Olaf Zimmermann https://www.tiefgang.net Fri, 10 Feb 2023 10:33:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Infos zum Energiefonds https://www.tiefgang.net/infos-zum-energiefonds/ Fri, 10 Feb 2023 23:37:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9719 [...]]]> Ende Januar hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. Euro ) der Mittel freigegeben.Aber wie genau funktiniert das nun? Ein Digitalveranstaltung will nun aufklären …

In einer bundesweiten, digitalen Infosession informieren Vertreter*innen der Länder gemeinsam mit Gäst*innen der Bundesregierung über den Kulturfonds Energie und beantworten Fragen. Die Infosession wird von Kreativ Kultur Berlin gehostet und moderiert. Die Veranstaltung findet auf Deutsch und online statt.

Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie findet am 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat eine bundesweite, digitale Infoveranstaltung statt. Hier der Link zur Digitalsitzung: http://bit.ly/40lcDZL

Vertreter*innen der Länder werden gemeinsam mit Gäst*innen der Bundesregierung (BKM) vorab über den Kulturfonds Energie informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin moderiert die Veranstaltung und hat die technische Federführung.

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung gestellt.

Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen.Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.

Für die Umsetzung wird es erforderlich sein, sich wiederum auf einer Registrierungsplattform zu registrieren. Die Registrierungsplattform wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. Sie hält auch Fragen und Antworten zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung bereit. Der Mehrbedarf kann rückwirkend bei den Ländern beantragt werden, die für die Abwicklung zuständig sein werden.

Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Für Kulturveranstaltende sind Pauschalen geplant. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.

Gefördert wird der Mehrbedarf einer Kultureinrichtung an Energiekosten. Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Damit wird das Einsparziel von 20 bzw. 30 Prozent an Energiekosten mit berücksichtigt.

Wie schon bei den Coronahilfen war auch jetzt beim Energiefonds der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände von Anfang an im zentralen Steuerungsgremium des Amtes der Kulturstaatsministerin (BKM), dem Lenkungsausschuss, gemeinsam mit den Ländern eingebunden ist. Wir bedanken uns ausdrücklich für den kollegialen Umgang in dem Gremium.

Noch vor dem offiziellen Programmstart werden wir gemeinsam mit den Ländern zu einer Online-Informationsveranstaltung für am Energiefonds interessierte Kulturorte und Kulturveranstaltende einladen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vielen Dank an die Abgeordneten des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, dass sie dem von Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorgelegten Konzept für den Kulturfonds Energie zugestimmt und die Mittel freigegeben haben. Herzlichen Dank an Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie beim Kulturfonds Energie nicht lockergelassen haben und am Konzept immer wieder gefeilt haben. Ein Dank gilt auch den Ländern, die die zentralen Anlaufstellen bei der Umsetzung sind, sodass mit dem Start rasch begonnen werden kann. Der Kulturfonds Energie des Bundes ist ein Lichtblick für den Kulturbereich in der Krise und zeigt wie wichtig das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure, Bund, Länder und Zivilgesellschaft, im Kulturbereich ist.“

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„Krankenversicherung nach Einkommen“ https://www.tiefgang.net/krankenversicherung-nach-einkommen/ Fri, 13 Jan 2023 23:20:04 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9647 [...]]]> Die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig strikt einkommensbezogen erhoben werden. Diese Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung fordert der Deutsche Kulturrat nun ein …

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass künftig die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen. Hierfür ist eine Änderung von Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) von Nöten. Selbstständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindestens 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer als das fiktive Mindesteinkommen ist. Ist das tatsächliche Einkommen hingegen höher, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro im Monat fällig.Viele Selbstständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft erzielen regelmäßig ein monatliches Einkommen, das deutlich unter dem fiktiven Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro liegt. Laut dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021 (hg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) sind viele Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft „Mini-Selbstständige“, d.h. sie erzielten im Jahr 2020 einen Jahresumsatz unterhalb der Kleinunternehmer-Definition von seinerzeit 17.500 Euro. Von diesem Umsatz müssen noch die Betriebsausgaben abgezogen werden. Ihr monatliches Einkommen ist entsprechend gering.Ein Teil der Selbstständigen und der „Mini-Selbstständigen“ aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, sofern das Kriterium einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erfüllt wird, über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert und zahlt ähnlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hälfte der Beiträge.Andere, die nicht künstlerisch oder publizistisch tätig sind, müssen sich als Selbstständige kranken- und pflegeversichern und die kompletten Beiträge zahlen. Dies bedeutet insbesondere für die „Mini-Selbstständigen“ eine erhebliche finanzielle Belastung. Über die Künstlersozialversicherung versicherte Selbstständige, die neben ihrer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit eine nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit ausüben und bei denen die nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit überwiegt, verlieren den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse und müssen ebenfalls wenigstens den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Viele Mini-Selbstständige und Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft stellt dies vor große finanzielle Probleme.Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir fordern Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, schnell eine Novellierung des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) auf den Weg zu bringen und damit das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine strikte einkommensbezogene Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Selbstständigen einzuführen, in die Tat umzusetzen. Wir fordern weiter, dass bei der einkommensbezogenen Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ähnlich wie bei abhängig Beschäftigten das Erwerbseinkommen zugrunde gelegt wird. Die jetzige Regelung benachteiligt Kulturschaffende, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung werden können und ein niedriges Einkommen haben, extrem.“

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Wird die Energie- auch zur Kulturkrise? https://www.tiefgang.net/9336-2/ Fri, 16 Sep 2022 22:25:35 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9336 [...]]]> Es scheint, ganz Deutschland geht in der Energiekrise in die Knie. Wie soll es da erst der Kultur gehen? Doch der Deutsche Kulturrat sieht kleine Hoffnungsschimmer  …

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Restmittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der den Kulturbereich in der Coronapandemie unterstützt, laut dem gestern vorgestellten Entlastungspaket der Bundesregierung für die Unterstützung des Kultursektors in der Energiekrise zur Verfügung stehen sollen. Das ist eine gute Nachricht für die von der Energiekrise schwer betroffenen Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturvereine. Aktuell stehen aus den 2,5 Milliarden Euro, die der Sonderfonds Kulturveranstaltungen umfasst, noch rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen dem gesamten Kulturbereich, d. h. den öffentlichen Kultureinrichtungen, den privaten Kulturunternehmen, den Kulturvereinen sowie den soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern, zugutekommen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass die Ampelkoalition unseren Vorschlag aufgegriffen hat und die Restmittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen nicht an den Finanzminister zurückfließen, sondern zur Unterstützung der Kultur in der Energiekrise zur Verfügung stehen sollen. Es kommt jetzt allerdings darauf an, dass die Hilfen wirklich passgenau den gesamten Kulturbereich erreichen. Wir erarbeiten hierzu konkrete Vorschläge.“

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Anschub nötig https://www.tiefgang.net/anschub-noetig/ Fri, 22 May 2020 22:42:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6932 [...]]]> Theater, Kinos und weitere Kultureinrichtungen öffnen wieder nach und nach. Aber der Neustart ist schwer.  

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte für Öffnungsstrategien weiterer Kultureinrichtungen offiziell vorlegen. In einer Mitteilung lässt er verlauten:

„Nachdem Bibliotheken bereits als erste wieder öffnen durften und im zweiten Schritt Museen, Musikschulen und andere Kultureinrichtungen mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen konnten, sind nun die Theater und Kinos dran.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass für die Eckpunkte zur Öffnung von Theatern und Kinos die Expertise der Branchenverbände und Berufsgenossenschaften genutzt wurden. Sie kennen die besonderen Erfordernisse der jeweiligen Institutionen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Publikum und Mitarbeitende. Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass weitere Schritte zur Öffnung des kulturellen Lebens konkret vorbereitet werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass das kulturelle Leben langsam und mit Vorsicht wieder hochgefahren wird. Die Öffnung ist aber nicht zum Nulltarif zu haben. Die Begrenzung der Besucherzahl in den Kultureinrichtungen zur Sicherstellung des Mindestabstandes wird zu drastischen Einnahmeausfällen im Spielbetrieb führen. Außerdem müssen Theater und Kinos zusätzlich investieren, sie brauchen Personal, um die spezifischen Hygienevorgaben für jedes einzelne Haus zu erarbeiten und umzusetzen. Hier sind bei den öffentlichen Theatern und Konzerthäusern die Träger, also Länder und Kommunen, gefordert, die notwendigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Privatwirtschaftlich getragene Theater und Kinos brauchen endlich den von uns nachdrücklich geforderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds, damit sie wirtschaftlich überleben und die Vorgaben im Spielbetrieb umsetzen können. Ohne eine auskömmliche Finanzierung kann es keine Öffnung unter Corona-Bedingungen geben, das dürfen Bund und Länder nicht vergessen.“

 

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Der gute Schein https://www.tiefgang.net/der-gute-schein/ Thu, 09 Apr 2020 07:19:50 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6714 [...]]]> Bereits gekaufte Tickets von Kulturveranstaltungen können mit Gutscheinen statt Rückerstattungen ausgeglichen. Eine Initiative des Bundeskabinetts zur Corona-Krise.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die vom Bundeskabinett verabschiedete Gutscheinregelung für Tickets von Kulturveranstaltungen. Der Gesetzesentwurf wird noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Vorgesehen ist, dass Veranstalter den Eintrittspreis von bereits gekauften Tickets von Kulturveranstaltungen nicht zurückerstatten, sondern stattdessen einen Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder alternative Veranstaltung aushändigen.

In der Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht heißt es:

„Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Teilnahme an mehreren Freizeitveranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.

Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Aus dem Gutschein muss sich ergeben, dass dieser wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins unter einer der in Absatz 5 genannten Voraussetzungen verlangen kann.

Der Inhaber eines nach Absatz 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder er den Gutschein bis zum 31.Dezember 2021 nicht eingelöst hat.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absage aller öffentlichen Kulturveranstaltungen stellt einen noch nie dagewesenen Einbruch in der kulturellen Infrastruktur dar. Künstlerinnen und Künstler und die Kulturveranstalter sind künstlerisch und ökonomisch ins Mark getroffen. Der heute von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt, dass Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben dürfen. Die vorgesehene Regelung ist eine notwendige Reaktion in der Krise und sichert die Liquidität von vielen Kulturveranstaltern. Wer aus persönlichen Gründen eine Erstattung des Eintrittspreises benötigt, kann dies verlangen. Alle anderen können sich auf kommende Veranstaltungen freuen und haben bereits ein Ticket in der Tasche.“

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„Mehr Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse!“ https://www.tiefgang.net/mehr-bundeszuschuss-zur-kuenstlersozialkasse/ Fri, 27 Mar 2020 08:40:57 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6591 [...]]]> Die Corona-Pandemie erfordert gerade für den Kultur- und Kreativbereich breit angelegte Hilfen. Manches wird schon angeschoben, anderes wäre noch wünschenswert. Der Kulturrat fasst zusammen.

In der Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates heißt es:

„Berlin, den 23.03.2020. Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommen.

Betriebsmittelzuschüsse: Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

Persönliche Lebensverhältnisse: Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.

Erhöhung der Schutzmechanismen: Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

Darüber hinaus haben verschiedene Bundesländer bereits Hilfsmaßnahmen speziell auch für Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich angekündigt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung so schnell handelt und vor allem, dass sie die Solo-Selbständigen, also auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, sowie besonders die kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen im Blick hat, denen in der Regel mit Krediten wenig geholfen ist. Zusammen mit den Maßnahmen der Länder wird hier ein wichtiges Signal für den Kultur- und Medienbereich gesetzt. Nach wie vor auf der Tagesordnung ist eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse auf 50%, die die abgabepflichtigen Unternehmen, nicht nur der Kultur- und Kreativwirtschaft, deutlich entlasten würde. Ohne die kreativen Impulse von Künstlerinnen und Künstlern und aus der gesamten Kulturszene, werden wir die Krise als Gesellschaft nicht durchstehen können. Ich bin froh, dass die Bundesregierung dies auch so sieht. Deshalb muss jetzt, nachdem die Nothilfe auf den Weg gebracht wurde, über ein spezielles Kulturförderprogramm in Zeiten der Krise gesprochen werden.“

Quelle: www.kulturrat.de

 

 

 

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Wie viel Kultur hat das Grundgesetz? https://www.tiefgang.net/wie-viel-kultur-hat-das-grundgesetz/ Fri, 24 May 2019 22:41:14 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5300 [...]]]> Am vergangenen Donnerstag jährte sich der Tag des Grundgesetzes: Vor genau 70 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, feiert dies mit einer Schwerpunktausgabe seiner Zeitung Politik & Kultur und fragt nach selbiger.

Im Schwerpunkt gratuliert Politik & Kultur und fragt: Wie viel Kultur steckt in dir im Grundgesetz? Eine erste Antwort auf diese Frage gibt Udo Di Fabio im Leitartikel, in dem er die Genese des Grundgesetzes mit Rückblick auf die Weimarer Verfassung schildert. Auch Olaf Zimmermann geht auf die »Kulturartikel« im Grundgesetz im Vergleich zu jenen der Weimarer Verfassung ein – besonders auf den wichtigen Art. 5 GG. Auch Albrecht von Lucke und Hans Jessen sind sich einig: Man muss die Geschichte kennen, um die Gegenwart zu verstehen. Im Interview diskutieren beide die Entwicklung des Grundgesetzes anhand seiner Änderungen. Tobias J. Knoblich befasst sich mit der jüngeren GG-Geschichte nach der Wiedervereinigung und fragt, ob das Grundgesetz nach der deutschen Einheit tatsächlich in »bester Verfassung« sei. Die Auseinandersetzung mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes geht weiter: Nikola Roßbach diskutiert neue Herausforderungen an die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG. Karl-E. Hain befasst sich mit den medienbezogenen Freiheiten und der Berichterstattung durch Rundfunk und Film in Art. 5 Abs. 2. Satz 1 GG. Ulrike Lembke attestiert dem Grundgesetz noch verbleibenden Spielraum bei der Ausschöpfung der Gleichberechtigung der Geschlechter, die in Art. 5 Abs. 2 festgeschrieben wurde. Zum Abschluss befasst sich Hans Vorländer mit Integration und Teilhabe mittels Verfassung. In diesem Sinne soll die Geburtstagsfeier weitergehen – und Ansporn, Vorsätze und Umsetzungswillen für das nächste Lebensjahr mit sich bringen.

Das Magazin ist kostenfrei online abrufbar unter: kulturrat.de

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Sinnieren übers Händeschütteln https://www.tiefgang.net/sinnieren-uebers-haendeschuetteln/ Fri, 08 Jun 2018 22:00:23 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3742 [...]]]> Die ARD- & ZDF-Talkshows suggerieren uns, wir würden durch ihren Diskurs schlauer. Aber oft sind nachher mehr Fragen offen als beantwortet. Der Deutsche Kulturrat fordert nun gar eine einjährige Pause …

Der Deutsche Kulturrat hat in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren durch Appelle geglänzt, man möge sich der demokratischen Werte besinnen. Nach der Talkshow von „Maischberger“ am vergangenen Mittwoch (6. Juni 2018 mit dem Titel „Die Islamdebatte: Wo endet die Toleranz?“) geht er aber nun einen Schritt weiter und fordert gar eine mehrmonatige Besinnungspause.

In der Pressemitteilung vom 07. Juni 2018 heißt es:

Nach der gestrigen Talksendung „Maischberger“ im Ersten fordert der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, ein Nachdenken darüber, ob sich Das Erste und das ZDF nicht ein Jahr Talkpause leisten sollten, um in Ruhe über die Konzepte nachzudenken.

Olaf Zimmermann sagte: „Mehr als 100 Talkshows im Ersten und im ZDF haben uns seit 2015 über die Themen Flüchtlinge und Islam informiert und dabei geholfen, die AfD bundestagsfähig zu machen. Die Spaltung der Gesellschaft hat seit 2015 deutlich zugenommen. Gestern Abend wurde in der Talkrunde im Ersten allen Ernstes schwerpunktmäßig über das Händeschütteln als einen vermeintlichen Ausdruck deutscher Kultur debattiert. Ich finde die Talkshows im Ersten und im ZDF sollten sich eine einjährige Auszeit nehmen und ihre Konzeptionen überarbeiten. Vielleicht wird die talkshowfreie Zeit der Integration in unserem Land nützlich sein?“

Quelle: kulturrat.de

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„Urheberrecht neu regeln!“ https://www.tiefgang.net/urheberrecht-neu-regeln/ Fri, 23 Feb 2018 23:56:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3117 [...]]]> Mit neuen technischen Möglichkeiten wie Digitalisierung und Streaming-Diensten wird viel Wissen für alle verfügbar. Aber um die Urheberechte hat längst ein neuer Streit begonnen …

In der Pressemitteilung des Deutscheazbuen  Kulturrats vom 19. Februar 2018 heißt es:

„Der Deutsche Kulturrat fordert die für das Urheberrecht Verantwortlichen auf der europäischen Ebene, also Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Europäischer Rat, auf, die Verlegerbeteiligung, die Schrankenregelung und die weiteren Themen, Vergriffene Werke, Value Gap und das Framing rasch neu zu regeln.

Die Europäische Kommission hat mit ihrem Regelungsvorschlag vom 14.09.2016 einen Diskussionsprozess zur Zukunft des Urheberrechts in Europa angestoßen, zu dem sich der Deutschen Kulturrat bereits am 28.10.2016 mit der „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Reform des europäischen Urheberrechts“ positioniert hat. Jetzt hat der Deutsche Kulturrat noch einmal auf den dringenden urheberrechtlichen Handlungsbedarf auf europäischer und nationaler Ebene hingewiesen.

Verlegerbeteiligung
Der Deutsche Kulturrat erneuert seine Forderung, dass die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen einer dringenden Lösung und Klarstellung bedarf und unverzüglich angegangen werden muss. Die in der Richtlinie vorgeschlagene Regelung in Art. 12 des Entwurfs wird vom Deutschen Kulturrat grundsätzlich begrüßt. Allerdings sollte bei der nationalen Umsetzung darauf geachtet werden, dass der Beteiligungsanspruch der Verleger nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann, die Rechte von Urhebern und Verlegern gemeinsam vertritt.

Schrankenregelungen
Es geht bei der Schrankenregelung um den Ausgleich zwischen den Interessen von Bildungs- und Kultureinrichtungen möglichst viele Inhalte ohne Einwilligung der Urheber digital anbieten zu können und den Interessen der Urheber und sonstiger Rechteinhaber, insbesondere an einer angemessenen Vergütung der Nutzungen. Zu nennen sind hier der Schutz des geistigen Eigentums und seine Sozialbindung im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 der GR-Charta der EU und Art. 14 GG.

Konkret vermisst der Deutsche Kulturrat im Richtlinienentwurf eine Definition des Begriffs Bildungseinrichtung. Ebenso sollte klargestellt werden, dass entsprechend dem Drei-Stufen-Test eine Schranke zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft nicht in den Primärmarkt eingreifen sollte. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es digitale und analoge Werke gibt, die ausdrücklich und ausschließlich für den Bildungsbereich hergestellt werden. Deren Primärmarkt darf durch Schranken nicht beeinträchtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist für den Deutschen Kulturrat, dass bei Schrankenregelungen eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sichergestellt wird, die über Verwertungsgesellschaften durchzusetzen ist. Diese angemessene Vergütung ist nicht zuletzt durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Bildungs- und Kultureinrichtungen zu gewährleisten.

Vergriffene Werke
Hier besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf, um klarzustellen, dass die Nutzung von vergriffenen Werken durch Verwertungsgesellschaften auch in Zukunft erlaubt werden kann. Die bestehenden nationalen Regelungen in Deutschland, für die sich der Deutsche Kulturrat stets eingesetzt hatte, werden durch eine Entscheidung des EuGH v. 16.11.2016 (C-301/15) zum französischen Recht möglicherweise in Frage gestellt.

Value Gap
Mit der Nutzung urheberrechtlicher Inhalte generieren Internetplattformen erhebliche wirtschaftliche Erlöse. Davon profitieren bisher vor allem Plattformbetreiber, die sich unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer Verantwortung entziehen, Kreative und ihre Partner angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. Die auf EU-Ebene angestoßene Modernisierung des Urheberrechts stellt eine Chance dar, diese als Value Gap oder Transfer of Value bezeichnete Fehlentwicklung zu korrigieren und Online-Plattformen endlich in die Verantwortung zu nehmen. Die Bundesregierung sollte sich insbesondere für eine rechtliche Klarstellung einsetzen, dass Plattformen wie z. B. YouTube an der öffentlichen Zugänglichmachung (im urheberrechtlichen Sinne) von Inhalten beteiligt sind und sich nicht hinter den Haftungsprivilegierungen für Host Provider verstecken dürfen, die für rein passive Dienste gedacht sind.

Framing
Ferner hält es der Deutsche Kulturrat für dringend erforderlich, die Voraussetzungen der öffentlichen Wiedergabe geschützter Werke unter dem Gesichtspunkt des sogenannten „Framings“, also die Einbindung fremder Inhalte auf eigenen Webseiten oder Angeboten zu klären. Durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH sind die Rechteinhaber weitgehend rechtlos gestellt, wenn ein mit ihrer Zustimmung im Internet zugänglich gemachtes Werk von Dritten beispielsweise mithilfe eines Hyperlinks in einen neuen Zusammenhang auf einer Webseite eingebunden wird. Zugleich sieht der Deutsche Kulturrat die Notwendigkeit der Klarstellung der urheberrechtlichen Zulässigkeit einfacher, verweisender (rein referenzieller) Verlinkung.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urheberrecht hat eine zentrale, marktordnende Bedeutung. Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft, die entscheidend durch die Urheber und Kulturverwerter geprägt wird, braucht ein starkes Urheberrecht, um wettbewerbsfähig zu sein. Auf der europäischen Ebene stehen schon lange dringende urheberrechtliche Regelungen an. Wir fordern das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Europäischen Rat auf, das Thema Urheberrecht mit höherer Priorität zu behandeln, als bislang geschehen. Gerade weil unsere nationale Regierung fast handlungsunfähig ist, wächst der europäischen Ebene eine noch größere Verantwortung in Urheberrechtsfragen zu.“

Weiterführende Materialien:

Quelle: kulturrat.de

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„Von Gleichberechtigung keine Rede!“ https://www.tiefgang.net/von-gleichberechtigung-keine-rede/ Fri, 17 Nov 2017 23:31:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2440 [...]]]> Wie steht es um die Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich? Eine Langzeit-Studie hat nichts Gutes zu vermelden.

Da meldet dieser Tage erst das Weltwirtschaftsforum, dass mit einer Gleichberechtigung von Frauen in der Wirtschaft wohl erst in hundert Jahren zu rechnen sei (F.A.Z. vom 2. Nov. 2017) und merkt an, es sei im Grunde in jüngster Zeit eher wieder schlechter geworden. Aber ist denn nicht wenigst in den Bereichen von Kunst, Kultur und Kreativität die Welt in Ordnung?

Nein, sagt der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann und legt eine Langzeit-Studie seiner Kollegin Gabriele Schulz vor. Sie hat über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren untersucht, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich bestellt ist. Dabei wurden sowohl die Ausbildungssituation, die Präsenz von Frauen in Führungsetagen von Kultureinrichtungen, die Partizipation von Frauen an der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung und anderes mehr in den Blick genommen. Wie viele Frauen studieren und arbeiten in künstlerischen Fächern, und was verdienen sie? Sind sie in führender Position oder in Beratungs- und Entscheidungsgremien in der Kultur- und Medienbranche tätig, und welche Stolpersteine, aber auch Ermutigungen und Förderungen, gibt es? Wie ist Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbetrieb erreichbar? Herausgekommen ist ein sehr detailliertes Werk von rund 500 Seiten. Und das Fazit? „Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass trotz stärkerer Präsenz von Frauen in einigen Bereichen von Geschlechtergerechtigkeit nicht die Rede sein kann. Das gilt gleichermaßen für Kulturverbände.“

Keine guten Nachrichten. Und Zimmermann macht auch gar keinen Hehl daraus: „Ich selbst habe mir so gravierende Unterschiede beispielsweise mit Blick auf das Einkommen freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler nicht vorstellen können. Der »Gender Pay Gap« beträgt im Kulturbereich bei den frei­beruflich arbeitenden Künstlerinnen erschreckende 24 Prozent.“

Nun ist ein Dossier „Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft: Wie weiblich ist die Kulturwirtschaft“ erschienen, das hier einige Einblicke in die vertrackte Situation gibt. Denn der plumpe Blick auf das Pendant ´Mann` als Ursache allen Übels hilft nicht weiter. Denn das Thema ist vielschichtig und komplex.

Im Dossier nun werden Frauen und Männer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Form von Texten, Interviews und Fotografien porträtiert. Es findet sich auch ein Statement von Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien bei der Bundeskanzlerin: „Von völliger Gleichberechtigung zwi­schen Frauen und Männern, wie sie in Artikel 3 unse­res Grundgesetzes festgeschrieben ist, kann leider auch in Kultur, Medien und Kreativwirtschaft noch keine Rede sein. Und: Vermutlich können nicht nur Künstlerinnen ein Lied davon singen. Deshalb habe ich noch 2016 den Runden Tisch »Frauen in Kultur und Medien« mit hochrangigen Ver­treterinnen und Vertretern der Kultur- und Medien­branche ins Leben gerufen. In verschiedenen Arbeits­gruppen wurden Best-Practice-Beispiele erörtert und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet, sodass wir im Juli dieses Jahres unter dem Motto »Weil es 2017 ist« in aller (weiblichen) Bescheidenheit den erfolgrei­chen Abschluss der gemeinsamen Arbeit feiern konn­ten. Wenn die vorgeschlagenen Ideen alle umgesetzt werden, sind wir in puncto Gleichberechtigung zwei­fellos ein gutes Stück weiter.“

Die Verfasserin der Studie, Gabriele Schulz merkt an: „In sehr vielen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es wenige Aufstiegschancen, da die erste Führungsebe­ne oft aus der Inhaberin besteht und die zweite Ebene dann unmittelbar die Angestellten bilden. Überdies be­steht in vielen Unternehmen nur eine geringe Fluktua­tion, was auf der einen Seite bestehende Teams stärkt und den Beschäftigten Sicherheit gibt; auf der anderen Seite Frauen, die neu- oder wiedereinsteigen, weniger Chancen eröffnet, da feste Stellen besetzt sind.“

300 Mitarbeiter, davon sind 30 Prozent Frauen

Und so zeichnet das Dossier eben auch ein Bild von Arbeitswirklichkeiten, derer man sich erst einmal bewusst sein muß. Wie etwa Anett Graf. Sie ist „Head of Human Resources“ bei dem Unternehmen Gameforge, weltweiter Marktführer im Bereich der Free-to-Play-Spiele. Wir haben ca. 300 Mitarbeiter, davon sind 30 Prozent Frauen. Das ist im Vergleich zu anderen Unternehmen im Games- und IT-Umfeld überdurchschnittlich. Wir als Firma können sehr stolz darauf sein, dass wir eine sehr hohe Frauenquote im IT-Umfeld haben.“ 30 Prozent.

Auf die Frage, wie viele Frauen im Unternehmen zudem in Führungspositionen seien: „Wir haben ungefähr 50 Führungskräfte, davon sind sie­ben Frauen, sowohl in der ersten Ebene direkt unter der Geschäftsleitung als auch in den Ebenen darunter.“

Man kann nach dem Lesen des Dossiers also nur Mut machen, dran zu bleiben. Und es ist wohl ebenso gemeint, wenn am Ende Simone de Beauvoir zitiert wird mit: „„Frauen die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts!“

Die Studie „Frauen in Kultur und Medien“ kann hier kostenfrei als PDF geladen werden: Frauen-in-Kultur-und-Medien.pdf

Das Dossier „Wie weiblich ist die Kulturwirtschaft“ kann versandkostenfrei bestellt werden. Es ist auch über jede Buchhandlung lieferbar. Als E-Paper kann das Dossier kostenfrei geladen werden. E-Paper ansehen

Quelle: kulturrat.de

 

 

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