Musikstadtfonds 2021 https://www.tiefgang.net Sat, 17 Apr 2021 14:41:55 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 In der Bewerbung ist Musik drin! https://www.tiefgang.net/in-der-bewerbung-ist-musik-drin/ Sat, 17 Apr 2021 14:41:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7835 [...]]]> Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.

Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein.  In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022

NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021

Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021

Entscheidung: Oktober 2021

Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
  • die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
  • reine Gastspiele

Online: Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das  Online-Antragsverfahren.

Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren: serviceportal.hamburg.de

Offline: Projektanträge auf Papier

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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Mut zur Musik im Morgen https://www.tiefgang.net/mut-zur-musik-im-morgen/ Sat, 18 Apr 2020 22:02:54 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6763 [...]]]> Auch nach der Corona-Krise soll Hamburg eine Stadt mit einer lebendigen Musikszene sein. Umso wichtiger, jetzt das Morgen zu fördern.

Die Musikstadt Hamburg lebt von den vielfältigen Angeboten der Freien Musikszene. Um diese weiter auszubauen hat sich der 2016 von Senat und Bürgerschaft beschlossene Musikstadtfonds als Fördermaßnahme etabliert. Jährlich werden 600.000 Euro dafür genutzt, das Hamburger Musikleben in all seinen Facetten zu stärken. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der temporären Schließung von Musikspielstätten erleben wir gerade, welche Auswirkungen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf Hamburg als Musikstadt haben. Die Ausschreibung des Musikstadtfonds für das nächste Jahr sendet ein wichtiges Signal in Richtung Musikerinnen und Musiker, Veranstalterinnen und Veranstalter. Sie vermittelt Hoffnung und Vorfreude auf Zeiten, in denen Live-Konzerte wieder möglich sind und Musikerinnen und Musiker ihrer Arbeit wieder nachgehen können. Und das wird kommen, ohne Frage. Der Freien Musikszene wünsche ich trotz der enormen persönlichen und finanziellen Anstrengungen jedes Einzelnen und jeder Einzelnen, dass Mut und Kreativität in dieser schwierigen Zeit nicht verloren gehen. Ich freue mich auf die Zeit, in der die Musik in unserer Stadt wieder erklingt und wir sie gemeinsam genießen können.“ 

Mit dem Musikstadtfonds soll die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt werden, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstlerinnen und Künstler erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle.

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder und jede Antragstellende  darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury.

Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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