Projektförderung – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 19 Mar 2021 12:37:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.5 Neue Spielzeiten gestärkt https://www.tiefgang.net/neue-spielzeiten-gestaerkt/ Fri, 19 Mar 2021 23:34:05 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7736 [...]]]> Die Behörde für Kultur und Medien erhöht die Projektförderung für die kommende Spielzeit einmalig um rund 100.000 Euro. Alle für die Projektförderung eingereichten Produktionen werden mit insgesamt rund 328.000 Euro unterstützt.

Damit können in diesem Jahr alle eingereichten Produktionen gefördert und die Privattheater für den Start in die neue Saison deutlich gestärkt werden.

Alle für die Förderung eingereichten Produktionen versprechen schon jetzt eine spannende und interessante Saison, mit Fokus auf gesellschaftlichen Themen und neuen Formate. Die Projektzuschüsse sind neben der institutionellen Förderung der Privattheater eine wichtige Unterstützung, um diese besonderen Inszenierungen realisieren zu können.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Wir warten sehnsüchtig darauf, Hamburgs Kulturangebote wieder in ihrer ganzen Vielfalt zu erleben. Die Privattheater sind ein unverzichtbarer Teil der Kulturlandschaft unserer Stadt – und das soll nach Corona genauso sein wie vorher. Hier setzt die Projektförderung an, die den Theatern einen guten Start in die neue Spielzeit ermöglichen soll. Dank der erhöhten Fördersumme können alle eingereichten Produktionen unterstützt und so die ganze Bandbreite an Formaten und Themen gezeigt werden.“

Folgende Projekte werden in der Spielzeit 2021/2022 gefördert:

Theater                                   Projekt                                                              Fördersummen

HoheLuftschiff                        „Wieder fliegen“                                           39.753 €

Klabauter Theater                  „Fenster“                                                        31.000 €

Lichthof Theater                     „Gutes aus Hamburger Landen“              45.000 €

Monsun Theater                     „Umkämpfte Zone“                                      47.500 €

Monsun Theater                     „Das Bellen der Hunde“                              35.400 €

Mut! Theater                          „Meine Eltern, die Gastarbeiter“                26.400 €

Opernloft                                „La Bohème“                                                   50.000 €

Hamburger Sprechwerk       „Goldes Wert“                                               33.880 €

Theater das Zimmer              „Antigone.reloaded“                                     18.788 €

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Mehr Geld fürs Theater https://www.tiefgang.net/mehr-geld-fuers-theater/ Fri, 15 Feb 2019 23:31:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4877 [...]]]> Theater sind wichtig und müssen sichtbar sein. Die Kulturbehörde hat es erkannt und erhöht die Fördergelder aber auch die Art der Förderung.

In der Mitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Senat und Bürgerschaft haben im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2019 und 2020 die Förderung für die Freie Tanz- und Theaterszene um insgesamt 1.152.000 Euro erhöht und damit auf jetzt 2.054.000 Euro nahezu verdoppelt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen zusätzliche Projekte gefördert und die Strukturen und Rahmenbedingungen für die Freie Darstellende Szene verbessert werden. So konnten in der jetzt beschlossenen Förderrunde in der Spielzeit 2019/2020 insgesamt 47 Projekte berücksichtigt werden. Das sind 16 mehr als im Jahr zuvor. Künftig werden zudem jedes Jahr drei statt wie bisher zwei neue Konzeptionsförderungen vergeben. Hinzu kommt in diesem Jahr eine neue vierte Konzeptionsförderung, die in Kooperation mit der Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung speziell für Kinder- und Jugendtheaterprojekte vergeben wurde. Zudem wurde eine Basisförderung neu eingerichtet, die es den freien Gruppen ermöglicht, Projekte besser zu entwickeln.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es uns gelungen, die Arbeitsbedingungen für die Freie Szene in Hamburg deutlich zu verbessern. Neben dem Ausbau der Förderung für die Freie Bildende Kunst konnten wir nun auch die Bedingungen für die Freie Darstellende Kunst erheblich verbessern. Die geförderten Projekte spiegeln mit ihren unterschiedlichen Ansätzen in Umsetzung, Ästhetik und Inhalt die Vielfalt der Freien Darstellenden Künste Hamburgs wider. Dieses breite Spektrum der Ausdrucksmöglichkeiten und die hohe Innovationslust der Szene wollen wir weiter unterstützen und befördern. Die Aufstockung der Konzeptionsförderung und die Einführung eines Netzwerkbüros wird die Szene stärken, professionalisieren und bundesweit vernetzen.“ 

Die Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung fördert den kulturellen Austausch zwischen Hamburg und Berlin in den Bereichen Musik und Theater. Seit 2005 wurden rund 350 Projekte in einem Gesamtvolumen von fast zwei Millionen Euro von der Rusch-Stiftung gefördert. Vorstandsmitglied Dr. Dietmar Molthagen der Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung: „Die Rusch-Stiftung gewährt erstmals eine Konzeptionsförderung für Jugendtheater, damit junge Leute Theater erleben, das Lust auf die Auseinandersetzung mit der Welt macht, in der wir leben. Dank unserer Förderung können die in Hamburg erarbeiteten Stücke auch in Berlin gezeigt werden – und damit ein größeres Publikum erreichen.“

Die Vergabe der Fördermittel folgt der Empfehlung unabhängiger Fachjurys. Über die Mittel für die Spielzeit 2019/20 wurde jetzt entschieden. In der Jury-Begründung heißt es: „Angesichts einer deutlichen Erhöhung der Gesamtfördermittel freuen wir uns sehr, dieses Jahr eine Vielzahl von inhaltlich diversen, ästhetisch konsequenten und thematisch relevanten Projekten zur Förderung empfehlen zu können. Diese werden deutlich dazu beitragen, die Sichtbarkeit und Relevanz der Freien Darstellenden Szene Hamburgs, auch über die Stadtgrenze hinaus, an ihren vielen unterschiedlichen Spielstätten sichtbar zu machen und zu stärken. So konnten dieses Jahr zum Beispiel statt bisher zwei nunmehr drei Künstler, Künstlerinnen und Theatergruppen eine mehrjährige Konzeptionsförderung und damit Planungssicherheit für längerfristige Vorhaben erhalten.“

Die Fördermöglichkeiten im Einzelnen:

Mit der Projektförderung werden jedes Jahr Projekte der Sparten Tanz, Sprechtheater, Musiktheater, Performance sowie Kinder- und Jugendtheater unterstützt. Sie steigt in diesem Jahr um 474.126 Euro auf 1.079.126 Euro.

Mit der Konzeptionsförderung werden Künstlerinnen und Künstler, die qualitativ herausragende Projektkonzeptionen realisieren wollen, über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Die Förderung steigt um 126.000 Euro auf 336.000 Euro zur Spielzeit 2019/20. Hieraus können künftig drei Produktionen mit jährlich je 48.000 Euro pro Jahr unterstützt werden, statt wie bisher zwei mit einem Volumen von 35.000 Euro. Auch die jeweils für drei Jahre vergebenen Konzeptionsförderungen, die bereits gefördert werden, werden für die kommenden Spielzeiten auf 48.000 Euro angehoben. Hinzu kommt die neue Konzeptionsförderung der Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung für Kinder- und Jugendtheaterproduktionen in Höhe von insgesamt 90.000 Euro.

Ergänzt werden die Projekt- und die Konzeptionsförderung durch diverse weitere zum Teil neue Maßnahmen, mit denen die Strukturen und die Arbeitsbedingungen für die freischaffenden darstellenden Künstlerinnen und Künstler verbessert werden sollen:

So wird ein Netzwerkbüro etabliert, das sich aus dem Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. heraus als Dienstleister und Impulsgeber für die gesamte Freie Darstellende Szene versteht. Das Netzwerkbüro wird mit 100.000 Euro im Jahr unterstützt und vergibt eigenständig eine Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung (Diffusionsförderung) in Höhe von ebenfalls 100.000 Euro im Jahr, die ebenfalls von der Behörde für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem neuen Förderinstrument gibt es erstmals eine Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler, die ihre Stücke nach der Premiere und den unmittelbar darauf folgenden Vorstellungen erneut zeigen wollen oder damit auf Gastspielreise gehen möchten, sodass Produktionen, die in Hamburg entstehen, vermehrt auch außerhalb der Stadt gezeigt werden können.

Neu ist eine eigenständige Basisförderung: Hamburger Künstler und Künstlerinnen, die sich künstlerisch bereits bewährt haben, erhalten eine Unterstützung zur Sicherung ihrer Arbeitsgrundlage. Dafür stehen ab sofort 50.000 Euro jährlich zur Verfügung.

Erhöht wird die Auftrittsförderung speziell für die Kinder- und Jugendtheaterszene. Sie stärkt die Strukturen im Freien Kinder- und Jugendtheater und fördert Auftritte Freier Kindertheater in den Stadtteilen und kleinen Theatern und wird um 45.000 Euro auf 89.522 Euro aufgestockt.

Auch die Festivalförderung, die nur alle drei Jahre und damit erst wieder zur Spielzeit 2020/21 ausgeschrieben wird, wird künftig mit 105.000 Euro statt 60.000 Euro im Jahr strukturell besser ausgestattet.

Nachwuchskünstlerinnen und -künstler können mit der Nachwuchsförderung eine Starthilfe in die Tätigkeit als Freie Darstellende Künstler erhalten mit dem Ziel, eine erste Produktion zu realisieren. Die Fördersumme wird von 5.000 Euro auf 7.500 Euro pro Künstlerin und Künstler und Projektantrag angehoben, sodass pro Spielzeit 45.000 Euro statt wie zuvor 30.000 Euro zur Verfügung stehen.

Außerdem wird der Hamburger Anteil an der Förderung des von Bund und Ländern finanzierten NPN (NATIONALES PERFORMANCE NETZ) von 20.000 Euro auf 40.000 Euro jährlich verdoppelt, um Austausch und Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu befördern.

Zu den Jurorinnen und Juroren, die über die Vergabe der Fördermittel für die Spielzeit 2019/2020 entschieden, gehörten:

Kinder- und Jugendtheater: Thomas Lang (Vorstandsmitglied der ASSITEJ 1996-2016), Charlotte Baumgart (Kulturwissenschaftlerin und künstlerische Leitung Kompanie Kopfstand), Mathias Wendelin (Dramaturg und Organisatorischer Leiter am Jungen DSH, Hamburg).

Tanz: Dr. Pirkko Husemann (Künstlerische Leitung Schwankhalle, Bremen), Maximilian Probst (Autor und Kulturjournalist „Die Zeit“, Hamburg), Dr. Eike Wittrock (Universität Hildesheim, Tanzwissenschaftler und Dramaturg, Berlin), Beisitz: Dr. Kerstin Evert (Künstlerische Leitung K3, Hamburg).

Sprechtheater/Musiktheater/Performance: Sabine Bornemann-Koch (Körber-Stiftung, Hamburg), Tina Pfurr (Künstlerische Leitung Ballhaus Ost, Berlin), Prof. Dr. Martin J. Schäfer (Prof. Neuere dt. Literatur/ Theaterforschung, Uni Hamburg), Beisitz Musiktheater: Prof. Philipp Himmelmann (HfMT, Hamburg).

Über die Nachwuchs- und Konzeptionsförderung haben alle Jurorinnen und Juroren spartenübergreifend beraten.

Alle Projektförderungen der Spielzeit 2019/2020 auf einen Blick:

Gruppe/Antragstellende   Projekt Spielstätte Fördersumme
Kinder- und Jugendtheater
Holzwurm Theater Amy, Tarik und das Herz Emoji Hamburger Puppentheater 13.500 €
Julius Jensen Wilhelmsburger Wintermärchen 2019 Honigfabrik Wilhelmsburg 15.000 €
Kindertheater BühneBumm Hüllen Monsun Theater 22.000 €
Cora Sachs SORRISO Hamburger Puppentheater 30.000 €
Ambrella Figurentheater Oskar und die Dame in Rosa Fundus Theater 14.150 €
Pascal Fuhlbrügge für Traummaschine Inc O, Twist Fundus Theater 20.000 €
Theater Kormoran Bestimmt! Ein theatrales Boot-Camp für die Entscheider von morgen. mobiles Klassenzimmertheater 8.000 €
Regina Rossi Schlagsahne (AT) K3 26.000 €
Julia Hart Gelb und Rosa Fundus Theater 26.000 €
Teresa Hoffmann durch-einander (AT) K3 28.000 €
AHAP und KITSZ e. V. Hamburger Kindertheatertreffen 2020 Fundus Theater 10.000 €
Barbara Schmidt-Rohr Steinstaub Kampnagel 28.500 €
Katharina Irion, Die neue Kompanie Glossar des Grauens (AT) Fundus Theater 30.000 €
Tanz
deufert&plischke GbR Ahnen- Eerie Atlas K3 37.688 €
Jonas Woltemate, Nora Elberfeld GOLDEN Kampnagel 50.000 €
Jascha Viehstädt TO SHARE (AT) Sprechwerk Hamburg 30.000 €
Gloria Höckner Futurecore 2000 – All Beats are Beautiful Schaltzentrale Kraftwerk Bille / Hallo Festspiele 29.952 €
Franck Edmond Yao Das Sandwich Syndrom – Pris en sandwich entre deux continents Kampnagel 27.510 €
Victoria Hauke Falling Matters Resonanzraum St. Pauli 45.000 €
Antje Velsinger dreams in a cloudy space Lichthof Theater 24.000 €
Carolin Jüngst she hulk Kampnagel 28.850 €
Patricia Carolin Mai KONTROL Kampnagel 32.000 €
Sprechtheater
Henri Hüster Theater der Nacht Lichthof Theater 34.000 €
Janis Klasing GILGAMENSCH- Die Erfindung eines politischen Mythos Lichthof Theater 40.000 €
Anna v. Glasenapp White Whiteness – Producing visible Solidarity Kampnagel 21.712 €
Musiktheater
Kerstin Steeb Strandrecht Lichthof Theater 39.000 €
Benjamin van Bebber All watched over by machines of loving grace
– begehbares Konzert für extrem gemischten Chor
Kampnagel 49.500 €
Performance
Lois Bartel IMAGINES Lichthof Theater 30.000 €
Martin Grünheit SHOOT OUT – The German Horror Story Kampnagel 28.000 €
Frauen und Fiktion Born This Way Lichthof Theater 42.000 €
geheimagentur hamburg gbr UNBOXING UNBOXING Kampnagel 35.000 €
Kunst und Kultur in der HafenCity e.V. Landgänge. Das Bot Boot (AT) Hafen City 35.000 €
Daniel Chelminiak HOUSE OF HOPE Kampnagel 35.000 €
Basisförderung
Jan Dvorak, Kommando Himmelfahrt Musiktheater 19.914 €
Kirschkern, Compes & Co Neue Website, Coachings 15.000 €
Theater Mär Neuorientierung 10.000 €
Petra Jaeschke Neue Website 3.850 €
Jessica Nupen Management und Betrieb der Prozesse 20.000 €
Konzeptionsförderung
Ursina Tossi EXCESSIVE SHOWING politics of monstrous bodies Kampnagel 48.000 € pro Spielzeit (gesamt 144.000 €)
Skart & Masters of the Universe SPIELEN Kampnagel 48.000 € pro Spielzeit (gesamt 144.000 €)
Ligna Urbane Interferenzen. Drei Projektionen auf den öffentlichen Raum Hamburgs. öffentlicher Raum 48.000 € pro Spielzeit (gesamt 144.000 €)
Nachwuchsförderung
Amanda Babaei Vieira VYRE. Eine virtual Reality -Performance Lichthof Theater 7.500 €
Manuel Funk Danger Friends Lichthof Theater 7.500 €
Meera Theunert magnifik kdo Lichthof Theater 7.500 €
Maria Yolanda Morales Hernández 2666 K3 7.500 €
Ana Lara Lozza the rest of dance (AT) K3 7.500 €
Shahin Shekho Happy Nightmare/ Glücklicher Alptraum Kampnagel 7.500 €

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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Harburgs Stadtteilkulturmittel https://www.tiefgang.net/harburgs-stadtteilkulturmittel/ Fri, 14 Dec 2018 23:12:54 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4613 [...]]]> Dass es um die Kultur auch in Harburg besser stehen könnte, ist kein neuer Wunschgedanke. Dass es aber schlimmer steht als nötig, zeigt neuerdings eine Große Anfrage der Partei Die Linken. Die Antworten verheißen nichts Gutes … (Teil I)

Die Partei Die Linke hat im Oktober eine recht umfangreiche „Große Schriftliche Anfrage zur Situation und Entwicklung der Kultur im Bezirk Harburg“  an die Bezirksverwaltung Harburg gestellt. Anfang November kamen die Antworten und es zeigt vor allem eines:  nach oben ist verdammt viel Luft!

Da die Thematik derart vielschichtig ist, gehen wir in einer lockeren Reihe einzelne Felder der Bezirkskultur mal genauer durch. Heute: „Teil I –  Harburg und die Stadtteilkulturmittel“

Über 26 Seiten zieht sich das Frage- und Antwort-Spiel. Ein Teil handlee ums liebe Geld – die da „Stadtteilkulturmittel“ heißen.

Harburg bekommt – wie alle anderen Bezirke – für seine lokalen Kulturangebote Mittel über die Behörde für Kultur und Medien, die es dann bezirklich verteilen kann. Diese werden in Hamburg „Stadtteilkulturmittel“ genannt und als Zielsetzung, was damit erreicht werden soll, wurden vor Jahren mal die sogenannten „Global-Richtlinien“ entworfen. Klingt mondän, ist aber im Grunde für Rund-um-die-Kirchturmspitze gemeint. Darin wird z.B. formuliert: „Stadtteilkultur ist kein Produkt staatlicher Versorgungsplanung, sondern entsteht und wirkt – unabhängig von Planungs- oder Sozialindikatoren – auf der Grundlage spezifischer, regional unterschiedlich gewachsener und entwickelter Strukturen und Milieus in Verbindung mit initiativem Engagement von Personen, Gruppen und Einrichtungen.“

Unter anderem wird auch eine Zielsetzung formuliert, wie die Fürsorge seitens des Bezirkes für eben diese Stadtteilkultur zu verstehen ist: „Die Bezirksämter gestalten den Planungsprozess zu Perspektiven der Stadtteilkulturförderung des jeweiligen Bezirks (…) Die Bezirksämter erfassen diese Bedarfe und Potenziale regelhaft und schreiben sie fort (…) Parallel dazu werden im Rahmen eines offenen kulturpolitischen Dialoges auf Bezirksebene zwischen bezirklichen Gremien, der Bezirksverwaltung und Einrichtungen bei Bedarf bezirkliche Ziele/Teilziele zur Entwicklung der Stadtteilkultur formuliert. Sie konkretisieren den Zielrahmen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und treffen Aussagen zu spezifischen Sozialräumen, Zielgruppen oder Bereichen der Stadtteilkulturarbeit. Dabei wird sich die Spannung zwischen Zielvorgaben der Fachbehörde (Globalrichtlinie), Planungsvorgaben auf Bezirksebene und den Zielsetzungen der Einrichtungen und Akteure nicht vollständig auflösen lassen.“

So weit so logisch: Kultur im Stadtteil (versus z.B. Hochkulturangeboten der Elbphilharmonie oder Staatsoper) entsteht im „Milieu“ und durch das Engagement vor Ort, das folglich transparent und im Dialog zu unterstützen sei. Die Kultur setzt die „Impulse“ und die werden unterstützt.

Gesamt stellt der Senat die Stadtteilkulturmittel für alle Bezirke gesamt auf. Die Verteilung aber ist nicht gleichmäßig – nach dem Motto Gesamtbetrag durch sieben Bezirke. Und auch nicht logisch herleitbar – z.B. an Betrag je Einwohner oder ähnlichem. „In seinem Jahresbericht 2018 kritisiert der Rechnungshof die Ungleichverteilung der Mittel auf die Bezirke: Im Schnitt sieht der Stadtteilkulturetat für jeden Hamburger zirka 3,60 Euro vor, errechnet der Rechnungshof. Nach der Aufteilung auf die Bezirke bleiben für jeden Harburger jedoch nur 1,80 Euro übrig, während die Altonaer oder die Hamburger aus dem Bezirk Mitte mit Stadtteilkultur für annähernd fünf Euro pro Bürger erbaut werden.“ (nachzulesen etwa im ´Hamburger Abendblatt` vom 31. März 2018)

Sauerei könnte man meinen. Und ist es auch. Aber wie sieht es mit jenen Mitteln aus, die Harburg bekommt?

Unter Punkt 18 “Verwaltung der Stadtteilkulturmittel” wird in den Anlagen C & D der Schlüssel der Gelderverteilung aufgeschlüsselt.

Die Förderung baut sich wie folgt zusammen:

  • Die gesamte Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für Harburg beträgt im Jahr 2016 exakt 184.000 €, 220.000 € im Jahr 2017, ab 2018 dann 257.000 € . Nachfolgend erfolgt dann eine jährliche Steigerung um 1,5%, also um 3.800 €.
  • Daneben gibt es noch Fördermittel, die seinerzeit zur Finanzierung des Frauenkulturhauses in der Neuen Straße aufgewandt wurden und seit seiner „Abwicklung“ dem allgemeinen Harburger Stadtteilkulturtopf zugerechnet werden. jährlich 68.000 €

So ergibt sich rein rechnerisch, dass

> 2014 inkl. der Fördermittel des Frauenkulturhauses (FKH) gesamt 268.000€ zur Verfügung standen. Davon waren 159.000 € an institutionelle Förderungen gebunden. Nach der Liste der Projektförderung wurden weitere 32.679,12€ für Projektförderung ausgegeben und. Es blieben also 60.320,28 € über.

> 2015 standen wie im Vorjahr 268.000 € zur Verfügung. Davon waren wieder 159.000 € an institutionelle Förderungen gebunden. Nach der Liste der Einzel-Projektförderung wurden zudem 66.347,22 € an Projektanträge vergeben. Über blieben also 26.652,78 €.

> 2016 standen wie schon 2014 und 2015 genau 268.000 € zur Verfügung. Davon waren dann nach einzelnen Erhöhungen 166.800 € an institutionelle Förderungen gebunden. Nach der Liste der Projektförderung wurden zudem 37.306,20 € vergeben und unter der Rubrik “informativ” aus den Mitteln des FKH weitere 54.790,- €. Gesamt kam hier ein Minus von 6.896,- € zum Tragen.

> 2017 standen dann erstmals  284.000 €  zur Verfügung. Davon waren wieder 159.000 € an institutionelle Förderungen gebunden. Nach der Liste der Projektförderung wurden zudem 16.600,- € vergeben und unter der Rubrik “informativ” aus den Mitteln des FKH weitere 48.069,79 €. Gesamt blieben immer noch 30.530,21 € über.

Das ergibt einen beeindruckenden Zwischenstand. : Denn demnach summierten sich zwischen 2014 bis 2017 mehr als 110.000 € im Topf. Wer hätte das für möglich gehalten?!? Harburg hat Geld – über.

> 2018 standen erstmals sogar 321.000 € zur Verfügung. Davon waren 219.000 € an institutioneller Förderung gebunden. Nach der Liste der Projektförderung wurden bis zur Anfrage (und das Jahr neigt sich erst dem Ende) zudem 30.732,52€ vergeben und unter der Rubrik “informativ” aus den Mitteln des FKH weitere 39.848,21 €. Gesamt waren zum Stichtag noch 35.319,27 € über.

Demnach wären mittlerweile mehr als 140.000 € aus den letzten Jahren über.

Um Impulse im Bezirk also zu unterstützen wären Mittel da. Da über die Projektanträge aber nur im nicht-öffentlichen Teil des bezirklichen Kulturausschusses entschieden wird, ist dies alles den eigentlichen Kulturschaffenden bisher verborgen geblieben. Ob es überhaupt die Ausschussmitglieder wissen, ist ebenso unbekannt. Will man wissen, wie es vorbildlich anders geht, reicht ein Blick z.B. in den Bezirk Nord. In der November-Sitzung 2018 findet sich völlig selbstverständlich eine Mitteilung über die veranschlagten, die verausgabten und die noch verfügbaren Haushaltsmittel für Kultur: Sitzungsdienst HH-Nord

Es ist also durchaus berechtigt und wünschenswert, wenn der Bezirk Harburg in der Pro-Kopf-Kulturmittelverteilung des Hamburger Senats gleichgestellt würde und mehr bekäme. Wie aber der Volksmund so schön verlangt, müsse man aber immer auch vor seiner eigenen Haustüre kehren.

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„Beitrag für Weiterentwicklung“ https://www.tiefgang.net/beitrag-fuer-weiterentwicklung/ Fri, 03 Aug 2018 22:02:28 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3974 [...]]]> Kultur ist wichtig für ein gutes Zusammenleben. Und dafür braucht es wie für alle anderen Dinge des Lebens auch Geld. Niedersachsen vergibt dafür jetzt 95.000,- €.

In der Pressemitteilung heißt es:

„Soziokulturelle Projekte und Vereine leisten einen großen Beitrag zur Gestaltung eines vielfältigen, spartenübergreifenden Kulturangebots in Niedersachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) im zweiten Halbjahr 2018 insgesamt rund 95.000 Euro für die Förderung von zehn soziokulturellen Projekten und Vereinen zur Verfügung.

„Wir unterstützen mit der Förderung der Soziokultur die vielfältige und lebendige Kulturszene in Niedersachsen. Die Landesförderung leistet einen wichtigen Beitrag für die Professionalisierung und Weiterentwicklung unserer Kultureinrichtungen“, sagt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler.

Projektförderung: Kulturelle Teilhabe ermöglichen

Gefördert werden sieben soziokulturelle Projekte in ganz Niedersachsen, die unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einbinden und kulturelle Teilhabe und Aktivität in unterschiedlichen Sparten ermöglichen. Insgesamt erhalten die Einrichtungen Landesmittel in Höhe von rund 72.000 Euro. Gefördert wird beispielsweise das Projekt „unbehaust“ der Werkschule in Oldenburg. Gemeinsam mit der Bahnhofsmission und dem Stadtmuseum eröffnet der Verein im Oldenburger Hauptbahnhof ein Atelier auf Zeit zum Thema Wohnungslosigkeit: Ein Bildhauer erarbeitet gemeinsam mit Wohnungslosen ein künstlerisches Gemeinschaftswerk, das ihre Perspektive auf die Stadtgesellschaft zeigt. In Hildesheim wird das Theater R.A.M. einen generationenübergreifenden Empathie-Slam für Menschen im Alter von 17 und 71 initiieren. Der Verein lädt unter dem Titel „Durch Dich“ Jugendliche und ältere Menschen ein, miteinander in Kontakt zu treten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während des Projektes Texte, Musik und Ideen für einen öffentlichen Slam-Abend entwickeln.

„Vereine, die ins gesellschaftliche Feld gehen – in den Städten oder auf dem Land – und es der Bevölkerung ermöglichen, sich zu relevanten Themen gestaltend in Gesellschaft einzubringen, leisten wichtige Arbeit, mit der ein Beheimaten möglich wird. Heimat selber machen, Stadt- und Dorfentwicklungsprozesse anzuregen und zu begleiten, unterschiedlichen Menschen zu ihren Themen Ausdruck zu verschaffen, sind die zentralen Anliegen soziokultureller Arbeit, die wir mit unserer Förderung unterstützen“, sagt Marleen Mützlaff, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS).

Strukturförderung: Das Ehrenamt im Flächenland stärken

In ländlichen Räumen sind kleine soziokulturelle Vereine häufig von zentraler Bedeutung für die kulturelle Gestaltung ihrer Region. Mit zahlreichen Veranstaltungen und der Organisation von Treffpunktangeboten sorgen sie für einen lebendigen kulturellen Austausch in den Dörfern und tragen zur Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren im Kulturbereich bei. Das MWK unterstützt mit den Mitteln der Soziokultur insbesondere in ländlichen Räumen die ehrenamtliche Kulturarbeit. Für diese Strukturförderung erhalten im zweiten Halbjahr 2018 drei Vereine insgesamt rund 22.000 Euro.

Gefördert wird hier beispielsweise der Kulturkreis impulse in Freren. Ziel der Förderung ist es, weiterhin interessante Kulturangebote in ländlichen Regionen zu ermöglichen, das Ehrenamt zu stabilisieren und zu entlasten, neue Wege in der Wirtschaftlichkeit zu gehen, neue inhaltliche Projekte zu ermöglichen und neue Zielgruppen anzusprechen. Die zeitlich befristete Strukturförderung ermöglicht u.a. eine inhaltliche Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung von Einrichtungen oder eine anteilige Anschubfinanzierung einer neueingerichteten hauptamtlichen Geschäftsführung. Die geförderten Vereine können dabei von den Beraterinnen und Beratern der LAGS unterstützt werden.

 Förderung der Soziokultur im Jahr 2019

Um die Förderung aus Mitteln der Soziokultur können sich soziokulturelle Vereine und Zentren bewerben. Der Stichtag für die Antragsrunde für Projekt- und Strukturförderungen in 2019 ist der 15. Oktober 2018. Anträge zur Förderung von Projekten und Strukturen sind an die LAGS zu stellen. Für die Förderung von Investitionen können bis zum 15. Oktober 2018 im Online-Antragsverfahren Anträge beim MWK gestellt werden.

Weiterführender Link: soziokultur-niedersachsen.de

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Viel Aufwand für kleines Geld https://www.tiefgang.net/viel-aufwand-fuer-kleines-geld/ Fri, 13 Jul 2018 22:04:11 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3842 [...]]]> Wenn kleine Initiativen zuwendungsrechtlich behandelt werden wie Großbauprojekte, kann ihnen das die Luft abschnüren. Deshalb fordert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Erleichterungen im Zuwendungsverfahren.

Die BJK bemängelt die Bürokratie, da sie das kulturelle Engagement damit beschneidet. Rechtliche Spielräume seien vorhanden, werden jedoch von vielen öffentlichen Geldgebern nicht ausreichend genutzt. Schon Mitte Juni 2018 hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) ihr Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ veröffentlicht. Darin werden Konfliktpunkte benannt und Lösungsvorschläge entwickelt. Die BKJ hat an dem Papier umfänglich mitgewirkt. Nun geht sie in die Offensive.

In der Abhandlung der BKJ hießt es:

„Die BKJ sieht sich als Dach- und Fachverband in der Verantwortung für die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Kulturellen Bildung und setzt sich daher auch besonders für Erleichterungen bei der Förderung kleiner Projekte ein.

Die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geben bereits heute den fördernden Ministerien und Bewilligungsbehörden große Spielräume bei der Ausgestaltung Ihrer Förderrichtlinien und Zuwendungsbescheide. Die verschiedenen Landeshaushaltsordnungen bieten häufig sogar noch größere Freiheiten. Diese Gestaltungsmöglichkeiten gilt es zu nutzen.

Erleichterungen für kleine Projekte

Für zuwendungsrechtlich unerfahrene Akteure ist es nahezu unmöglich, alle Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides vollständig einzuhalten. Diese Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind abstrakt gehalten, nutzen Fachbegriffe der Kameralistik und sind für Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung kaum zu verstehen. Selbst innerhalb derselben Bewilligungsbehörde werden dieselben Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt.

Die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung eröffnen jedoch den Fachministerien die Möglichkeit, bei „Fällen geringer finanzieller Bedeutung“ umfassende Erleichterungen zuzulassen. Dies gilt für fast alle Nebenbestimmungen mit Ausnahme des Verwendungsnachweises. Als solche Fälle gelten in der Regel Projekte bis zu einer Förderhöhe von 50.000 Euro (eine ausführliche Übersicht zu Bund und Ländern findet sich am Ende). Anders als beim Bund sind diese Erleichterungen bei vielen Ländern sogar als Soll-Vorschriften vorgesehen oder betonen die Notwendigkeit von Erleichterungen bei der Förderung von ehrenamtlichen Strukturen.

Eine erhebliche Erleichterung wäre bereits der Verzicht auf die Mittelverwendungsfrist. Im Regelfall müssen die Mittel alle zwei Monate bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden; der Bund hat diesen Rhythmus auf maximal sechs Wochen verkürzt. Das Verfahren ist aufwendig für beide Seiten und steht in keinem Verhältnis zu den aktuellen Verzinsungsmöglichkeiten. Ein regelmäßiger Kassensturz ist gerade für kleine Projekte mit sehr viel Aufwand verbunden und zugleich mit Wartezeiten bis zu Auszahlung. Wird der Mittelbedarf der nächsten Wochen zu gering eingeschätzt, lassen sich Rechnungen nicht mehr bezahlen. Wird er zu hoch eingeschätzt, drohen Strafzinsen.

Die BKJ fordert daher, bei Förderungen bis zu 50.000 Euro auf ein Mittelanforderungsverfahren zu verzichten und die Mittel in regelmäßigen, gleich großen Teilbeträgen auszahlen. Bei Förderungen bis zu 10.000 Euro sollten die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides direkt in einer Summe ausgezahlt werden.

Partnerschaftlichkeit im Zuwendungsverfahren

Je detaillierter die Auflagen im Zuwendungsbescheid, desto wahrscheinlicher sind versehentliche Verstöße. Die BKJ ist überzeugt: Eine sachgerechte und effektive Verwendung von Fördermitteln wird nicht durch zusätzliche formale Vorgaben, sondern durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern gewährleistet.

Unser Gemeinwesen ist zwingend auf zivilgesellschaftliches Engagement angewiesen. Es ist keineswegs so, dass Fördermittel einzig den Interessen der Zuwendungsempfänger dienen. Ohne die Initiative zahlreicher Vereine und Verbände würde Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit in Deutschland nicht funktionieren. Nur durch ehrenamtliches Engagement und zusätzlich eingeworbene Mittel lassen sich Projekte überhaupt sinnvoll realisieren. Dies sollte auch im Verhältnis zwischen Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern zum Ausdruck kommen.

Die BKJ und viele ihrer Mitglieder sind freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit seit langem üblich und auch durch das SGB VIII gesetzlich geregelt. Hiervon profitieren beide Seiten, denn durch die enge, kooperative Zusammenarbeit lassen sich die gemeinsamen Ziele auch gemeinsam erreichen. Die BKJ setzt sich deshalb dafür ein, dass sich das Prinzip der Partnerschaftlichkeit auch in anderen Förderbereichen durchsetzt.

Die Beteiligung von nachgeordneten Behörden wie dem Bundesverwaltungsamt oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat sich aus Sicht der BKJ in vielen Förderprogrammen bewährt. Hierdurch hat der Raum für fachliche Diskurse mit dem jeweiligen Ministerium zugenommen, während gleichzeitig zuwendungsrechtliche Expert*innen in den nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehen, welche die Zuwendungsempfänger umfassend beraten und begleiten können. Auch ihrer politischen Verantwortung werden diese Behörden meist gerecht, indem die vorhandenen Ermessensspielräume sachgerecht genutzt werden.

Die Beauftragung von privaten Unternehmen für die Verwaltung von Fördermitteln bewertet die BKJ jedoch kritisch. Dabei spricht zwar nichts gegen eine temporäre Nutzung dieser zusätzlichen Kapazitäten – auf Dauer sollte der Staat solche hoheitlichen Aufgaben jedoch selbst wahrnehmen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass private Auftragnehmer in erster Linie vermeiden wollen, selbst schadenersatzpflichtig zu werden, und daher möglichst standardisiert prüfen. Für situationsgerechte Einzelfallentscheidungen bleibt auf diese Weise häufig kein Raum.

Stärkere Nutzung der Festbetragsfinanzierung

Bei der Wahl der Finanzierungsart durch die Bewilligungsbehörden wird häufig auf die Form der Fehlbedarfsfinanzierung zurückgegriffen, obwohl die Festbetragsfinanzierung gleichberechtigt – in einigen Ländern sogar bevorzugt – möglich ist. Anders als bei der Fehlbedarfsfinanzierung ist bei der Festbetragsfinanzierung der Finanzierungsplan nicht verbindlich und für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger weitere Spenden und Einnahmen generiert, werden diese nicht zu 100 Prozent auf die Zuwendung angerechnet. Vielmehr wird es dem Zuwendungsempfänger überlassen, wie er diese zusätzlichen Mittel verwendet.

Häufig fällt die Wahl auf die Fehlbedarfsfinanzierung, falls spätere Einnahmen oder Spenden wahrscheinlich sind, um jeden zusätzlichen Euro von der Zuwendung abzuziehen. Ein solches Vorgehen mag auf kurze Sicht für den Zuwendungsgeber wirtschaftlich erscheinen – auf lange Sicht bewirkt es jedoch das Gegenteil. Dem Zuwendungsempfänger wird so jeder Anreiz genommen, weitere Mittel einzuwerben, und damit auch die Perspektive, ein zunächst öffentlich finanziertes Projekt nach und nach durch eine alternative Finanzierung zu verstetigen.

Eine vollständige Anrechnung von Spenden auf Zuwendungen verkennt auch den Willen von Spender*innen, die in aller Regel dem Projekt selbst neue Möglichkeiten eröffnen und nicht öffentliche Haushalte entlasten möchten. Die Fehlbedarfsfinanzierung geht von der unzutreffenden Annahme aus, es gäbe einen genau bezifferbaren Finanzierungsbedarf für Projekte im gemeinnützigen Bereich. Die Realität sieht hingegen oft so aus, dass Projekte so lange zusammengekürzt werden, bis sie mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln durchgeführt werden können.

Die BKJ fordert daher, die unbürokratische Festbetragsfinanzierung im gemeinnützigen Bereich noch häufiger als bisher zu nutzen. Wenn dadurch in einem Projekt tatsächlich einmal Überschüsse entstehen, wäre die sachgerechte Verwendung dieser Mittel bereits durch die allgemeinen Verwendungsvorgaben des Gemeinnützigkeitsrechtes ausreichend gesichert.

Abschaffung des Abrufverfahrens als Regelfall

Die Einführung des Abrufverfahrens beim Bund, welches das Anforderungsverfahren mit einer zweimonatigen Mittelverwendungsfrist ersetzt hat, bedeutet nichts anderes als eine Mittelverwendungsfrist von null Tagen.

Auch wenn ein Großteil der Zuwendungsempfänger als „Einzelfall“ bereits wieder vom Abrufverfahren befreit sind, müssen insbesondere vom Bund institutionell geförderte Einrichtungen seit der Einführung des Abrufverfahrens ihre Mittel täglich für den Folgetag direkt bei der Bundeskasse abrufen. Dabei sind alle Ausgaben, aber auch alle Einnahmen des Folgetages auf den Cent genau anzugeben – ein Anspruch, der in der Praxis nicht funktioniert.

Das Personal, das für diesen enormen Verwaltungsaufwand eingesetzt werden muss, steht hierdurch für die eigentlich zu fördernden Fachaufgaben nicht mehr zur Verfügung. Die BKJ begrüßt daher sehr, dass die Länder dieses Verfahren nicht übernommen haben und drängt darauf, dass der Bund dieses Verfahren endlich wieder abschafft.“

Quelle: www.bkj.de

 

Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor

In dem Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) werden aktuelle Kritikpunkte an der Zuwendungspraxis sowie den zugrundeliegenden Verfahren zusammengetragen und diesen – jeweils anhand der Rechtslage von Bund und Ländern – Möglichkeiten und Ansätze zur Bürokratieentlastung zugeordnet.

Das AWV-Impulspapier kann kostenfrei über die Internetseite der AWV heruntergeladen werden.

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Große Ideen – große Töpfe https://www.tiefgang.net/grosse-ideen-grosse-toepfe/ Fri, 27 Apr 2018 22:25:21 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3518 [...]]]> Es gibt Kultur-Projekte, die sind nicht so eindeutig einzustufen und um an Fördergelder zu kommen, ist es entsprechend schwer.  Eine Co-Finanzierung ist aber über Bundesmittel möglich. Und die nächste Bewerbungsphase läuft …

In der Ausschreibung der Kulturstiftung des Bundes heißt es:

„Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Fördergrundsätze

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Für Ihren Förderantrag verwenden Sie bitte das hier angebotene Online-Formular.
Das Muster eines Kosten-und Finanzierungsplans sowie weitere wichtige Muster und Formulare finden Sie unter der Rubrik Downloads.

 Ansprechpartner

Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular steht Ihnen die Abteilung „Allgemeine Projektförderung“ unter der Rufnummer 0345/2997-115 und für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag Frau Marie Cathleen Haff, Leiterin der Allgemeinen Projektförderung, unter 0345/2997-123 zur Verfügung.

Einsendeschluss: Der Einsendeschluss für die 34. Jurysitzung ist der 31. Juli 2018.

Termine der Jurysitzung

Über die in der Allgemeinen Förderung eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury. Über Anträge, die bis zum 31. Juli 2018 eingegangen, entscheidet die Jury auf ihrer 34. Sitzung am 06. / 07. November 2018. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.

Kontakt: Dr. Marie Cathleen Haff, Leiterin Allgemeine Projektförderung, Kulturstiftung des Bundes, Franckeplatz 2, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345 – 2997 123, E-Mail

Quelle: kulturstiftung-des-bundes.de

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