Online-Seminare – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 05 Sep 2025 13:30:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Verein als Anbieter von Online-Seminaren https://www.tiefgang.net/verein-als-anbieter-von-online-seminaren/ Fri, 05 Sep 2025 22:10:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12382 [...]]]> Du möchtest mit deinem Verein Online-Seminare anbieten und fragst dich, was du dabei rechtlich und steuerlich beachten musst? Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hat dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst, damit du auf der sicheren Seite bist.

Zulassungspflicht: Was ist ein Seminar?

Die Begriffe „Seminar“ oder „Kurs“ sind rechtlich nicht klar definiert, was die Sache kompliziert macht. Im Allgemeinen brauchst du als Verein keine behördliche Zulassung, wenn du Bildungsangebote machst, die für die Allgemeinheit zugänglich sind und den satzungsgemäßen Zielen deines Vereins dienen.

Eine Zulassungspflicht besteht in der Regel nur, wenn du berufsbezogene Fortbildungen anbietest. Dazu zählen zum Beispiel Lehrgänge, die auf eine Prüfung vorbereiten oder die Teilnehmenden beruflich qualifizieren. Wenn du aber ein allgemeines Online-Seminar zu einem historischen Thema oder einen Hobby-Kurs anbietest, brauchst du in der Regel keine staatliche Zulassung.

Umsatzsteuer: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Ob deine Einnahmen aus den Online-Seminaren steuerpflichtig sind, hängt davon ab, wie das Finanzamt die Seminare einstuft. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Zweckbetrieb: Wenn die Online-Seminare direkt den satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zielen deines Vereins dienen, sind die Einnahmen grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Wenn du die Seminare anbietest, um hauptsächlich Gewinne zu erzielen, können sie als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft werden. In diesem Fall können die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sein.

Die Grenze zwischen diesen beiden Betriebsarten ist oft fließend und hängt stark davon ab, wie das Finanzamt deinen Einzelfall bewertet.


Praxistipps für Vereine

  1. Zweckbindung klar definieren: Bevor du ein Seminar anbietest, stelle sicher, dass der Inhalt und die Einnahmen den gemeinnützigen Zielen deines Vereins dienen.
  2. Keine berufliche Qualifikation versprechen: Wenn deine Seminare nicht der beruflichen Qualifikation dienen, ist in der Regel keine Zulassung erforderlich.
  3. Beratung einholen: Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das ist besonders wichtig, wenn die Seminare beruflich verwertbare Inhalte vermitteln sollen.
  4. Transparenz schaffen: Informiere die Teilnehmenden darüber, ob die Seminare eine anerkannte Qualifikation bieten oder nicht. Das verhindert Missverständnisse und schützt deinen Verein vor rechtlichen Problemen.

Durch eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation kannst du sicherstellen, dass dein Online-Seminar-Angebot rechtlich und steuerlich unbedenklich ist.

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Profis helfen Non-Profits https://www.tiefgang.net/profis-helfen-non-profits/ Sat, 26 Aug 2017 06:36:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1835 [...]]]> Kleine Vereine, Non-Profit-Organisatoren, Stiftungen … ihnen allen fehlt oft nicht nur Geld sondern auch Know how. Eine Woche mit Web-Seminaren will hier nun Abhilfe schaffen.

Vom 25. September bis 1. Oktober 2017 findet die Online-Stiftungswoche auf Stifter-helfen.de statt. In 13 kostenlosen Webinaren, Seminare, die  online verfolgbar sind, vermittelt sie praktisches Know-how – speziell für kleinere und mittlere Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen.

Täglich berichten in ein bis zwei Webinaren Referentinnen und Referenten aus der Praxis und vermitteln Kompetenzen zu Themen wie Förderstrategien, Krisenkommunikation, Sponsoring, Treuhandverwaltung, Online-Fundraising und vielem mehr. Folgende Themen und entsprechende Termine sollten bei Interesse vorgemerkt werden:

September: Die Vier Sphären der Gemeinnützigkeit

25. September: Förderstrategien für Stiftungen

26. September: Krisenkommunikation in Stiftungen

26. September: Aufgaben des Vorstands

27. September: Nachfolgeregelung für Vorstände

27. September: Sponsoring im gemeinnützigen Bereich

28. September: Vermögensanlage und Recht

28. September: Der gute Treuhandverwalter

29. September: Kooperation & Partnerschaft

29. September: Online-Fundraising auf der eigenen Website

30. September: Vermögensverwaltung bei Stiftungen

30. September: Das Projekt im Ausland

01 Oktober: Erfolgsbericht: Wie Partnerschaft funktioniert

Die 15 Referierenden verfügen nicht nur über hohe Expertise auf ihrem jeweiligen Gebiet, sondern haben auch langjährige Erfahrung im gemeinnützigen Sektor.

Die Woche findet im Rahmen des europaweiten Tags der Stiftungen am 1. Oktober 2017 statt. Sie ist eine Initiative der Stiftung Stifter für Stifter mit ideeller Unterstützung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, dem Stifterverband und der Deutschen StiftungsAkademie. Projektträger ist die Haus des Stiftens gGmbH.

Um an den Webinaren teilzunehmen, genügen ein Computer mit Soundkarte, ein Headset oder Lautsprecher und ein Internetanschluss. Interessierte können so ganz einfach vom Büro oder von zu Hause aus teilnehmen.

Weiterführende Infos unter: stiftungswoche.online

(29. Aug. 2017: Anm. der Red.: In der ersten Online-Fassung sind durch einen Formatierungsfehler die Daten falsch angegeben worden. Die jetzt zu sehenden sind die korrigierten. Wir bitten um Nachsicht.)

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