Musikschaffende https://www.tiefgang.net Sat, 17 Apr 2021 14:41:55 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 In der Bewerbung ist Musik drin! https://www.tiefgang.net/in-der-bewerbung-ist-musik-drin/ Sat, 17 Apr 2021 14:41:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7835 [...]]]> Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.

Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein.  In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022

NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021

Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021

Entscheidung: Oktober 2021

Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
  • die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
  • reine Gastspiele

Online: Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das  Online-Antragsverfahren.

Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren: serviceportal.hamburg.de

Offline: Projektanträge auf Papier

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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Starthilfe https://www.tiefgang.net/starthilfe/ Fri, 24 Jan 2020 23:57:20 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6254 [...]]]> Mit Kunst und Kultur sein Geld zu verdienen hat seit jeher keinen guten Ruf. Um dies zu ändern hilft die Hamburger Claussen-Simon-Stiftung ideell und auch finanziell.

In ihrer aktuellen Ausschreibung heißt es:

„Junge Kunst-, Musik- und Kulturschaffende, die in Hamburg leben und arbeiten und nach ihrem Studienabschluss eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen möchten, können sich vom 15. Februar bis zum 15. März 2020 für ein einjähriges Stipendium bewerben, das am 1. Juli 2020 beginnt.

Mit einjährigen Stipendien möchten wir ihnen die Zeit und den Raum geben, individuelle Handlungsperspektiven für ihren beruflichen Werdegang zu entwickeln. Ein Stipendium beinhaltet neben der finanziellen Förderung die verpflichtende Teilnahme an Seminaren und Coachings, die der Professionalisierung dienen und wirtschaftliche, kommunikative und juristische Kenntnisse für eine erfolgreiche künstlerische Freiberuflichkeit vermitteln.

Das Förderprogramm:

Die Geförderten arbeiten für die Dauer eines Jahres an einem konkreten Projektplan, begegnen Vertreterinnen und Vertretern des Kulturbetriebs und erhalten Impulse für ihre Entwicklung als erfolgreiche selbstständige Künstlerinnen und Künstler. Das Curriculum greift Fragen und Herausforderungen auf, mit denen sie in ihrem künstlerischen Alltag konfrontiert sind.

Voraussetzungen:

  • Eine herausragende künstlerische Begabung
  • Ein überdurchschnittlich guter künstlerischer Studienabschluss (Master/Diplom, nicht länger als drei Jahre zurückliegend) oder außerordentliches künstlerisches Wirken
  • Alter zwischen 25 und 35 Jahre
  • Wohn- und Arbeitsort in Hamburg oder der Metropolregion
  • Hamburg (während des Förderzeitraums)
  • Bereitschaft zur Teamarbeit

Anschlussförderung:

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können sich nach erfolgreichem Abschluss des ersten Förderjahres für eine Anschlussförderung bewerben. Dazu legen sie eine künstlerische Projektidee vor, die in ihrer Originalität überzeugt und realisierbar ist.

Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung steht ein Onlineformular zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, laden wir ein, um sich dem Programmbeirat vorzustellen.

 Bewerbungsunterlagen

  • Abschlusszeugnis des Master- bzw. Diplomstudiums an einer staatlich anerkannten künstlerischen (Fach-)Hochschule oder ein Nachweis über außerordentliches künstlerisches Wirken
  • Lebenslauf sowie Darstellung des künstlerischen Werdegangs
  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit (Auflistung von Konzerten, Meisterkursen, Ausstellungen, Audio- und Bildmaterial und Videos)
  • Motivationsschreiben
  • Persönliche, schriftliche Empfehlung eines Hochschullehrenden oder eines/-r renommierten Vertreters/-in der jeweiligen Sparte

Details zur Bewerbung und zu den Voraussetzungen:

www.claussen-simon-stiftung.de/startup

Claussen-Simon-Stiftung, Große Elbstraße 145f, 22767 Hamburg, Tel.: 040-380 37 15 0

startup@claussen-simon-stiftung.de, www.claussen-simon-stiftung.de

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