Dr. Anna Joss https://www.tiefgang.net Thu, 24 Mar 2022 13:11:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Hamburgs junge Baukultur https://www.tiefgang.net/hamburgs-junge-baukultur/ Fri, 25 Mar 2022 23:51:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8893 [...]]]> In einem umfassenden Projekt überprüft das Denkmalschutzamt Hamburg seit 2020 Objekte aus den Jahren zwischen 1975 bis 1995. Seitdem wurden 20 Einzeldenkmäler und Ensembles aus dieser Zeit unter Schutz gestellt.

Weitere werden folgen. Mit diesem Projekt verfolgt das Amt das Ziel, die Bau- und Gartendenkmale dieser Zeit zu erfassen, zu erforschen und gegebenenfalls unter Schutz zu stellen. Damit wird das Denkmalschutzamt seiner Aufgabe gerecht, nach rund einer Generation (30 Jahre) den Gebäudebestand auf seine Kulturdenkmäler hin zu prüfen. Ziel des Projekts ist es, authentisch überlieferte Bauten und Gärten in die Denkmalliste der Stadt aufzunehmen und den Bestand zu schützen. Die erste umfassende Unterschutzstellung dieser Zeitschicht soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Dem Inventarisationsprojekt vorausgegangen ist die Auflistung und Verortung der Objekte, die zwischen 1975 und 1995 in Hamburg gebaut wurden. Im Zuge dessen wurden bereits 2018/19 vereinzelt Objekte in die Denkmalliste aufgenommen. Die bekanntesten darunter sind das Gruner und Jahr-Verlagsgebäude oder das England-Terminal.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der systematischen Untersuchung des Bestandes aus der Zeit zwischen 1975 bis 1995 leistet das Denkmalschutzamt einen wichtigen Beitrag zur baukulturellen Forschung zur postmodernen Architektur. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen im Denkmalschutzamt sehr dankbar, dass sie sich frühzeitig und umfassend dem besonderen Gebäudebestand dieser Zeit widmen. Mit der umfassenden Untersuchung leistet das Denkmalschutzamt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres baukulturellen Erbes und des Gesichts unserer Stadt. In Hamburg greift die Postmoderne neben historischen Stilelementen oft auch regionale Bezüge zur Hafenstadt auf. Als authentische historische Zeugnisse dokumentiert Hamburgs junge Baukultur unsere städtische Geschichte und bietet uns als Stadtgesellschaft viele Identifikationsmöglichkeiten. Ich freue mich, dass die Vielfalt der Denkmalkultur in Hamburg durch das Inventarisationsprojekt erweitert und der Bestand geschützt wird.“

Dr. Anna Joss, Leiterin Denkmalschutzamt: „Das umfassende Inventarisierungsprojekt des Denkmalschutzamtes untersucht zum ersten Mal systematisch, welche herausragenden Bauten und Anlagen es in Hamburg aus der Zeit der Postmoderne gibt und ihr Schutz somit im öffentlichen Interesse liegt. Eine wichtige Weiterentwicklung der Hamburger Denkmalvielfalt. Die postmoderne Architektur zeichnet sich dadurch aus, das sie auf Formen und Strukturen der Architektur aus der Vergangenheit Bezug nimmt und auf die Geschichte der jeweiligen Orte, wo gebaut wurde. Auch der Aspekt der Stadtreparatur spielte eine Rolle. Es wurde behutsam erneuert und nicht mehr flächig saniert.“

Im Zuge des Inventarisationsprojekts wurde unter anderem der Denkmalwert folgender Objekte erkannt:

  • Verlagsgebäude Hoffmann und Campe, Harvestehuder Weg 41 (1991)
  • Wohngebäude, Grindelallee 100 (1987)
  • Wohnbebauung, Fischmarkt (1988–89)
  • S-Bahn Haltestelle, Hammerbrook (1978–83)
  • Kita, Spielhaus und Spielplatz, Zeiseweg 15 (1988)
  • Wolfgang-Borchert-Wohnsiedlung, Alsterdorf (1984-86)
  • Ev. Franz von Assisi-Kirche, Bergedorf (1993)
  • Kath. Edith-Stein-Kirche, Bergedorf (1992)

Zur Postmodernen Architektur in Hamburg

Die Postmoderne hat als Bewegung in den Sechzigern angefangen. In diesen bewegten Zeiten ist eine entsprechend vielfältige, widersprüchliche, aber auch innovative Architektur entstanden. Die postmoderne Architektur als Gegenbewegung zur Moderne, die durch eine grundlegend funktionalistische Haltung geprägt war, setzte sich in Deutschland seit den 1980er Jahren durch. Typische Merkmale der postmodernen Architektur waren etwa der Gebrauch von Giebeln, Säulen und Materialmix. Auch in Hamburg schlägt die postmoderne Architektur Brücken zur kulturellen und geschichtlichen Identität. Die Gebäude sollten zum Gesamtbild der Stadt passen.

Beispiele hierfür sind das seit 2017 unter Denkmalschutz stehende Hanseviertel (1980), das außen und innen vom Backstein als traditionsreiches Baumaterial in Hamburg geprägt ist.

Regionale Bezüge in seiner postmodernen Architektur weist auch das Gruner und Jahr-Verlagsgebäude (1990) auf, das seit 2018 unter Schutz steht. Seine Architektur greift die Lage am Hafenrand auf und ruft Assoziationen zu Schiffen, Hafen, Werften, Kränen, Speichern hervor.

Das England-Terminal (1993) steht seit 2019 in der Denkmalliste. Nachdem das Schiffsmotiv schon mit dem Gruner und Jahr-Gebäude in die Stadt gekommen war, wird es auch hier aufgegriffen. Das heute unter anderem als Opernloft genutzte Gebäude diente der Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen und dem Fährverkehr nach England.

Seit 2022 unter Schutz steht das Wohngebäude auf dem Eckgrundstück Grindelallee 100 (1982). Ganz bewusst reagiert das Gebäude durch seine Höhe, aber auch die Vor- und Rücksprünge auf die umgebende Bebauung der Gründerzeithäuser im Stil der Neurenaissance. Das in Hamburg zu dieser Zeit dominierende Schiffsmotiv findet sich auch hier wieder.

Ein herausragendes Beispiel für postmoderne Architektur ist die S-Bahn Haltestelle Hammerbrook (1983), die in ihrer authentisch erhaltenen Gestaltung eine weit über den gängigen Zeitstandard hinausgehende Architekturleistung ist. Hamburgs einzige S-Bahnhaltestelle auf Stelzen sieht aus wie eine fahrende S-Bahn und ist ein signalrotes Wahrzeichen in der City-Süd.

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Das Erbe der Stadt https://www.tiefgang.net/das-erbe-der-stadt/ Sun, 03 Jan 2021 11:29:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7512 [...]]]> Am 1. Januar 1921 trat das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft und gibt seit nunmehr 100 Jahren einen wichtigen Rahmen vor, in dem die Stadt ihr baukulturelles Erbe bewahrt.

Der historische Beschluss der Hamburger Bürgerschaft war ein Meilenstein für die Entwicklung der Stadt, der maßgeblich auf die Initiative engagierter Bürger zurückgeht. Historische Bau-, Garten- und Bodendenkmale als Zeugen vergangener Lebensweisen dauerhaft zu erhalten, ist oberstes Ziel des Denkmalschutzes. Damals wie heute erfordert Denkmalschutz das Bewusstsein und die Wertschätzung gegenüber der Vergangenheit und den fairen Ausgleich privater und öffentlicher Interessen. Dieser Aufgabe stellt sich das Denkmalschutzamt und vertritt die Interessen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes und steht Eigentümerinnen und Eigentümern beratend zur Seite, um gemeinsam Gestaltungsspielräume für moderne baukulturelle Lösungen auszuloten.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Denkmalschutz hält unser baukulturelles Erbe lebendig und sorgt dafür, dass wir bei der Entwicklung der Stadt nicht vergessen, woher wir kommen. In einer wachsenden und sich im stetigen Wandel befindende Metropole wie Hamburg braucht es engagierte Stimmen, die sich für den Erhalt unsere Denkmallandschaft einsetzen und ihre Geschichte jetzt und zukünftig erlebbar machen. Die Kolleginnen und Kollegen vom Denkmalschutzamt haben unsere vielfältige Denkmalkultur im Blick und nutzen ihre Expertise tagtäglich, um Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern zu beraten. Eine wichtige Basis, um Hamburgs Denkmalerbe und somit auch den Charakter unserer Stadt zu bewahren.“

Dr. Anna Joss, Leiterin Denkmalschutzamt: „Hamburg kann stolz sein auf seine vielfältigen Denkmäler. Ihr Schutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe und nur gemeinsam kann es gelingen, die Denkmäler und ihre Geschichte für Hamburgerinnen und Hamburger und Besucherinnen und Besucher der Stadt zu erhalten und erlebbar zu machen. Die herausragenden Gebäude und Anlagen aus der Zeit des 20. Jahrhunderts prägen die Freie und Hansestadt im besonderen Maße. Gerade ihnen müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken, stehen sie doch unter hohem Erneuerungsdruck.“

Zur Geschichte des Hamburger Denkmalschutzgesetzes

Dem Hamburger Denkmalschutzgesetz ging ein langes Werben engagierter Bürger bzw. Wissenschaftler voraus, die sich für den Erhalt historischer Bauten eingesetzt haben. Hervorzuheben sind hier Alfred Lichtwark (ehemaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle) und Justus Brinckmann (Gründungsdirektor des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg). Brinckmanns Mitarbeiter und späterer Leiter der Denkmalschutzbehörde des Hamburger Senats, Richard Stettiner, führte die Arbeit Brinckmanns nach dessen Tod fort und wurde Ende 1920 zum ersten Denkmalpfleger Hamburgs ernannt. Auf Basis seiner Denkschrift und seines Engagements entstand das Hamburger Denkmalschutzgesetz. Die ersten Denkmäler, die nach diesem Gesetz geschützt wurden, waren die Kirchen und Friedhöfe der Vier- und Marschlande. Heute umfasst die Denkmalliste ca. 12.300 Objekt- und ca. 3.000 Bodendenkmäler.

Am 1. Mai 2013 trat das novellierte Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft. Die wichtigste Veränderung: Denkmäler genießen nun durch das Ipsa-lege-Prinzip den gebotenen Schutz, sofern sie die Denkmalwertkriterien des Gesetzes erfüllen. Dies ist gegeben, wenn die Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegt. Für die Erklärung zum Denkmal ist bereits einer dieser Gründe hinreichend. Sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wird das Objekt in eine nachrichtliche Denkmalliste eingetragen.

2015 wurden die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen – es sind Hamburgs erste Welterbestätten. Das Bewerbungsverfahren wurde maßgeblich vom Denkmalschutzamt begleitet, das sich auch für den Erhalt dieses Welterbes einsetzt.

Die Bedeutung des baukulturellen Erbes und des denkmalgeschützten Bestands stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken, ist eine anhaltende Aufgabe des Denkmalschutzamtes. Um Denkmäler für kommende Generationen zu erhalten und weiterzuentwickeln, bedarf es neben der gesetzlicher Grundlagen auch zivilgesellschaftliches Engagement. In Hamburg gibt es zahlreiche lokale Initiativen, die sich für die Bau- und Denkmalkultur der Stadt engagieren und die öffentliche Debatten prägen.

Die Frage, welche Objekte, Baugattungen und Zeitschichten zukünftig für das baukulturelle Erbe der Stadt stehen sollen, erneuert den Blick auf potenzielle Denkmäler laufend. Besonders die Gebäude und Anlagen aus der Zeit nach 1975 drohen unter hohem Erneuerungsdruck zu verschwinden oder unkenntlich zu werden. Damit dies nicht geschieht und die Gesellschaft sich ihrer potenziellen Bedeutung überhaupt bewusst werden kann, beschäftigt sich das Denkmalschutzamt Hamburg aktuell mit Hamburgs junger Baugeschichte und prüft Bauten aus der Zeit zwischen 1975 und 1995 auf ihren Denkmalwert.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz: www.hamburg.de/bkm/denkmalschutzamt

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„Anwältin der Baukultur“ https://www.tiefgang.net/anwaeltin-der-baukultur/ Fri, 08 May 2020 22:51:53 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6885 [...]]]> Der Kellner geht, die Joss kommt: das Hamburger Denkmalschutzamt hat eine neuen Chefin.

Wie die Behörde für Kultur und Medien Hamburg mitteilte,  hat der Senat diese Woche die neue Leiterin des Denkmalschutzamtes der Behörde für Kultur und Medien, Dr. Anna Joss, zu Hamburgs Denkmalpflegerin berufen. Joss, geboren 1979 in der Schweiz, tritt die Nachfolge von Andreas Kellner an, der in den Ruhestand gegangen ist. Joss war zuletzt stellvertretende Leiterin des Denkmalschutzamtes und Leiterin des Referats Bau- und Kunstdenkmalpflege. Zuvor hatte sie die stellvertretende Leitung der Züricher Denkmalpflege inne.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Anna Joss ist eine international erfahrene Denkmalpflegerin, die sich durch große fachliche Kompetenz auszeichnet. Die Hamburger Denkmallandschaft hat sie als stellvertretende Leiterin des Denkmalschutzamtes bereits gut kennengelernt und sich mit großem Engagement für diese eingesetzt. Sie ist eine starke Anwältin der Baukultur, die mit einem guten Gespür für das Spannungsfeld, in dem sich die Denkmalpflege in einer dynamischen Großstadt bewegt, den Denkmalschutz in Hamburg weiterentwickeln wird.“

Dr. Anna Joss: „Ich freue mich auf die Leitung des Denkmalschutzamtes in der schönsten Großstadt Deutschlands. Hamburg kann stolz sein auf seine vielfältigen Denkmäler, wobei es besonders herausragende Gebäude und Anlagen aus der Zeit des 20. Jahrhunderts besitzt. Gerade ihnen müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken, stehen sie doch unter hohem Erneuerungsdruck. Hamburg zeichnet sich aber ebenso aus durch seine zahlreichen lokalen Initiativen, die sich für die Baukultur der Stadt engagieren. Denkmalschutz ist immer eine gemeinschaftliche Aufgabe, und nur gemeinsam kann es gelingen, die Denkmäler Hamburgs und deren Geschichte für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Besucherinnen und Besucher von heute und morgen zu pflegen, zu erhalten und erlebbar zu machen.“

Anna Joss studierte Allgemeine Geschichte, Kunstgeschichte und neuere deutsche Literatur an der Universität Zürich und wurde dort 2014 promoviert. Sie war zunächst Projektleiterin Denkmalpflege im Amt für Städtebau der Stadt Zürich und übernahm im Anschluss daran dort die stellvertretende Leitung der Denkmalpflege. 2018 übernahm sie die Leitung des Referats Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie die stellvertretende Leitung des Denkmalschutzamtes Hamburg. Seit April 2020 ist sie Amtsleiterin des Denkmalschutzamtes Hamburg.

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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