GVL https://www.tiefgang.net Tue, 21 Apr 2026 14:02:29 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Wo der Code die Kunst trifft https://www.tiefgang.net/wo-der-code-die-kunst-trifft/ Tue, 21 Apr 2026 14:02:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13666 [...]]]> Wer macht eigentlich die Musik? Hinter jedem Song, der uns durch den Tag begleitet, und jedem Festival, das uns zum Tanzen bringt, steht ein komplexes Räderwerk.

Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) hat nun ein neues Online-Portal geschaffen, das Licht in das Dickicht aus Rechten, Verlagen und digitalen Transformationen bringt. Es ist eine Einladung an alle Musikfreund*innen, den Blick hinter die Bühne zu wagen.

Wenn wir heute von Musik sprechen, sprechen wir oft von Streaming-Zahlen oder Ticketpreisen. Doch wie diese Welten zusammenhängen, blieb für viele bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Branche. Mit dem neuen Fokus-Portal zur Musikwirtschaft bricht das MIZ diese Mauern auf. Es ist kein trockenes Datenarchiv, sondern ein lebendiger Wegweiser durch ein Ökosystem, das sich im ständigen Wandel befindet.

Ein Kompass für die Ära der Digitalisierung

Das Portal gliedert das Wissen in mehrere zentrale Teilbereiche, die unser musikalisches Erleben prägen:

Kreative & Urheberrecht: Erfahren Sie, wie Komponist*innen und Textdichter*innen in einer Welt der Algorithmen überhaupt noch wirtschaftlich beteiligt werden.

Live Entertainment: Ein tiefer Einblick in den Konzertmarkt, der heute als wichtigster Motor der Branche gilt und enorme Strahlkraft auf Tourismus und Gastronomie ausstrahlt.

Recorded Music: Von der Vinyl-Renaissance bis zum alles beherrschenden Audio-Streaming – hier werden die technologischen Umbrüche greifbar.

Musikverlage & Verwertungsgesellschaften: Wer schützt die Rechte? Das Portal erklärt die oft unsichtbare Arbeit von Institutionen wie der GEMA oder der GVL.

Instrumentenbau & Fachhandel: Ein Blick auf das traditionelle Handwerk, das heute zwischen globalem Wettbewerb und digitalem Fortschritt steht.

Was das Portal so wertvoll macht, ist die Verbindung von harten Fakten und anschaulicher Aufbereitung. Ob es um die Frage geht, wie hoch die Frauenanteile in Berufsorchestern sind, oder wie viele Millionen Titel täglich auf Streaming-Plattformen hochgeladen werden – das MIZ liefert die Antworten. Es bietet Orientierung über Fördermöglichkeiten, Stipendien und Fachveranstaltungen. Damit wird es zur unverzichtbaren Ressource für alle, die nicht nur Musik hören, sondern das „System Musik“ verstehen wollen.

Um den eigentlichen Wert dieses Werkzeugs zu verstehen, lohnt sich ein vertiefter Blick in drei Bereiche, in denen die Musikwirtschaft gerade eine tektonische Verschiebung erlebt. Wo die Musik der Zukunft entsteht: Das Streaming-Dilemma. Denn wer profitiert vom Klick?

Die Musikwirtschaft meldet Rekordumsätze, doch bei den einzelnen Musiker*innen kommt davon oft nur ein Bruchteil an. Das MIZ-Portal bündelt hierzu das notwendige Faktenwissen, um die Debatte um „User-Centric Payment“ zu verstehen. Während das aktuelle „Pro-Rata-Modell“ die Einnahmen in einen großen Topf wirft und nach Marktanteilen verteilt, zeigt das Portal Alternativen auf, wie die monatliche Abo-Gebühr direkter bei den tatsächlich gehörten Künstler*innen landen könnte.

Oder das Thema der GEMA und ihre oft unverständlichen Strukturen: Hinter dem oft als trocken empfundenen Begriff der „Verwertungsgesellschaft“ verbirgt sich das Immunsystem der Kulturlandschaft. Das Portal macht transparent, wie Institutionen wie die GEMA oder die GVL sicherstellen, dass Urheber*innen auch in einer grenzenlosen digitalen Welt entlohnt werden. Es verfolgt den Weg eines Euros vom Ticketkauf bis zum Notenblatt und erklärt, warum diese kollektive Rechtewahrnehmung gerade für Nischengenres und den musikalischen Mittelstand die einzige Überlebensgarantie gegen die Übermacht globaler Tech-Giganten ist.

Ebenso findet sich einiges zum Thema Musik & KI, der nächsten industriellen Revolution: Wir stehen an der Schwelle, an der Künstliche Intelligenz nicht mehr nur Werkzeug, sondern Miturheberin wird. Das MIZ-Portal dient hier als Radar für die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen von morgen. Wem gehört ein Song, der auf Knopfdruck im Stil eines verstorbenen Weltstars generiert wurde? Wie schützen wir die menschliche Kreativität vor der algorithmischen Flut? Das Portal bündelt aktuelle Stellungnahmen und Expertisen zu Urheberrechtsschutz und Kennzeichnungspflichten und wird so zur unverzichtbaren Orientierungshilfe in einer Ära, in der die Grenze zwischen Mensch und Maschine verschwimmt.

Die Musikwirtschaft ist einer der Treibstoffe unserer Kultur. Das neue Portal des MIZ zeigt uns, dass Innovation und Tradition keine Gegensätze sein müssen. Es lädt uns ein, die Musik nicht nur als flüchtiges Geräusch, sondern als wertvolles Kultur- und Wirtschaftsgut zu begreifen.

Wollten Sie schon immer wissen, wie das „Income Tracking“ bei einem Musikverlag funktioniert oder wie sich die Honorare von Berufsmusiker*innen zusammensetzen? Dieses Portal hat das Zeug dazu der neue digitale Lieblingsort zu werden.

Das Portal: miz.org/de/themen/musikwirtschaft

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Kultur in der Ampel https://www.tiefgang.net/kultur-in-der-ampel/ Fri, 03 Dec 2021 23:36:59 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8615 [...]]]> Kurz nachdem die Ampel-Parteien von SPD, FDP und den Grünen ihren Koalitionsvertrag präsentiert haben, geht es an die Analyse des Werks. So streichen GVL und GEMA in ersten Einschätzungen unter anderem das frisch verankerte Staatsziel Kultur heraus, die Musikverleger signalisieren derweil Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit.

Kurz nachdem die Ampel-Parteien von SPD, FDP und den Grünen am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag präsentiert haben, geht es an die Analyse des Werks. So streichen GVL und GEMA in ersten Einschätzungen unter anderem das frisch verankerte Staatsziel Kultur heraus, die Musikverleger signalisieren derweil Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit.

„Immerhin 78 Treffer finden sich in dem 177-seitigen Dokument unter dem Schlagwort Kultur“, haben die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten (GVL), Tilo Gerlach und Guido Evers, nachgezählt. Dabei sei ein Punkt besonders wichtig: „Mit Blick auf unsere Berechtigten freuen wir uns sehr darüber, dass Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Auch wir haben uns schon lange dafür stark gemacht“, betonen Gerlach und Evers: „Gerade in diesen Zeiten braucht es ein solches Signal für eine lebendige und nachhaltige Kulturlandschaft. Damit wird anerkannt, dass die Kultur in all ihrer Vielfalt ein fester und prägender Bestandteil unserer gesellschaftlichen DNA ist.“

Die Musikverleger haben den Koalitionsvertrag „mit großem Interesse zur Kenntnis genommen“, wie der kürzlich frisch zum Präsidenten des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV) gewählte Götz von Einem berichtet: „Wenn die neue Regierung sich danach für einen fairen Interessenausgleich einsetzen und die Vergütungssituation für kreative Inhalte verbessern will, begrüßen wir das selbstverständlich.“ Zunächst aber bleibe noch abzuwarten, „wie die personelle Besetzung der zuständigen Stellen sein wird und welche Taten den Worten folgen werden“, wie von Einem, noch kurz vor der jüngsten Bestätigung der Grünen-Politikerin Claudia Roth als Kandidatin für den Posten der Kulturstaatsministerin. Götz von Einem verspricht bereits für den DMV: „Wir bleiben wach- und aufmerksam und sind zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.“

Bei der GEMA begrüßt derweil Michael Duderstädt als Direktor Politische Kommunikation der Verwertungsgesellschaft, „dass Kultur als Staatsziel aufgenommen werden soll, und dass die neue Regierung die Vergütungssituation der Kreativen verbessern“ wolle. Duderstädt hat aber auch Lücken im Vertragswerk erkannt: „Die Passagen zum Urheberrecht im Koalitionsvertrag sind allerdings überschaubar. Hier gibt es noch viel zu tun, gerade vor dem Hintergrund der sich erneut zuspitzenden COVID19-Pandemie.“ Gerade im Onlinebereich mangele es „vor allem beim Streaming“ an Fairness und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber, betont Duderstädt: „Darüber hinaus müssen endlich auch virtuelle Speichermedien wie Cloud-Dienste in das System der Privatkopie-Vergütung eingebunden werden. Der digitale Markt für kreative Inhalte muss insgesamt besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten werden und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen.“

Quelle: beta.musikwoche.de

Beinahe parallel hatte sich auch die in der k3d zusammengekommene Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland zu Wort gemeldet. Zufrieden seien lediglich die Kulturveranstalter. „Weitgehend enttäuscht“ sind hingegen die Veranstaltungsunternehmen des B2B-Bereichs.

In einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag beurteilt das Forum Veranstaltungswirtschaft das Papier ambivalent. Zufrieden seien lediglich die Kulturveranstalter, heißt es aus Hamburg. „Wir begrüßen es sehr, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft einen eigenen Ansprechpartner in der Regierung erhalten soll“, sagt Jens Michow, Präsident BDKV. „Auch die angekündigte Fortführung der Neustart Kultur-Programme – hoffentlich bis in das Jahr 2023 hinein – wird den Kulturveranstaltern die Rückkehr in die Normalität erleichtern.“

Sehr erfreulich für den gesamten Kulturbetrieb sei es auch, dass Musikclubs zukünftig als Kulturorte behandelt würden und die internationale Kulturpolitik gestärkt werden soll. Veranstaltungsunternehmen des B2B-Bereichs seien allerdings von dem Vertrag „weitgehend enttäuscht. Obwohl wir von den Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie am härtesteten betroffen sind, wird unser Wirtschaftszweig in dem Regierungskonzept mit keinem Wort erwähnt“, betont Randell Greenlee, Bereichsleiter Politik und International des VPLT.

Zum B2B-Bereich der Branche zählen etwa Kongresse, Tagungen, Ausstellungen und Firmenevents sowie der gesamte Dienstleistungssektor der Veranstaltungswirtschaft. Auch der wirtschaftlich besonders bedeutende Messebereich finde keine Erwähnung. Ebenso bedauerlich sei es, dass die für die Branche existenzielle Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 bis Ende Juni 2022 nicht geplant zu sein scheint. Ebenso vermisst werde die Ankündigung der dringend erforderlichen Verlängerung der Neustarthilfe Plus sowie die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.

Der Wirtschaftszweig könne dem Vertrag allerdings auch positive Elemente entnehmen. Dazu zählten zum Beispiel die vorgesehene Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeitmodelle und die finanzielle und strukturelle Unterstützung der Kommunen. „Auch die zukünftige Unterstützung von Sportgroßveranstaltungen begrüßen wir außerordentlich und sehen darin ein klares Bekenntnis der neuen Regierung zum Veranstaltungsstandort Deutschland“, ergänzt Timo Feuerbach, Geschäftsführer EVVC.

Die Veranstaltungswirtschaft in ihrer Gesamtheit finde aber zu wenig Beachtung, mahnt das Forum an. Veranstaltungsstätten leisteten wichtige Beiträge für zukunftsfähige Innenstädte und die Lebensqualität in Stadt und Land und müssten besser gefördert werden.

„Alle Verbandsvertreter:innen hoffen, dass die oder der vorgesehene Beauftragte für Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur die Interessen der Kulturveranstalter, sondern auch der übrigen Veranstaltungsmärkte hinreichend im Fokus haben wird. Schließlich sei die Branche der entscheidende Motor, ohne dessen Antriebskraft auch der Kulturbetrieb nach den vielen Monaten des Stillstands nicht wieder auf die Beine kommen werde“, heißt es abschließend in der Mitteilung.

Quelle: beta.musikwoche.de

 

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Das junge Ohr https://www.tiefgang.net/das-junge-ohr/ Fri, 04 May 2018 22:39:18 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3597 [...]]]> Um Musik zu verstehen, braucht es manchmal mehr als ein Streaming oder Webradio. Deshalb wird die Musikvermittlung jedes Jahr mit einem Preis gewürdigt. Die Ausschreibung für „junge Ohren“ ist jetzt gestartet.

Die Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) schreibt zum 13. Mal einen Preis für Musikvermittlung aus. Dabei geht es zum einen um Diversity, zum anderen um Charaktere.

 In der Pressemitteilung heißt es:

„Der renommierte Musikvermittlungswettbewerb JUNGE OHREN PREIS startet seine 13. Ausschreibung. Ab sofort ist das Online-Bewerbungsverfahren auf der frisch gelaunchten Webseite zugänglich. Mit seinem Motto „Ausgezeichnetes für junge Ohren“ spürt der JUNGE OHREN PREIS herausragende Beispiele der Musikvermittlung im gesamten deutschsprachigen Raum auf und gilt als anerkannte Instanz auf diesem Gebiet. Erstmals setzt der Wettbewerb auf einen Themenschwerpunkt und fokussiert auf Programme zum Thema „Diversity“.

Ab sofort sucht der JUNGE OHREN PREIS die besten Programme für neues Publikum im gesamten deutschsprachigen Raum. Es ist die 13. Ausschreibung des Wettbewerbs, der in zwei Kategorien die besten Formate und herausragende Persönlichkeiten im Feld Musikvermittlung prämiert.
Innovation und Nachhaltigkeit sind die zentralen Marker der Kategorie PROGRAMM. Denn nur die kontinuierliche und professionell aufgestellte Vermittlungsarbeit trägt dazu bei, Musik im gesellschaftlichen Leben zu verankern. Neu ist die thematische Fokussierung, die den JUNGE OHREN PREIS in den nächsten Jahren prägen wird.

Die 13. Ausschreibung legt dabei den Schwerpunkt auf den Aspekt „Diversity“. Gesucht sind Programme, die Menschen im gemeinsamen musikalischen Tun miteinander in Verbindung bringen, unabhängig von Alter, Geschlecht, kulturellem oder sozialem Hintergrund. In dieser Kategorie sind Vorschläge und Eigenbewerbungen möglich. In den kommenden beiden Jahren sollen „Musikvermittlung für Erwachsene“ und „ländlicher Raum“ die inhaltliche Akzentuierung darstellen.

In der Kategorie CHARAKTER sucht der JUNGE OHREN PREIS herausragende Persönlichkeiten und kreative Köpfe der Musikvermittlung. Das Vorschlagsverfahren ist denkbar einfach: Es genügt die Angabe einer Person mit einer kurzen Empfehlung. Eine Eigenbewerbung für die Kategorie CHARAKTER ist nicht möglich.

Für beide Kategorien sind vorschlagsberechtigt: Teilnehmer/innen und Mitglieder des netzwerk junge ohren e.V. sowie Mitglieder und/oder Mitarbeiter/innen von überwiegend öffentlich finanzierten professionellen Orchestern und Rundfunk-Klangkörpern aus Deutschland, Schweiz, Österreich und Luxemburg.

Die Frist für Vorschläge und Bewerbungen läuft ab sofort und bis zum 30. September 2018 per Online-Verfahren über die Webseite www.jungeohrenpreis.de. 

Die Preisträger/innen werden in einer feierlichen Preisverleihung im November 2018 bekanntgegeben. Das Rahmenprogramm um den Festakt bietet Musikprofis ein lebendiges Forum mit Konzerten, Nominiertenbörse und Konferenz zum fachlichen und kreativen Austausch. Der 13. JUNGE OHREN PREIS wird gefördert durch die Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten GVL. Medienpartner sind Deutschlandfunk Kultur, die neue musikzeitung und die Zeitschrift „das Orchester“.

Quelle: netzwerk junge ohren

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