Musikstadtfonds Hamburg https://www.tiefgang.net Wed, 30 Apr 2025 14:57:24 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Ein warmer Geldregen für Hamburgs Klangvielfalt https://www.tiefgang.net/ein-warmer-geldregen-fuer-hamburgs-klangvielfalt/ Fri, 02 May 2025 22:52:34 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11728 [...]]]> Hamburg, die Stadt, die mit der Elbphilharmonie ein architektonisches und akustisches Wahrzeichen der Musikwelt geschaffen hat, beweist einmal mehr, dass ihr musikalisches Herz weit über die Mauern des Konzerthauses hinaus schlägt.

Seit 2016 existiert der Musikstadtfonds, eine Initiative, die ins Leben gerufen wurde, um die vitale und vielfältige Freie Musikszene der Stadt zu unterstützen. Was in den Zeiten der Corona-Pandemie bereits auf 600.000 Euro aufgestockt wurde, erfährt nun eine weitere, bemerkenswerte Steigerung: Für das Jahr 2026 stellen Senat und Bürgerschaft stolze 990.000 Euro bereit.

Diese deutliche Erhöhung ist mehr als nur eine finanzielle Spritze. Sie ist ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der Freien Szene für das musikalische Ökosystem Hamburgs. Es geht darum, die genreübergreifende Kreativität zu fördern, innovative Projekte zu ermöglichen und – ein besonders erfreulicher Aspekt – faire Gagen für die geförderten Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, betont die positive Bilanz und die ambitionierten Ziele: „In der Vergangenheit konnten durch den Musikstadtfonds viele spannende Projekte der Freien Musikszene ermöglicht werden. Die Aufstockung ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung und legt gleichzeitig eine wichtige Grundlage für fairere Arbeitsbedingungen in der Freien Szene. So wollen wir die Freie Szene und ihre innovativen Projekte in der Musikstadt Hamburg weiter stärken.“

Die Kriterien für eine Förderung sind dabei bewusst offen und zukunftsorientiert formuliert. Gesucht werden Vorhaben, die das Hamburger Musikleben durch kreative Impulse bereichern, neue Kooperationen initiieren oder einen Beitrag zur kulturellen Teilhabe leisten. Die Fördersumme kann zwischen 5.000 und 150.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Ensembles, Bands und Musikerinnen und Musiker aller Genres, die professionelle Projekte realisieren möchten und keine institutionelle Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.

Die Vergabe der Mittel liegt in den Händen einer fünfköpfigen Fachjury, die von der Behörde für Kultur und Medien berufen wird. Die Zusammensetzung dieser Jury aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher musikalischer Bereiche soll eine qualifizierte und genreübergreifende Bewertung der eingereichten Projekte sicherstellen.

Für all jene, die nun mit kreativen Ideen in den Startlöchern stehen, gilt es, die Bewerbungsfrist im Auge zu behalten: Bis zum 15. Juni 2025 können Anträge online eingereicht werden. Um den Bewerbungsprozess zu erleichtern, bietet das Musikreferat zudem zwei digitale Informationsveranstaltungen an (Montag, 5. Mai 2025, 13:00 Uhr und Mittwoch, 28. Mai 2025, 18:00 Uhr). Anmeldungen hierfür sind per E-Mail an musikstadtfonds-antrag@bkm.hamburg.de möglich.

Die Aufstockung des Musikstadtfonds auf nahezu eine Million Euro ist ein kraftvolles Signal an die Freie Musikszene Hamburgs. Es ist eine Einladung, mutige Projekte zu wagen, innovative Wege zu beschreiten und die musikalische Vielfalt der Stadt weiter zu entfalten. Dieser Geldregen könnte sich als ein fruchtbarer Nährboden für neue Klänge, ungewöhnliche Kooperationen und unvergessliche musikalische Erlebnisse erweisen – und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Künstlerinnen und Künstler für ihre wertvolle Arbeit angemessener entlohnt werden. Nun liegt es an der Szene, diese Chance zu ergreifen und Hamburg im Jahr 2026 noch facettenreicher erklingen zu lassen.

Alle weiteren Informationen und das Online-Antragsformular finden sich unter: kulturfoerderung/musikstadtfonds-626088.

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Musik, Stadt, Hamburg https://www.tiefgang.net/musik-stadt-hamburg/ Fri, 24 May 2024 22:34:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10890 [...]]]> Hamburg ist Musikstadt. Und um dies zu sichern, schreibt die Stadt jährlich einen Musikstadtfonds für Projekte aus.

Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein.  In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
  • die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
  • reine Gastspiele.

Fristen
Der Bewerbungszeitraum für den Musikstadtfonds 2024 ist bereits abgelaufen. Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort bis zum 15.06.2024 gestellt werden.

Online-Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren.

Analoger Antrag

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:

Bitte halten Sie für die Antragstellung folgende Dokumente bereit:

  • unterschriebener Antrag
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (s. Vorlage unten)
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • ggf. Kurzviten der hauptsächlichen Projektbeteiligten

Quelle und Online-Formulare: https://www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds/

 

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