Novemberhilfen https://www.tiefgang.net Sun, 07 Feb 2021 14:52:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Jetzt kommt Kohle https://www.tiefgang.net/jetzt-kommt-kohle/ Sun, 07 Feb 2021 14:52:50 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7640 [...]]]> Schnell und unproblematisch sollte es ein – so hieß es. „Schlechtes Erwartungsmanagement“ sagt man heute. Und doch: nun sollen Hilfen kommen.

Nachdem das IT-Portal für die Bearbeitung durch das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr zur Verfügung gestellt wurde, hat die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) jetzt mit der Auszahlung der sogenannten Dezemberhilfe in Hamburg begonnen. Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe ist seit dem 22. Dezember 2020 möglich. Bisher haben in der Freien und Hansestadt Hamburg über 8.500 Antragstellende ein Fördervolumen von über 150 Mio. Euro beantragt. Aufgrund des neu aufgesetzten Verfahrens wurden anfänglich vom Bund zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro geleistet, um die Hamburgische Wirtschaft mit Hilfen zu unterstützen.

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Nach der Novemberhilfe ist nun endlich auch der Weg frei für die Auszahlung der Dezemberhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFB Hamburg haben bereits in den Startlöchern gestanden und auf das grüne Licht des Bundes gewartet. Jetzt können die dringend benötigten Beträge überwiesen werden und die Unternehmen der jeweiligen Branchen aufatmen. Ich bin froh, dass wir das jetzt umsetzen können, denn dies ist ein wichtiger Baustein, mit dem wir die wirtschaftliche Vielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Standortes sichern können.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Bei den finanziellen Hilfen kommt es momentan besonders auf Schnelligkeit an, damit die Unternehmen wieder ein Stück weit aufatmen können. Nun endlich fließt auch die Dezemberhilfe und wir haben bei der Novemberhilfe durch Abschläge und Auszahlungen in Hamburg schon vielen helfen können. Wir werden beim Bund weiter Druck machen, damit die Überbrückungshilfe endlich in dem Tempo und in der Qualität an den Start geht, wie es die Situation erfordert. Unsere Zusage gilt weiterhin: Wir kämpfen für Unternehmerinnen und Unternehmer und für die Arbeitsplätze, die mit den jeweiligen Unternehmen verbunden sind. Der Hamburger Schutzschirm ist weit aufgespannt und wir bitten alle Betroffenen, die Instrumente zu nutzen, die zur Verfügung stehen.“

Kultur- und Mediensenator Dr. Carsten Brosda: „Dank an die Kolleginnen und Kollegen der IFB, die bereits in den letzten Monaten die Hilfen der Stadt schnell ausgezahlt haben und nun endlich auch mit der Auszahlung der Dezemberhilfe des Bundes beginnen können. Auch die Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen brauchen dringend eine finanzielle Perspektive, damit die kulturelle Vielfalt der Stadt erhalten bleiben kann. Wir werden weiter zusammen mit den Betroffenen gucken, wo wir ergänzend zu den nun anlaufenden Hilfen aus dem Bund die Kultur unterstützen können, damit sie möglichst gut durch diese Zeit kommt.“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „In Hamburg konnten wir in den letzten beiden Wochen bereits zwei Drittel der Anträge auf Novemberhilfe bewilligen und auszahlen. Nun werden wir zeitgleich die Anträge zur Dezemberhilfe bewilligen, um den Unternehmenden schnellstmöglich weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist, die Antragsbearbeitung ähnlich schnell hoch zu skalieren, wie wir es bei den Novemberhilfen bereits getan haben.“

Die Antragsfrist zur November- sowie Dezemberhilfe wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Hier erhalten Sie noch einmal die wesentlichen Informationen im Überblick:

Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe des Bundes richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, d. h. Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25. November 2020 und vom 2. Dezember 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen im November und Dezember betroffene Unternehmen.

Mit der November- und Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November bzw. Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Verlustes Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.

Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe

Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht

Quelle: Behörde für Wirtschaft und Innovation

 

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Endlich da: die Novemberhilfe! https://www.tiefgang.net/endlich-da-die-novemberhilfe/ Fri, 27 Nov 2020 23:09:38 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7427 [...]]]> Ab sofort kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden.

Sie richtet sich an die Unternehmen, (Solo-) Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen sind und im November schließen mussten, beziehungsweise von den Schließungen erheblich betroffen sind. Nach den gestrigen Bund-Länder-Beschlüssen wird die Novemberhilfe zudem in den Dezember verlängert – eine wichtige Weichenstellung, die der Hamburger Senat ebenfalls frühzeitig gefordert hatte.

Möglich sind Zuschüsse in Höhe von grundsätzlich 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Problematisch ist aus Sicht des Senats die Höhe der vom Bund zugesagten Abschlagszahlung. Um zügige und unkomplizierte Auszahlungen zu ermöglichen, sollen in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Solo-Selbständige können bis zu 5.000 Euro beantragen. Aus Sicht des Senats sind für mittlere und größere Antragsteller die in Aussicht gestellten 10.000 Euro nicht angemessen, Abschlagszahlungen bis zu 1 Mio. Euro sollten möglich gemacht werden. Hierzu sei man im Gespräch mit dem Bund, hieß es aus den Behörden am Donnerstag.

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Ich bin froh, dass die von den aktuellen Schließungen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen jetzt zügig vom Bund Hilfe bekommen sollen. Wie schon bei anderen Unternehmenshilfen im Laufe dieses außergewöhnlichen Jahres, haben wir auch vor den neuerlichen Einschränkungen im November gegenüber dem Bund unsere Forderungen für die betroffene Wirtschaft klar formuliert. Jetzt ist es nur folgerichtig, auch den Dezember in den Blick zu nehmen und möglicherweise auch die folgenden Wochen. Denn klar ist, dass wir die wirtschaftliche Vielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Standortes sichern müssen.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Gut, dass es mit der Novemberhilfe nun endlich losgeht. Gemeinsam mit unserer Investitions- und Förderbank sowie den insgesamt rund 16.000 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten sind wir hier in Hamburg gut aufgestellt und vorbereitet, damit die Hilfen schnellstmöglich bearbeitet und an die Betroffenen ausgezahlt werden können. Dass der Bund auch auf unsere Forderung hin aus der Novemberhilfe eine Dezemberhilfe macht, ist richtig und wichtig. Kurzfristig nötig ist aber auch eine Anpassung der Abschlagszahlungen. 10.000 Euro sind wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein für mittlere und größere Unternehmen. Hier muss der Bund nochmal nachbessern.“

Kultur- und Mediensenator Dr. Carsten Brosda: „Hamburg hat den Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und Kultureinrichtungen seit März mit zahlreichen Hilfsprogrammen geholfen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Der Bund leistet mit der Novemberhilfe einen wichtigen Beitrag, dass wir die kulturelle Vielfalt in unserem Land erhalten können. Es ist gut, dass die Antragstellung gerade für Solo-Selbstständige unbürokratisch nur mit dem individuellen ELSTER-Zertifikat möglich ist. Wir werden weiterhin alles tun, dass diese Hilfen zielgerichtet vom Land ergänzt werden und auch über den November hinaus wirken. Dabei ist es wichtig, dass wir möglichst schnell wieder die Produktion von Kunst und Kultur fördern, denn wir brauchen gerade jetzt die künstlerische Intervention.“ 

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): „Wir freuen uns, den Unternehmen die Zuschüsse im Rahmen der Novemberhilfe zur Verfügung zu stellen und dass der Bund nun eine Antragstellung ermöglicht. Für diese neuen Überbrückungshilfen stehen rd. 110 Mitarbeiterressourcen zur Verfügung.“

Während Solo-Selbstständige die Anträge selbst stellen können, sind für alle anderen Unternehmen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für die Beantragung der Hilfen die ersten Ansprechpartner. Hierzu gab es in Hamburg einen Schulterschluss mit den drei Kammern, dass eine möglichst schnelle Bearbeitung und Beantragung durch die Berufsträger möglich gemacht werden soll.

Die erwähnte Abschlagszahlung soll einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt werden. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe werden die Antragsdaten vollautomatisiert mit den beim Finanzamt gespeicherten Daten abgeglichen.

Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen starten angesichts des vollautomatisierten Verfahrens kurz nach Einreichung des Antrags, also noch in diesem Monat. Die Auszahlung der Abschlagszahlung erfolgt direkt über die Bundeskasse – die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen dann wieder im gewohnten Verfahren über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB). Auch hier sind die Hamburger Stellen mit Hochdruck dabei, mit den Beteiligten Bundesstellen für eine schnellstmögliche Auszahlung zu sorgen.

Weitere Fragen und ausführliche Antworten gibt es hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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