Kulturstaatsministerin Monika Grütters – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Wed, 01 Oct 2025 15:11:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Kunst kann mehr! https://www.tiefgang.net/kunst-kann-mehr/ Fri, 03 Oct 2025 22:00:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12598 [...]]]> Die Institution, der die Deutschen am meisten vertrauen, ist nicht die Polizei oder die Regierung. Es sind ihre Museen.

Und: Ihr Kapital liegt noch weitgehend verborgen in Millionen von Nicht-Besucher*innen.

Gerade in Hamburg wird gerne leidenschaftlich und emotional darüber gestritten, welche Rolle die Kultur in Zeiten wachsender politischer Polarisierung und globaler Krisen einnehmen soll. Das Bucerius Kunst Forum in Hamburg nimmt diesen Diskurs auf und lädt in seiner neuen, aufregenden Diskussionsreihe Kunst kann mehr! genau dazu ein. Der Anlass: eine bahnbrechende Studie, die den gesamten Kultursektor mit einem riesigen Geschenk – einem bisher ungeahnten Vertrauensvorschuss – beschenkt.

Das verborgene Kapital: Vertrauen als Fundament

Die vom Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin vorgelegte, bevölkerungsrepräsentative Studie „Das verborgene Kapital: Vertrauen in Museen in Deutschland“ beweist energisch und mit klaren Zahlen: Museen genießen im institutionellen Vergleich das höchste Vertrauen in der Bevölkerung. Sie schlagen damit Gerichte, die Wissenschaft und erst recht die klassischen Medien. Sie sind ein Ankerplatz in stürmischen Zeiten, ein Ort, der für Wahrheit und Verlässlichkeit steht.

Die Analyse der Studien-Autorinnen ist in Aufbau und Argumentation mustergültig klar: Dieses Vertrauen existiert zweigleisig und ist höchst komplex. Einerseits gibt es ein abstraktes Vertrauen als Vorschuss, welches die Menschen den Häusern als Institutionen schenken. Andererseits wächst das Vertrauen noch einmal deutlich mit jedem tatsächlichen Besuchskontakt.

Die Macht der „Nie-Besucher*innen“

Die wahre Sensation liegt jedoch in einem scheinbar unsichtbaren Publikum: den „Nie-Besucher*innen“. Die Studie enthüllt, dass Museen über ein enormes, bislang unaktiviertes Publikum verfügen, das den Häusern bereits mit Wohlwollen begegnet. Dieses Vertrauenskapital existiert selbst in Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen oder geringerem Bildungsgrad, die traditionell im Museum nur selten anzutreffen sind. Das Museum besitzt also einen Vertrauensvorsprung, der über die tatsächliche Nutzung hinausgeht – ein „verborgenes Kapital“, das nur darauf wartet, endlich gehoben zu werden.

Die Kernbotschaft der Forschung ist deshalb ein überzeugender und energischer Appell an die Kulturlandschaft: Museen sind weit mehr als nur Hüter der Vergangenheit. Sie sind ein Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Gegenwart. Die Kulturinstitutionen müssen dieses Vertrauen nun durch „gute Performanz in Form von ansprechenden Ausstellungen und weiteren Angeboten“ nutzen. Es geht darum, das passive Vertrauen in aktives Besuchsverhalten zu überführen und so die gesellschaftliche Relevanz kraftvoll zu stärken.

Die Autorinnen der Studie:

Hinter dieser fundierten Analyse stehen zwei Museums- und Forschungsexpertinnen. Prof. Dr. Patricia Rahemipour ist seit 2019 Direktorin des Instituts für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen die Museumsgeschichte, innovative Wissenskommunikation und die gesellschaftliche Rolle von Museen, insbesondere im Hinblick auf soziale Kohäsion und Diversität. Kathrin Grotz, M.A. ist stellvertretende Direktorin des Instituts und forscht intensiv zur gesellschaftlichen Wirksamkeit von Museen, Evaluierung und Besucher*innenforschung.

Diskussion im Bucerius Kunst Forum:

Das Bucerius Kunst Forum greift diesen Befund auf und eröffnet die Reihe „Kunst kann mehr!“ mit einer Debatte zur politischen Verantwortung der Kultur. Ein Muss für alle, die wissen wollen, wie dieses unschätzbare Kapital nun genutzt werden soll.

Donnerstag, 16. Oktober, 19 Uhr: Krisen überall – Hat Kunst noch Relevanz? (Diskussionsreihe Kunst kann mehr!)

Bucerius Kunst Forum | Alter Wall 12 | 20457 Hamburg

Im Gespräch: Prof. Monika Grütters (Kulturstaatsministerin a.D.) und Dr. Carsten Brosda (Hamburger Kultursenator)

Moderation: Stefan Koldehoff (Deutschlandfunk) und Mandy Frick (ahoy radio)

Die vollständige Studie „Das verborgene Kapital: Vertrauen in Museen in Deutschland“ kann übrigens kostenlos beim Institut für Museumsforschung heruntergeladen werden: Studie www.smb.museum

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Ein Fonds für neuen Neustart https://www.tiefgang.net/ein-fonds-fuer-neuen-neustart/ Sat, 29 May 2021 07:54:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7959 [...]]]> Das Bundeskabinett hat diese Woche (26. Mai) grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will.

Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Unser Land ist bunt und so soll es bleiben. Mit dem Sonderfonds unterstützen wir deshalb den Neustart von Kulturveranstaltungen. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro bereit, um der Kulturbranche wieder auf die Beine zu helfen. Damit stellen wir sicher, dass bald wieder Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen und Kinovorstellungen stattfinden können. Das ist wichtig, denn Künstlerinnen und Künstler haben in dieser Pandemie eine besondere Last zu tragen, die Kulturveranstalter, die Sängerinnen, die Schauspieler, die Musikerinnen und die Bühnenbauer. Außerdem haben Kunst und Kultur eine große Bedeutung für unser Gemeinwesen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger bald wieder die kulturelle Vielfalt gemeinsam erleben können. Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ist das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik. Und er kommt genau zur richtigen Zeit. Ich bin guter Dinge, dass es bald wieder losgehen kann mit dem vielfältigen kulturellen Leben in unseren Städten und Gemeinden.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Viele Menschen haben in dieser Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehlt – als Brückenbauerin, als Spiegel unserer Identität, als Einladung zum Zweifeln, Nachdenken und Diskutieren. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Nach dem Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das fit macht für die Zeit nach der Pandemie, und der Überbrückungshilfe III, die die Nöte von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen lindert, ergänzen wir die Coronahilfen des Bundes um einen dritten Schutzschirm für die Kultur. Mit dem Sonderfonds des Bundes drücken wir unsere Wertschätzung für die Kreativen und unsere Anerkennung dafür aus, wie sehr sie unsere Gesellschaft bereichern.“

Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz Dr. Klaus Lederer: „Wir alle ersehnen den Moment, an dem Kultur in ihrer ganzen Vielfalt und Breite endlich wieder möglich sein wird. Auf zu viel haben wir verzichtet. Deshalb begrüße ich den Sonderfonds des Bundes ausdrücklich und bin davon überzeugt, dass diese Unterstützung dazu beitragen wird, Kunst und Kultur wieder allen zugänglich zu machen, die in den letzten Wochen und Monaten darauf verzichten mussten.“

Senator für Kultur und Medien Hamburg Dr. Carsten Brosda: „Gerade jetzt brauchen wir eine lebendige und vielfältige Kultur- und Kreativszene. Hamburg hat seit Beginn der Pandemie sehr erfolgreich und schnell den Künstlerinnen und Kreativen geholfen, damit die Vielfalt der Kultur erhalten bleibt. Die entsprechenden Instrumente haben wir im engen Schulterschluss mit der Branche entwickelt. Daran schließt auch der Sonderfonds des Bundes an. Er ist ein bislang beispielloses Hilfspaket für den Neustart der Kultur. Ich freue mich, dass dabei auf die guten Erfahrungen aus Hamburg aufgebaut werden konnte. Außerdem stellt Hamburg für alle Länder eine für die Hilfen des Sonderfonds erforderliche und darauf zugeschnittene IT-Plattform bereit, welche die Veranstalter für die Antragsstellung und die Länder für die Bewilligung nutzen können. Dies ist auch eine beispielgebende Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen der Digitalisierung.“

Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler: „Nach 15 Monaten Pandemie brauchen wir jetzt alle Kultur – und zwar live von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich, dass der Sonderfonds für die von der Corona-Pandemie so gebeutelte Kulturbranche bald starten kann, denn das Infektionsgeschehen lässt im Moment berechtigte Hoffnungen auf einen – wenn auch nicht normalen, dafür aber besonderen – Kultursommer aufkommen.“

Schon seit Beginn der Pandemie sorgt die Bundesregierung mit dem Programm NEUSTART KULTUR in Höhe von zwei Milliarden Euro dafür, die kulturelle Infrastruktur auch während der Schließungen zu stützen und zu erhalten. Auch unterstützt NEUSTART KULTUR die aktive Kulturproduktion. Weiteres wichtiges Hilfsinstrument der Bundesregierung für die Kulturbranche ist die Überbrückungshilfe III, hier vor allem der Baustein der Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Als dritte Säule wird nunmehr der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eingerichtet. Er wird gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet. Die Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen. Diese übernimmt auch den Vorsitz in einem Lenkungsausschuss, der die Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms koordiniert. Neben dem Bund werden auch die Länder und der Deutsche Kulturrat in diesem Gremium vertreten sein.

Die Kulturministerinnen und -minister der Länder hatten am 12. Mai 2021 zugestimmt, dass der Sonderfonds des Bundes von den Ländern operativ umgesetzt wird. Sie werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen. Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Zu den Einzelheiten der beiden Bausteine des Kulturfonds:

Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Personen)

Grundidee: Zentrales Element des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe. Sie macht es Veranstaltern möglich, Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere Kulturveranstaltungen durchzuführen, obwohl wegen der Corona-Auflagen nur eine reduzierte Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern teilnehmen kann. Ohne die Hilfe wären diese Veranstaltungen unwirtschaftlich. Die Hilfe steht für Kulturveranstaltungen zur Verfügung, die im Juli 2021 für bis zu 500 und ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant werden. Dabei sind die geltenden Corona-Schutzkonzepte und die zugelassene Höchstzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern des Landes zu beachten.

Höhe: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

Die Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ist kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten der Veranstaltung und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. Es ist eine gesonderte Regelung für Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden – etwa für Filmvorführungen im Kino.

Beispiel: Eine Veranstalterin verkauft 400 Tickets zu je 50 Euro für ein Konzert in einem Veranstaltungsort, der maximal 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer fasst. Die Corona-Schutzregeln des Landes begrenzen die maximale Kapazität auf 1.000 Teilnehmende. Die Wirtschaftlichkeitshilfe beträgt dann 20.000 Euro, da die Ticketeinnahmen von 20.000 Euro verdoppelt werden (400 Tickets á 50 Euro).

Dies gilt, sofern die Förderhöchstgrenze nicht erreicht wird. Wann die Förderhöchstgrenze erreicht ist, hängt von den Kosten der Veranstaltung ab. Angenommen die Kosten der beschriebenen Veranstaltung betragen 30.000 Euro. In diesem Falle läge die Höchstgrenze der Förderung bei 13.000 Euro: Die veranstaltungsbezogenen Kosten von 30.000 Euro zuzüglich einer Organisationspauschale in Höhe von 10 Prozent beliefen sich auf 33.000 Euro. Aus dem Ticketverkauf wurden 20.000 Euro erzielt. Die Finanzierungslücke beträgt also 13.000 Euro. Dies ist die maximale Förderung der Wirtschaftlichkeitshilfe.

Ohne die Hilfe wäre die Kulturveranstaltung wirtschaftlich nicht tragfähig, da eine Lücke von 10.000 Euro zwischen Kosten und Einnahmen klafft. Sie würde daher nicht stattfinden. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus kann die Veranstaltung stattfinden, die Künstlerin ihre Gage erhalten, die Bühnentechniker bezahlt werden und die Veranstalterin ihr Unternehmen am Laufen halten.

Antragstellung: Ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe kann nach Durchführung der Kulturveranstaltung über die Landeskulturbehörde gestellt werden, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. Vor der Veranstaltung muss die Veranstaltung registriert werden. Dabei sind das Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente einzureichen, die geplante und erwartete Auslastung anzugeben sowie die maximale Kapazität des Veranstaltungsorts. Damit die Bearbeitung der Anträge effizient erfolgen kann, gibt es die Möglichkeit, gebündelte Anträge zu stellen. Es muss sich jeweils um Kulturveranstaltungen handeln.

Ausfallabsicherung für kleinere Kulturveranstaltungen:

Die eigentliche Ausfallabsicherung (s.u.) ist für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen. Aber auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern wird es eine Ausfallabsicherung geben. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.

Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)

Ob im Frühjahr 2022 Konzerttourneen durchgeführt werden und im Sommer nächsten Jahres Festivals stattfinden, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Denn derartige große Kulturveranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. Gleichzeitig ist das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung sehr hoch. Um Planungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass große Konzerte, Festivals und Kulturveranstaltung trotz der Corona-Pandemie wieder geplant werden, enthält der Sonderfonds des Bundes als zweites Element eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen. Mit ihrer Hilfe werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können. Die Ausfallabsicherung wirkt dabei ähnlich einer Versicherung. Derartige Versicherungen sind im Veranstaltungsgewerbe üblich – derzeit werden sie jedoch für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten.

Antragsberechtigung: Der Sonderfonds sichert größere Kulturveranstaltungen ab, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen für mehr als 2.000 Besucherinnen und Besucher ab dem 1. September 2021 geplant werden.

Höhe: Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.

Förderfähige Kosten: Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc. Es ist den Vertragspartnern bekannt zu geben, dass eine Veranstaltung für eines der Module des Sonderfonds registriert ist. Das soll Transparenz zwischen den Vertragspartnern schaffen. Kosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vor der Antragstellung angefallen sind.

Registrierung für die Ausfallabsicherung: Die Veranstalter registrieren die Kulturveranstaltung vor der geplanten Durchführung auf der IT-Plattform der Länder und legen dabei auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente vor. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten werden dabei von den Veranstalterinnen und Veranstaltern nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt. Die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichten sich zu einem kostenminimierenden Verhalten. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder.

Quelle: www.bundesregierung.de

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Der landesweite Kultursommer kommt! https://www.tiefgang.net/der-landesweite-kultursommer-kommt/ Sat, 29 May 2021 07:37:49 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7956 [...]]]> Die Inzidenzen sinken, der Sommer kommt und auch die Kultur bekommt ihre Spritze: 30 Mio. Euro für einen landesweiten Kultursommer. Auch in Hamburg.

Das Bedürfnis, nach den harten Einschränkungen durch die Pandemie endlich wieder Kultur erleben und Kunst machen zu dürfen, ist allenthalben spürbar. Die Hoffnung, dass der Sommer Entlastung bringen und neue Möglichkeiten für kulturelle Aktivitäten schaffen könnte, hat viele Kulturverantwortliche in Stadt und Land dazu bewogen, einen Antrag für die Teilnahme am Programm „Kultursommer 2021“ bei der Kulturstiftung des Bundes einzureichen. Dafür stellte die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, Im Frühjahr kurzfristig 30 Mio. Euro aus ihrem Programm NEUSTART KULTUR zur Verfügung.

Dazu Staatsministerin Monika Grütters: „Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Mit dem Kultursommer leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, die Künste und das Kulturleben in Stadt und Land wiederzubeleben. Der Kultursommer ist vor allem aber auch ein Ausdruck der Wertschätzung für die Kreativen und eine Anerkennung dafür, wie sehr sie unser Gemeinwesen bereichern. Die Kultur kann uns jetzt aus der Isolation herausholen, sie kann vielen Menschen wieder Anregungen und Denkanstöße liefern, sich mit anderen Themen als mit ihrer schwierigen Situation in den langen Monaten des Lockdowns auseinanderzusetzen.“

Dieser Tage fiel die Entscheidung, welche Städte und Landkreise gefördert werden. Bewilligt wurden 117 Anträge, 63 kreisfreie Städte und 54 Landkreise werden bundesweit unterstützt. Das entspricht einer Förderquote von 80% aller Anträge. Die zur Verfügung stehen Mittel wurden voll ausgeschöpft. Aus Hamburg dabei ist die Initiative Art Off. Sie sagt über sich selbst: „Wir wollen um mehr Anerkennung und Wertschätzung unserer blamabel unterfinanzierten Arbeit seitens der Stadt ringen. Das heißt konkret: mehr finanzielle und strukturelle Unterstützung durch die Behörde für Kultur und Medien. Seit der Gründung der Initiative ART OFF und der Publikation unseres 10-Punkte-Forderungskatalogs hat sich ein konstruktives Gespräch zwischen ART OFF und dem Kultursenator Dr. Carsten Brosda und seinen Behördenkolleg*innen entwickelt, aus dem bereits erste greifbare Ergebnisse zur Verbesserung der Förderung freier Kunstorte in Hamburg folgten.“

Die Bedingungen dafür, dass zahlreiche Kulturveranstaltungen mit einem großen Spektrum an Formaten im Freien stattfinden und als höchst willkommene gesellschaftliche Ereignisse wahrgenommen werden können, sind durch die Förderung des Bundes nun verbessert, gesichert oder überhaupt erst ermöglicht worden. Der öffentliche Raum wird in den Sommermonaten maßgeblich durch Kultur wiederbelebt werden. Künstlerinnen aller Sparten und Kulturschaffende im Backstage bekommen nun wieder Auftritts- und Arbeitsmöglichkeiten, nachdem sie in den vergangenen Monaten allenfalls auf den digitalen Raum beschränkt waren.

Als schöner Begleiteffekt des Programms kann die Tatsache gelten, dass fallweise neue Kooperationen zwischen Kommunen und zwischen Kulturakteuren, Künstlern, Stadt- oder Landkreisverwaltungen entstanden sind. So haben sich manchmal kleinere Gemeinden zusammengetan und gemeinsam Konzepte über ihren Landkreis beantragt. Diese wiederum sind in ihrer Rolle als Ansprechpartner für Kultur gestärkt worden.

Hortensia Völckers, Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes, freut sich: „Die hohe Anzahl an Anträgen aus allen Landesteilen ist ein schöner Beweis dafür, dass in Politik und Verwaltung das Vertrauen in die gesellschaftliche Attraktivität der Kultur groß ist. Angesichts der Einschnitte in den vergangenen Monaten haben Kunst und Kultur vielleicht sogar noch an Wertschätzung gewonnen.“

Eine Übersicht über alle im Programm „Kultursommer 2021“ geförderten Projekte in den Städten und Landkreisen finden Sie unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/kultursommer2021.

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

 

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Hoffnung auf Kultursommer 2021 https://www.tiefgang.net/hoffnung-auf-kultursommer-2021/ Fri, 02 Apr 2021 22:02:53 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7778 [...]]]> Die Aussichten sind trübe, aber an Hoffnungsmeldungen mangelt es nicht. So wird nun wieder Geld in die „Wiederbelebung“ der Städte gepumpt. Anträge können Landkresie und Städte stellen.

In seiner Sitzung am 15. März 2021 verabschiedete der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters zwei neue Vorhaben: das bundesweite Programm Kultursommer 2021, das zu einer Rückkehr zum kulturellen Leben im öffentlichen Raum beitragen soll, sowie die Fortführung des erfolgreichen Förderprogramms dive in, das gegenwartsorientierte Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Deutschland bei der Umsetzung innovativer, digitaler Vermittlungsformate unterstützt. Für die Fördermaßnahmen stellt der Bund insgesamt bis zu 51,8 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Mittel freigegeben.

Um Künstlerinnen und Künstlern Perspektiven für Auftrittsmöglichkeiten zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Bundesregierung aus. Ausgestattet mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30,5 Millionen Euro werden mit dem Programm bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt. Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Stadtraum.

Dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Nach einem Jahr der Pandemie setzen wir alles daran, die Künste überall in unseren Städten wiederzubeleben. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist groß – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Der Kultursommer soll helfen, verantwortungsbewusst Kultur neu zu starten. Vor allem aber ist der Kultursommer Ausdruck der Wertschätzung für die Kreativen und eine Anerkennung ihres großartigen Beitrags für unser Gemeinwesen.“

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Das Förderprogramm soll insbesondere Künstlerinnen und Künstlern der Freien Szenen, lokalen Akteuren und Bündnissen sowie der Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller neben dem Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 über die Website der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden.

Neue digitale Formate für Austausch und Vermittlung erproben

Zur weiteren Unterstützung von Kultureinrichtungen in der Corona-Pandemie bewilligte der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes außerdem die Fortführung des Förderprogramms dive in. Programm für digitale Interaktionen. Damit unterstützt die Kulturstiftung des Bundes aktuell 68 Kulturinstitutionen bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Vermittlungsformate, die neue Formen des Austauschs und innovative Zugänge zu künstlerischen Angeboten ermöglichen. Für das Programm stellt der Bund nun zusätzlich bis zu 21,3 Millionen Euro aus NEUSTART KULTUR zur Verfügung.

Dazu erklärt die Kulturstaatsministerin: „Mit der Fortsetzung des erfolgreichen Digitalprogramms dive in unterstützen wir zugleich Kultureinrichtungen in ganz Deutschland dabei, zeitgemäße Vermittlungs- und Ausstellungsformate zu entwickeln. So können sie mit ihrem Publikum auch auf digitalem Weg in Verbindung bleiben und neue Zielgruppen erreichen.“

Auch in der zweiten Förderrunde werden die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte und Formate gefördert: Die digitalen Vorhaben, beispielsweise Games, Virtual- und Augmented-Reality-Anwendungen, Apps, interaktive Websites, KI- oder Citizen-Science-Projekte sollen neue Formate der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder Partizipation erproben. Im Programm dive in können Fördermittel zwischen 50.000 und 200.000 Euro beantragt werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren werden Anfang Mai auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/kultursommer2021

und www.kulturstiftung-des-bundes.de/dive-in

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

 

 

 

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Mehr Freischaffende in Orchester! https://www.tiefgang.net/mehr-freischaffende-in-orchester/ Fri, 26 Mar 2021 23:07:43 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7754 [...]]]> Die Deutsche Orchestervereinigung empfiehlt allen öffentlich finanzierten Orchestern und Profichören, mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorrangig freischaffende Musikerinnen und Musikern als Orchester- und Choraushilfen einzusetzen.

„Das ist ein wichtiger Beitrag, um in der täglichen Praxis freischaffenden Musikerinnen und Musiker in ihrer Region eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Momentan liegt das Geschäft der gesamten freien Szene weiter am Boden.“ Anfang März hatte auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bei einer Veranstaltung in Berlin geäußert, sie könne sich in den Verträgen der Stadt- und Staatstheater die Verpflichtung vorstellen, einen bestimmten Anteil freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler einzubeziehen.

Die DOV-Empfehlung basiert auf einem aktuellen Beschluss des Gesamtvorstands. „Der Beschluss unterstreicht abermals die Solidarität der fest angestellten Berufsmusikerinnen und -musiker mit ihren freischaffenden Kolleginnen und Kollegen“, sagt Mertens. Die Empfehlung gilt zunächst bis Ende der Spielzeit 2021/22. Dann werden die Wirkungen von der DOV-Arbeitsgruppe der Freischaffenden und Lehrbeauftragten evaluiert und ggfs. angepasst. Freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören zu den Berufsgruppen mit den größten finanziellen Einbußen in der Corona-Krise, viele sind existenziell bedroht. Betroffen sind auch junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Während normalerweise 15 Prozent im ersten Berufsjahr eine feste Anstellung finden, werden derzeit kaum noch Stellen besetzt.

Die DOV hat in der Corona-Krise ihr Engagement für Freischaffende stark ausgebaut und zahlreiche Vorstößen zur besseren sozialen Absicherung auf der politischen Ebene unternommen. Der Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung für Freischaffende aller Musikrichtungen (#MusikerNothilfe) geht auf eine Initiative der DOV zurück, die die Stiftung im Jahr 2004 gründete.

Quelle: www.dov.org

 

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Der neue Neustart https://www.tiefgang.net/der-neue-neustart/ Fri, 12 Mar 2021 23:08:03 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7721 [...]]]> Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR befürwortet.

Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres. Bereits im Sommer letzten Jahres wurde ein Rettungsprogramm unter dem Titel „Neustart“ bewilligt, das aber noch optimistisch vom Abebben der Inzidenzwerte und einem kulturellen Normalzustand zum Jahresende ausging.

Beim neuerlichen NEUSTART KULTUR wird künftig noch stärker ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler liegen. Dazu werden insbesondere Stipendienprogramme neu aufgelegt oder weiter ausgebaut. Diese hatten sich in den vergangenen Monaten als besonders wirksam und effektiv zur Abmilderung der individuellen Pandemiefolgen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative herausgestellt. Darüber hinaus soll NEUSTART KULTUR neue Förderlinien enthalten, die in Zusammenarbeit insbesondere mit den jeweiligen Verbänden und nach Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss schnellstmöglich starten sollen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit NEUSTART KULTUR haben wir im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für unsere Kulturlandschaft geschnürt, das international seinesgleichen sucht. Mit den zusätzlichen Mitteln bauen wir möglichst viele der bereits erfolgreichen Förderlinien nun weiter aus, um dem zusätzlichen Bedarf durch den zweiten Lockdown gerecht zu werden. Gleichzeitig wird es neue Programme geben, mit denen wir bisherige Förderlücken schließen. Für dieses erneute, starke Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung unseres kulturellen Lebens in all seinen Facetten danke ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt.“

Unter anderem sollen im Bereich Musik und Darstellende Künste die Stipendien- und stipendienähnlichen Programme u.a. des Musikfonds, des Deutschen Musikrats sowie der Bundeskulturfonds fortgesetzt und neu ausgeschrieben werden. Auch die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird beispielsweise über das Förderprogramm „Dis-Tanzen“, das künstlerische Arbeiten freier Gruppen der Tanzszene unterstützt, aufgestockt.

Im Literaturbereich wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Literaturfonds die Förderung literarischer, alternativer und digitaler Angebote weiter ausgebaut. Die Mittel sollen insbesondere Autorinnen und Autoren der Kinder-und Jugendliteratur, Theaterautorinnen und Theaterautoren sowie Literaturübersetzerinnen und -übersetzern zugutekommen. Anträge können über die Webseiten des Deutschen Literaturfonds und des Deutschen Übersetzerfonds gestellt werden. Auch die Buch- und Verlagsbranche soll unterstützt werden.

Das Programm NEUSTART KULTUR besteht zurzeit aus rund 60 Teilprogrammen für verschiedene Sparten oder spartenübergreifende Digitalprogramme, die in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds entwickelt wurden. Spartenübergreifend fördert der Bund in Kultureinrichtungen pandemiebedingte Investitionen. Auch diese werden kurzfristig erneut ermöglicht, um beispielsweise Theater, Festivals, Clubs und Musikaufführungsstätten ebenso wie Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten für die Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen fit zu machen.

Zum Ende des Jahres 2020 waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte ursprüngliche Volumen von NEUSTART KULTUR zur Ausreichung gestellt. Viele der Hilfsangebote – insbesondere die Stipendienprogramme – waren in kurzer Zeit deutlich überzeichnet, zumal der zweite, wesentlich schärfere und längere Lockdown finanziell nicht eingeplant war. Daraufhin hatte sich Kulturstaatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung für zusätzliche Mittel stark gemacht. Am 3. Februar 2021 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD daher die Aufstockung von NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro. Dies wurde im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 10. Februar 2021 noch einmal bestätigt.

Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR stehen bereit unter: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

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Kultur Gut Buch https://www.tiefgang.net/kultur-gut-buch/ Fri, 15 Jan 2021 23:10:45 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7613 [...]]]> Bücher werden nicht nur gelesen. Sie wirken oft auch. Doch dafür braucht es Verlage, die damit umgehen könne. Ein Preis würdigt dies.

Kleine und unabhängige Verlage aller Sparten können sich ab sofort für den Deutschen Verlagspreis bewerben. Vergeben wird er in drei Kategorien an bis zu 66 Verlage, die sich durch ein außergewöhnliches Programm, durch besonderes kulturelles Engagement, durch innovative Projekte oder die herausragende Qualität ihrer verlegerischen Arbeit auszeichnen. Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 1,38 Millionen Euro zur Verfügung.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt: „Bücher lassen uns die eigene Kultur differenziert wahrnehmen und weiten den Blick für Fremdes. Wir können uns deshalb glücklich schätzen, in einem Land zu leben, das eine weltweit einzigartig vielfältige Buchlandschaft besitzt. Dafür sorgen entscheidend die kleinen und unabhängigen Verlage, indem sie immer wieder unbekannte Autorinnen und Autoren entdecken und literarisches Neuland betreten. Dieses unverzichtbare Engagement unterstützen wir nach Kräften und setzen mit dem Deutschen Verlagspreis auch in diesem Jahr ein sichtbares Zeichen für das Kulturgut Buch.“

Der Deutsche Verlagspreis wird 2021 zum dritten Mal vergeben. Bis zu 60 Verlage erhalten jeweils ein Gütesiegel mit einer Prämie von 20.000 Euro. Drei Verlage können als Spitzenpreis ein Gütesiegel mit einer Prämie von jeweils 60.000 Euro gewinnen. Ein undotiertes Gütesiegel bekommen bis zu drei große Verlage mit einem Jahresumsatz von mehr als drei Millionen Euro.

Ausgewählt werden die Gewinner von einer unabhängigen Jury unter dem Vorsitz der Germanistin und Literaturkritikerin Insa Wilke. Stellvertretende Vorsitzende ist die Literaturübersetzerin Patricia Klobusiczky. Weitere Mitglieder sind der Verantwortliche für Business Development bei der Frankfurter Buchmesse Lars Birken-Bertsch, der Ressortleiter des Feuilletons bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Hannes Hintermeier, der freie Hersteller und Buchgestalter Hans Heinrich Ruta, der literarische Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel sowie der Buchhändler und Bookstagrammer Florian Valerius.

Partner des Deutschen Verlagspreises sind die Kurt-Wolff-Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.

Bewerbungen sind bis zum 15. Februar 2021 möglich unter www.deutscher-verlagspreis.de. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Mai 2021 stattfinden.

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„Verdientes Rampenlicht“ https://www.tiefgang.net/verdientes-rampenlicht/ Sat, 12 Dec 2020 13:27:02 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7460 [...]]]> Preise gibt es viele. Aber einer, an dem die Akteure selbst mitentscheiden eher sleten. Nun einer für den Jazz …

Der Deutsche Jazzpreis wird im Juni 2021 erstmals von Kulturstaatsministerin Monika Grütters verliehen: „Jazz ist eine markante Gattung in unserer vielfältigen Musiklandschaft. Aus diesem Grund fördert der Bund die Jazzkultur in Deutschland auf unterschiedliche Weise, zum Beispiel mit der Schaffung eines Zentrums für Jazz und improvisierte Musik in Berlin oder mit dem Deutschen Jazzpreis. Mit dieser Auszeichnung werden wir die Vielfalt, Kreativität und kommunikative Kraft des Jazz ins verdiente Rampenlicht rücken und herausragende künstlerische Leistungen mit dotierten Preisen würdigen. Die Jazzmusikszene baut seit jeher klingende Brücken zwischen unterschiedlichen Kulturen, sie steht für Mut, Austausch, Kooperation – und ist damit auch ein Spiegelbild unserer pluralistischen Gesellschaft.  Genau diese Weltoffenheit wollen wir in Zukunft weiter unterstützen.“

In 31 Kategorien werden besondere nationale wie internationale künstlerische Leistungen im Jazz prämiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Musikerinnen und Musiker, für die es in der Hauptkategorie 1: Künstlerinnen und Künstler insgesamt 17 Auszeichnungen geben wird. Darüber hinaus werden in vier weiteren Hauptkategorien 14 Auszeichnungen für Aufnahme/Produktion, Live, Komposition/Arrangement sowie drei Sonderpreise verliehen. Die Auszeichnungen sind mit mindestens 10.000 Euro dotiert. Der Deutsche Jazzpreis ist ein Projekt der Initiative Musik. Ab sofort können in 11 Kategorien Bewerbungen eingereicht werden, zum Beispiel für die nationalen wie internationalen Alben des Jahres Instrumental oder Vokal sowie die Debüt-Alben. Darüber hinaus sind Einreichungen für Rundfunkproduktionen, das Festival des Jahres, die besten Kompositionen sowie Arrangements und besondere journalistische Leistungen möglich. Für den Deutschen Jazzpreis wurde von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein 11-köpfiger Fachbeirat berufen, der maßgeblich an der Konzeptentwicklung mitwirkte.

Im Beirat wirken mit:

  • Andreas Brandis – Geschäftsführer ACT Music + Vision, Tambour Music Management, Vorstand VUT
  • Nadin Deventer – Künstlerische Leiterin des Jazzfest Berlin
  • Felix Falk – Vorstand Deutsche Jazzunion, Bundeskonferenz Jazz, Vorstand Musikfonds
  • Jörg Heidemann – Geschäftsführer VUT
  • Julia Hülsmann – Musikerin, Professorin Universität der Künste Berlin
  • Astrid Kieselbach – Senior Director Universal Music Jazz (Deutsche Grammophon)
  • Alexandra Lehmler – Musikerin, Vorstand Deutsche Jazzunion
  • Hans Lüdemann – Musiker, Vorstand Deutscher Komponistenverband
  • Yvonne Moissl – Vorstand Deutsche Jazz Föderation e.V., palatia Jazz
  • Miho Nishimoto – Senior Brand Manager Classics & Jazz, Warner Music Group
  • Arndt Weidler – Soziologe, Leitung Projekte beim Jazzinstitut Darmstadt

Die Initiative Musik realisiert den Deutschen Jazzpreis mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Weitere Informationen und zum Bewerbungstool: www.deutscher-jazzpreis.de

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Escape Room hybrid https://www.tiefgang.net/escape-room-hybrid/ Fri, 04 Dec 2020 23:07:22 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7450 [...]]]> Verschiedene Förderprograme sollen Kulturschaffenden Wege in neue Arbeitsfelder ermöglichen. Nun wurden 68 Projekte im Programm „dive in“ bewilligt, das die digitale Vermittlung unterstützt. Dabei auch ein Ecape Room aus Hamburg.

In der Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin heißt es:

„Pandemiebedingte Schließungen stellen Kulturinstitutionen und öffentliche Einrichtungen des kulturellen Lebens während der Corona-Zeit vor schwerwiegende Herausforderungen – stehen doch der direkte Kontakt mit dem Publikum, persönliche Begegnungen und unmittelbarer Austausch oft im Zentrum ihrer Tätigkeit. Viele Kultureinrichtungen, die sich in den vergangenen Jahren intensiv darum bemüht haben, zu „Dritten Orten“ der Stadtgesellschaft zu wachsen, beschäftigen sich nun damit, auf welche Weise sie unter den pandemiebedingten Umständen weiterhin ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können.

Um Kultureinrichtungen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen und sie zu motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Vermittlungsformaten auf die aktuelle Situation zu reagieren, hatte die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Sonderhilfsprogramm dive in. Programm für digitale Interaktionen aus dem Programm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters ausgelobt, mit dem bundesweit Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive und Festivals mit Sitz in Deutschland eine Förderung von bis zu 200.000 Euro zur Entwicklung digitaler Dialog- und Vermittlungsangebote erhalten können.

Bis zum Antragsschluss am 30. September 2020 erreichten die Kulturstiftung des Bundes insgesamt 564 gültige Förderanträge. Angesichts dieser überwältigenden Antragslage stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR bereit und unterstützt das Programm der Kulturstiftung des Bundes nun mit einer Gesamtfördersumme von 10 Mio. Euro.

Dazu sagt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Attraktive digitale Austausch- und Vermittlungsformate sind in diesen schwierigen Zeiten für viele Kultureinrichtungen der Schlüssel zum Erfolg. Die riesige Resonanz auf das „dive in“-Programm ist beeindruckend und zeigt, dass die Kulturstiftung des Bundes hier einen Nerv getroffen hat. Um möglichst viele kreative Projektideen fördern zu können und den Digitalisierungsschub deutlich zu verstärken, haben wir die Förderung für „dive in“ aus unserem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR noch einmal verdoppelt. Denn viele der geförderten Projekte wirken auch über die Krise hinaus nachhaltig und setzen beispielgebende Impulse für die Digitalisierung des Kulturbereichs.“

Auf Empfehlung einer unabhängigen Jury (Janine Burger, Leiterin Museumskommunikation, ZKM – Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe; Maxie Götze, Designerin, Vermittlerin und vormals Bauhaus Agentin in Weimar, David Weigend, Leiter Bildung und Partizipation, Futurium; Friedrich Kirschner, Prof. für Digitale Medien, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch) wählte der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes von den bis Antragsschluss eingereichten Anträgen 68 Projekte zur Förderung aus.

Bemerkenswert ist, dass die zur Förderung bewilligten Anträge nicht nur von großen Kulturinstitutionen, sondern auch von vielen mittleren und kleinen Einrichtungen wie soziokulturellen Zentren stammen, die diese Sondermittel aus dem Programm NEUSTART KULTUR nutzen möchten, um während der Pandemiezeit, aber auch danach digital den Kontakt mit dem Publikum zu gewährleisten oder zu intensivieren und neue Formate der Partizipation und Vermittlung zu erproben.

Zu den geförderten Institutionen gehören u.a. das Historische Museum in Frankfurt am Main, das Haus der Kulturen der Welt (HKW), die Galerie für Zeitgenössische Kunst in Leipzig, das NS-Dokumentationszentrum München, die Bücherhallen Hamburg sowie der Verein Second Attempt aus Görlitz, die Museen der Stadt Lüdenscheid, die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, die Thüringer Bachwochen, die Kleinkunstbühne K3 in Winterlingen, das Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt oder der Verein Aktion Musik / local heroes aus Salzwedel.

Nicht nur mit Blick auf die Größe und regionale Verteilung der Kultureinrichtungen, auch hinsichtlich der künstlerischen Sparten, Themenbereiche und Zielgruppen, die mit den zu entwickelnden Dialog- und Austauschformaten angesprochen sind, bezeugen die Förderprojekte eine enorme Vielfalt: So will bspw. das Krass Kultur Crash Festival / Kunstwerk e.V. aus Hamburg einen hybriden Escape Room schaffen, der es Jugendlichen ermöglicht, sich spielerisch und interaktiv mit antidiskriminierenden Haltungen auseinanderzusetzen; das Citizen Science and Arts-Projekt des BIOTOPIA-Naturkundemuseum München lädt weltweit dazu ein, Vogelstimmen aufzunehmen, die sowohl wissenschaftlichen Forschungsprojekten zur Biodiversitätsentwicklung zur Verfügung gestellt werden als auch Grundlage für interdisziplinäre künstlerische Projekte bilden sollen; der Verein Neuköllner Oper möchte mit „Opera Advantage“ die digital-experimentelle Teilhabe an einer Jahresoper in 4 Akten ermöglichen und das Deutsche Architekturmuseum in Frankfurt will gemeinsam mit verschiedenen Communities der Stadtgesellschaft, darunter Kinder und Jugendliche, basierend auf dem Spiel Minecraft eine Vision der Stadt der Zukunft entwerfen: Frankfurt 2099.“

Eine Liste aller geförderten Projekte und weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/dive-in

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

 

 

 

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KSK erhält mehr Bundeszuschüsse https://www.tiefgang.net/ksk-erhaelt-mehr-bundeszuschuesse/ Fri, 04 Dec 2020 23:03:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7447 [...]]]> Die Künstlersozialkasse (KSK) dient der Gesundheits- und Altersvorsorge unserer Kreativen. Darum wird ihr nun mehr Zuschuss gewährt. Alle Probleme löst dies indes nicht.

Das System der Künstlersozialkasse ist gut, dient es doch der Absicherung von künstlerischen Berufstätigen hinsichtlich ihrer Alters- und Gesundheitsvorsorge. Wer den Großteil seines Einkommens aus Berufstätigkeit in der Kunst oder Publizistik verdient, ist gar in der Pflicht, der sogenannten KSK beizutreten. Dabei ist sie keine eigene Kasse im klassischen Sinn, sondern ein System der Bezuschussung von Krankenkassenbeiträgen und der Altersvorsorge. So soll gewährleistet sein, dass Kreative auch bei geringen Verdiensten zumindest diese Versicherungsleistungen zahlen und im Gegenzug auch ihre Leistungen beanspruchen können.

Diese werden nun durch weitere Bundeszuschüsse aufgestockt. Nicht gelöst ist eine dringende Reform des in der Zielsetzung guten Systems. Denn oft werden bei abweichenden Einkommenstätigkeiten seitens der zuständigen Rentenversicherungsanstalt KSK-Zugehörigkeiten bezweifelt oder verneint. Dass man ihr „sicher“ bis zum Rentenalter angehört, stellt so oft das größere Problem dar.   

In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es nun aber:

„Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. November 2020 beschlossen. Die Bundesmittel dienen der Entlastung der Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Die Kultur- und Kreativbranche leidet sehr unter den Folgen der Corona-Krise. Gerade jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Kreative auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können und angemessen abgesichert sind. Dabei spielt die Künstlersozialversicherung eine sehr wichtige Rolle. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt und freue mich über das sehr gute Signal, dass der Abgabesatz im nächsten Jahr trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen nicht steigen wird. Das ist gut für die Kreativen und die Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine zukunftsfeste Absicherung selbständiger Kreativer in der Künstlersozialversicherung einsetzen.“

In der Künstlersozialversicherung sind derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert und werden so in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.“

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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