Gabriele Schulz https://www.tiefgang.net Tue, 30 Apr 2019 09:46:26 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Wie steht es in Europa um die Kultur? https://www.tiefgang.net/wie-steht-es-in-europa-um-die-kultur/ Fri, 10 May 2019 22:33:05 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5203 [...]]]> Am 26. Mai wird gewählt. Nicht nur das Harburger Bezirksparlament sondern auch das europäische. Welche Rolle spielt dabei die Kultur?

Der Deutsche Kulturrat hat den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien – CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – anlässlich der Europawahl zehn Fragen rund um die Themen Medienpluralismus, Digitalsteuer, urheberrechtliche Initiativen, kulturelle Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, europäische Zivilgesellschaft und einige mehr gestellt.

Alle Parteien haben geantwortet.

Eine Analyse von Gabriele Schulz, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates

Kulturpolitische Initiativen

Die Union will ein besonderes Augenmerk auf die Kultur- und Kreativwirtschaft richten und deren Rahmenbedingungen verbessern, demgegenüber setzt die SPD auf die Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle EU-Bürger. Hierzu soll ein Europäischer Kulturscheck für Jugendliche eingeführt werden. Weiter sollen die Programmmittel für »Kreatives Europa« mindestens verdoppelt und eine europaweite Mindestsicherung für Künstler eingeführt werden. Die Verbesserung des Zugangs zu Kunst und Kultur ist auch ein wichtiges Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen. Für den Ausbau der Kulturförderung will sich ebenfalls Die Linke einsetzen. Sie plant ferner ein Fair-Work-Siegel für europäische Kulturunternehmen. Die FDP will ein stärkeres Engagement im internationalen Kulturaustausch und bei der europäischen Kulturförderung Bürokratie abbauen. Ferner soll ein europaweiter Kulturfonds zum Schutz des europäischen Kulturerbes nach dem Beispiel des britischen »National Trust« geschaffen werden. Die AfD hat sich zum Ziel gesetzt, die bestehende aus ihrer Sicht ideologische EU-Kulturpolitik zu demaskieren. Bei finanziellen Förderungen soll der europäische Gedanke nicht mehr erforderlich sein.

Kunst- und Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit liegt allen befragten Parteien am Herzen. Für die Union ist die Meinungsfreiheit Grundlage für einen freiheitlich demokratischen Staat. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen sich für einen Expertenrat einsetzen, der in allen EU-Mitgliedstaaten die Einhaltung der Meinungsfreiheit prüfen soll. Bei Verstößen sollen Sanktionen verhängt werden können. Zusätzlich wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit einem Fonds unabhängigen Journalismus in jenen Ländern stärken, in denen die Meinungsfreiheit unter Druck ist. Die FDP hält die Kunst-, Meinungs- und Informationsfreiheit für essenziell für eine freiheitliche Gesellschaft. Die Gewährung finanzieller Mittel soll künftig an die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta gebunden werden. Die Agentur der EU für Grundrechte soll Mandat zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten erhalten. Die Linke lobt »Die Vielen« als wichtige Initiative, die Einschränkungen der Kunstfreiheit sichtbar macht. Ansonsten sieht sie die Kunst- und Meinungsfreiheit in erster Linie durch die EU-Urheberrechtsreform bedroht. Die AfD wendet sich klar gegen Bestrebungen Hassreden im Internet zu bekämpfen, da sie dies als Einschränkung der freien Meinungsäußerung sieht. Ebenfalls skeptisch ist sie mit Blick auf Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, die gegen die EU-Urheber- rechtsrichtlinie verstoßen. Sie dürfen nur bei zweifelsfreien, gravierenden Fällen in Erwägung gezogen werden.

Förderfonds für bedrängte Kulturakteure

Ein Förderfonds für Kulturakteure, denen aus politischen Gründen die Förderung entzogen wurde, wird mehrheitlich skeptisch beurteilt. Bündnis 90/Die Grünen und die SPD verweisen auf die begrenzten Kompetenzen der EU. CDU/ CSU unterstreichen, dass Vorschriften von Zuwendungsnehmern eingehalten werden müssen. Die AfD befürchtet, dass ein solcher Fonds bestehende EU-Eliten unterstützen würde, dies liefe ihren Zielen zuwider. Einzig die FDP will im Rahmen von »Kreatives Europa« ein Förderinstrument zur Unterstützung politisch bedrängter Künstler schaffen.

Medienpluralismus

Medienpluralismus wird bei CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ganz großgeschrieben. CDU/CSU wollen europäische Medienangebote gezielt voranbringen und planen hierfür gemeinsame Medienplattformen der öffentlich-rechtlichen Sender. Weiter wollen sie die Rahmenbedingungen für guten Journalismus ebenso stärken wie die europäische digitale Bibliothek. Die SPD will sich besonders für Netzneutralität einsetzen sowie technologieneutrale und interoperable Standards für Medienplattformen. Bündnis 90/ Die Grünen wollen einen europäischen Fonds für investigativen Journalismus. Weiter setzen sie sich für eine nachhaltige Digitalökonomie ein. Die FDP spricht sich klar für Medienpluralismus in allen Mitgliedstaaten aus. Weiter soll eine europäische Medienöffentlichkeit geschaffen werden. Die Linke sieht ebenso wie die AfD in der EU-Urheberrechtsrichtlinie die größte Gefahr für Medienpluralismus. Weiter will sich Die Linke für Plattformregulierung und eine strenge Anwendung des Kartellrechts stark machen. Auch die AfD hat die Plattformregulierung im Blick. Ferner will sie die Diskriminierung politisch missliebiger Positionen durch Plattformen beenden.

Digitalsteuer

Für die Einführung einer Digitalsteuer sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke aus. Die CDU/CSU will allgemein Lücken in der Besteuerung von Internetunternehmen schließen. Die AfD will sich auf Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung von US-Internetkonzernen konzentrieren. Die FDP lehnt eine Digitalsteuer klar ab. Sie will die Diskussion um eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf OECD-/G20-Ebene fortführen. Die SPD will ebenfalls internationale Diskussionen befördern, zugleich aber auch Lösungen auf EU-Ebene vorbereiten.

Urheberrechtsinitiativen

CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gehen davon aus, dass es angesichts der in diesem Jahr verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie kein Bedarf an europäischen Initiativen besteht. Bei der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sprechen sich beide gegen Upload-Filter aus. SPD, FDP, Die Linke und die AfD sind ebenfalls gegen Upload-Filter bei der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechts-richtlinie. Als neue Initiativen will die SPD Verbesserungen im Vertragsrecht für Künstler in das Europäische Parlament einbringen. Die FDP setzt langfristig zur Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter auf neue Technologien. Die Linke hat vor allem Kultur- und Gedächtniseinrichtungen im Blick. Sie will sich für weitergehende Schrankenregeln und Ausnahmen stark machen, um das kulturelle Erbe den Bürgern zugänglich zu machen. Aus Sicht der AfD wurde die EU-Urheberrechtsreform genutzt, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Diese Position wird von Die Linke geteilt.

Sicherung der kulturellen Vielfalt in internationalen Handelsverträgen

CDU/CSU sichern zu, dass bei Abschluss von internationalen Handelsverträgen, wie TTIP oder CETA, Kulturstrukturen keinen Schaden nehmen werden. Die SPD befürwortet breit gefasste Ausnahmen bei internationalen Handelsabkommen für die Kulturindustrien und Kulturdienstleistungen. Weiter sollen die Mitgliedstaaten vollständige Regulierungsfreiheit haben und Subventionen aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert werden. Die AfD will Bildung und Kultur bei internationalen Handelsverträgen weitgehend ausklammern, da sie in den nationalen Verantwortungsbereich gehören. Bündnis 90/Die Grünen erinnern an den Doppelcharakter von Kulturgütern als Wirtschafts- und Kulturgut. Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen muss daher bei internationalen Handelsverträgen angewandt werden. Weiter sollen audiovisuelle Dienste von Handelsverträgen aus geschlossen werden. Die Linke will darüber hinaus öffentliche Angebote aus Handelsverträgen ausnehmen. Die FDP strebt einen schonenden Ausgleich der Interessen an und unterstreicht den Doppelcharakter von Kulturgütern.

Auswärtige Kulturpolitik beim Auswärtigen Dienst der EU

Die SPD unterstützt die Bestrebungen des Rates die internationalen kulturellen Beziehungen verstärkt in die Außenpolitik der EU einzubeziehen. Weiter soll die Auswärtige Kulturpolitik der EU europäische Werte wie Menschenrechte, Toleranz und AntiDiskriminierung in der Welt verbreiten. Bündnis 90/Die Grünen wollen sich ebenfalls für eine stärkere Auswärtige Kulturpolitik in den auswärtigen Beziehungen der EU einsetzen. Sie haben darum das Pilotprojekt »European Houses of Cultures« initiiert. Die FDP will eine Kulturabteilung für den europäischen Auswärtigen Dienst schaff en, dies soll auch der Entwicklung einer europäischen Auswärtigen Kulturpolitik gegenüber Drittstaaten dienen. Die Linke setzt auf eine stärkere Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen von »Kreatives Europa«. Ferner wollen sie die Debatte um das koloniale Erbe europäisieren. CDU/CSU wollen die europäische Dimension der Auswärtigen Kulturpolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf die Agenda setzen. Die AfD spricht sich gegen die Vermittlung einer »europäischen Einheitskultur« aus, vielmehr soll ein positives Deutschlandbild vermittelt werden. Weiter bekennt sich die AfD zur besonderen Fürsorgepflicht für deutsche Minderheiten im Ausland.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Beratungs- und Entscheidungsprozesse

Die SPD will sowohl nationale als auch europäische Akteure stärker in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse zur europäischen Kulturpolitik einbinden. Hierbei wird an Zusammenkünfte ähnlich dem Stakeholder-Ausschuss des Europäischen Kulturerbejahres 2018 gedacht. Bündnis 90/Die Grünen verweisen darauf, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Implementierung des Arbeitsprogramms konsultiert werden, auch werden sie bei der Auswertung der Programme beteiligt. Dies soll fortgesetzt werden. Die Linke wünscht sich ein stärkeres Lobbying des Deutschen Museumsbundes auf der europäischen Ebene, damit entsprechende Änderungen im Urheberrecht zur Ausweitung der Schrankenregelungen angegangen werden können. Darüber hinaus will Die Linke den Austausch mit Kulturakteuren, auch mit denen, deren Auffassungen sie nicht teilt, fortführen. Die FDP plant ein europäisches Vereins-, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie einen Stiftungsdialog auf europäischer Ebene. CDU/CSU unterstreichen, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten für Kulturpolitik und Gestaltung des kulturellen Lebens verantwortlich sind. Gleichwohl wollen sie sich für einen Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verwenden. Die AfD lehnt den Begriff der Zivilgesellschaft ab und wertet ihn als Agitationsbegriff . Sie sieht einen wachsenden Einfluss nicht legitimierter zivilgesellschaftlicher Organisationen unter Umgehung nationaler Parlamente. Eine weitere Einbeziehung solcher Organisationen in Beratungs- und Entscheidungsprozesse wird kritisch bis ablehnend gesehen.

Quelle: www.kulturrat.de

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„Von Gleichberechtigung keine Rede!“ https://www.tiefgang.net/von-gleichberechtigung-keine-rede/ Fri, 17 Nov 2017 23:31:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2440 [...]]]> Wie steht es um die Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich? Eine Langzeit-Studie hat nichts Gutes zu vermelden.

Da meldet dieser Tage erst das Weltwirtschaftsforum, dass mit einer Gleichberechtigung von Frauen in der Wirtschaft wohl erst in hundert Jahren zu rechnen sei (F.A.Z. vom 2. Nov. 2017) und merkt an, es sei im Grunde in jüngster Zeit eher wieder schlechter geworden. Aber ist denn nicht wenigst in den Bereichen von Kunst, Kultur und Kreativität die Welt in Ordnung?

Nein, sagt der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann und legt eine Langzeit-Studie seiner Kollegin Gabriele Schulz vor. Sie hat über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren untersucht, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich bestellt ist. Dabei wurden sowohl die Ausbildungssituation, die Präsenz von Frauen in Führungsetagen von Kultureinrichtungen, die Partizipation von Frauen an der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung und anderes mehr in den Blick genommen. Wie viele Frauen studieren und arbeiten in künstlerischen Fächern, und was verdienen sie? Sind sie in führender Position oder in Beratungs- und Entscheidungsgremien in der Kultur- und Medienbranche tätig, und welche Stolpersteine, aber auch Ermutigungen und Förderungen, gibt es? Wie ist Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbetrieb erreichbar? Herausgekommen ist ein sehr detailliertes Werk von rund 500 Seiten. Und das Fazit? „Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass trotz stärkerer Präsenz von Frauen in einigen Bereichen von Geschlechtergerechtigkeit nicht die Rede sein kann. Das gilt gleichermaßen für Kulturverbände.“

Keine guten Nachrichten. Und Zimmermann macht auch gar keinen Hehl daraus: „Ich selbst habe mir so gravierende Unterschiede beispielsweise mit Blick auf das Einkommen freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler nicht vorstellen können. Der »Gender Pay Gap« beträgt im Kulturbereich bei den frei­beruflich arbeitenden Künstlerinnen erschreckende 24 Prozent.“

Nun ist ein Dossier „Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft: Wie weiblich ist die Kulturwirtschaft“ erschienen, das hier einige Einblicke in die vertrackte Situation gibt. Denn der plumpe Blick auf das Pendant ´Mann` als Ursache allen Übels hilft nicht weiter. Denn das Thema ist vielschichtig und komplex.

Im Dossier nun werden Frauen und Männer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Form von Texten, Interviews und Fotografien porträtiert. Es findet sich auch ein Statement von Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien bei der Bundeskanzlerin: „Von völliger Gleichberechtigung zwi­schen Frauen und Männern, wie sie in Artikel 3 unse­res Grundgesetzes festgeschrieben ist, kann leider auch in Kultur, Medien und Kreativwirtschaft noch keine Rede sein. Und: Vermutlich können nicht nur Künstlerinnen ein Lied davon singen. Deshalb habe ich noch 2016 den Runden Tisch »Frauen in Kultur und Medien« mit hochrangigen Ver­treterinnen und Vertretern der Kultur- und Medien­branche ins Leben gerufen. In verschiedenen Arbeits­gruppen wurden Best-Practice-Beispiele erörtert und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet, sodass wir im Juli dieses Jahres unter dem Motto »Weil es 2017 ist« in aller (weiblichen) Bescheidenheit den erfolgrei­chen Abschluss der gemeinsamen Arbeit feiern konn­ten. Wenn die vorgeschlagenen Ideen alle umgesetzt werden, sind wir in puncto Gleichberechtigung zwei­fellos ein gutes Stück weiter.“

Die Verfasserin der Studie, Gabriele Schulz merkt an: „In sehr vielen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es wenige Aufstiegschancen, da die erste Führungsebe­ne oft aus der Inhaberin besteht und die zweite Ebene dann unmittelbar die Angestellten bilden. Überdies be­steht in vielen Unternehmen nur eine geringe Fluktua­tion, was auf der einen Seite bestehende Teams stärkt und den Beschäftigten Sicherheit gibt; auf der anderen Seite Frauen, die neu- oder wiedereinsteigen, weniger Chancen eröffnet, da feste Stellen besetzt sind.“

300 Mitarbeiter, davon sind 30 Prozent Frauen

Und so zeichnet das Dossier eben auch ein Bild von Arbeitswirklichkeiten, derer man sich erst einmal bewusst sein muß. Wie etwa Anett Graf. Sie ist „Head of Human Resources“ bei dem Unternehmen Gameforge, weltweiter Marktführer im Bereich der Free-to-Play-Spiele. „Wir haben ca. 300 Mitarbeiter, davon sind 30 Prozent Frauen. Das ist im Vergleich zu anderen Unternehmen im Games- und IT-Umfeld überdurchschnittlich. Wir als Firma können sehr stolz darauf sein, dass wir eine sehr hohe Frauenquote im IT-Umfeld haben.“ 30 Prozent.

Auf die Frage, wie viele Frauen im Unternehmen zudem in Führungspositionen seien: „Wir haben ungefähr 50 Führungskräfte, davon sind sie­ben Frauen, sowohl in der ersten Ebene direkt unter der Geschäftsleitung als auch in den Ebenen darunter.“

Man kann nach dem Lesen des Dossiers also nur Mut machen, dran zu bleiben. Und es ist wohl ebenso gemeint, wenn am Ende Simone de Beauvoir zitiert wird mit: „„Frauen die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts!“

Die Studie „Frauen in Kultur und Medien“ kann hier kostenfrei als PDF geladen werden: Frauen-in-Kultur-und-Medien.pdf

Das Dossier „Wie weiblich ist die Kulturwirtschaft“ kann versandkostenfrei bestellt werden. Es ist auch über jede Buchhandlung lieferbar. Als E-Paper kann das Dossier kostenfrei geladen werden. E-Paper ansehen

Quelle: kulturrat.de

 

 

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„Mit Argumenten gegen Hass und Hetze“ https://www.tiefgang.net/mit-argumenten-gegen-hass-und-hetze/ Fri, 10 Nov 2017 23:48:42 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2461 [...]]]> Die Sozialen Netzwerke – erst waren sie cool, jetzt sind sie Last. Hass und Hetze finden hier ihren Nährboden. Aber helfen da Regeln allein? Ein Beitrag zur Diskussion.

Die Diskussion über die sozialen Netzwerke hat längst auch Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ soll das Schlimmste verhindern. Aber löst es damit überhaupt dass eigentliche Problem? Olaf Zimmermann und Garbiele Schulz meinen nein und haben gute Gründe:

Von Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz

„H ass und Hetze im Internet sind kein neues Phänomen. Sie gehören offenbar genauso zu den Schattenseiten des Internets wie Pornographie. Dass Unternehmen Geld damit verdienen, Hass und Hetze zu verbreiten, ist eine der dunklen Seiten des Kapitalismus.

Ebenfalls sind Fake News nichts Neues. Die gute alte Zeitungsente oder auch die Tatarenmeldung, also die bewusste Falschmeldung oder manipulierte Meldung, gehören zum eher unfeinen Standardrepertoire des Journalismus. Zahlreiche Prozesse gegen Zeitschriften der sogenannten Yellow Press legen hiervon ein beredtes Zeugnis ab. Dass die bewusste Verkürzung einer Nachricht sogar zu einem Krieg beitragen kann, davon zeugt die Emser Depesche.

Hass, Hetze, Fake News – also kein Grund zum Handeln? Wir denken: Doch.

Doch ob das »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken«, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der richtige Weg ist, dahinter sind unseres Erachtens viele Fragezeichen zu setzen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, so in der Begründung und Beschreibung dargelegt, die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zu verbessern. Im Blick ist Hasskriminalität, die, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, als »große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft« angesehen werden. Ebenso wird erwartet, mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz künftig Fake News entgegenwirken zu können.

Im Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist nachzulesen, dass das Gesetz für höchstens zehn Unternehmen gemacht wird. Drei davon, nämlich Facebook, YouTube und Twitter, werden namentlich genannt. Das Gesetz gilt für soziale Netzwerke, die mindestens zwei Millionen Nutzer im Inland haben und öffentlich zugänglich sind, also keine geschlossenen Gruppen sind. Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen künftig alle Vierteljahre einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen veröffentlichen. Dieser Bericht muss deutlich erkennbar auf der Plattform selbst und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Welche Inhalte als rechtswidrig im Sinne dieses Gesetzes gelten, wird in Paragraph 1 Absatz 3 definiert. Es sind die nachfolgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB)

  • 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  • 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • 91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • 100a StGB Landesverräterische Fälschung
  • 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
  • 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
  • 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
  • 130 StGB Volksverhetzung
  • 131 StGB Gewaltdarstellung
  • 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
  • 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • 184d StGB Zugänglichmachung pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
  • 185 StGB Beleidigung
  • 186 StGB Üble Nachrede
  • 187 StGB Verleumdung
  • 241 StGB Bedrohung
  • 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten

Voraussetzung, damit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz seine Anwendung findet, ist, dass sich jemand über Hassnachrichten oder Fake News auf der jeweiligen Plattform beschwert, die die genannten strafbewehrten Inhalte verbreitet. Die sozialen Netzwerke sollen künftig gemäß Netzwerkdurchsetzungsgesetz gewährleisten, dass sie von der Beschwerde Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt gesperrt werden muss. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gesperrt werden. Der Beschwerdeführer muss unverzüglich unterrichtet werden. Darüber hinaus muss der Umgang mit Beschwerden von der Leitung des sozialen Netzwerks durch monatliche Kontrollen überwacht werden.

  1. h., auch Fake News werden im Gesetzesentwurf auf die genannten Straftatbestände eingegrenzt und unterscheiden sich damit von den genannten, aus analogen Zeiten bekannten Zeitungsenten oder Tatarenmeldungen.

Fisch in den Händen

Sehr klar wird im Gesetzesentwurf beschrieben, dass die bisherigen Selbstverpflichtungserklärungen der betroffenen Unternehmen nicht ausreichen. So rekurriert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf eine Selbstverpflichtung von Betreibern sozialer Netzwerke aus dem Jahr 2015, in der sich die Unternehmen verpflichtet hätten, gegen Hasskriminalität auf ihren Plattformen vorzugehen. Ein aktuelles Monitoring habe nun ergeben, dass YouTube zwar »in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte« gelöscht hat, Facebook hingegen nur in 39 Prozent und Twitter nur in einem Prozent der Fälle.

Die Selbstverpflichtung greift zumindest bei einigen Anbietern unzureichend und es erweist sich wieder einmal, dass soziale Netzwerke wie ein Fisch mit den Händen kaum zu greifen sind und falls sie gepackt werden können, schnell wieder entweichen. Allzu bekannt ist die ausweichende Antwort von sozialen Netzwerken, dass sie lediglich eine technische Infrastruktur sind und keine Redaktion leisten können und wollen.

Es wird daher unseres Erachtens zurecht die Frage aufgeworfen, ob hingenommen werden muss, dass massenhaft Hass und Hetze in sozialen Netzwerken verbreitet und geteilt werden können und ob geduldet werden muss, dass soziale Netzwerke sich in erster Linie als technische Infrastruktur und nicht als Inhalteanbieter verstehen. An sich sollte es für jedes Unternehmen selbstverständlich sein, dass strafbare Inhalte nicht verbreitet werden. Insofern ist es fast schon absurd, dass jetzt der Gesetzgeber mit strengen Auflagen die Unternehmen kontrollieren will.

Dennoch ist zweifelhaft, ob die geplanten Maßnahmen zum Erfolg führen und ob sie generell am gesellschaftlichen Klima etwas ändern werden.

Gesellschaftliches Klima

Wichtiger als Unternehmen neue Pflichten aufzuerlegen, scheint uns eine gesellschaftliche Diskussion. Dabei gilt es auch zu unterscheiden zwischen freier Meinungsäußerung, Hasskriminalität und Fake News.

In Artikel 5 des Grundgesetzes wird das Recht zur freien Meinungsäußerung jedem zugesichert. Es steht dort in Absatz 1: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«

Mitautorin Gabriele Schulz
  1. h., das Recht der freien Meinungsäußerung gilt zunächst für jeden, egal ob einem die Meinung gefällt oder nicht. Auch abseitige Meinungen, Verschwörungstheorien und anderes mehr sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, es sei denn, die in Absatz 2 des genannten Grundgesetzartikels aufgeführten Grenzen werden überschritten. Dort heißt es: »Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.«

Die allgemeinen Gesetze, so auch die genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches, bilden die Grenzen der Meinungsfreiheit. Insofern wäre es ein Trugschluss, wenn sich Unternehmen darauf zurückziehen wollten, dass egal, was sie verbreiten, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das ist mitnichten so. Ob das Bewusstsein in den betreffenden Unternehmen durch eine vierteljährliche Berichtspflicht geschärft wird, ist zu bezweifeln.

Vielmehr muss es doch darum gehen, zu verdeutlichen, dass soziale Netzwerke mehr als eine technische Infrastruktur sind. Sie sind Inhalteanbieter und genau hierauf gilt es in der Gesetzgebung abzuzielen. Wenn Plattformen als Inhalteanbieter angesehen werden, gelten für sie medienrechtliche Vorschriften ebenso wie für den Rundfunk oder Zeitungen und Zeitschriften.

Mitautor Olaf Zimmermann

Über das Recht hinaus ist eine gesellschaftliche Diskussion zu führen. Hass und Hetze muss entschieden entgegengetreten werden. Hierzu gibt es eine Vielzahl von großen und kleinen zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich stark machen gegen Hass und Hetze. Die Allianz für Weltoffenheit veranstaltete am 4. Mai einen Kongress in Köln, mit dem ein deutliches Signal gegen Hass, Rechtspopulismus und Hetze gesetzt wurde. Die Initiative kulturelle Integration wird am 16. Mai in Berlin ihre 15 Thesen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Integration vorstellen und damit ein deutliches Signal gegen Populismus, Hass und Hetze setzen.

Diese Diskussionen gilt es unseres Erachtens zu stärken und damit auch zu signalisieren, dass die Mehrheit der Gesellschaft gegen Hass und Hetze sind.

Und auch gegen Fake News werden weniger Gesetze als vielmehr Aufklärung und Wissen helfen. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, zur Wirkung von Fake News gehören immer zwei, die einen, die die Fake News verbreiten und die anderen, die sie glauben.“

Quelle: www.kulturrat.de

 

Der Text erschien zuerst in „Politik & Kultur 05/2015“ und wurde uns freundlicherweise zur Veröffentlichung freigegeben.

Zu den Autor*innen:

Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.

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Künstlersozialkasse – die neue Serie https://www.tiefgang.net/kuenstlersozialkasse-die-neue-serie/ Sat, 08 Apr 2017 06:00:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=879 [...]]]> KSK – die Abkürzung könnte auch für „Keiner soll´s kapieren“ stehen. Viele wissen gar nicht, was es ist; andere denken, man kann vor allem Krankenversicherungsbeiträge mit ihr sparen und wieder andere halten sie für eine weitere staatliche Wegelagerei. Achim Griebe räumt für ´Tiefgang` nun in einer Serie mit den gröbsten Irrtümern auf …

Er stammt aus Harburg, lebt in Koblenz, ist Berufsmusiker und seit über 20 Jahren über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert: Joachim Griebe. Die meisten, so entsteht schnell der Eindruck, kennen ihn vor allem als Helfer in der Not und Gründer und Begleiter des KSK-Forums.

Infos, Austausch, gegenseitige Hilfe: das KSK-Forum. (Logo: Joachim Griebe)

 

„Seit über 15 Jahren helfe ich Kollegen, wenn es um Fragen zur KSK geht und erhalte oft bis zu 50 Anfragen am Tag. Diese Reihe soll nun grundlegende Informationen über die Künstlersozialkasse vermitteln und es ist meine Hoffnung, dadurch dieses einmalige und unverzichtbare soziale System zu verbessern und zu stabilisieren.“

Ob nun Schauspieler, Maler, Musiker oder Buchautoren, bis in die Mitte der 70er Jahre waren die meisten Selbstständigen in künstlerischen Berufen weder Kranken- noch Rentenversichert. Weniger aus Nachlässigkeit oder Naivität, sondern weil eine Absicherung selbst für erfolgreiche Künstler auf Dauer nicht zu finanzieren war.

Unregelmäßige Einnahmen, geringe Gewinne, lange Phasen der Arbeitslosigkeit aber auch Krankheit und eingeschränkte Berufsfähigkeit im Alter, machte viele Künstler am Ende ihres Lebens oft zu Sozialhilfe-empfängern. In der Regel finanziert durch die Solidargemeinschaft.

1972 hatte der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige geöffnet. Im Gegensatz zu freien Berufen in der Wirtschaft, war es den meisten Künstlern aber damals nicht möglich die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung auf Dauer zu erwirtschaften. Damit war der neugeschaffene Zugang zur sozialen Absicherung kaum zu nutzen.

1975 gab es einen Bericht zur sozialen Lage der Künstler an die Bundesregierung, der auf die dringenden Verbesserungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation hinwies. Die damalige Regierung unter Helmut Schmidt hatte sich entschlossen hier etwas zu tun. In seiner Regierungserklärung von 1976 hatte er sein Wort gegeben. Berühmte Künstler, unter ihnen Günter Grass, hatten zuvor Ihren Einfluss genutzt, um auf die teilweise prekäre Situation von Kollegen aufmerksam zu machen.

Nach vielen Anläufen, Widerständen und Novellierungen trat am 1. Januar 1983 das Gesetz in Kraft. Die neu geschaffene Behörde in Wilhelmshaven wurde mit der Umsetzung beauftragt und hatte wie viele neue staatliche Einrichtungen mit erheblichen Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse

Bis heute ist es nur teilweise gelungen, dieses Gesetz und seine Bestimmungen wirklich ausreichend bekannt zu machen. Dies hat fatale Folgen für die immer zahlreicheren Antragsteller und die Verwerter von künst-lerischen Leistungen, die zur Hälfte dieses soziale System mitfinanzieren.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse. Ihr obliegt die Durchführung und Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben. Trotz vieler Anpassungen, ist es für Antragsteller immer noch ein hoher bürokratischer Aufwand über die KSK pflichtversichert zu werden.

Es gibt häufige Versuche die Künstlersozialkasse abzuschaffen. Dies resultiert aus Unkenntnis und fehlenden Informationen. Mit Blick auf die ständig steigenden Antragsteller und die massiven Veränderungen im Kunstbereich, hätte solch ein Plan nicht nur negative Auswirkungen auf die fast 200.000 Versicherten, sondern auf die gesamte Kulturlandschaft.

Immer mehr künstlerischen Berufen bleibt nur die Selbstständigkeit. Ohne KSK unmöglich!

Als Einstieg sei ein Artikel aus der „Zeit“ vom 18. Jan. 2011 empfohlen: „Künstlersozialkasse: Geschlossene Gesellschaft“.

Zur Entstehung der KSK ist ein Artikel des „Spiegel“ vom 27. Sept. 1982 zu empfehlen: „Frische Seeluft“.

Detaillierter und umfangreicher ist das Buch „Künstlersozialversicherungsgesetz – Hintergründe und aktuelle Anforderungen“ von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, herausgegeben vom „Bundesminister für Arbeit und Soziales“  (seinerzeit Olaf Scholz) vom November 2007, ISBN 978-3-00-020400-5. Download hier: www.bmas.de

Ein bildhaft darstellender Artikel über die Widerstände z.B. der zur Kasse gebetenen Unternehmen und Gegner der KSK findet sich in der „Süddeutschen“ vom 29. Aug. 2016 unter dem Titel „Wirtschaft greift Privilegien für Künstler und Journalisten an“.

(02. April 2017, Joachim Griebe)

Zu Joachim Griebe: joachimgriebe.de

Vorschau: Im Teil II wird es über die Anfänge der KSK gehen.

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