Künstlersozialabgabeverordnung – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 16 Dec 2022 15:01:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.5 Künstlersozialabage steigt auf 5% https://www.tiefgang.net/kuenstlersozialabage-steigt-auf-5/ Fri, 16 Dec 2022 23:53:12 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9590 [...]]]> Wer Künstler*innen oder Publizist*innen beschäftigt oder beauftragt, ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Bisher waren 4,2 % der Honorarsummen fällig. Ab 2023 werden es 5%.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt. Die Abgabe ist Pflicht (siehe auch Tiefgang „KSK: Wer muss eigentlich zahlen und worauf?“ vom 22. Juli 2017)

Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler*innen sowie Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmer*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

weitere Informationen unter: www.bmas.de

 

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KSK bleibt bei 4,2 % https://www.tiefgang.net/ksk-bleibt-bei-42/ Fri, 24 Aug 2018 22:19:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4024 [...]]]> Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.

Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2019 unverändert bei 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler*innen oder Publizist*innen für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Offiziell wird jeweils zum 30. September eines jeden Jahres der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine „Künstlersozialabgabeverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Quelle: Deutscher Kulturrat

 

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