antrag Mittel ausreichen können. Adressaten des Programms sollten sowohl Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Kulturvereine sein. Was die Größenordnung diesen Hilfsfonds angeht, sollte das erfolgreiche Programm „Kultur macht stark“ als Beispiel genommen werden. Bislang wurden für dieses Programm vom Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ein bundesweites Zuschussprogramm für Unternehmen mit mehr als 10 und weniger 50 Mitarbeitern wäre wichtig, um vielen Betrieben insbesondere aus dem Markt für darstellende Kunst und der Musikwirtschaft zu helfen. Ein temporärer Entlastungszuschuss des Bundes zur Künstlersozialkasse und eine damit einhergehende Senkung des Abgabesatzes, im Idealfall auf 0 Prozent, für dieses Jahr, würde alle abgabepflichtigen Unternehmen entlasten und damit zur Liquiditätssicherung beitragen.

Trotz Corona-Pandemie gilt es weiterhin, die Rahmenbedingungen für den Kulturund Medienbereich zu gestalten. Die begonnene Urheberrechtsreform gilt es weiter zu verfolgen und die Themen, zu denen bereits Diskussionsentwürfe vorliegen, zeitnah abschließend gesetzgeberisch zu behandeln. Die weiteren  Themen, die durch die DSM-Richtlinie vorgesehen sind, sollten zügig angegangen werden. Aktuell verlegen viele Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie Künstlerinnen und Künstler ihre Aktivitäten ins Internet. Dieses ist sehr zu begrüßen und wird die Digitalisierung im Kulturbereich vorantreiben. Das darf aber nicht zu Lasten der Rechteinhaber gehen. Es muss weiterhin gesichert bleiben, dass die Persönlichkeitsrechte der Urheberinnen und Urheber gewahrt bleiben und die Rechteinhaber einen angemessenen Ertrag aus der Nutzung der Werke im Netz auch in Zeiten der Krise erhalten. In der Corona-Pandemie wird deutlich unter welchen prekären Bedingungen viele Künstlerinnen und Künstler aber auch andere Unternehmerinnen und Unternehmer im Kultur- und Medienbereich arbeiten. Die Gesetzgebung zur Grundrente sowie zur Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung muss zügig vorangetrieben werden, damit sie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.

Die EU-Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um steuerpolitische Maßnahmen auf der europäischen Ebene voranzubringen. Dazu gehört die rechtssichere Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Bildende Kunst.

Die öffentlichen Hände sind gefordert, für eine stabile Kulturförderung einzustehen. Bund, Länder und Gemeinden müssen bei der Aufstellung der Haushalte für 2021 und darüber hinaus die öffentliche Kulturfinanzierung stabil halten, um ein mittelfristiges Ausdörren des kulturellen Lebens in Deutschland zu verhindern. 

  1. Fazit

Kulturpolitik in der Corona-Pandemie muss einerseits flexibel auf aktuelle Bedarfe reagieren und andererseits mittelfristige Perspektiven entwickeln. Es war richtig und wichtig, schnell Soforthilfeprogramme aufzulegen. Gerade bei Solo-Selbständigen, die keine Betriebsstätten haben, entfalten diese Programme weniger Wirksamkeit als erwünscht. Hier sollte nachgesteuert werden. Entscheidend ist jetzt, tragfähige Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dazu gehört, auch künstlerische Arbeitsmöglichkeiten für den Kulturbereich in der CoronaPandemie zu eröffnen. Ein nationaler Kulturinfrastrukturfonds wäre hierfür ein geeignetes Mittel.

Wichtig wird sein, die ergriffenen Maßnahmen kontinuierlich auf ihre Passfähigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Mit Blick auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wird die als einjähriges Panel angelegte Verbändebefragung des Deutschen Kulturrates und des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft Daten vorlegen können.

Ebenfalls hilfreich wird unsere Studie „Frauen und Männer im Kulturmarkt“ sein, die einen Überblick über die Einkommenssituation abhängig Beschäftigter und Selbständiger im Arbeitsmarkt Kultur in den Jahren 2015 bis 2019 geben wird. Die Studie erscheint coronabedingt nicht im April, sondern im Mai dieses Jahres.“

Quelle: www.kulturrat.de Stellungnahme-Kulturausschuss

 

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Der gute Schein https://www.tiefgang.net/der-gute-schein/ Thu, 09 Apr 2020 07:19:50 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6714 [...]]]> Bereits gekaufte Tickets von Kulturveranstaltungen können mit Gutscheinen statt Rückerstattungen ausgeglichen. Eine Initiative des Bundeskabinetts zur Corona-Krise.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die vom Bundeskabinett verabschiedete Gutscheinregelung für Tickets von Kulturveranstaltungen. Der Gesetzesentwurf wird noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Vorgesehen ist, dass Veranstalter den Eintrittspreis von bereits gekauften Tickets von Kulturveranstaltungen nicht zurückerstatten, sondern stattdessen einen Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder alternative Veranstaltung aushändigen.

In der Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht heißt es:

„Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Teilnahme an mehreren Freizeitveranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.

Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Aus dem Gutschein muss sich ergeben, dass dieser wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins unter einer der in Absatz 5 genannten Voraussetzungen verlangen kann.

Der Inhaber eines nach Absatz 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder er den Gutschein bis zum 31.Dezember 2021 nicht eingelöst hat.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absage aller öffentlichen Kulturveranstaltungen stellt einen noch nie dagewesenen Einbruch in der kulturellen Infrastruktur dar. Künstlerinnen und Künstler und die Kulturveranstalter sind künstlerisch und ökonomisch ins Mark getroffen. Der heute von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt, dass Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben dürfen. Die vorgesehene Regelung ist eine notwendige Reaktion in der Krise und sichert die Liquidität von vielen Kulturveranstaltern. Wer aus persönlichen Gründen eine Erstattung des Eintrittspreises benötigt, kann dies verlangen. Alle anderen können sich auf kommende Veranstaltungen freuen und haben bereits ein Ticket in der Tasche.“

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„Mehr Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse!“ https://www.tiefgang.net/mehr-bundeszuschuss-zur-kuenstlersozialkasse/ Fri, 27 Mar 2020 08:40:57 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6591 [...]]]> Die Corona-Pandemie erfordert gerade für den Kultur- und Kreativbereich breit angelegte Hilfen. Manches wird schon angeschoben, anderes wäre noch wünschenswert. Der Kulturrat fasst zusammen.

In der Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates heißt es:

„Berlin, den 23.03.2020. Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommen.

Betriebsmittelzuschüsse: Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

Persönliche Lebensverhältnisse: Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.

Erhöhung der Schutzmechanismen: Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

Darüber hinaus haben verschiedene Bundesländer bereits Hilfsmaßnahmen speziell auch für Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich angekündigt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung so schnell handelt und vor allem, dass sie die Solo-Selbständigen, also auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, sowie besonders die kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen im Blick hat, denen in der Regel mit Krediten wenig geholfen ist. Zusammen mit den Maßnahmen der Länder wird hier ein wichtiges Signal für den Kultur- und Medienbereich gesetzt. Nach wie vor auf der Tagesordnung ist eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse auf 50%, die die abgabepflichtigen Unternehmen, nicht nur der Kultur- und Kreativwirtschaft, deutlich entlasten würde. Ohne die kreativen Impulse von Künstlerinnen und Künstlern und aus der gesamten Kulturszene, werden wir die Krise als Gesellschaft nicht durchstehen können. Ich bin froh, dass die Bundesregierung dies auch so sieht. Deshalb muss jetzt, nachdem die Nothilfe auf den Weg gebracht wurde, über ein spezielles Kulturförderprogramm in Zeiten der Krise gesprochen werden.“

Quelle: www.kulturrat.de

 

 

 

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Wie viel Kultur hat das Grundgesetz? https://www.tiefgang.net/wie-viel-kultur-hat-das-grundgesetz/ Fri, 24 May 2019 22:41:14 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5300 [...]]]> Am vergangenen Donnerstag jährte sich der Tag des Grundgesetzes: Vor genau 70 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, feiert dies mit einer Schwerpunktausgabe seiner Zeitung Politik & Kultur und fragt nach selbiger.

Im Schwerpunkt gratuliert Politik & Kultur und fragt: Wie viel Kultur steckt in dir im Grundgesetz? Eine erste Antwort auf diese Frage gibt Udo Di Fabio im Leitartikel, in dem er die Genese des Grundgesetzes mit Rückblick auf die Weimarer Verfassung schildert. Auch Olaf Zimmermann geht auf die »Kulturartikel« im Grundgesetz im Vergleich zu jenen der Weimarer Verfassung ein – besonders auf den wichtigen Art. 5 GG. Auch Albrecht von Lucke und Hans Jessen sind sich einig: Man muss die Geschichte kennen, um die Gegenwart zu verstehen. Im Interview diskutieren beide die Entwicklung des Grundgesetzes anhand seiner Änderungen. Tobias J. Knoblich befasst sich mit der jüngeren GG-Geschichte nach der Wiedervereinigung und fragt, ob das Grundgesetz nach der deutschen Einheit tatsächlich in »bester Verfassung« sei. Die Auseinandersetzung mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes geht weiter: Nikola Roßbach diskutiert neue Herausforderungen an die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG. Karl-E. Hain befasst sich mit den medienbezogenen Freiheiten und der Berichterstattung durch Rundfunk und Film in Art. 5 Abs. 2. Satz 1 GG. Ulrike Lembke attestiert dem Grundgesetz noch verbleibenden Spielraum bei der Ausschöpfung der Gleichberechtigung der Geschlechter, die in Art. 5 Abs. 2 festgeschrieben wurde. Zum Abschluss befasst sich Hans Vorländer mit Integration und Teilhabe mittels Verfassung. In diesem Sinne soll die Geburtstagsfeier weitergehen – und Ansporn, Vorsätze und Umsetzungswillen für das nächste Lebensjahr mit sich bringen.

Das Magazin ist kostenfrei online abrufbar unter: kulturrat.de

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Anrecht auf kulturelle Bildung https://www.tiefgang.net/anrecht-auf-kulturelle-bildung/ Fri, 22 Feb 2019 23:41:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4882 [...]]]> Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich in einer Stellungnahme erstmals zur kulturellen Erwachsenenbildung.

Er füllt damit eine bestehende Leerstelle in seinen Positionierungen zur kulturellen Bildung. Dabei konzentriert er sich hier auf die allgemeine Erwachsenenbildung. Der beruflichen Weiterbildung für Fachkräfte in der kulturellen Bildung widmet er eine eigene Stellungnahme. Darin heißt es:

„Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen und Situationen machen den größten Teil der Bevölkerung in Deutschland aus. Von 82,8 Millionen in Deutschland lebenden Personen sind 72,78 Millionen Erwachsene. Zu den Erwachsenen zählen sowohl junge Erwachsene, die gerade mit einer Berufsausbildung oder einem Studium begonnen haben, als auch im Berufsleben Stehende wie auch Erwachsene in der nachberuflichen Phase sowie Hochbetagte. Erwachsene, die alleine leben, haben oft andere Bedürfnisse und Anforderungen als Erwachsene, die in Partnerschaft leben und gegebenenfalls sich in der Familienphase befinden. Erwachsene haben einen jeweils unterschiedlichen biografischen Hintergrund und jeweils eigene Bildungserfahrungen gesammelt. Die Erwachsenenbildung steht vor der Herausforderung für diese heterogene Gruppe entsprechende Angebote bereitzuhalten und zugleich Bedarfe zu wecken. Dabei muss die Diversität in der Gesellschaft berücksichtigt werden.

Kulturelle Bildung für Erwachsene trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, sie ist somit ein wichtiger Bestandteil der Selbstbildung. Sie ermöglicht Teilhabe und wirkt durch ihre Bindungskraft der Vereinzelung entgegen. Erwachsene, die selbst die Vorzüge der kulturellen Bildung kennengelernt haben, sind offener für die kulturelle Bildung ihrer Kinder. Kulturelle Bildungsprozesse bergen enorme Potenziale. Sie ermöglichen Erwachsenen einen systematisch-rezeptiven Umgang mit der eigenen Umwelt, schaffen einen Raum selbsttätig kreativ zu werden und ermöglichen eine verstehend kommunikative Auseinandersetzung mit den Mitmenschen. Auf diese Weise fördert kulturelle Bildung die Kreativität, erleichtert den Umgang mit ästhetischen und medialen Produkten, unterstützt die Integration in einer Gesellschaft der Vielfalt, entwickelt interkulturelles Verständnis weiter und trägt zum Verständnis von Kunst und künstlerischen Prozessen sowie von Handwerk und handwerklichen Prozessen bei.

Kulturelle Erwachsenenbildung wird von verschiedenen Akteuren so auch den Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung angeboten. Eine gesetzliche Grundlage der Erwachsenenbildung sind die Weiterbildungsgesetze der Länder sowie für Arbeitnehmer und Beamte die Vorschriften zum Bildungsurlaub. Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Länder entsprechende Bildungsurlaubsgesetze verabschiedet. Anders als die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung sowie Bildungsmaßnahmen für das Ehrenamt wird die kulturelle Bildung in den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder nicht eigens erwähnt. Eine Ausnahme hiervon bilden die Vorschriften in Brandenburg, die die kulturelle Weiterbildung eigens benennen.

Kulturelle Erwachsenenbildung kann zwar dem beruflichen Fortkommen in den unterschiedlichen Berufen dienen, allerdings ist der Nutzen für den Beruf nicht das alleinige Ziel dieser Angebote. Die allgemeine kulturelle Erwachsenenbildung ist daher von der beruflichen Weiterbildung im Kultur- und Medienbereich zu unterscheiden. Sie ermöglicht vielmehr, dass Erwachsene sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Hierzu sind auf ihre Interessen abgestimmte kulturelle Bildungsangebote erforderlich, etwa zum Erwerb von praktischer Medienkompetenz oder zur Auseinandersetzung mit einer immer stärker ästhetisierten Umwelt.

In einer Gesellschaft, die aufgrund von verkürzten bzw. flexiblen Arbeitszeiten nicht mehr ausschließlich durch Erwerbsarbeit bestimmt ist, tragen gerade Angebote kultureller Bildung dazu bei, eine sinnstiftende Auseinandersetzung mit dem Alltag zu führen. Sie bieten Freiräume, sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen produktiv zu befassen.

Lebensbegleitendes Lernen

Die kulturelle Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil des lebensbegleitenden Lernens. Sie trägt zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht mit Nachdruck, dass sich die kulturelle Erwachsenenbildung an die gesamte Bevölkerung richtet. Für kulturelle Bildung ist es nie zu spät. Bei Erwachsenen die Begeisterung für Kunst und Kultur zu wecken, Entdeckungs- und Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, ist Aufgabe der Erwachsenenbildung.

Viele Erwachsene sind beruflich sehr eingespannt und arbeiten zu wechselnden Zeiten, sodass eine regelmäßige Teilnahme an Angeboten kultureller Bildung nur schwer zu realisieren ist. Hier sind die Anbieter und Förderinstrumente – wie auch in anderen Bildungsbereichen – gefordert, flexible Teilnahmemöglichkeiten anzubieten.

Generationsübergreifende Angebote bereichern Teilnehmende aus allen Generationen und tragen zum Dialog bei. Hier sind die Träger gefragt, entsprechende Angebote zu entwickeln. Die Förderpolitik muss solche generationsübergreifenden Angebote gerade auch für die kulturellen Bildungsangebote ermöglichen.

Vernetzung mit anderen

Kulturelle Erwachsenenbildung kann von der Vernetzung mit anderen Bildungsfeldern sowie mit anderen Trägern profitieren. Mit Blick auf andere Bildungsfelder ist beispielsweise an die Bildung für nachhaltige Entwicklung zu denken. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird oft vor allem unter dem Fokus der Umweltbildung betrachtet. Mit Blick auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es aber deutlich mehr. Die Akteure der kulturellen Erwachsenenbildung sollten daher die Vernetzung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt fördern. In der Förderpolitik müssen solche bereichsübergreifenden Ansätze förderfähig sein.

Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter

Digitale Bildungsangebote gewinnen auch für Erwachsene an Bedeutung. Sie sind zeit- und ortsunabhängig. Für die kulturelle Medienbildung gilt es neue Formate für den künstlerisch-kreativen Umgang mit Medien und für eine kritische Auseinandersetzung mit Medien zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung ist dabei die gemeinsame Gestaltung von analog und digital.

Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen staatsvertraglich zugewiesenen Bildungsauftrag. Dieser Bildungsauftrag erstreckt sich sowohl auf Angebote für Kinder und Jugendliche als auch auf Erwachsene. Dieser Bildungsauftrag wird im Radio in verschiedenen Programmen erfüllt. Im Fernsehen gibt es diverse Angebote in den Spartenprogrammen und den dritten Programmen. Im Hauptprogramm von Das Erste und dem ZDF sind Bildungsangebote allerdings ausbaufähig.

Forderungen zur Stärkung der kulturellen Erwachsenenbildung

Kulturelle Erwachsenenbildung in allen künstlerischen Sparten und Ausdrucksformen hat den gleichen Stellenwert wie die kulturelle Bildung für junge Menschen und braucht mehr Aufmerksamkeit. Kulturelle Erwachsenenbildung darf nicht als Teil freizeitorientierter Beschäftigung diskreditiert werden.

Der kulturellen Erwachsenenbildung muss insbesondere im ländlichen Raum besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Attraktivität ländlicher Räume hängt auch von Bildungsangeboten für Erwachsene ab. Weiter kommt Kooperationen unterschiedlicher Akteure in ländlichen Räumen ein besonders hoher Stellenwert zu.

Voraussetzung für nachhaltige Angebote in der öffentlich-finanzierten Erwachsenenbildung ist eine verlässliche Finanzierung der Infrastruktur, die so gestaltet ist, dass Innovationen und eine Weiterentwicklung der Infrastruktur möglich sind. Projekte haben eine Ergänzungsfunktion, können die Sicherung der Infrastruktur aber nicht ersetzen. Hier sind insbesondere die Länder und die Kommunen gefordert. Zur Weiterentwicklung dieses Feldes können von Projekten sinnvolle Impulse ausgehen. Im Rahmen von Projekten können zielgruppenspezifische Ansätze ebenso erprobt werden wie neue Vermittlungsformen oder Kooperationsmodelle. Hier sind insbesondere der Bund und die Länder gefordert.

Darüber hinaus kann die praxis-orientierte Forschung dazu beitragen, Innovationen in der Erwachsenenbildung voranzutreiben. Dabei kommt es darauf an, dass die Forschung in Verbindung mit der Praxis erfolgt. Gerade der Dialog beider Bereiche bietet viele Potenziale. Hier sind der Bund und die Länder gefordert.“

Quelle: kulturrat.de

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