Honorarkräfte https://www.tiefgang.net Fri, 21 Feb 2025 09:30:52 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Können Honorarkräfte über Übungsleiterpauschalen bezahlt werden? https://www.tiefgang.net/koennen-honorarkraefte-ueber-uebungsleiterpauschalen-bezahlt-werden/ Fri, 28 Feb 2025 23:04:08 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11489 [...]]]> Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. So immer wieder beim Thema Honoare, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen …

Das Vereins- und Stiftungszentrum informiert nun wegen eines Gerichtsurteils über typische Fragestellungen …

„Ein Verein im Bereich der Jugendarbeit beschäftigte Honorarkräfte, die neben Schulungen und Kursen auch Helfer- und Bürotätigkeiten im Verein übernahmen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde festgestellt, dass die gezahlten Vergütungen sozialversicherungspflichtig sind. Das die Zahlungen im Bereich Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterfreibetrag lagen, konnte nicht nachgewiesen werden. Vor Gericht musste in diesem Zusammenhang insbesondere geprüft werden, ob eine nebenberufliche Tätigkeit vorlag bzw. ob es sich überhaupt um begünstigte Tätigkeiten handelte. Aus dem Urteil lassen sich wertvolle Praxishinweise ableiten, inwiefern im Streitfall ggfs. Nachweise vorgelegt werden können. Dies betrifft unter anderem vertragliche Vereinbarungen und die Zeiterfassung. Vereinspraktiker Stefan Wagner ist wieder zu Gast beim Vereins- und Stiftungszentrum und erläutert den Fall. Ebenso gibt er wichtige Tipps, wie in der Vereinspraxis mit Nachweispflichten umzugehen ist. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“

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Honorarkraft oder doch angestellt? https://www.tiefgang.net/honorarkraft-oder-doch-angestellt/ Fri, 21 Feb 2025 23:24:09 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11520 [...]]]> Der Einsatz von Honorarkräften auch Risiken. So etwa mit Blick auf das Phänomen der Scheinselbstständigkeit. Hier Informationen zu neuen Regelungen.Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. macht auf neue Regelungen des Bundessozialgericghts aufmerksam:

„In vielen Vereinen spielen Honorarkräfte eine wesentliche Rolle. Vor allem dann, wenn vonseiten der Vereine Leistungen mit Unterrichtscharakter angeboten werden. Sind beispielsweise Tanztrainer, Musiklehrer oder Dozenten auf Honorarbasis tätig, so ist dies für den Verein, insbesondere mit Blick auf die nicht zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge in finanzieller Hinsicht oft vorteilhaft.

Allerdings birgt der Einsatz von Honorarkräften auch Risiken. So etwa mit Blick auf das Phänomen der Scheinselbstständigkeit. Denn sollte im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt werden, dass Honorarkräfte eigentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt wurden bzw. werden, steuern betroffene Vereine mit Blick auf die dann nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge nicht selten in existenzbedrohende Gewässer.

Eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen zulasten von Vereinen bzw. Einrichtungen sowie eine strengere Prüfpraxis der Sozialversicherungsträger sorgten hier in der jüngsten Vergangenheit für starke Verunsicherung. Mit Blick auf die Handlungs- und Rechtssicherheit beim Einsatz von selbstständigen Lehrkräften hat der Bundesrat nun einer Übergangsregelung zugestimmt.

Reaktion auf „Herrenberg-Urteil“

Die Liste der (gerichtlichen) Verfahren, welche Sozialversicherungsträger gegen Vereine führten, die ihrerseits wiederum selbstständige Lehrkräfte beschäftigten, ist lang. Eine Vielzahl dieser Verfahren nahm kein gutes Ende für Vereine bzw. Bildungseinrichtungen.

Spätestens aber mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2022 dramatisierte sich die Situation beim Einsatz von selbstständigen Lehrkräften erheblich. Im Rahmen dieses Urteils wurde die abhängige Beschäftigung einer Musikschullehrkraft festgestellt, welche an einer städtischen Musikschule tätig war. Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hatte die betriebliche Eingliederung und das unternehmerische Risiko der Lehrkraft nach Auffassung des BSG einen deutlich höheren Stellenwert, als der eigentlich vereinbarte Parteiwillen hinsichtlich einer selbstständigen Beschäftigung. Ausschlaggebende Indizien, welche aus der Sicht des Gerichts für eine abhängige Beschäftigung sprechen, waren dabei etwa:

  • Nutzung von Räumlichkeiten des Auftraggebers,
  • Das Fehlen einer eigenen Betriebsstätte,
  • Die Zuweisung der Teilnehmer durch den Auftraggeber,
  • Das Fehlen von eigenen unternehmerischen Chancen und Risiken.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger leiteten hieraus maßgebliche Kriterien zur Einordnung einer (selbstständigen) Beschäftigung ab. Dies hatte nicht nur eine verschärfte Prüfpraxis zulasten freiberuflicher Lehrkräfte zur Folge, sondern auch eine erhebliche Verunsicherung aufseiten betroffener Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet.

Übergangsregelung: Sozialversicherung auf das Jahr 2027 verschoben

Der Bundesrat hat am 14.02.2025 einem Gesetz zugestimmt, welches die Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften auf das Jahr 2027 verschiebt. Der Bundestag hatte im Rahmen der Gesetzesbegründung zuvor bereits auf die existenzielle Gefährdung betroffener Einrichtungen hingewiesen, welche sich teils mit hohen Nachforderungen konfrontiert sehen.

Weiter heißt es vonseiten des Bundesrates zur Übergangsregelung:

„Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieses Bildungsbereichs soll daher übergangsweise von einer ansonsten zwingenden Nachforderung abgesehen werden. Wird bei einer Prüfung die Versicherungspflicht der Lehrkraft festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht dem Gesetz nach erst ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind und die betroffene Lehrkraft zustimmt.“

Bezugnehmend auf die neue Rechtslage wird nunmehr das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV) entsprechend geändert und in § 127 SGB IV eine Bestimmung zur Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten aufgenommen. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Bundesrat bittet um praxisnahe Lösung

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung im Rahmen einer Entschließung schnellstmöglich eine praxisnahe Lösung für diese Fragestellung zu finden, um eine statusrechtlich abgesicherte Beschäftigung von selbstständigen Lehrkräften zu ermöglichen.

Zugehörige Drucksachen zu diesem Gesetzgebungsverfahren sind hier abrufbar.“

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Lehren aus der Krise https://www.tiefgang.net/lehren-aus-der-krise/ Thu, 30 Apr 2020 22:00:14 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6832 [...]]]> Die Corona-Krise hat erhebliche Implikationen für Kunst und Kultur und zugleich für die Kulturelle Bildung als Öffentliches Gut und als zentrale Voraussetzung der kulturellen Teilhabe. Der Rat für kulturelle Bildung zieht erste Lehren.

Als Beitrag zur Debatte äußert sich Ende April 2020 der Rat für Kulturelle Bildung dazu in einem Positionspapier auf seiner Website mit folgenden Kernaussagen:

„Die Schulen und Lehrkräfte sind bis auf Weiteres gezwungen, im Ausnahmemodus zu agieren. In den vergangenen Tagen wurden vereinzelt Empfehlungen ausgesprochen, sich vor diesem Hintergrund auf die Kernfächer wie Sprachen und Mathematik zu beschränken. Der Rat für Kulturelle Bildung sieht dies kritisch und weist gegenüber Schulen und Bildungspolitik auf das Potenzial der ästhetischen Bildung im Umgang mit Unsicherheit und Verunsicherung hin. In der Krise sollten Schulen neben der Sicherung von Übergängen und Abschlüssen auch – mitunter digitale gemeinschaftliche – ästhetische Erfahrungsräume öffnen, sowohl um ihren Allgemeinbildungsauftrag zu erfüllen, als auch um den Auswirkungen der Krise auf den Einzelnen zu begegnen. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, für die Schulen teilweise der einzige Ort für kulturelle Teilhabe sind.

Zahlreiche kreative und kurzfristig ins Leben gerufene digitale Formate der Kulturellen Bildung zeigen mögliche positive Nebenwirkungen des Corona-Schocks bei den Kulturinstitutionen und weiteren non-formalen Anbietern der Kulturellen Bildung. Diese sollten seitens der Institutionen sowie der Jugend- und Kulturpolitik über die Krise hinaus, vor allem hinsichtlich ihres Potenzials, neue Zielgruppen zu erreichen und kulturelle Teilhabe zu stärken evaluiert und, wo sinnvoll, verstetigt werden.

Die Sehnsucht nach Sinnlichem und Gemeinschaft, die sich in kulturellen und künstlerischen Bewältigungsstrategien auf die Krise äußert, sowie die vielen kreativen Strategien der Akteurinnen und Akteure Kultureller Bildung zeigen, dass Kulturelle Bildung als Weg aus der Isolation gerade neu erfunden wird und werden muss. Kulturpolitik und -verwaltung sollten die Bemühungen der entsprechenden Akteurinnen und Akteure nach Kräften unterstützen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Themen, die in den letzten Jahren mühsam aufgebaut und entwickelt wurden – die Diversität der kulturellen Gegenstände und ästhetischen Praxen, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Perspektiven – jetzt nicht aus dem Blick geraten.

Die Strukturen kultureller Bildungslandschaften sind alles andere als krisenfest – hier sind alle betreffenden Ebenen der Bildungs-, Jugend-, und Kulturpolitik und -verwaltung angesprochen, eine stabile Grundlage für kommunale und regionale Bildungslandschaften als Voraussetzung für das Öffentliche Gut Kulturelle Bildung zu schaffen, statt weiterhin auf Abruf- und Selbstausbeutungsbereitschaft in einem von Honorarkräften und Projektförderungen geprägten Feld abzustellen.

Auch die Akteure, Stakeholder und Gestalter Kultureller Bildung sind gefragt, ihre Annahmen über Qualität, Teilhabe, Zugänge im Hinblick auf Kulturelle Bildung zu reflektieren. Der Ausnahmezustand sollte uns lehren, welche dieser Annahmen konstant sind und die Krise überdauern müssen, und wie Kulturelle Bildung gestaltet werden muss, um jetzt und in Zukunft alle Menschen zu erreichen.“

Das gesamte Positionspapier: Positionspapier Corona

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Große Sorgen https://www.tiefgang.net/grosse-sorgen/ Fri, 27 Mar 2020 13:37:49 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6612 [...]]]> Die Hamburger Stadtteilkultur ist von den Folgen der Coronakrise schwer getroffen: Bei der Beantwortung einer Blitzumfrage unter den Mitgliedern von STADTKULTUR HAMBURG sahen sich mehr als ein Drittel der Befragten in einer existenzbedrohenden Lage.

Neben Unsicherheiten, wie mit Fördermitteln umzugehen sein wird, erleben die Einrichtungen u.a. Totalausfälle bei den Pachteinnahmen von den Gastronomiebetrieben in ihren Häusern, bei der kurz- und langfristigen Vermietung der Räume z.B. für Kurse, Firmenveranstaltungen, Kirchen und sonstige Nutzergruppen und bei gewinnbringenden Veranstaltungen, wie Tanz- und Marktveranstaltungen.

Zugleich müssen allein zwischen dem 15. März und dem 15. April 2020 Projekte in einem Finanzvolumen von Einzelprojekten bis zu 6,5 Millionen Euro ausfallen. Insgesamt gaben die Befragten hier ein Volumen von mehr als 14,7 Millionen Euro an – wobei die Summe vermutlich höher liegen wird, da mit 56 Teilnehmenden etwa die Hälfte der Mitglieder des Dachverbandes an der Umfrage teilnahmen, die Allgemeinverfügung bis mindestens zum 30. April wirksam ist und für die Zeit danach noch keine planbaren Eckdaten bekannt sind.

Inzwischen gibt es von Seiten der Behörde für Kultur und Medien und auch durch die Bundesregierung ermutigende Signale für die geförderten Einrichtungen, die ihrerseits viel Hoffnung auf den avisierten Rettungsschirm richten. Wir sind beeindruckt von dem parteiübergreifenden großen Engagement für die Kultur und dem schnellen Einsatz der Behörde und ihrer Mitarbeiter*innen.

Es ist kaum zu erwarten, dass jetzt schon alle Details der Verteilung und Vergabe der Mittel geklärt sein können. Auch ob das Gesamtvolumen ausreichen wird, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen, zumal derzeit noch niemand vorhersehen kann, wie lange der Shutdown der Kultur anhalten wird.

Wichtig ist bei der Umsetzung der Hilfen:

Jegliche Hilfe muss sehr schnell, unbürokratisch und flexibel erfolgen, damit Liquidität erhalten und Gehälter, aber auch Mieten und Rechnungen gezahlt werden können.

Für die Berechnung der Bedarfe müssen sämtliche Einnahmeausfälle berücksichtigt werden: nicht zustande kommende Verträge, wegfallende Verkäufe, ausfallende Spenden und Sponsoring, Einnahmeausfälle aus Vermietungen, Ausfälle und Rückforderungen anderer Mittel z.B. im Quartiersfonds etc. Ein Verzicht auf das Einbringen von Eigenmitteln und eine Förderung auf der Basis einer Festbetragsfinanzierung würden eine große Entlastung für die Geförderten bedeuten.

Kredite sind keine Lösung für die Stadtteilkultur: Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, dies setzt Überschüsse bei den Einnahmen voraus, die es in der unterfinanzierten Stadtteilkultur so gar nicht gibt.

Längerfristige Lösungen: Auch nach der Wiederöffnung werden z.B. Einnahmen aus Vermietungen, aber auch Projekte etc. erst allmählich wieder anlaufen. Hilfen werden deshalb auch nach der unbestimmten Dauer der Schließung noch nötig sein.

Kurzarbeitergeld und ähnliche Kompensationsleistungen, die Gehälter nur teilweise ersetzen, sind kein geeignetes Mittel in der Stadtteilkultur: Mitarbeitende der stadtteilkulturellen Einrichtungen, Initiativen und Projekten sind zumeist prekär beschäftigt, in zu niedrigen Einkommensgruppen eingruppiert und weit überdurchschnittlich häufig in Teilzeit angestellt.

Kurzarbeitergeld führt häufig dazu, dass diese Beschäftigten in eine existenzbedrohende Lage kommen. Das gleiche gilt für Mitarbeitende, die wegen der Schließung der Kindertagesstätten ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen können und stattdessen ihre Kinder betreuen. Sofern Kurzarbeitergeld dennoch unabdingbar sein sollte, brauchen wir für die Beschäftigten der Stadtteilkultur eine Aufstockung der Bezüge auf 100 Prozent. Eine mögliche Rückforderung der Gelder durch die Arbeitsagentur muss ausgeschlossen werden.

Auch Minijobs und Midijobs müssen abgesichert werden: Diese betreffen häufig z.B. Buchhaltung oder Hausmeister etc. und werden nicht aus institutioneller Förderung (sofern vorhanden), sondern z.B. Quartiersfonds etc. bestritten. Mehr als 39 Prozent der Befragten sahen hier einen besonders großen Bedarf.

Hilfen für Freie und die Gastronomie: Große Sorgen machen wir uns um alle die, die nicht bei den Häusern angestellt, aber dennoch unabdingbar sind: die Honorarkräfte, die selbständigen Künstler*innen, die freien Projekte, die selbständigen Kursleiter*innen, die Techniker*innen etc. und um die Gastronomiebetriebe, auf deren Pacht- oder Mieteinnahmen die Häuser angewiesen und die existenzgefährdet sind.

Quelle: www.stadtkultur-hh.de

 

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