Soloselbständige https://www.tiefgang.net Fri, 12 Nov 2021 17:25:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Rückforderungen Corona-Hilfen https://www.tiefgang.net/rueckforderungen-corona-hilfen/ Fri, 12 Nov 2021 23:20:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8576 [...]]]> Die Corona-Soforthilfe-Rückforderungen der Investitions- und Förderbank (IFB) sind in vollem Gange und viele Musiker*innen und Kreative sehen sich aktuell mit einem Bürokratiewust und vor allem wirtschaftlich bedrohlichen Fragen konfrontiert. RockCity Hamburg bietet dafür Hilfe an.

So gibt es schon am Dienstag, den 16. November 2021 eine Online-Fragestunde und FAQs zum Thema an.

Wie der Rückforderung begegnen – zahlen oder anfechten? Welche Optionen bestehen, wenn ich der Forderung nicht entsprechen kann und welche, wenn die Berechnungen der IFB nicht nachvollziehbar sind? Wann sollte ich mir rechtlichen Beistand holen? Um Betroffenen hier eine fundierte Orientierung zu ermöglichen, bietet RockCity als POP≥INSTITUT spezial eine Online-Fragestunde zu den Corona-Soforthilfe-Rückforderungen mit dem Rechtsanwalt Florian Hayko am 16. November 2021 von 18 bis 20 Uhr. Die Plätze sind begrenzt. Anmelden kann man sich per E-Mail an unter popinstitut@rockcity.de.

Zusätzlich hat RockCity die Fragen, die am häufigsten über Telefon, in Gesprächen und der Umfrage des Verbandes zu den Corona-Soforthilfe-Rückforderungen gestellt wurden, gesammelt, vom Steuerbüro Malte Kahl bearbeiten lassen und nun als FAQs veröffentlicht. Zu den FAQs (PDF)

Auf: www.rockcity.de

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Neues von der Überbrückungshilfe https://www.tiefgang.net/neues-von-der-ueberbrueckungshilfe/ Thu, 21 Jan 2021 10:33:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7622 [...]]]> Die Beschränkungen  bleiben bestehen, viele Orte geschlossen. Die Überbrückungshilfen gehen weiter und werden angepasst.

In der Mitteilung der Bundesregierung nach der Konferenz der Ministerpräsidien am 19. Jan. 2021 heißt es:

„Überbrückungshilfe III – Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen

Mit den Impfstoffen gibt es Grund zur Hoffnung. Dennoch sind die Zahlen der Neuinfektionen weiterhin zu hoch, so dass es nötig bleibt, das wirtschaftliche und soziale Leben einzuschränken. Wir wollen, dass trotzdem möglichst alle gut durch diese Krise kommen.

Deshalb haben wir die umfangreichen Wirtschaftshilfen stetig ausgebaut und auf neue Entwicklungen reagiert. Angesichts der länger andauernden Einschränkungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Verbesserungen der Hilfe vereinbart.

Durch die Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt.

Die Überbrückungshilfe III wird vereinfacht

  • Die bisher vorgesehenen unterschiedlichen Zugangswege zur Überbrückungshilfe III werden vereinfacht. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt.
  • Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. Damit haben auch größeren mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe, was insbesondere auch im Einzelhandel wichtig ist.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt,
  • Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.

 Wir erhöhen die monatlichen Maximalbeträge und die Abschläge

  • Wir haben die monatlichen Höchstbeträge deutlich erhöht und vereinheitlicht.
  • Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro). Allerdings gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Nach den Beihilfevorschriften sind derzeit insgesamt maximal 4 Millionen Euro an staatlichen Hilfen pro Unternehmen über die Kleinbeihilfe- und Fixkostenregelung möglich. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die beihilferechtlichen Rahmen deutlich auszuweiten.
  • Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die Überbrückungshilfe III beantragen. Wenn dies auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe geschieht (Zuschusshöhe 1 bis 4 Millionen Euro), ist zu beachten, dass aufgrund des europäischen Beihilferechts entsprechende Verluste nachgewiesen werden müssen. Eine Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten möglich. Bei staatlichen Zuschüssen von insgesamt bis zu 1 Million Euro kann die Kleinbeihilfen-Regelung genutzt werden ohne den Nachweis von Verlusten. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Überbrückungshilfe II, die allein auf der Fixkostenregelung basiert.
  • Der Höchstbetrag der Abschlagszahlungen wird auf 100.000 Euro angehoben, um

Unternehmen schnell und effektiv helfen zu können. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige Bescheidung durch die Länder ab März.

Wie bisher: Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzrückgang

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

– bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,

– bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und

– bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

  • Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc. Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.
  • Für die besonders von der Krise betroffenen Branchen wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige gibt es weitere Möglichkeiten.

 Wir passen die Überbrückungshilfe an die Bedürfnisse des Einzelhandels an.

  • Da die Corona-Pandemie die Existenz vieler Einzelhändler in den Innenstädten bedroht, werden nun auch besondere Regeln für diese Branche geschaffen. Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.
  • Wir führen daher für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 eine Sonderregelung für Einzelhändler ein. Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte.
  • Einzelhändler können daher unter bestimmten Voraussetzungen ihre Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bei den Fixkosten berücksichtigen. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Dies ergänzt die bereits vorgesehene Möglichkeit, handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages als förderfähige Kosten in Ansatz zu bringen.
  • Die Regelung betrifft Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegender Ware (d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021), die im Jahr 2020 eingekauft wurden.
  • Die Warenwertabschreibung berechnet sich aus der Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware. Sonstiger Aufwand bleibt dabei unberücksichtigt; dies gilt insbesondere für den Einkaufsund Verkaufsaufwand.
  • Missbrauch soll so weit wie möglich ausgeschlossen und eine effektive Kontrolle gewährleistet werden. Voraussetzung ist daher, dass das Unternehmen im Jahr 2019 aus ihrer regulären Geschäftstätigkeit einen Gewinn und im Jahr 2020 einen Verlust erwirtschaftet hat und direkt von Schließungsanordnungen betroffen ist. Für Unternehmen, die erst 2020 gegründet wurden gelten Sonderregeln.
  • Die Unternehmen haben Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib bzw. die Wertentwicklung der Waren zu erfüllen. Insbesondere müssen sie für die Schlussabrechnung Inventurbewertungen oder andere stichhaltige Belege für den Warenbestand und seine Veränderungen vorgelegen. Eine eidesstattliche Versicherung und eine Bestätigung durch den prüfenden Dritten zu den Angaben ist vorzulegen.

 Wir erweitern den Katalog der förderfähigen Kosten.

  • Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechend angemessene Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
  • Für die Pyrotechnikindustrie, die sehr stark unter dem Ausfall des Sylvesterfeuerwerks gelitten hat, gilt eine branchenspezifische Regelung. Sie können eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.
  • Die Reisebranche gehört zu den am stärksten betroffen Branchen. Durch eine umfassende Berücksichtigung der Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen wird die Branchenbelastung deutlich abgefedert. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.

Wir verbessern die „Neustarthilfe“ für Soloselbständige

  • Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen.
  • Die Neustarthilfe steht Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben.
  • Auch sog. unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit helfen wir insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern, die häufig sowohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbständigkeit gleichgestellt.
  • Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
  • Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden deutlich verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019, 10.000 Euro).
  • Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
  • Der Zuschuss zu den Betriebskosten ist aufgrund seines betrieblichen Charakters nicht auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.
  • Es handelt sich – wie die anderen Zuwendungen der Überbrückungshilfe – um einen steuerbaren Zuschuss.“

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Überbrückungshilfen III für Soloselbstständige https://www.tiefgang.net/ueberbrueckungshilfen-iii-fuer-soloselbststaendige/ Thu, 24 Dec 2020 09:50:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7471 [...]]]> Neuer Lockdown, neue Hilfen. Diesmal scheint es, dass das Problem von Soloselbständigen auch in der Politik mehr angekommen ist.

Mit dem ersten Lockdown kamen die Soforthilfen, dann die Überbrückungshilfen I und II. Was gut aussah, erwies sich für viele Soloselbständige auch in der Kulturarbeit als unbrauchbar. Denn die Soforthilfen wie auch Überbrückungshilfen orientierten sich vorwiegend an den Betriebs- und Sachkosten. Mieten, Leasing- und Betriebskostenverträge wurden bedient. Der Ausfall der quasi untersagten Arbeit aber blieb überwiegend unberücksichtigt. Denn Kreative waren es eh gewohnt, viele Dinge aus Kostengründen zusammen zu legen und sparsam hauszuhalten. Die eigene Wohnung war auch zugleich Atelier oder Proberaum. Leasingverträge weitestgehend gemieden oder eh aus Gründen nicht anerkannter Kreditwürdigkeit nicht zustande gekommen. Da war also wenig zu machen. Die Überbrückungshilfen mussten zudem von Steuerberater*innen oder Anwält*innen eingereicht werden, die zum einen über die unfreiwillige Mehrarbeit oft nicht glücklich waren. Zum anderen fraßen die Kosten für diese externen Dienste die eigentlichen Hilfen oft auf.

Nun orientieren sich die neuen Hilfen offenbar an Umsätzen. Wer also im Vorjahreszeitraum etwa 4000,- € Umsatz hatte, kann nun 75% zugeschossen oder erstattet bekommen. Die anderen 25% werden mit aktuellen Einnahmen gegengerechnet. So soll eine Überzahlung vermieden werden. Und: das System soll auch gleich bis Ende Juni 2021 gelten und die Zuschüsse nicht rückzahlbar sein.

Dies begrüßt der Deutsche Musikrat ausdrücklich in seiner aktuellen Mitteilung dazu:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben darüber informiert, dass vom Corona-Lockdown im November betroffene Soloselbstständige erstmals finanzielle Hilfen beantragen können, die für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. So haben Soloselbstständige im Rahmen der „Novemberhilfen“ Anspruch auf eine Art fiktiven Unternehmerlohn, der bis zu 75% ihres durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 umfasst. Zudem sollen sie durch die sog. „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ für Januar 2021 bis Juni 2021 einen Gesamtbetrag von bis zu 5000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können voraussichtlich ab Ende November gestellt werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das dringend benötigte Hilfsprogramm für Soloselbstständige und dankt Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihr beharrliches Engagement. Nach Monaten der intensiven kulturpolitischen Arbeit für eine berufliche und finanzielle Perspektive der Soloselbstständigen bieten die ‚Novemberhilfen‘ und die ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ nun für viele – ob direkt oder indirekt von dem neuerlichen Corona-Lockdown betroffen – einen finanziellen Hoffnungsschimmer. Wichtig ist jetzt, dass die Hilfen auch rasch und unbürokratisch bei den Soloselbstständigen ankommen: Eine schnelle Abwicklung der Anträge wie auch eine Nachbesserung in den Antragsregularien sind daher unabdingbar. Denn der erforderliche Nachweis von Soloselbstständigen, dass sie mindestens 80% ihres Umsatzes im Engagement mit vom Lockdown betroffenen Institutionen machen, ist eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Eine offene Baustelle ist und bleibt zudem die Frage nach der Wertschätzung, die den Kreativschaffenden und ihrer Arbeit in diesem Land entgegen gebracht wird. Denn Kultur ist weder Freizeitvergnügen noch Sahnehäubchen, sondern lebensrelevant und Voraussetzung  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Als erster Kulturdachverband forderte der Deutsche Musikrat im März 2020 Überbrückungsgelder für Soloselbstständige. Die wachsende Wahrnehmung der existenzbedrohenden Situation der Soloselbstständigen spiegelte sich auch in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 wider sowie in einer Entschließung des Bundesrates vom 05. Juni 2020 für befristete monatliche Pauschalzahlungen an Soloselbstständige in der Corona-Zeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Akteure, u.a.  des Deutschen Musikrates und des Deutschen Kulturrates, hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass für die Zeit des zweiten Lockdowns seit November 2020 erstmals ein Hilfsprogramm für Soloselbstständige aufgelegt wurde.“

Quelle: www.musikrat.de

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Der Totalausfall https://www.tiefgang.net/der-totalausfall/ Fri, 12 Jun 2020 22:00:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6995 [...]]]> Der Hälfte der in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen bricht durch die Corona-Pandemie mehr als die Hälfte, einem Viertel sogar so gut wie alles an Aufträgen weg. Das ergibt eine Studie, die nun der Deutsche Kulturrat vorlegt.

 

Kultur ohne Publikum? Das heißt auch keine Veranstaltungstechnik, keine Werbung, keine Programmgestaltung, keine Gastronomie … Eine Studie zeigt nun, was immer schon mal bemerkt wurde: am Kultur- & Kreativbereich hängen mehr Arbeitsplätze als man ahnt. Manche, so die Befürchtung, wird es bald nicht mehr geben. Denn Nachzuholen ist da nichts.

Ausnahmslos alle Bundesverbände, die geantwortet haben, gaben an, dass die von Ihnen vertretenen Unternehmen bzw. Selbständigen von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dabei spielen fehlendes Personal oder Produktionsengpässe eine untergeordnete Rolle. Bedeutsam sind vor allem Umsatzrückgänge aufgrund von Veranstaltungsausfällen, Messen, Ausstellungen usw., gefolgt von Auftragsstornierungen und Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Vorgaben. Dies Ergebnis spiegelt die herausragende Bedeutung von Veranstaltungen unterschiedlicher Provenienz für die Kultur- und Kreativwirtschaft und zwar über die originäre Veranstaltungsbranche hinaus.

Mehr als die Hälfte schätzt in ihrer Antwort ein, dass der Umsatzrückgang 50 Prozent und mehr betragen kann. Immerhin 24 Prozent gehen von einem Umsatzrückgang von 90 bis 100 Prozent aus. Nur 2 Prozent gab an, dass der Umsatzrückgang unter 10 Prozent liegen könnte. Diese Angaben beziffern die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie. Viele Verbandsvertreterinnen und -vertreter befürchten überdies, dass über die akuten negativen Effekte hinaus noch bis weit in die zweite Jahreshälfte 2020 hinein und teilweise in das Folgejahr die Auswirkungen spürbar sein werden. Bei der Mehrheit der Antworten, 62 Prozent, wurde angegeben, dass keine Nachholeffekte zu erwarten sind oder anders gesagt, die Mehrzahl geht davon aus, dass Umsatzrückgänge nicht aufgeholt werden. Lediglich 2 Prozent der Befragten erwarten für die von ihnen vertretenen Unternehmen Nachholeffekte. Auch diese Antwort unterstreicht die starke und lange Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie.

Der überwiegende Teil gab als Antwort an, dass die von ihnen vertretenen Unternehmen und Selbständigen Liquiditätshilfen benötigen. Immerhin 53 Prozent brauchten diese Hilfen bereits jetzt und andauernd, 24 Prozent in den kommenden drei Monaten. Mehr als Viertel schätzt ein, dass auch für das zweite Halbjahr 2020 und in 2021 Liquiditätshilfen benötigt werden. Dieses Ergebnis belegt, wie bedeutsam schnelle Hilfen waren. Es sind allerdings weitergehende Liquiditätshilfen von Nöten.

Die beste Note unter den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und SoloSelbständige erhielt die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds. Offenbar zeigt diese Maßnahme auch bei kleineren Unternehmen Wirkung, wie sie in der Kultur- und Kreativwirtschaft vorherrschend sind. Auch die Steuerstundung und die Öffnung der Grundsicherung schnitt relativ gut ab. Von den Zuschussprogrammen erhielt das Zuschussprogramm für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten die besten Noten. Bemängelt wurde allerdings, dass ausschließlich Betriebsausgaben wie gewerbliche Mieten bezuschusst werden und es nicht möglich ist, einen fiktiven Unternehmerlohn in Anschlag zu bringen. Hier wird eine Änderung der bestehenden Maßnahmen dahingehend gefordert, das die eigene Gehaltszahlung (fiktiver Unternehmerlohn) und Honorarausfälle anerkannt werden. Kritisiert wurde ebenfalls, dass branchenspezifische Besonderheiten zu wenig berücksichtigt werden.

Die schlechtesten Noten wurden für das Zusammenwirken von Bundes- und Länderprogrammen sowie die Darlehensprogramme nach dem Hausbankprinzip vergeben. Generell gaben viele der Befragten an, dass Darlehensprogramme weniger hilfreich sind, da die entstandenen Ausfälle künftig nicht oder nur unzureichend kompensiert werden können und die Tilgung der Kredite eine zusätzliche Belastung darstellt. Als vordringlich sehen die Bundesverbände die Anpassung der bestehenden Programme an die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft an. Dazu gehören auch klare und rechtssichere Vergabekriterien, die nicht im Laufe des Zuschusszeitraums verändert werden. Als sehr wichtig werden ferner Steuererleichterungen, wie z.B. jahresübergreifende Verrechnungen, und Zuschüsse zur Liquiditätssicherung angesehen.

Der vom Deutschen Kulturrat geforderte Kulturinfrastrukturfonds wurde als wichtigste und vordringlichste Maßnahme genannt, um die Kultur- und Kreativwirtschaft wieder aus der Krise zu führen. Als zentral wurden bei diesem Instrument branchenspezifische Finanzhilfen und Förderprogramme genannt. Bestehende Förderprogramme sollten überprüft und ggfs. angepasst werden. Mit Blick auf die Öffnung von Veranstaltungs- und Ausstellungsorten werden einheitliche Konzepte als wichtig angesehen. Weiter soll die Öffentliche Hand Aufträge an die Kultur- und Kreativwirtschaft ausschreiben und auch vergeben.

Mit Blick auf das „Wiederhochfahren“ der Wirtschaft werden klar kommunizierte und bundeseinheitliche Regelungen für besonders wichtig erachtet. Nur so besteht Planungssicherheit. Steuerliche Anreize und Investitionsförderungen können Impulse beim „Wiederhochfahren“ geben. Auch werden Investitionen in die Digitalisierung weiterhin erforderlich sein. Für die Zukunft befürchten die Verbandsvertreterinnen und -vertreter, dass mit teils drastischen Einbrüchen in den verschiedenen Teilmärkten zu rechnen sein wird. Es steht zu befürchten, dass sich dies negativ auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland auswirken wird. Alle Verbände gaben an, ihre Mitglieder durch Beratung, Hinweise, Webinare und vieles andere zu unterstützen.

Die Studie liegt hier zum kostenfreien Download bereit: www.kulturrat.de

 

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Eine Milliarde Euro für den Neustart https://www.tiefgang.net/eine-milliarde-euro-fuer-den-neustart/ Fri, 05 Jun 2020 22:35:49 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6979 [...]]]> Für einen kulturellen Neustart stellt der Bund für dieses und das nächste Jahr insgesamt rund eine Milliarde Euro mehr für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt.

In der Mitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung heißt es:

„Mit zusätzlich einer Milliarde Euro unterstützen wir den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland und stellen die Weichen auf Zukunft“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Mit Stolz sage ich: Das ist ziemlich genau die Hälfte unseres Jahreshaushalts, der ja ohnehin in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen ist. Wir werden Kinos und Musikclubs, Gedenkstätten und Museen, Theater und Festivals und viele andere Kultureinrichtungen dabei unterstützen, nach der Corona-Zwangspause so früh wie möglich wieder ihre Tore zu öffnen. Für uns sind Erhalt und Sicherung der kulturellen Infrastruktur Deutschlands der Schlüssel, um wieder Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und Kreative bundesweit zu schaffen.“

Das Programm gliedert sich im Wesentlichen in vier Teile:

  1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft

Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt: Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung. Die Gelder kommen vor allem Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

  1. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen, sie müssen aber dennoch Personal bezahlen, um an neuen Programmen zu arbeiten. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können.

Außerdem wollen wir die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Insgesamt stehen für diesen größten Baustein des Programms bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, gibt die BKM 150 Millionen Euro.

Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.

Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih finanziert.

Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen.

  1. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote

Dafür werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Bereitstellung der Mittel für einzelne Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. Dazu zählen “Museum 4.0“ sowie viele neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: ”Einen positiven Aspekt hatte diese Krise immerhin: Nicht wenige Einrichtungen und Künstler haben erfolgreich alternative und digitale Wege zu ihrem Publikum gefunden. Vom Wohnzimmerkonzert zur digitalen Konzerthalle, von der Autorenlesung mit Online-Chat zur virtuellen Museumsführung – alternative, oft digitale Angebote, haben in der Krise einen Schub bekommen. Wir wollen den Rückenwind nutzen und verstärken. An dieser Stelle hat der Kulturbereich die Chance, stärker aus der Krise herauszukommen als wir hineingegangen sind!

  1. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte

Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, werden bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten.

Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten.

Zusammen mit den zahlreichen weiteren bereits aus dem Haushalt der BKM in die Wege geleiteten Maßnahmen wird damit allein aus dem Kulturhaushalt mehr als eine Milliarde Euro für die Milderung der Pandemiefolgen für die Kultur eingesetzt. So wurden unter anderem inzwischen 20 Millionen Euro für ein Umbauprogramm, 15 Millionen Euro für ein Zukunftsprogramm Kino, 15 Millionen Euro für Investitionen in nationale Kultureinrichtungen in Deutschland und 5,4 Millionen Euro für die deutsche Orchesterlandschaft zur Verfügung gestellt.

Grütters verwies darauf, dass zusammen mit den anderen Hilfspaketen der Bundesregierung eine Unterstützung für Kreative und den Kulturbereich in Höhe mehrerer Milliarden Euro zusammengekommen sein dürfte. So wurde zur Absicherung individueller Lebensumstände derZugang zur Grundsicherung deutlich erweitert. Das 50-Milliarden-Programm des Wirtschaftsministers für Soloselbständige habe tausenden Betroffenen geholfen, die Mieten für ihr Kino, ihren Musikclub, ihre Buchhandlung, ihr Atelier oder ihre Galerie zahlen zu können. Auch die Gutscheinlösung für Kulturveranstalter bilde eine wichtige Brücke. Kleinere und mittlere Unternehmen wurden zudem durch rasche Liquiditätshilfen unterstützt, indem KfW-Schnellkredite bei 100-prozentiger Haftungsfreistellung durch den Bund eingeführt wurden. Viele Künstlerinnen und Künstler in Arbeitsverhältnissen profitierten in erheblichem Maße von den Regelungen des Kurzarbeitergeldes.

„Wir wollen unsere einzigartige Kulturlandschaft retten und den Künstlerinnen und Künstlern eine Perspektive geben“, so Grütters. „Dafür stellen wir die Weichen auf Zukunft. Mit NEUSTART KULTUR leisten wir in Kombination mit anderen Hilfspaketen der Bundesregierung einen Beitrag, der international seinesgleichen sucht.“

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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