Provenienzforschung https://www.tiefgang.net Fri, 15 Dec 2023 10:29:16 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Menschliche Überreste im MARKK https://www.tiefgang.net/menschliche-ueberreste-im-markk/ Fri, 15 Dec 2023 23:18:10 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10499 [...]]]> Die Universität Göttingen und das MARKK untersuchen künftig zusammen die Provenienzen menschlicher Überreste aus ehemalig kolonisierten Gebieten.

Ein zunächst zweijähriges Forschungsprojekt widmet sich Gebeinen, die zwischen Ende des 19. und Anfang des 20. Jh. als sogenannte „Anthropologische Sammlung“ im damaligen Museum für Völkerkunde in Hamburg (heute MARKK) verwahrt und nach Auflösung der Abteilung Anfang der 1950er Jahre in mehreren Schritten an die Universität Göttingen abgegeben wurden. Nach jetzigem Wissensstand verblieben 57 menschliche Überreste im MARKK, die nun gemeinsam mit Beständen in Göttingen untersucht werden, um dann Gespräche über ihre Repatriierung beginnen zu können. Das Projekt wird vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste gefördert.

Barbara Plankensteiner, Direktorin MARKK: „Mit der lange überfälligen Aufarbeitung dieser Provenienzen stellt sich das MARKK seiner historischen Verantwortung. Als ab 2020 im Zuge einer umfassenden Inventur 57 Gebeine aufgefunden wurden, die zur ehemaligen „Anthropologischen Sammlung“ gehörten, haben wir zuerst den Sammlungskontext geprüft und dann mit der Universität Göttingen die Forschungsmittel beantragt. Ich freue mich sehr, dass wir die Förderung des Zentrums erhalten haben und mit Dr. Stoecker einen ausgewiesenen Experten für das Projekt gewinnen konnten, der auch mit Vertreter:innen der Nachfolgegesellschaften zusammenarbeiten wird. Sobald wir die ancestral remains zuordnen können, werden wir Gespräche bezüglich ihrer Rückführung aufnehmen.“

„Die Aufarbeitung unserer Göttinger Bestände leistet einen wesentlichen Beitrag zur aktuellen Diskussion über das koloniale Erbe universitärer Sammlungen“, so der Präsident der Universität Göttingen Prof. Dr. Metin Tolan. „Dass dies in diesem Fall in enger Kooperation mit dem MARKK Hamburg sowie mit Unterstützung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus dem globalen Süden geschieht, ist immens wichtig und freut mich sehr.“

Ziel des Projekts ist die Rekonstruktion der Erwerbskontexte und Transferwege der Bestände sowie die Umstände ihrer Übertragung vom damaligen Museum für Völkerkunde Hamburg an die Universität Göttingen. Die so gewonnenen Erkenntnisse versetzen das MARKK und die Hochschule in die Lage, die Herkunftsländer proaktiv und detailliert zu informieren und eine Verständigung über den weiteren Umgang mit den menschlichen Überresten und ihre Repatriierung zu erzielen. Ein Workshop mit Expert:innen aus den Herkunftsländern soll einen Wissenstransfer in beide Richtungen ermöglichen.

Holger Stoecker, Historiker: „Aus der Geschichte der Anthropologischen Sammlung in Hamburg und Göttingen resultiert eine gemeinsame Verantwortung beider Einrichtungen für die Provenienzforschung und gegenüber den Herkunftsgesellschaften, von denen die ancestral human remains stammen. Dem entspricht die Verbundstruktur des Projekts.“ Da Rückgabegesuche aus Australien, Palau und Namibia an die Universität Göttingen herangetragen wurden, wird die Untersuchung dieser Konvolute vorranging behandelt. Zugleich ist die Zusammenführung der bislang in Hamburg und Göttingen getrennt verwahrten Skelettelemente primäres Ziel. Hierfür ist die Identifizierung der im MARKK vorhandenen Gebeine notwendig, die nach einer ersten Sichtung verschiedenen Herkunftsländern in Ozeanien und Afrika zugeordnet wurden: Papua-Neuguinea, Federal States of Micronesia, Solomon Islands, Samoa, Tansania und Kamerun.

Die „Anthropologische Sammlung“

Die „Anthropologische Sammlung“ des damaligen Museums für Völkerkunde wurde in der Zeit zwischen 1880 und 1930 aufgebaut. Unter anderem unter der Direktion des Mediziners und Ethnologen Georg Thilenius (Amtszeit: 1904-1935) wurde der Bestand durch Ankäufe von Händlern, Kontakte zu Reisenden, Missionaren, kolonialen Behörden und Beamten sowie eigenen Forschungs- und Sammelreisen, wie der Hamburger Südsee-Expedition (1908-1910), vergrößert. Die Südsee-Expedition brachte mehr als 12.000 Objekte nach Hamburg, darunter ca. 800 menschliche Überreste. Schätzungsweise umfasste die „Anthropologische Sammlung“ Gebeine von 1.200 Menschen aus Palau, Mikronesien, Samoa, Nauru, Papua-Neuguinea, Tansania, Australien, Namibia und Kamerun sowie aus Hamburger Friedhofauflassungen. Zwischen 1953 und 1969 wurden die menschlichen Überreste der Sammlung in mehreren Schritten an das Anatomische Institut der Universität Göttingen abgegeben.

Nach Auffinden der menschlichen Überreste während der Inventur lag die Vermutung nahe, dass dieser Bestand bei der Übertragung nach Göttingen übersehen wurde. Erst ein vor Kurzem entdecktes Schriftstück aus den 1960er Jahren gab Aufschluss darüber, dass das damalige Museum für Völkerkunde einige menschliche Gebeine zu Forschungszwecken in seinem Bestand behalten hatte.

Die Ergebnisse der Forschung werden in Form eines Forschungsberichts auf den Websites des MARKK und der Universität Göttingen publiziert.

]]>
Ende einer langen Reise https://www.tiefgang.net/ende-einer-langen-reise/ Fri, 11 Oct 2019 22:35:58 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5936 [...]]]> Die Kolonialzeit hat ihre Spuren hinterlassen. Eine davon wurde nun an ihre Heimat zurück gegeben. Endlich.

 In der Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Am 8. Oktober gab das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MKG) ein Wandpaneel aus Marmor an die Islamische Republik Afghanistan zurück. Abdul Jabar Ariyaee, Geschäftsträger der Afghanischen Botschaft in Berlin, nahm das Paneel in Hamburg in Empfang. Damit ist das MKG eines der ersten deutschen Museen, das ein Kunstwerk nach Afghanistan zurückgibt. Über die Prüfung von Fragen zum Kunstraub im Nationalsozialismus und kolonialen Sammlungen hinaus befasst sich das MKG auch verstärkt mit jüngeren Erwerbungen. Die erforschte Zugangsgeschichte und die sich daraus ergebende Rückgabe des Paneels machen die Verantwortung der Museen und des internationalen Kunsthandels und ihren Umgang mit Objekten aus Raubgrabungen einmal mehr deutlich.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, Hamburg: „Viel zu lange wurden die Augen vor den Herkunftsgeschichten von Kulturgütern verschlossen. Auf unterschiedlichsten Ebenen stellen wir uns derzeit der wichtigen Aufgabe, die Herkunft unserer Sammlungen und gegebenenfalls die Rückgabe zu regeln. Dank dieses dringend notwendigen Bewusstseinswandels und der intensiven Provenienzforschung in den Häusern kann nun auch das historische Marmorpaneel aus dem MKG an Afghanistan zurückgegeben werden. Ich danke dem MKG für den kritischen Blick auf die eigene Sammlung. Mit der Rückgabe an Afghanistan erhalten die dort lebenden Menschen wieder Zugang zu diesem Objekt, das zu ihrem kulturellen Erbe gehört.“

Prof. Tulga Beyerle, Direktorin des MKG: „Dass sich ein Museum, konkret das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, zu seinen Fehlern öffentlich bekennt, halte ich für einen wichtigen Schritt. Meine Vorgängerin Dr. Sabine Schulze hat damit einen Maßstab im Umgang mit Raubkunst gesetzt. Denn es geht nicht nur um die sorgfältige Provenienzforschung und die potentielle Rückgabe von Kunstgut, welches schon lange im Bestand ist, sondern auch um das Eingeständnis, selbst bei kürzlich angekauften Objekten Fehler gemacht zu haben, und um die Bereitschaft, diese zu korrigieren.“

Mohammad Fahim Rahimi, Direktor des Afghanischen Nationalmuseums Kabul: „Tausende bewegliche Artefakte wurden sowohl aus Ghazni wie aus dem Nationalmuseum Afghanistans geraubt, insbesondere die weißen Marmorplatten aus dem Palast Mas’uds III. Wir freuen uns darauf, das Paneel aus Hamburg bald wieder in unserer Sammlung zu haben. Daher möchte ich meine Dankbarkeit gegenüber dem MKG für die Unterstützung bei dieser Rückgabe zum Ausdruck bringen. Ich appelliere an andere Museen und Privatsammlungen, uns bei der Rückholung geraubter Kunstgegenstände aus Afghanistan behilflich zu sein.“

Das Paneel gehört zu einem 78-teiligen Fries aus dem 12. Jahrhundert, der aus dem Innenhof des Königspalastes von Sultan Mas’ud III. in der Stadt Ghazni stammt. Ende der 1970er Jahre wurde das Paneel aus dem dortigen Rawza Museum of Islamic Art geraubt. Nach Jahren der Recherche, unterstützt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Hamburg und der Sapienza Universitá di Roma, sowie der intensiven Zusammenarbeit deutscher und afghanischer Behörden, kann das Paneel nun seinen rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern übergeben werden. Vorerst soll es im Afghanischen Nationalmuseum in Kabul aufbewahrt werden. Mit dessen Museumsdirektor, Mohammad Fahim Rahimi, steht das MKG in vertrauensvollem Kontakt. Seit November 2018 ist das Paneel in der Ausstellung „Raubkunst? Provenienzforschung zu den Sammlungen des MKG“ zu sehen: Halb verpackt steht es in einer Transportkiste zur Rückgabe bereit. Die recherchierte Verlust- und Erwerbungsgeschichte des Paneels hat das MKG im vierten Band seiner „Raubkunst?“-Reihe veröffentlicht.

2013 hatte das MKG das Marmorpaneel gutgläubig auf einer Auktion in Paris erworben. Nachdem die Provenienz zunächst unbedenklich erschien, stellte sich bei der Bearbeitung des Objektes heraus, dass es sich um Raubgut aus dem Rawza Museum of Islamic Art in Ghazni handelt. Das Paneel konnte einer Ausgrabung zugeordnet werden, die afghanische und italienische Archäologinnen  und Archäologen von 1957 bis 1966 durchführten. Die Grabungsfunde wurden damals dem Rawza Museum of Islamic Art in Ghazni übergeben und sind dort als Museumsbestand dokumentiert. In Folge der Destabilisierung Afghanistans 1978 und dem Einmarsch der Sowjetarmee 1979 kam es zu einer Auslagerung der Museumssammlung. Währenddessen ist das Paneel, das sich zurzeit noch im MKG befindet, gestohlen oder verbracht worden und tauchte Anfang der 1990er Jahre im Pariser Kunsthandel auf. Viele internationale Museen besitzen Objekte aus Afghanistan, die ebenfalls aus diesen Ausgrabungen in Ghazni stammen.

Seit 2014 bemüht sich das MKG unter Einschaltung des Kulturgutschutzes und des Auswärtigen Amtes um die Rückgabe des Paneels. Im Sommer 2018 kam es zu einem ersten Gespräch zwischen dem MKG, Vertreterinnen und Vertretern der afghanischen Botschaft in Berlin und deutschen Behörden. Nun kann das MKG als erstes deutsches Museum ein Objekt nach Afghanistan zurückgeben. Bereits 2006 restituierte das Pariser Musée Guimet Stücke an das Afghanische National-museum. Im Juli 2019 kündigte das British Museum die Rückgabe von Buddha-Skulpturen an, die vermutlich durch die Taliban in den Kunsthandel gebracht wurden und 2002 an einem Londoner Flughafen beschlagnahmt wurden.

Publikation: „Raubkunst? Ein Marmorpaneel aus dem afghanischen Königspalast in Ghazni in der Sammlung des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg“, hrsg. von Sabine Schulze und Silke Reuther, mit Beiträgen von Julio Bendezu-Sarmiento, Claus-Peter Haase, Stefan Heidemann, Frank Hildebrandt, Tobias Mörike, Mohammad Fahim Rahimi, Silke Reuther und Sabine Schulze, mit Illustrationen von Moshtari Hilal, 84 Seiten, mit ca. 85 Abbildungen, ISBN 978-3-923859887, 9,90 Euro“

Quelle: www.hamburg.de/bkm 

]]>
Die Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte https://www.tiefgang.net/die-aufarbeitung-deutscher-kolonialgeschichte/ Fri, 15 Mar 2019 23:30:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5030 [...]]]> Die erste Kulturministerkonferenz verabschiedete ein 13 Eckpunkte umfassendes Grundlagenpapier. Hier im Wortlaut:

Erste Eckpunkte  zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände

Präambel 

Wir, die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände, stellen uns der historischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem deutschen Kolonialismus und der Verantwortung, die sich aus von kolonialem Denken geprägten Handlungen ergeben hat. Das während der Zeit des Kolonialismus geschehene Unrecht und seine zum Teil bis heute nachwirkenden Folgen dürfen nicht vergessen werden.

Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte als Teil unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Erinnerungskultur gehört zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland und ist über die Politik hinaus eine Aufgabe für alle Bereiche der Gesellschaft, auch für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Dies stellt uns vor große historische, ethische und politische Herausforderungen. Der aufrichtige, glaubwürdige und sensible Umgang hiermit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie soll getragen sein von partnerschaftlichem Dialog, Verständigung und Versöhnung mit den vom Kolonialismus betroffenen Gesellschaften.

Nach unserem Verständnis sollten alle Menschen die Möglichkeit haben, in ihren Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften ihrem reichen materiellen Kulturerbe zu begegnen, sich damit auseinanderzusetzen und es an zukünftige Generationen weiterzugeben. Deutschland erkennt die Bedeutung von Kulturgütern für die kulturelle Identität der Herkunftsstaaten und den betroffenen Zivilgesellschaften an und hat unter anderem deshalb 2007 das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz von 1970 ratifiziert und umgesetzt.

Wir wollen in engem Austausch mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen  Herkunftsgesellschaften verantwortungsvoll mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umgehen. Wir wollen dabei die Voraussetzungen für Rückführungen von menschlichen Überresten schaffen und für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte. Wir werden gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen Rückführungsverfahren mit der erforderlichen Dringlichkeit und Sensibilität behandeln.

Das Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten stammt nicht nur aus ehemaligen deutschen Kolonialgebieten, sondern auch aus anderen Teilen der Welt. Durch gewaltsame Aneignung von Kulturgütern im Zuge des europäischen Kolonialismus wurde vielen betroffenen Gesellschaften Kulturgüter geraubt, die für ihre Geschichte und ihre kulturelle Identität prägend sind. Kulturgüter vergegenwärtigen Zusammenhänge, die für das kulturelle Selbstverständnis der Gesellschaft, aus der sie stammen, von fundamentaler Bedeutung sind.

Wir erkennen die Notwendigkeit an, das Bewusstsein für und das Wissen um die Kolonialgeschichte und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart zu schärfen und zu vermehren. Eine wichtige Rolle nehmen dabei all jene Einrichtungen ein, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren.

Die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände verstehen die Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten als einen klar von der Aufarbeitung NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts zu trennenden Sachverhalt. Sie wird nicht zu einer Reduzierung der Bemühungen und Maßnahmen zur Aufarbeitung des NS-Unrechts führen. Der Holocaust ist präzedenzlos und unvergleichbar.

Wir stehen für Dialog und Transparenz. Den Einbezug von Menschen aus Herkunftsstaaten und den Herkunftsgesellschaften ehemals kolonisierter Gebiete sehen wir als Voraussetzung an, um überkommene Deutungshoheiten und eine eurozentrische Perspektive zu überwinden und zu einem partnerschaftlichen Austausch zu finden. Dies schließt auch Menschen aus Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften ein, die heute in Deutschland oder Europa leben.

Der angemessene Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist ein zentrales kulturpolitisches Handlungsfeld und ein wichtiger Beitrag zu unserer gemeinsamen postkolonialen Erinnerungskultur. Zu diesem Sammlungsgut in kulturgutbewahrenden Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen gehören ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische Objekte und Schriftgut. Zu dem Sammlungsgut gehören auch menschliche Überreste.

Viele deutsche Kultureinrichtungen stehen bei der Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nicht am Anfang und können auf Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Projekten aufbauen. Wir begrüßen, dass sich die deutschen Museen Richtlinien und Empfehlungen für einen sensiblen Umgang mit Kulturgütern wie auch mit menschlichen Überresten gegeben haben. Dies sind auf internationaler Ebene die „Ethischen Richtlinien für Museen“ des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie auf nationaler Ebene die „Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen“ und der „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Museumsbundes. Wir begrüßen die Einrichtung eines neuen Förderbereichs „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, die Planungen zum Aufbau einer „Agentur für die internationale Museumskooperation“ im Auswärtigen Amt sowie Initiativen von Ländern, Kommunen und Bund zur Digitalisierung ihrer Sammlungen und zum Aufbau von online-Plattformen. Für den Handel mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gelten seit dessen Inkrafttreten die Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes.

Wir verständigen uns auf nachfolgende Handlungsfelder und Ziele. Diese bedürfen in  wesentlichen Punkten noch einer Konkretisierung und werden in einem weiteren Arbeitsprozess gemeinsam und unter Hinzuziehung von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten , insbesondere dem Deutschen Museumsbund, dem Internationalen Museumsrat ICOM sowie den Kulturstiftungen des Bundes und der Länder – und unter Beteiligung der Herkunftsstaaten und der betroffenen Herkunftsgesellschaften weiterentwickeln und zu einer abschließenden Positionierung ausarbeiten.

Wir fordern alle öffentlichen Träger von Einrichtungen und Organisationen, in deren Beständen sich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befinden, aber auch  nichtstaatliche Museen, Sammlerinnen und Sammler sowie den Kunsthandel dazu auf, im Sinne dieser Eckpunkte an der Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aktiv mitzuwirken und die jeweils erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

Handlungsfelder und Ziele

Transparenz und Dokumentation

1.) Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und die damit verbundene Aufarbeitung ist größtmögliche Transparenz, denn Transparenz ermöglicht weltweite Teilhabe.

Für eine umfassende Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist es erforderlich, entsprechendes Sammlungsgut, das sich in Deutschland befindet, zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der entsprechenden Bestände wird ein Diskurs mit Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften über diese möglich sein.

Wir erkennen daher die Bedeutung der Inventarisierung und Digitalisierung von  Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an und prüfen Handlungsoptionen zur  Unterstützung von Einrichtungen, die derartiges Sammlungsgut bewahren. Wir werden prüfen, ob die Einstellung von digitalisierten Beständen durch die Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek hierfür ein geeignetes Instrument ist.

2.) Vorrang bei der Aufarbeitung des Sammlungsgutes kommt menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten zu. Bei den Kulturgütern ist im Hinblick auf kurz- und mittelfristig durchzuführende Maßnahmen angesichts der hohen Zahl eine Priorisierung notwendig. Besonders relevant sind aufgrund ihrer Erwerbungsumstände diejenigen Kulturgüter, die im Rahmen formaler Kolonialherrschaften des Deutschen Reiches aus ihren Gesellschaften entfernt und nach Deutschland verbracht wurden, sowie Kulturgüter aus anderen Kolonialherrschaften, für die Rückgabeersuchen vorliegen.

3.) Insbesondere Menschen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften werden wir die Möglichkeit eröffnen, sich über Bestände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland zu informieren und konkrete Beratung, auch hinsichtlich möglicher Rückführungen und Kooperationen, zu erhalten.

Um den Zugang zu diesen Informationen deutlich zu erleichtern und zu verbessern, werden wir einen Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle erarbeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen, Einblicke in die Bestände öffentlicher Sammlungen zu erlangen, sind durch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewährleistet. Wir begrüßen Schritte zur Veröffentlichung von Archivgut zur Kolonialgeschichte und zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, beispielsweise die bereits erfolgte digitale Veröffentlichung der Akten des Reichskolonialamtes durch das Bundesarchiv.

Provenienzforschung

4.) Die Provenienzforschung bildet die Grundlage zur Beurteilung der Herkunft des 1 Sammlungsgutes und der Erwerbungsumstände.

Mit der Erforschung der Herkunft von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll auch ergründet werden, ob eine Aneignung gewaltsam oder ohne Zustimmung des Berechtigten erfolgte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kulturgüter aus kolonialen Kontexten unmittelbar gewaltsam entzogen wurden und die Dokumentationslage im Hinblick auf die tatsächlichen Erwerbungsumstände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in vielen Fällen unzureichend ist. Umso notwendiger ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine fundierte Beurteilung der jeweiligen Erwerbungsumstände durchführen zu können.

5.) Die Einrichtungen in Deutschland, welche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren, sind aufgefordert, ihre Bestände zu erforschen.

Bei der Aufarbeitung der Provenienzen von menschlichen Überresten einerseits und Kulturgut aus kolonialen Kontexten andererseits in werden wir die deutschen kulturgutbewahrenden Einrichtungen nachhaltig unterstützen.

Bund, Länder und Kommunen als Träger der Museen und Sammlungen haben sich in den letzten Jahren bereits vielfältig engagiert und Projekte zur Sammlungserschließung und Provenienzforschung gefördert.

Präsentation und Vermittlung

6.) Wir fordern die kulturbewahrenden Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen dazu auf, die Erwerbungsumstände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten transparent darzustellen und angemessene Formate für eine zielgruppengerechte Vermittlung der in diesem Zusammenhang relevanten Sachverhalte, Fragestellungen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist von zentraler Bedeutung.

Rückführung

7.) Die generelle Bereitschaft zur Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, insbesondere von menschlichen Überresten, in die Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften ist wichtig für den von uns angestrebten partnerschaftlichen Dialog und eine aufrichtige Verständigung.

Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen, entspricht einer ethisch-moralischen Verpflichtung und ist eine wichtige politische Aufgabe unserer Zeit. Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen.

8.) Rückführungsersuchen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind zeitnah zu bearbeiten. Gleichzeitig sind die kulturgutbewahrenden Einrichtungen aufgerufen, selbstständig und proaktiv Sammlungsgut zu identifizieren, für das eine Rückführung in Frage kommt, auch ohne dass ein vorheriges Rückführungsersuchen vorliegt.

9.) Rückführungen werden grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften erfolgen.

10.) In Deutschland steht die überwiegende Zahl von Einrichtungen, in deren Beständen sich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befindet, in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind abhängig vom jeweils für die Einrichtungen geltenden Bundes-, Landes- und Organisationsrecht, insbesondere den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Danach sind Rückgaben grundsätzlich möglich. Sofern rechtlicher Handlungsbedarf besteht, um die Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu ermöglichen, wird dem nachgekommen.

Kulturaustausch, internationale Kooperationen

12.) Der verantwortungsvolle Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten setzt den Dialog, den Austausch und die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften sowie ihrer in Deutschland lebenden Diaspora voraus. Wichtig ist hierbei insbesondere der Erfahrungs- und Wissensaustausch.

Wir beabsichtigen, entsprechende internationale Kooperationen sowie den Kulturaustausch zu stärken. Dies kann etwa durch Stipendienprogramme für Kuratorinnen und Kuratoren, die Finanzierung gemeinsamer Projekte für die Forschung oder den Kapazitätsaufbau kultureller Infrastruktur erfolgen. Die Bundesregierung, ihre Mittlerorganisationen und die Kulturstiftung des Bundes engagieren sich bereits jetzt in diesem Bereich. Auch die Länder sind im Rahmen von wissenschaftlichen und kulturellen Austauschbeziehungen vielfach engagiert und haben ihre Aktivitäten verstärkt.

Ebenso wichtig ist es, bei der Erforschung und Präsentation von Kulturgut in deutschen Museen, Bibliotheken, Archiven und wissenschaftlichen Sammlungen frühzeitig den unmittelbaren Austausch mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften zu suchen. Hier ist ein enger Dialog und partnerschaftlicher Austausch zu führen. Einseitig eurozentrische Deutungshoheiten sind nicht mehr zeitgemäß.

Wissenschaft und Forschung

13.) Die vielfach gewaltsame Aneignung von einerseits menschlichen Überresten und andererseits Kulturgut aus kolonialen Kontexten als Teil der deutschen und europäischen Kolonialgeschichte und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart bedürfen einer breit angelegten Erforschung, die sich vielfältigen Fragestellungen, von den Erwerbungsumständen und der Geschichte von Sammlungsgut über die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den gesellschaftlichen Folgen der deutschen Kolonialvergangenheit widmet. Dies erfordert Kompetenzen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen und die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften.

]]>
Kunst der Wiedergutmachung https://www.tiefgang.net/kunst-der-wiedergutmachung/ Fri, 03 Aug 2018 22:35:50 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3977 [...]]]> Wiedergutmachung kann man sehen. Etwa in der Kunsthalle. Dort hat ein Werk von Tobias Verhaecht, Nachfolger nach einem langen Weg seinen Platz einfach behalten.

Im Nationalsozialismus wurde viel Unrecht begangen. Auch in Sachen Kunst. Geraubt, enteignet, verhökert … es brauchte lange, bis man sich auch offen mit dieser Geschichte mancher Museumsstücke beschäftigen wollte. Jetzt aber sind erste Erfolge sichtbar., Im wahrsten Sinne des Wortes. In der Pressemitteilung der Kunsthalle Hamburg heißt es:

„Die Hamburger Kunsthalle hat das Ölgemälde Landschaft mit der Flucht nach Ägypten von Tobias Verhaecht (1561 – 1630), Nachfolger – ein namentlich nicht bekannter, in der Nachfolge und Art des flämischen Malers Verhaecht wirkender Künstler – restituiert und zurückgekauft. Die Rückgabe des Werkes an die Erbengemeinschaft nach Dr. Hanns Fischer erfolgte nach umfangreicher Forschung und in Anerkennung der Verfolgung Dr. Hanns Fischers durch das Nazi-Regime. Der Rückkauf des Gemäldes durch die Hamburger Kunsthalle sichert dessen Verbleib in der Sammlung des Museums.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Hanns Fischer gehörte seit dem 30. Januar 1933 aufgrund seiner „jüdischen Abstammung“ zu dem Personenkreis, der in seiner Gesamtheit von der damaligen deutschen Regierung und der NSDAP aus rassischen Gründen verfolgt wurde (Kollektivverfolgung). Als niedergelassener Rechtsanwalt und Notar musste er unmittelbar nach Machtergreifung der Nationalsozialisten aufgrund von Boykottmaßnahmen einschneidende Umsatzeinbußen hinnehmen. Dr. Hanns Fischer war der Schwager von Prof. Dr. Curt Glaser, einem Berliner Arzt, Kunsthistoriker und Verfasser zahlreicher bedeutender kunsthistorischer Publikationen, der selbst eine umfangreiche Kunstsammlung besaß. Diesem übergab Fischer das Gemälde Landschaft mit der Flucht nach Ägypten. Glaser ließ es zusammen mit seinen Besitztümern auf der Auktion im Internationalen Kunst- und Auktionshaus am 9. Mai 1933 in Berlin versteigern. Wer das Werk auf der Auktion ersteigerte, konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg erhielt das Gemälde von Max Arnolds, La Tour-de-Peilz (Schweiz), 1972 als Geschenk.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Durch intensive Bemühungen aller Beteiligten ist es gelungen, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden und das Werk für die Sammlung der Kunsthalle zu erhalten. Beispiele wie dieses verdeutlichen immer wieder die Relevanz der Provenienzforschung und der Arbeit, die basierend auf den Prinzipien der Washingtoner Konferenz geleistet wird. Es ist gut, dass die Hamburger Kulturinstitutionen so verantwortungsvoll mit ihren Aufgaben umgehen.“

Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, Direktor der Hamburger Kunsthalle: „Der Verbleib des Werkes in der Kunsthalle stärkt nachhaltig unsere Sammlung der Landschaftsmalerei. Wir freuen uns über die einvernehmliche Lösung und die jetzt rechtmäßige Erwerbung des Gemäldes.“

Die Sammlung Alte Meister der Hamburger Kunsthalle zeichnet sich durch ihre große historische Spannweite vom frühen 15. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts aus. Die Landschaftsmalerei bildet dabei einen Hauptakzent sowohl innerhalb dieses Sammlungsbereiches als auch im übergreifenden Sammlungsprofil des Museums. Die Landschaft mit der Flucht nach Ägypten von Tobias Verhaecht, Nachfolger verstärkt die kleine Gruppe der frühen flämischen Landschaftsdarstellungen, die Idealansichten im Sinne von Weltlandschaften zeigen. Das Gemälde ist aktuell in der Sammlungspräsentation ausgestellt, die in drei Räumen die Entwicklung der Landschaftsmalerei den Besucherinnen und Besuchern unmittelbar erfahrbar macht. Das Werk wird zukünftig mit folgendem Zusatz beschriftet: „Bis 1933 Slg. Dr. Hanns Fischer, Berlin; Restitution an die Erben, 2018; Rückkauf von diesen, 2018″.

Die Einigung basiert auf den Prinzipien der Washingtoner Konferenz 1998 und in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom 14. September 1999.“

Quelle: www.hamburger-kunsthalle.de

]]>