Stiftung Preußischer Kulturbesitz https://www.tiefgang.net Thu, 18 Jul 2024 12:48:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Keine Kürzungen im Bundeskulturetat https://www.tiefgang.net/keine-kuerzungen-im-bundeskulturetat/ Fri, 19 Jul 2024 22:25:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11027 [...]]]> Wie das Presseamt der Bundesregierung nun mitteilte, stehen 2025 insgesamt gut 2,2 Milliarden Euro für den Bundeskulturetat zur Verfügung.

Das hat das Bundeskabinett heute mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Damit kann der Kulturetat trotz der angespannten Haushaltslage sogar einen leichten Aufwuchs im Vergleich zum Regierungsentwurf 2024 verzeichnen. Da waren Ausgaben in Höhe von insgesamt 2,15 Milliarden Euro vorgesehen. Allerdings waren dies auch rund 254 Millionen Euro weniger als das Soll in 2023.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Mit dem Regierungsentwurf zum Kulturhaushalt 2025 erweist sich die Bundesregierung gerade in diesen herausfordernden Zeiten als verlässlicher Förderer unserer Kultur- und Medienlandschaft. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen können wir die kulturpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages weiter voranbringen.“

Zudem beschloss das Kabinett das Wirtschaftsdynamisierungpaket. Die Bundesregierung erkennt darin ausdrücklich die wichtige Rolle der Filmwirtschaft und der Games als zentrale Bereiche für die Kreativwirtschaft und die wirtschaftliche Dynamisierung an. Auch das sei ein gutes Zeichen für die Kultur unseres Landes.

„Gemeinsam mit den Ressorts und den Ländern wollen wir durch ein automatisiertes, steuerbasiertes Zulagensystem hier neue Anreize setzen und Deutschland auch international wieder konkurrenzfähiger machen. Damit können Filmproduktionen nach Deutschland geholt und Produktionen hier gehalten werden. Im Haushalt der BKM stärken wir parallel dazu die kulturelle Filmförderung des Bundes und setzen den Reformprozess für eine modernisierte Filmförderung fort. Ebenso unterstützen wir den Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit einer erneuten deutlichen Erhöhung der Bundesförderung.

Der Kampf gegen Desinformation bedeutet auch, dass Deutschland im Ausland mit journalistischer Qualität vertreten ist. Deswegen sichern wir die Deutsche Welle ebenfalls durch einen Mittelaufwuchs ab.

Mit diesem Etatentwurf sorgen wir außerdem für Kontinuität bei den vom Bund geförderten Kultureinrichtungen. Sie erhalten damit die notwendige Sicherheit für ihre Planungen. Insbesondere die Kostensteigerungen aus der letzten Tarif- und Besoldungsrunde werden erneut durch eine zentrale Vorsorge im Bundeshaushalt abgesichert, wofür ich dem Bundesfinanzminister danke. Dies verschafft den Einrichtungen wichtige Spielräume für ihre inhaltliche Arbeit.“

Für 2025 sind unter anderem folgende Vorhaben geplant:

  • Die kulturelle Filmförderung wird um 11,3 Millionen Euro ab 2025 aufgestockt werden. Formal liegt der Aufwuchs sogar bei über 18 Millionen Euro. Hierin sind allerdings auch die Mittel für die Kinoförderung in Höhe von 7 Millionen Euro enthalten, die zuvor an anderer Stelle im Haushalt verortet waren. In 2026 und 2027 soll ein Aufwuchs von je zwei Millionen jährlich für die kulturelle Filmförderung hinzukommen.
  • Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz erhält weitere 17 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Planungen. Dies stärkt in Zeiten hoher Kostensteigerungen unter anderem den Betrieb der Stiftung.
  • Für die Deutsche Welle sind zusätzliche Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro im Vergleich zur Finanzplanung vorgesehen.
  • Mit den Mitteln aus dem Kulturetat 2025 soll die wichtige Arbeit der Gedenkstätten gemäß Koalitionsvertrag gestärkt werden. Als eines der zentralen erinnerungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung wird der Aufbau des Deutsch-Polnischen Hauses mit einer Million Euro vorangebracht.
  • Der KulturPass wird 2025 fortgeführt.
  • Der Bund unterstützt die europäische Kulturhauptstadt Chemnitz mit insgesamt 25 Mio. Euro, hiervon 10 Mio. Euro im kommenden Jahr.
  • Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsverfahrens.

 

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Urheberrecht und Verlinkungen https://www.tiefgang.net/urheberrecht-und-verlinkungen/ Fri, 12 Mar 2021 23:46:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7725 [...]]]> Das Beste vorab: dem Streit vor dem Europäischen Gerichtshof ging die Einigung voraus, dass man das Gericht urteilen lassen wolle. Streitthema: verletzt eine Verlinkung die Urheberrechte?

In der Pressemitteilung der Deutschen Digitalen Bibliothek heißt es:

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Vormittag in einem Vorabentscheidungsverfahren (Az.: C-392/19), welches 2019 durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: I ZR 113/18) angestoßen worden ist, sein Urteil gefällt. In der Sache streiten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) um die Frage, ob die VG Bild-Kunst eine Lizenzierung von Bildrechten zur Veröffentlichung auf dem Online-Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek davon abhängig machen darf, dass die Deutsche Digitale Bibliothek technische Maßnahmen implementiert, die es verhindern, dass Dritte die angezeigten Vorschaubilder per Link in deren eigene Websites einbetten. Die Einführung solcher Maßnahmen würde naturgemäß einen nicht unerheblichen Kostenaufwand bedeuten. Auch gibt es viele Urheber und insbesondere Künstler, die im Netz gefunden werden wollen und einer Verlinkung ihrer Werke daher positiv gegenüberstehen. Folglich wehrte die Deutsche Digitale Bibliothek sich gegen die aus ihrer Sicht unangemessene Forderung der VG Bild-Kunst.

Rechtssicherheit als oberstes Ziel

Um an dieser Stelle Rechtssicherheit zu schaffen, einigten sich beide Seiten darauf, die urheberrechtlichen Fragen gerichtlich klären zu lassen. Das war im Jahr 2016. Mittlerweile hat das Verfahren über die Stationen des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs die europäische Bühne in Luxemburg erreicht. Allein dies zeigt bereits, welche Bedeutung die einschlägigen Rechtsfragen nicht nur für den konkreten Fall, sondern weit darüber hinaus haben. Es handelt sich um grundsätzliche Erwägungen, ob und wenn ja wie Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im Netz gewährt wird und welche Rolle dabei technische Schutzmaßnahmen spielen.

Die Besonderheit des Ausgangsfalls ist, dass es nicht um technische Zugangssperren im Sinne etwa einer Pay Wall geht, sondern um solche technischen Maßnahmen, die es verhindern sollen, dass ein Dritter – ohne das Vorschaubild zu kopieren – dieses durch einen eingebetteten Link (Frame Inline Link) in seine eigene Website integriert. Selbiges geschieht regelmäßig, ohne dass dem Betrachter bewusst wird, dass das Bild nicht integraler Bestandteil der gerade betrachteten Website ist, sondern per Link hinzugefügt wird. Ob solche Hyperlinks anders zu behandeln sind als ein „klassischer“ Link zum Anklicken war bis dato noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Entscheidung des EuGH

In der Vergangenheit hat der EuGH in verschiedenen Entscheidungen die Bedeutung von Hyperlinks für das Funktionieren des Internets wie auch für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz betont. Gleichzeitig haben die Richter aber auch hervorgehoben, dass die Europäische Union ein hohes Schutzniveau im Bereich des geistigen Eigentums anstrebt. Das Urheberrecht soll mithin effektiven Schutz genießen und Urheber sollen einen angemessenen Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Hierzu sieht das Gesetz in bestimmten Konstellationen auch technische Schutzmaßnahmen vor. Allerdings ging es bislang immer um den technischen Schutz gegen eine Zugriffsmöglichkeit als solches, nicht um die Reglementierung des „Wie“ des Zugangs.

In dem gestern ergangenen Urteil stellt der EuGH nunmehr fest, dass

„Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen ist, dass die Einbettung in die Website eines Dritten im Wege der Framing-Technik von urheberrechtlich geschützten und der Öffentlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts auf einer anderen Website frei zugänglich gemachten Werken eine öffentliche Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.“

Die Richter erkennen damit an, dass eine Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Wiedergabe sein kann. Dies namentlich dann, wenn die Verlinkung unter Umgehung von seitens des Rechteinhabers implementierter technischer Schutzmaßnahmen erfolgt, die ein Framing oder Inline Linking durch Dritte gerade unterbinden sollen. Einer Verknüpfung trotz technischer Sperre kann der einzelne Rechteinhaber nunmehr aus seinem Urheberrecht heraus entgegentreten, denn sie stellt nach dem Verständnis des EuGH eine unautorisierte Nutzungshandlung des Dritten dar.

Die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen wird dabei als Ausdruck einer Willensbekundung des Urhebers verstanden. Dieser erlaubt die öffentliche Wiedergabe seiner Werke im Internet „unter Vorbehalt“. Das bedeutet, dass das Publikum diese Werke nur im Kontext einer bestimmten Seite sehen darf. Der EuGH geht hier sogar noch einen Schritt weiter. Um die Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Internets zu gewährleisten, soll es dem Urheberrechtsinhaber nicht gestattet sein, seine Erlaubnis auf andere Weise als durch wirksame technische Maßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/29 zu beschränken.

Wie geht es weiter?

Das Verfahren wird nunmehr vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe seinen Fortgang finden. Der EuGH hat eine Auslegungsfrage zum Verständnis des europäischen Urheberrechts beantwortet. Es wird an den deutschen Gerichten sein, im Lichte dieser Auslegung die entscheidungsrelevanten Sachfragen zu klären. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass die Richter in Luxemburg den einzelnen Urheber stark in den Fokus genommen haben. Dieser soll, wenn er dies möchte, eine öffentliche Wiedergabe „unter Vorbehalten“ gestatten können, namentlich unter der Prämisse, dass ein Framing oder Inline Linking durch Dritte technisch unterbunden wird.

Eine solche Stärkung der Rechte des einzelnen Urhebers steht voll und ganz im Einklang mit dem Verständnis der Deutschen Digitalen Bibliothek. Als Kultureinrichtung und Vermittler zwischen Kulturschaffenden, Kultur- und Wissenseinrichtungen und Gesellschaft sehen wir das Urheberrecht als hohes Gut. Dies steht und stand zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit der VG Bild-Kunst in Frage. Auch ist es die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek, dass insbesondere die Vermarktung von hochauflösenden Bildern den Urhebern oder dessen Vertretern zusteht. Der Deutschen Digitalen Bibliothekgeht es vor allem darum, dass künstlerische Werke bekannt gemacht werden.

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat insofern auch eine erhöhte Lizenzgebühr angeboten, um ein etwaiges Framing durch Dritte einzupreisen. Inwieweit jedoch technische Schutzmaßnahmen im Kontext der Vermittlung digitalen Zugangs zu Kultur das präferierte Mittel der Wahl sein sollten, bezweifeln wir. Entscheidend wird vielmehr sein, ein allgemeines Verständnis in der Gesellschaft zu schaffen, dass nicht alles, was im Netz zu finden ist, auch zur freien Verfügung steht.

Die Website der Deutschen Digitalen Bibliothek versteht sich als „digitales Schaufenster“ von Kunst und Kultur für alle und damit auch als Unterstützung für Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Kreative. Für die DDB ist es daher eine Selbstverständlichkeit, auf entsprechenden Zuruf seitens der Rechteinhaber Vorschaubilder aus ihrem Portal zu entfernen. Insofern wird die DDB dem Urteil des EuGH bereits heute gerecht. Von einer Vielzahl von Urhebern erfahren die DDB und ihr digitales Angebot aber ausdrücklich Zuspruch. Man wird daher differenzieren müssen zwischen dem einzelnen Rechteinhaber, der für seine Werke eine öffentliche Zugänglichmachung „unter Vorbehalten“ wünscht, und einer Verwertungsgesellschaft, die pauschal für die Gesamtheit der von ihr vertretenen Urheber und Künstler die flächendeckende Implementierung technischer Schutzmaßnahmen einfordert. Denn derart einmütig stellt sich das Meinungsbild unter den Urhebern nach der Wahrnehmung der DDB nicht dar. Dazu muss nun aber erst einmal der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befinden.

Deutsche Digitale Bibliothek

Die Deutsche Digitale Bibliothek vernetzt die digitalen Bestände von Kultur- und Wissenseinrichtungen in Deutschland und macht sie zentral zugänglich. Sie bietet allen Menschen über das Internet freien Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten, Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und vielen anderen kulturellen Schätzen. Die Deutsche Digitale Bibliothek fungiert als Netzwerk, sie verlinkt und präsentiert die digitalen Angebote ihrer Partner und leistet einen Beitrag zur Demokratisierung von Wissen und Ressourcen.

Quelle: deutsche-digitale-bibliothek

 

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Kolonialkunst next step https://www.tiefgang.net/kolonialkunst-next-step/ Fri, 27 Sep 2019 22:20:06 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5880 [...]]]> Die Herkunft und Eigentumsverhältnisse viele Kunstwerke im Berliner Ethnologischen Museum ist nach wie vor unklar. Nun werden einige nach Namibia gebracht, um weitere Erkenntnisse zu sammeln.

In der Mitteilung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz heißt es:

„Im Rahmen einer Partnerschaft zwischen der Museums Association of Namibia (MAN) und der SPK waren seit Frühjahr 2019 mehrere Forscher aus Namibia zu Gast im Ethnologischen Museum der Staatlichen Museen zu Berlin. Gemeinsam mit dem Wissenschaftlerteam des Museums untersuchten sie die rund 1400 Objekte der Namibia-Sammlung des Hauses im Hinblick auf ihre Geschichte, Bedeutung und ihre künstlerischen Potenziale. In dem nun folgenden Projekt „Confronting Colonial Pasts, Envisioning Creative Futures“, das die Gerda Henkel Stiftung ermöglicht hat, werden 23 dieser Objekte nach Namibia reisen, darunter Schmuck, Prestigeobjekte und historisch wichtige Artefakte. Dort sollen sie in den kommenden drei Jahren weiter erforscht werden und zeitgenössischen Künstlern für die kreative Auseinandersetzung zur Verfügung stehen. Erstmals in Deutschland wurde ein solcher ergebnisoffener Prozess der Zusammenarbeit angestoßen, der maßgeblich von den namibischen Partnern bestimmt wird.

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, betont: „In unserer Arbeit möchten wir nachhaltige Beziehungen aufbauen, die von gegenseitigem Respekt und von Transparenz im Umgang miteinander geprägt sind. Das haben wir schon in einigen anderen größeren Projekten praktiziert, etwa mit Partnern in Tansania, Ruanda oder im Amazonasgebiet. Was dieses Projekt jedoch einzigartig und wegweisend macht, sind das Ausmaß und die Intensität, in der die Partner mit den Objekten arbeiten können, da wir nicht nur Gastwissenschaftler zur Arbeit in Berlin einladen, sondern durch die Reise der Objekte nach Namibia zudem zahlreiche Beteiligte vor Ort langfristig mit ihnen arbeiten können. Dass die Gerda Henkel Stiftung diese Zusammenarbeit so großzügig finanziert, ist für uns unglaublich wertvoll und beispielhaft.“

Golda Ha-Eiros, Vorstandsvorsitzende der Museums Association of Namibia, Kuratorin für Liberation Heritage am Ministry of Veterans Affairs und Gastwissenschaftlerin am Ethnologischen Museum, sieht großes Potenzial in der Reise der Objekte nach Namibia: „Aufgrund der Geschichte und des Wissens in namibischen Gemeinschaften können die Objekte in Namibia ihre vollen kulturellen, sozialen und historischen Bedeutungen entfalten.“

Michael Hanssler, Vorsitzender des Vorstands der Gerda Henkel Stiftung, ergänzt: „Ich hoffe, dass von diesem Pilotprojekt ein doppelter Impuls ausgehen kann: Zum einen in Richtung einer wirklichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit unseren namibischen Partnern in der Bewältigung unserer kolonialen Vergangenheit. Und zum zweiten in Richtung des Bundes und der Länder, sich verstärkt – und das heißt eben auch mit wesentlich mehr finanziellen Mitteln – für die dauerhafte Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext an die Herkunftsgesellschaften einzusetzen. Leihgaben aus deutschen Museen an namibische Institutionen können dabei nur ein erster Schritt sein. Ziel muss letztlich bleiben, diejenigen Objekte, die geraubt oder unter zweifelhaften Umständen erworben worden sind, zeitnah und dauerhaft zu restituieren.“

Die Namibia-Sammlungen des Ethnologischen Museums

Die historischen Sammlungen aus Namibia im Ethnologischen Museum wurden größtenteils während der deutschen Kolonialzeit (1884-1919) erworben. Ihre Provenienzen werden seit Anfang 2018 erforscht, in den letzten Monaten gemeinsam mit den namibischen Gastwissenschaftlern. Die Sammlungen spiegeln koloniale, teils äußerst gewaltvolle Aneignungsprozesse wider. Darüber hinaus zeigen sie die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen in Namibia. Sie sind damit eine wichtige Quelle für die historische Forschung und Inspirationsquelle für zeitgenössische Künstler und Designer. Aufgrund der deutschen Kolonialisierung Namibias befindet sich die überwiegende Mehrheit solcher Objekte in deutschen und nicht namibischen Institutionen und ist daher für die meisten Namibier nicht zugänglich. Mit dem von der Gerda Henkel Stiftung finanzierten Projekt wird, beginnend mit der Reise der Objekte nach Namibia, ein erster Schritt unternommen, um dieses Ungleichgewicht zu beheben. Der größte Teil der Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. 400.000 Euro fließt in die Arbeit in Namibia.

Projekt „Confronting Colonial Pasts, Envisioning Creative Futures“

In den vergangenen Wochen wählten die namibischen Partner 23 Objekte der kolonialen Namibia-Sammlung im Ethnologischen Museum aus, die an das National Museum of Namibia geliehen werden. Dies geschah in enger Absprache mit Community-Vertretern in Namibia. Neben MAN sind auch das National Museum of Namibia und die University of Namibia Projektpartner in „Confronting Colonial Pasts, Envisioning Creative Futures“. In Deutschland und in Namibia wird die kooperative Forschung zu den Sammlungen fortgesetzt und der Öffentlichkeit und Stakeholdern zur Verfügung gestellt.

Im weiteren Projektverlauf in Namibia sind vier mehrtägige Workshops am National Museum of Namibia und in Kulturerbe-Gemeinschaften geplant, die das mit den Objekten verbundene Wissen und andere Formen des immateriellen Kulturerbes, wie zum Beispiel historische Techniken und Materialien, reaktivieren und dokumentieren sollen. Zusätzlich finanziert die Gerda Henkel Stiftung einen Restaurator sowie einen Museologen am National Museum of Namibia und unterstützt das Museum mit Capacity Building-Workshops und Materialien zur präventiven Konservierung der Sammlung. Darüber hinaus ermöglicht sie die Einrichtung zweier Stipendien an der University of Namibia, die es Postgraduierten erlauben, die Forschung aus dem Museum in die Kulturerbe-Gemeinschaften zu tragen.

Die Inspirationen, die die Objekte aus Berlin bieten, werden zudem in das von MAN geplante Museum of Namibian Fashion einfließen. In diesem Kontext sind weitere wesentliche Elemente des Projekts die Produktion von Kunstwerken, die sich mit den historischen Sammlungen auseinandersetzen, die Stelle eines Kurators zur Gestaltung der Eröffnungsausstellung des Museum of Namibian Fashion sowie das Museum selbst. Ziel ist der Aufbau von Kapazitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Sammlungen in Namibia.
Hertha Bukassa, Kulturreferentin des namibischen Ministry of Education, Arts and Culture und Gastwissenschaftlerin am Ethnologischen Museum in Berlin: „Die Objekte zeigen, dass wir unsere Kulturen trotz der Bedrohung durch Kolonialisierung bewahrt haben.“
Nehoa Kautodonkwa, Museum Development Manager, Museums Association of Namibia, betont das Potential, das die Auseinandersetzung mit historischen Objekten bietet: „Ich glaube, dass Objekte eine Form von einzigartigen Archiven sind, die uns helfen können, alternative Erzählungen zu kreieren. Wir sind gespannt auf die Geschichten, die uns diese Objekte offenbaren werden.“
Für Jonathan Fine, Kurator der Sammlungen aus Westafrika und Namibia am Ethnologischen Museum, zeichnet sich das Projekt durch seinen kooperativen Prozess aus: „Die Zukunft der ethnologischen Museen liegt darin, Menschen zusammenzubringen, um schlummerndes Wissen zu reaktivieren und neue Wege zu schaffen, sich gegenseitig zu verstehen.“
Julia Binter, Provenienzforscherin am Ethnologischen Museum, ergänzt: „Dieses Projekt vereint zwei Perspektiven, den Blick zurück und den Blick nach vorne, die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit und die Vision einer kreativen Zukunft.“
Larissa Förster, wissenschaftliche Beraterin des Projektes, betont den Austausch von Wissen und Kompetenz: „Die Geschichte namibischer Objekte in deutschen Museen ist lange nicht behandelt worden. In diesem Kooperationsprojekt wird die Deutungshoheit geteilt, wenn nicht sogar auf namibische Stakeholder verlagert.“

Museums Association of Namibia

Die Museums Association of Namibia (MAN) ist eine Nichtregierungsorganisation, die Museen und Kulturerbeeinrichtungen in ganz Namibia vertritt.  Sie erhält einen jährlichen Zuschuss der namibischen Regierung und wurde beauftragt, die Etablierung von Kulturerbe-Einrichtungen als Räume für das Selbsterstarken von Communities und ihre Bildung auf regionaler und lokaler Ebene zu erleichtern und diese Einrichtungen durch Beratung und Fachwissen zu unterstützen.“

Quelle: preussischer-kulturbesitz.de

 

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