Musikschulen https://www.tiefgang.net Wed, 12 Aug 2026 10:06:46 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Übergangsfrist und sozialrechtliche Realität https://www.tiefgang.net/uebergangsfrist-und-sozialrechtliche-realitaet/ https://www.tiefgang.net/uebergangsfrist-und-sozialrechtliche-realitaet/#respond Wed, 12 Aug 2026 10:06:42 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14376 [...]]]> Das „Herrenberg“-Urteil sorgte bei Musikschulen und Honorarkräften für Panik. Dann kam eine Übergangsregelung. Damit ist aber nicht genug. Neue Urteil belegen das …

Unbehagen schwingt in vielen Musikschulen, Kulturvereinen und Bildungsträgern im Land mit. Da wird im Stadtteil der wöchentliche Instrumentalunterricht organisiert, dort leitet eine engagierte Honorarkraft ein kulturspartenübergreifendes Jugendprojekt. Man schätzt die Flexibilität, die freie Zusammenarbeit – und ignoriert dabei oft das schwebende Damoklesschwert, das seit Jahren über der Freiberuflichkeit in der Kulturpädagogik hängt. Zwar hat der Gesetzgeber mit einer Fristverlängerung den akuten Druck etwas abgefedert, doch die Grundproblematik bleibt ungelöst. Musikschulen und Träger stehen vor der Frage: Wie lange trägt die trügerische Sicherheit noch, bevor die Realität des Sozialrechts zuschlägt?

Der Ausgangspunkt: das Herrenberg-Urteil

Der Auslöser für diese anhaltende Verunsicherung liegt im Sommer 2022. Damals entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 28.06.2022, Az. B 12 R 3/20 R) in einem Fall über eine Musiklehrkraft an einer kommunalen Musikschule. Die Richter urteilten, dass die Dozentin nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt war.

Die Kriterien, die das Gericht damals anlegte, trafen die Kultur- und Bildungsszene hart: Wer fest in die organisatorischen Abläufe einer Einrichtung eingebunden ist, sich nach vorgegebenen Stundenplänen richten muss, Räume des Trägers nutzt und kein echtes unternehmerisches Risiko trägt, gilt sozialrechtlich als angestellt – völlig egal, was im Vertrag steht („Honorarkraft“ oder „freie Mitarbeit“).

Bereits frühzeitig wurde in früheren Analysen und Berichten darauf hingewiesen, welche Wucht diese Rechtsprechung entfalten wird (vgl. dazu die Analysen auch hier in Tiefgang: „Honorarkraft oder doch angestellt?“, 22.02.2025 und „Urteil bringt Musikschulen in Bedrängnis“, 20.04.2024). Denn während die Verträge oft Freiheit suggerieren, verlangt der organisatorische Alltag in Musikschulen meist nach engen Absprachen, festen Kurszeiten und gemeinsamen Auftrittsorten. Das Resultat war eine spürbare Panik vor massiven Nachforderungen der Sozialversicherungsträger für die Vergangenheit.

Der Gesetzgeber riss nach heftigen Protesten die juristische Notbremse: Um den Kollaps von Musikschulen, Volkshochschulen und freien Kulturträgern durch drohende, rückwirkende Sozialabgabenforderungen abzuwenden, wurde der Gesetzestext des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) um eine entscheidende Vorschrift ergänzt.

Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV

Mit dem im Frühjahr 2025 eingeführten und zwischenzeitlich verlängerten § 127 SGB IV schuf der Gesetzgeber ein befristetes Moratorium. Die Vorschrift bewirkt, dass Lehrtätigkeiten, die nach den strengen Kriterien des Bundessozialgerichts eigentlich als abhängige Beschäftigung einzustufen wären, bis zum 31. Dezember 2027 unter bestimmten Bedingungen als fortgeltend selbstständig behandelt werden.

Das bedeutet konkret: Die Sozialversicherungsträger und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sehen vorübergehend von massiven Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit und die laufende Übergangszeit ab. Aber, die Regelung ist keineswegs ein Freibrief ohne Bedingungen. Sie greift nur dann, wenn beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die betroffene Lehrkraft dem Hinausschieben der Versicherungspflicht nochmals ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Realität vor Gericht

Trotz dieses politischen Schutzschirms zeigen nun aber jüngere Entscheidungen (Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG, Urteil vom 31.03.2026, Az. L 10 BA 14/22)) der Sozialgerichtsbarkeit (unter anderem in Verfahren zur sozialrechtlichen Statusfeststellung, vgl. dazu auch die Einordnung beim Vereins- und Stiftungszentrum in „Freie Lehrtätigkeit und Sozialversicherungspflicht“), dass die Pforte für echte Selbstständigkeit im Unterrichtsbetrieb extrem schmal bleibt.

Und die Botschaft der Gerichte ist eindeutig: Die Übergangsregelung verschafft zwar den Einrichtungen wertvolle Zeit, ändert aber nichts an den Maßstäben ab dem 1. Januar 2028. Wer nach diesem Stichtag weiterhin mit Honorarkräften arbeiten will, muss den Beweis antreten, dass keine organisatorische Eingliederung vorliegt.

Was Träger und Vorständ*innen jetzt tun müssen

Die verbleibende Zeit bis Ende 2027 darf in Kulturvereinen und Bildungseinrichtungen nicht zum Abwarten verleiten. Folgende Schritte sind im Alltag essenziell:

  1. Vertrags-Check: Bestehende Honorarverträge auf die Voraussetzungen des § 127 SGB IV überprüfen und die notwendigen schriftlichen Einverständniserklärungen der Lehrkräfte einholen.
  2. Strukturprüfung: Kritisch analysieren, ob die freien Dozent*innen feste Stundenpläne erfüllen, Rauminfrastruktur des Trägers nutzen oder wie Angestellte in den Ablauf integriert sind.
  3. Weichenstellung für 2028: Rechtzeitig entscheiden, ob künftig reguläre sozialversicherungspflichtige Anstellungen geschaffen oder die Honorarverträge so umgestaltet werden, dass eine echte unternehmerische Freiheit (inklusive eigener Preisgestaltung und freier Zeiteinteilung) rechtssicher möglich ist.

Die Übergangsfrist ist zwar ein Puffer, löst jedoch das strukturelle Problem der Kulturpädagogik nicht dauerhaft. Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, läuft sehenden Auges in die nächste finanzielle Krise. Bleibt festzuhalten: Die Schonfrist bis Ende 2027 ist kein Ruhekissen, sondern die letzte Chance, um Verträge und Strukturen rechtssicher aufzustellen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, dass der vermeintliche Rettungsanker nach dem Auslaufen der Frist zum Bumerang wird.


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Musikschule übers Smartphone https://www.tiefgang.net/musikschule-uebers-smartphone/ Fri, 30 Aug 2019 22:27:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5706 [...]]]> Üben, üben, üben ist auch in Musikschulen oberstes Motto. Doch um beurteilen zu lassen, ob das alles richtig klingt, musste man meist eine Woche oder mehr warten. Je nachdem, wann wieder Unterricht angesagt war. Das soll sich nun ändern. Digitale Technik soll ran.

In der Mitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es dazu:

„Das Hamburger Konservatorium hat im Rahmen der E-Culture Initiative der Behörde für Kultur und Medien die neue Lernplattform KON-Plugin (KON ist die Abkürzung für das KONservatorium, Anm. d. Red.) entwickelt. Damit geht sie einen wichtigen Schritt in Richtung digitalisierte Lehre weiter. Diese wohl weltweit einzigartige Anwendung ihrer Art für Online-Musikunterricht ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Studierenden unabhängig von Zeit und Ort mit ihren Lehrerinnen und Lehrern in Kontakt zu treten. Unterstützt durch neueste Technik ermöglicht dies ganz neue Formen des musikalischen Austausches sowie des weltweiten Lernens und stellt eine einzigartige Ergänzung des analogen Unterrichts dar. Schülerinnen und Schüler schicken Aufnahmen an ihre Lehrenden und können ein direktes Feedback erhalten. Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, Markus Menke und Michael Petermann, Direktoren des Hamburger Konservatoriums (Musikschule und Akademie), haben die neue Lernplattform und ihre Möglichkeiten nun im Hamburger Konservatorium vorgestellt.

KON-Plugin startet zum neuen Schuljahr für die Schüler am Hamburger Konservatorium sowie für Schüler und Schülerinnen ausgewählter Schulen, die mit dem Hamburger Konservatorium kooperieren. Neben dem wöchentlichen Unterricht bleiben die Schülerinnen, Schüler und Studierenden über KON-Plugin mit ihren Lehrerinnen und Lehrern im Kontakt und können unabhängig von Zeit und Ort weitere Fragen klären. Sie müssen nicht mehr eine Woche warten bis zum nächsten Unterrichtstermin. Ergänzend zum analogen Unterricht schicken die Schülerinnen und Schüler ihre Aufnahmen an ihre Lehrer und erhalten ein direktes Feedback für einen dynamischen und effizienten Lernprozess. So versichern sie sich, dass die einzelnen Lernschritte in die richtige Richtung gehen. Die Anwendung ermöglicht es auch, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthaltes den Kontakt zur Schule zu halten oder nach dem Studium in einem geschützten Chat mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen weiter an gemeinsamen Projekten zu arbeiten.

Die Anwendung ermöglicht auch einen internationalen Austausch und Unterricht über Grenzen hinweg. Das Hamburger Konservatorium hält mit seiner international aufgestellten Akademie Kontakt unter anderem zu Hamburgs Partnerstadt Shanghai. KON-Plugin wird daher auch Ende des Monats im Rahmen einer Delegationsreise von Hamburgs Erstem Bürgermeister in Shanghai vorgesellt. Für den Austausch zwischen Hamburg und Shanghai wurden unter anderen zwei internetfähige Konzertflügel vernetzt, um an beiden Enden ortsunabhängigen Live-Unterricht abzuhalten. Die jährlich über 150 Studierenden des Konservatoriums aus Asien erhalten mit KON-Plugin und seiner Cloud-Technologie Zugang zu studienrelevanten Informationen wie Audio- und Notenmaterial sowie Veranstaltungen und damit ein starkes Tool für einen lebendigen Kulturaustausch.

KON-Plugin bringt in einer App folgende Komponenten zusammen:

  • Geschützte Chat-Umgebung mit sicherem Datenaustausch/Datenspeicher
  • Mehrspur-Recorder mit vielen professionellen Features
  • Direkter Kontakt zum Lehrer/Online-Unterricht
  • Eigene Aufnahmen sofort anhören und kontrollieren
  • Eigene Aufnahmen erstellen und mit Band oder Orchestermitgliedern teilen
  • Gruppen und Channel Chats für schnellen Informationsfluss
  • Desktop Version mit Übersetzungstool für nahezu alle Sprachen; Sprachbarrieren leichter überwinden
  • Schneller Link zu Hamburgs Kultureinrichtungen wie Bücherhallen, Museen, Archiven

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die neue Lernplattform KON-Plugin verbindet qualifizierten Unterricht mit moderner Technik, ermöglicht so grenzüberschreitend mehr Freude am Musizieren und fördert den weltweiten Austausch. Mit der App KON-Plugin gehen wir zusammen mit dem Hamburger Konservatorium den Weg in eine vernetzte Zukunft des musikalischen Lernens. Das Projekt zeigt, wie moderne Kommunikationstechnologien auch für die Kultur hervorragend zu nutzen sind. Es ist damit ein spannender weiterer Baustein für unsere Digitalisierungsstrategie.“

Markus Menke, Direktor Musikschule: „KON-Plugin lässt Musikschule neu denken: Die Möglichkeit, mit digitalen Endgeräten im Kontakt mit den Lehrern zu bleiben, bedeutet gerade für den Instrumentalunterricht und unsere Schulkooperationen effektiveres Lernen mit mehr Freude.“

Michael Petermann, Direktor Akademie: „Ein modernes Musikstudium braucht neben dem klassischen Unterricht auch vielfältige Quellen. KON-Plugin ermöglicht unseren internationalen Studierenden im Handumdrehen rasche Feedbacks und Zugang zu relevanten Informationen.“

Die App ist cloudfähig und kann auf unterrichtsrelevante Materialien aus Hamburgs Bibliotheken, Museen und den online zur Verfügung stehenden Audiotheken und Notenarchiven zugreifen. Auch für Studierende aus dem Ausland ist das ein einfacher Weg, sich in neuer Umgebung schnell zurecht zu finden. Das Ganze funktioniert auf dem eigenen Smartphone oder Tablet.

Mit der Veröffentlichung in den App-Stores wird KON-Plugin weltweit mit integrierter Übersetzungsfunktion angeboten. Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lehrkräfte vernetzen sich in einem geschützten Raum. Sie erleben neue Wege und Möglichkeiten des musikalischen Austauschs und voneinander Lernens. Jederzeit, an jedem Ort, in allen Sprachen.

Um digitale Zugänge zur Kultur zu schaffen führt die Behörde für Kultur und Medien zusammen mit den Kultureinrichtungen zahlreiche Projekte im Rahmen der „eCulture Agenda 2020“ durch. Diese reichen von freiem Zugang zum WLAN über Digitalisierung der kulturellen Angebote bis zu praktischen Projekten wie zum Beispiel KON-Plugin oder auch Angeboten wie die Kulturpunkte-App oder Speicherstadt digital.“

Weitere Infos: www.hamburg.de/bkm

 

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„Es fehlt an Abstimmung“ https://www.tiefgang.net/es-fehlt-an-abstimmung/ Fri, 21 Sep 2018 22:16:29 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4140 [...]]]> Eva-Maria Stange ist Staatsministerin für Kultur in Sachsen und plädiert in einem offenen Schreiben für einen gemeinsamen Länderrat für Kultur. Denn die Bundesländer sollen mit dem neuen Gremium mehr Mitsprache in der Kulturpolitik erhalten …

  Ein Beitrag von Dr. Eva-Maria Stange

Kulturpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. 15 von 185 Seiten des Vertrages für die Große Koalition befassen sich allerdings mit Kulturfragen. Die bundesweite Bedeutung von Kultur und einer gemeinsamen Kulturpolitik in zentralen Fragen ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Länder mit oder ohne den Bund ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Sei es die Digitalisierung und Sicherung des kulturellen Erbes, der Kulturgutschutz, der Ankauf bundesbedeutsamer Kulturgüter, Urheberrechtsfragen, Erinnerungs- und Gedenkkultur, der Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Zeiten und vieles mehr – all das verlangt den Austausch unter den Ländern und die Entwicklung von gemeinsamen Empfehlungen. Dort, wo notwendig und von bundespolitischer Bedeutung, soll dies auch mit dem Bund geschehen und mit der Einrichtung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) existiert ein kompetenter Ansprechpartner für kulturpolitische Belange von überregionaler Bedeutung.

Es offenbart sich eine Lücke

Allerdings offenbart sich spätestens mit Einrichtung der Spitzengespräche durch die BKM und dem sehr einseitig dominierten Umgang mit den Themen und Ergebnissen eine Lücke seitens der Länder. Es fehlt an Abstimmung und Koordinierung. Das dafür eigentlich die Kultusministerkonferenz (KMK) das zuständige Gremium wäre, ist nur formal richtig. Immer mehr Kulturministerinnen und -minister der Länder sind in sehr unterschiedlichen Ressorts verteilt. Es gibt Ressortzuschnitte, in denen Hochschule, Schule, Bildung gemeinsam mit der Kultur vertreten sind – so in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern; andere, in denen Wissenschaft und Kultur verbunden werden wie in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg; mitunter ist die Kultur allein z. B. in Hamburg und Berlin oder Teil der Staatskanzlei wie in Bremen und Thüringen. Diese Ressortverteilung führt dazu, dass die KMK, in der die Themen Schule und Hochschule dominieren, für immer mehr Ministerinnen und Minister als nicht nutzbringend angesehen wird. Kulturthemen rücken immer weiter an den Rand oder werden nur im Kulturausschuss, dem Arbeitsgremium der zuständigen Abteilungsleiter, behandelt. Eine Abstimmung auf politischer Ebene findet so nur im geringen Maße statt. Das ist zunehmend unbefriedigend – auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Spitzengespräche mit der BKM, aber vor allem wegen dem Abstimmungsbedarf zu den oben genannten Themen.

Die grundsätzliche Bedeutung

Bund und Länder sollten sich auf Augenhöhe begegnen, dazu ist eine bessere kulturpolitische Koordinierung dringend erforderlich. Wenn Kulturpolitik öffentlich nur noch über die BKM wahrgenommen wird, dann verschieben sich die Kompetenzen. Es geht eben nicht nur um die Projektförderung bei Festivals, Theatern oder in der kulturellen Bildung, sondern es geht um die grundsätzlichen Fragen der Bedeutung, Entwicklung und Grundfinanzierung dieser Institutionen und Themenbereiche. Diese Verantwortung liegt hauptsächlich bei den Ländern im Zusammenwirken mit den Kommunen. Hier sind die Länder gefordert, auch weil Kulturpolitik Teil der gesellschaftlichen Entwicklungspolitik eines Landes ist. Fragen wie die Ausgestaltung des Anspruchs »Kultur für alle« vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, schrumpfender Regionen, sozialer gesellschaftlicher Spaltung, ungleicher Lebensverhältnisse etc. sind zunächst auf Landesebene zu beantworten. Ein gelebter kooperativer Föderalismus, der auf die Unterstützung des Bundes vertrauen kann, wäre ein Modell auch für die Kulturpolitik in Deutschland, um gemeinsame Lösungen bis hin zur Finanzierung zu finden. Kein Land ist allein in der Lage, die Digitalisierung der Kulturgüter bei gleichzeitigem Werterhalt derselben zu stemmen. Kein Land kann allein Urheberrechts- oder Kulturgutschutzfragen klären. Auch wenn die konkrete Gestaltung von Gedenkstätten in Sachsen anders erfolgt als vielleicht in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund unterschiedlicher historischer Erfahrungen, so ist es dennoch dringend notwendig, eine gemeinsame, bundesweite Erinnerungs- und Gedenkkultur zu entwickeln. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, welcher Handlungsbedarf ansteht und dass es nicht um ein Gegeneinander von Ländern und Bund gehen soll und kann. Kern der Überlegungen eines Ländergremiums ist die Stärkung des kooperativen Ansatzes und damit der Kulturpolitik in Deutschland. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Gestaltung der europäischen kulturpolitischen Verständigung. Dies wäre ein eigenes und zunehmend wichtiges Thema in einem Europa, dessen gelebte kulturelle Identität noch auf sehr schwachen Füßen steht.

Es braucht Verbindlichkeit

All diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kulturministerinnen und -minister eine Debatte zur Gestaltung eines eigenen Abstimmungs- und Beratungsgremiums angestoßen haben. Derzeit befasst sich eine von der KMK eingesetzte Arbeitsgruppe mit der konkreten Ausgestaltung. Daher sind die nachfolgenden Ausführungen nicht das Ergebnis dieser Beratungen, die in einigen Monaten vorliegen werden, sondern meine Überlegungen aus sächsischer Perspektive. Ein Kulturministerrat (KMR) muss es zeitlich und inhaltlich ermöglichen, dass alle Kulturministerinnen und -minister der Länder sich ausschließlich zum Zweck des Austauschs über kulturpolitische Fragen treffen und die Ergebnisse einen verbindlichen Charakter haben. Damit ist dieses Gremium auch so bedeutsam, dass die Ministerinnen und Minister – egal in welchem Ressort sie außerdem tätig sind – an diesen Beratungen teilnehmen. Der KMR sollte organisatorisch weiter Teil der KMK im Sinne eines Fachgremiums sein und mindestens zweimal im Jahr, im zeitlichen Umfeld der KMK Sitzungen, mit einer eigenen Tagesordnung zusammentreten. Einen von der KMK unabhängigen Fachministerrat – siehe Sozial- oder Justizministerkonferenz – halte ich nicht für zielführend. Die Beschlüsse des KMR haben den gleichen Charakter und folgen den Regularien der KMK. Der bereits bestehende und gut funktionierende Kulturausschuss sollte auch weiterhin seine Rolle als vorbereitendes Arbeitsgremium behalten. Die Kulturstiftung der Länder sollte im KMR mit beratender Stimme vertreten sein. Ein Teil der Beratungszeit soll dem Austausch mit der BKM gewidmet sein. Die Themen dafür können gemeinsam abgestimmt und ein gemeinsamer, zwischen Bund und Ländern rotierender Vorsitz – analog der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates – sowie eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vereinbart werden.

Die Einbindung in die KMK ist auch wichtig, da viele Fragen der kulturellen Bildung auch mit dem Bereich der Schulen und Kindertagesstätten in Verbindung stehen. Daher sollen auch die Beschlüsse des Kulturministerrates dem Gesamtgremium zur Kenntnis gegeben werden.

Eigenständiges Beratungsgremium

Ein eigenständiges Beratungsgremium der Kulturminister stärkt die öffentliche Wahrnehmung der Kulturpolitik unabhängig, aber auch gemeinsam mit der BKM. EU-Vorgaben und internationale Vereinbarungen können gemeinsam besser vorbereitet und vom Bund in originärer Verantwortung wahrgenommen werden.

Der verstärkte Austausch über kulturpolitisch relevante Fragen muss mehr Zeit und Relevanz jenseits föderaler Zuständigkeiten erhalten. So wäre es auch dringend erforderlich, dass sich der Kulturministerrat regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden berät – warum nicht als ständiger Gast? –, denn Kulturpolitik und die Förderung der Kunst werden maßgeblich auch auf der Ebene der Kommunen umgesetzt. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur etc. liegen überwiegend in kommunaler Verantwortung. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung, sondern auch um deren zukünftige Weiterentwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Die Bedeutung der Kulturpolitik in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche verlangt nach einem engeren Abstimmungs- und Verständigungsprozess der politisch Verantwortlichen im Sinne eines gelebten kooperativen Föderalismus.

Quelle: kulturrat.de

 

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