Walter-Flex-Straße https://www.tiefgang.net Mon, 14 Mar 2022 11:21:22 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Der Albert-Schäfer-Weg in Eißendorf https://www.tiefgang.net/der-albert-schaefer-weg-in-eissendorf/ Fri, 11 Mar 2022 23:58:58 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8864 [...]]]> Auch im Bezirk Harburg holt uns auf Straßenschildern die Geschichte immer wieder ein. Jetzt geht es um Albert Schäfer aber auch die Wilstorfer Walter-Flex-Straße.

Bei Straßenbenennungen (ebenso wie bei Ehrenbürgerschaften oder Denkmälern) handelt es sich um Ehrungen, die kollektive Norm und Sinnsetzungen zum Ausdruck bringen, nicht selten jedoch zum Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und Deutungskämpfe werden. So umreißt es die aktuelle Studie zu NS-belasteten Straßennamen in Hamburg.

„Solche Ehrungen zielen in der Regel auf die Anerkennung der „Leistungen“ bestimmter Personen sowie die gesellschaftliche Erinnerung an diese. Mit dem historischen Wandel verändern sich jedoch auch die Maßstäbe dessen, was als ehrenwert, verdienstvoll oder vorbildhaft anerkannt wird und was nicht. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei Straßenbenennungen und das gilt sicherlich im besonderen Maße für Umbenennungen immer auch um geschichtspolitische Akte. Insbesondere politische Regimewechsel verdeutlichen den Wandel dieser Maßstäbe und damit verbundener „Ehrregime“ (von Reeken/Thießen), auch wenn gleichzeitig Kontinuitäten oder Brüche und Neukonfigurationen aufgezeigt werden können, die ohne Regimewechsel vonstattengingen. So war es etwa im Kaiserreich kaum möglich, Katholiken oder Sozialdemokraten zu ehren. Das „Dritte Reich“ wiederum brachte eine Fülle an neuen Ehrungen mit sich, indem Straßen und Plätze nach Adolf Hitler, Paul von Hindenburg oder nationalsozialistischen „Märtyrern“ wie Horst Wessel oder Leo Schlageter benannt wurden. Parallel dazu wurden Straßennamen, die nach Personen jüdischer Herkunft oder Vertretern linker und republikanischer Parteien benannt worden waren, systematisch entfernt. Im Sample der vorliegenden Studie stammt lediglich jeweils ein Straßenname aus der Weimarer (Hindenburgstraße) und der NSZeit (ErnstFinderWeg), während alle anderen nach 1945 benannt wurden.“

DerAlbert-Schäfer-Weg in Eißendorf bezieht sich nun auf eben Albert-Schäfer, der Generaldirektor der Harburger Phoenis-Werke war und vielen bekannt war, als dass er bei den Verhandlungen im Mai 1945 dabei war, dass Hamburg kampflos an die Alliierten übergeben werden sollte. Doch dies ist nur ein Teil seiner Biografie. In der aktuellen Studie wird nun ausführlich Stelung genommen:

Albert Schäfer

(13.1.1881 Köln – 22.1.1971 Hamburg)
Vorstandsvorsitzender und Generaldirektor der Phoenix Gummiwerke AG 1933-1946, Mitglied der Ernannten Bürgerschaft in Hamburg 1946, Präses der Handelskammer Hamburg 1946-1956, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages 1951-1954, Ehrungen u. a. Bürgermeister-Stolten-Medaille 1951, Ehrendoktorwürde der Universität Hamburg 1956, Ehrenvorsitz der Handelskammer Hamburg auf Lebenszeit 1956, Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband 1966.
Hannoversche Straße 100, Phoenix AG (Wirkungsstätte)
Adolphsplatz 1, Handelskammer (Wirkungsstätte)
Albert-Schäfer-Weg , Eißendorf (benannt 2003)

Im September 2020 berief die Behörde für Kultur und Medien eine Kommission auch acht Expertinnen und Experten, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen zu möglichen Umbenennungen aussprechen sollte.

Zum Albert-Schäfer-Weg gab die Kommission im März 2022 die Empfehlung: Umbenennung mit folgender Begründung: „Schäfer war als Vorstandsvorsitzender verantwortlich für den Zwangsarbeit ereinsatz bei den Phoenix-Werken. Mit den Zweigwerken in Riga und Prag, in denen jüdische Zwangsarbeit erinnen und Zwangsarbeit er eingesetzt wurden, beteiligte sich das Unternehmen aktiv an der nationalsozialistischen Ausbeutungspolitik in den besetzen Gebieten in Osteuropa. Schäfer betrieb die ‚Arisierung‘ der gemeinsam mit seinem jüdischen Geschäftspartner Max Goldschmidt gegründeten Firma Metallgummi GmbH und leistete nach 1945 erst Wiedergutmachung, als Goldschmidt diese erstritt.“ (Abschlussbericht der Kommission zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg, Feb. 2022, www.hamburg.de/contentblob/15965308/8ee2e6d28dbd23e8df84bf75ceabda98/data/empfehlungen-kommission-ns-belastete-strassennamen.pdf)

Albert Schäfer übernahm im April 1933 die Leitung der Harburger Gummiwarenfabrik Phoenix. Der gelernte Kaufmann blickte zu diesem Zeitpunkt auf eine mehr als drei Jahrzehnte währende Berufslaufbahn zurück. Zwischen 1912 und 1929 war er alleiniger Vorstand der Gummiwerke Titan B. Polack, anschließend in leitender Funktion bei der Continental AG in Hannover tätig. Schäfer war als Parlamentär an der kampflosen Übergabe Hamburgs im Mai 1945 beteiligt. 1946 wurde er zum Präses der Handelskammer Hamburg ernannt und hatte diese Position bis 1956 inne. Anlässlich seines 75. Geburtstags im selben Jahr wurde Schäfer vom Senat der Stadt Hamburg und anderen städtischen Akteuren öffentlich mit zahlreichen Ehrungen ausgezeichnet.

Eine nach wie vor zentrale Frage der Unternehmensgeschichtsschreibung zur Zeit des Nationalsozialismus ist die nach Bedeutung und Umfang unternehmerischer Entscheidungs- und Handlungsspielräume.[1] Albert Schäfer war 1933 in die Deutschen Arbeitsfront (DAF) eingetreten, jedoch kein Mitglied in der NSDAP oder einer ihrer engen Unterorganisationen. Dennoch verfügte der Unternehmer gerade in den ersten Jahren nationalsozialistischer Herrschaft nicht nur über ausreichend Handlungsspielräume, die ihm eine Umstrukturierung der Phoenix AG nach seinen Vorstellungen erlaubten. Vielmehr nutzte er die erst durch den Nationalsozialismus geschaffenen Handlungsspielräume zu seinen unternehmerischen Gunsten aus. Dies betraf insbesondere die von Schäfer vorgenommene Ausrichtung der Produktion auf Rüstungsgüter und die damit verbundene Annahme staatlicher Aufträge, das Feld der „Arisierung“ jüdischer Unternehmen, die Beteiligung an der nationalsozialistischen Ausbeutungspolitik in den besetzten Gebieten Europas und den Einsatz von Zwangsarbeit er:innen im eigenen Unternehmen. Nicht durch Zufall lassen sich die Verhaltensweisen Albert Schäfers und der Führungsriege der Phoenix, bei denen sie Handlungsspielräume des Nationalsozialismus ausnutzten, ausreizten, vielleicht sogar überreizten, für eine spezifische zeitliche Phase der nationalsozialistischen Herrschaft nachweisen. Dies waren die „Jahre der Euphorie“ zwischen 1938 und 1942, als sich angesichts riesiger Profitmöglichkeiten eine „Goldgräberstimmung“ in den großen Unternehmen ausbreitete und Vorbehalte gegenüber dem Regime verflüchtigten.[2]

Im Bereich der „Arisierung“ zeigte sich dies bei der Metallgummi GmbH, einer Firma, die vom jüdischen Ingenieur und Unternehmer Max Goldschmidt und der Phoenix AG unter Albert Schäfer 1934 zusammen gegründet und dann kurze Zeit später, angesichts der wachsenden Bedrohungslage gegenüber Jüdinnen und Juden im Deutschen Reich, unter direkter Beteiligung von Schäfer gänzlich übernommen wurde.[3] Erst auf Initiative ihres ehemaligen Geschäftspartners Goldschmidt, der nach Kriegsende erfolgreich das Wiederkaufsrecht seiner Anteile erstritt, leisteten Schäfer und die Phoenix Wiedergutmachung. Schäfers aktiv erstrebte Mittäterschaft bei der Enteignung und Verdrängung von Jüdinnen und Juden werden anhand eines im Centre for German-Jewish Studies der University of Essex archivierten Briefwechsels zwischen ihm und Max Goldschmidt mehr als deutlich.[4]

Auch die Firmenpolitik der Phoenix in den besetzten Gebieten in Europa reizte die durch den Nationalsozialismus geöffneten Handlungsspielräume vollständig aus. Neben den Firmen in West- und Nordeuropa, wo die Phoenix lukrative Lizenzverträge abschloss, zeigt sich dies in besonderer Weise in den besetzten Gebieten im Osten Europas. In Riga und in Prag unterhielt die Phoenix Zweigwerke, mindestens das Werk in Riga war nicht nur gepachtet, sondern seit 1942 im vollständigen Besitz der Phoenix AG. Dass Albert Schäfer keine zwei Monate nach der Besetzung Rigas durch deutsche Truppen im Juli 1941 mit dem Vorstandsmitglied und Ingenieur Eduard Stübiger einen seiner wichtigsten Angestellten für Sondierungen nach Riga schickte und im September selbst dorthin reise, wohl um die drei großen Gummifabriken der Stadt auf ihre Übernahmetauglichkeit zu überprüfen, zeigt, wie Albert Schäfer die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume nutzte. Die Gummifabrik Quadrat, für die sich Schäfer und der übrige Vorstand schließlich zur Übernahme entschieden, konnte vermutlich zu einem Preis erworben werden, der deutlich unter dem Marktwert lag. Die beiden Werke in Riga und Prag waren wichtige Teile des Produktionsnetzes der Phoenix, die Firma in Prag trug in den letzten Kriegsjahren einen erheblichen Anteil am Gesamtumsatz des Unternehmens bei. Die Bedeutung der annektierten Firmen im Osten Europas zeigt sich nicht nur an den Investitionen der Phoenix und dem Anteil am Gesamtumsatz, sondern ferner an der persönlichen Kapitalanlage Schäfers in Riga und der kontinuierlichen Entsendung zahlreicher leitender Angestellter und Fachkräfte aus dem Stammwerk in die jeweiligen Werke im Osten.
Der Einsatz von Zwangsarbeit er:innen in der Phoenix AG ist schon länger bekannt und über dessen Ausmaß gibt es einige Anhaltspunkte.[5] Im Stammwerk in Harburg stellten Zwangsarbeit er:innen während des Zweiten Weltkriegs zeitweilig die Hälfte der dortigen Belegschaft. Unter ihnen befanden sich viele zivile Arbeiter:innen insbesondere aus Russland und der Ukraine sowie russische, italienische, französische und aus anderen Nationen stammende Kriegsgefangene. Auch in den Firmen in den besetzten Gebieten vor allem in Osteuropa spielte Zwangsarbeit eine große Rolle. Es gibt einige Hinweise, dass der Einsatz von Zwangsarbeit er:innen in der Phoenix nicht allein fremdbestimmt war, sondern durchaus im Einklang mit dem Eigeninteresse der Unternehmensführung stand und von dieser aktiv angestrebt wurde. Systematische Misshandlungen von Zwangsarbeit er:innen in der Phoenix tauchen in den bisher bekannten Quellen nicht auf, jedoch kam es zu individuellen Misshandlungen mit zum Teil schweren Verletzungsfolgen, die vonseiten der Firmenleitung nicht sanktioniert wurden.

Albert Schäfer selbst war kein NSDAP-Mitglied, jedoch zahlreiche Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Phoenix AG. In einigen Fällen hatten Albert Schäfer und andere Mitglieder der Unternehmensführung ihnen persönlich und unter Verweis auf das Wohl der Firma zu einem Parteieintritt geraten. Diese Strategie demonstriert zweierlei. Zum einen war sie ein unternehmerisches Instrument, mit dem NS-Regime umzugehen und dessen Wohlwollen zu erhalten. Zum anderen zeigt dieses Beispiel eindrucksvoll, dass deutsche Firmenchefs wie Schäfer nach 1933 nicht selbst in die NSDAP eintreten mussten, um Teil der NS-Wirtschaft zu sein und eine erfolgreiche Unternehmenspolitik zu betreiben. Zugespitzt ließe sich formulieren, dass sogar eine – selbstverständlich nicht offen geäußerte – Ablehnung der NS-Ideologie keinen Widerspruch dazu bilden musste, nach 1933 als Unternehmer weiter in der Wirtschaft mitzumischen und damit Teil des Nationalsozialismus zu sein.“

Text: Sebastian Justke

Quelle: NS-Dabeigewesene

Die Walter-Flex-Straße in Wilstorf

Bei der Walter-Flex-Straße in Wilstorf verhält es sich anders. Die Straße hieß bis 1932 Käte-Kollwitz-Straße und wurde 1932 aufgrund stark nationalstischen Gedankenguts bewusst in Walter-Flex umbenannt. Im Bericht heißt es dazu:

Walter Flex // Käthe Kollwitz
Verkehrsfläche: Walter-Flex-Straße (Wilstorf); benannt: Dezember 193373

Kurzinformationen: Walter Flex (1887-1917): Schriftsteller und Dichter

Einordnung/Typologie gem. Templin: [nicht untersucht]

Einschätzung der Kommission: Walter Flex war ein völkisch nationalistischer Schriftsteller, dessen Werke von den Nationalsozialisten in den Schulen stark rezipiert wurden. Die Walter-Flex-Straße in Wilstorf entstand durch Umbenennung der Käte-Kollwitz-Straße [sic!], die im Oktober 1932 zunächst nach der Malerin und Pazifistin Käthe Kollwitz benannt worden war. Die Walter-Flex-Straße in Bergedorf wurde bereits 1949 umbenannt in Ernst-Henning-Straße. In anderen Städte wurden ebenfalls Straßen, die nach Walter Flex benannt waren, umbenannt. Bei einer Rückbenennung in Käthe-Kollwitz-Straße ist eine Verwechselungsgefahr mit dem 1971 benannten Kollwitzring in Mümmelmannsberg nicht gegeben

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Die Last mit den Namen https://www.tiefgang.net/die-last-mit-den-namen/ Fri, 11 Mar 2022 23:36:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8860 [...]]]> Namen von Plätzen und Straßen sollten Ehre und Würdigung verdienter Personen gerecht werden. Doch die Geschichte belehrt uns immer wieder aufs Neue: so einfach ist es nicht. Hamburg hat es nun wieder schriftlich bekommen …

In Hamburg wird bis heute über den Umgang mit Straßennamen diskutiert, die nach möglicherweise NS-belasteten Personen benannt wurden. Das Staatsarchiv hat sich in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Einzelfällen beschäftigt. Seit 1986 erhielten insgesamt 17 Straßen aufgrund des Nachweises einer schwer wiegenden NS-Belastung ihrer Namensgeber einen neuen Namen. Die Behörde für Kultur und Medien hat im September 2020 eine Kommission aus acht Expertinnen und Experten für erinnerungspolitische Fragestellungen berufen, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen zu möglichen Umbenennungen aussprechen sollte. Die Kommission hat seitdem zehn Mal getagt und jetzt einen Abschlussbericht mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren vorgelegt.

 Der Abschlussbericht der Kommission

Die von Kultursenator Dr. Carsten Brosda eingesetzte Kommission hat sich mit Kriterien für Umbenennungen und mit Biographien NS-belasteter Namensgeber auseinandergesetzt. In ihrem Abschlussbericht hat sie dabei deutlich gemacht, dass eine Ehrung in Form einer Straßenbenennung nicht haltbar ist, wenn das Handeln der Person die heutigen Wertvorstellungen deutlich verletzt. Eine Umbenennung sei geboten, wenn eine Benennung nach einer Person erfolgt ist, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder wissentlich bei ihren Handlungen den Tod eines Menschen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Eugenik, einkalkuliert hat. Dies gelte auch für Benennungen nach Personen, die aktiv anderen Menschen aufgrund der durch sie vertretenen NS-Ideologie dauerhaft geschadet haben. Allein eine NSDAP-Mitgliedschaft sei dabei aber kein Grund für eine Umbenennung. Es bedarf grundsätzlich der Einzelfallprüfung. Wichtig sei, stets auch ein Augenmerk auf Brüche oder Uneindeutigkeiten in der Biografie, ebenso wie auf eine spätere kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Handeln während der NS-Zeit zu legen.

Empfehlungen der Kommission für Umbenennungen

Auf Grundlage der oben genannten Kriterien empfiehlt die Kommission in elf Fällen eine Umbenennung, wobei nach erfolgter Umbenennung auf die „Biografie“ der Straße und die Gründe für die Umbenennung hingewiesen werden solle:

Hamburg-Mitte: Högerdamm

Altona: Julius-Brecht-Straße

Hamburg Nord: Walter-Bärsch-Weg, Heynemannstraße, Oehleckerring, Paul-Stritter-Brücke/Paul-Stritter-Weg, Strüverweg

Wandsbek: Reinckeweg

Bergedorf: Elingiusplatz, Schorrhöhe

Harburg: Albert-Schäfer-Weg

Ausführliche Begründungen finden sich in dem Abschlussbericht, der unter www.hamburg.de/strassennamen einzusehen ist.

Empfehlungen der Kommission für Kontextualisierungen

Die Kommission empfiehlt zudem bei weiteren elf Straßenbenennungen nach NS-belasteten Personen, das Straßenschild zu kontextualisieren, da die oben aufgeführten Kriterien eine Umbenennung nicht zwingend erfordern. Dies eröffne die Möglichkeit, sich mit den Biografien und dem Geschehenen zu beschäftigen und aus der Geschichte zu lernen. Die Kommission empfiehlt, folgende Personen, nach denen Straßen benannt sind, mit weiterführenden Informationen kritisch zu kontextualisieren, wobei die Auflistung nicht abschließend zu verstehen ist: Elsa Bromeis, Felix Dahn, Theodor Fahr, Carsten Fock, Heidi Kabel, Rudolf Klophaus, Friedrich Köhne, Kurt A. Körber, Friedrich Lademann, Carl-Hans Lungershausen und Walter Schlenzig. Auch hier finden sich ausführliche Begründungen im Abschlussbericht.

Empfehlungen der Kommission für den Umgang mit Umbenennungen in der NS-Zeit

Die Kommission hat auch Straßenbenennungen und -umbenennungen in den Blick genommen, die zwischen 1933 und 1945 vorgenommen wurden. Dies betrifft insbesondere Straßen, die seinerzeit umbenannt wurden, weil ihre Namensgeber Juden waren oder nach der rassistischen NS-Ideologie als Juden galten, oder die aus politischen oder anderen Gründen verfolgt wurden und deren Namen aus dem Straßenbild entfernt werden sollten. Die Kommission empfiehlt in drei Fällen eine Rück- beziehungsweise Wiederbenennung nach der Person, nach der die Straße ursprünglich benannt war, wenn sie in der Zwischenzeit keine neue Straßenbenennung an anderer Stelle erhalten haben. Konkret sollten rückbenannt werden die Walter-Flex-Straße in Wilstorf, die vor der Umbenennung 1933 Käthe-Kollwitz-Straße hieß, und der Kraepelinweg in Barmbek-Süd, der vor der Umbenennung 1938 Juliusweg hieß. Der Wurmsweg in Hamm, der vor 1938 Veitsweg hieß, sollte nicht umbenannt werden, da sein Namensgeber weiterhin geehrt werden solle. Dafür solle aber prioritär eine Straße neu nach dem ursprünglichen Namensgeber Philipp Veit benannt werden.

Weitere Empfehlungen der Kommission

Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, die „Biografie“ eines Straßennamens und Hintergründe zu den Namensgebern und -geberinnen sichtbar zu machen, zum Beispiel über einen Verweis per QR-Code auf eine ausführliche Erläuterung auf einer Webseite beziehungsweise bestehende Datenbanken.

Die hier entwickelten Empfehlungen sollten in eine Überarbeitung der bisherigen Benennungs-bestimmungen einfließen. Sowohl die Kriterien für die Benennung als auch für die Umbenennung von Straßen müssten laut Kommission deutlich geschärft werden.

Alle Vorschläge sollen jetzt gemeinsam mit den Bezirken diskutiert werden. Diese werden dann die Umbenennungen zusammen mit neuen Namensvorschlägen beim Staatsarchiv einreichen, bevor diese der Senatskommission zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

Für weitere Umbenennungen beziehungsweise Kontextualisierungen von nach NS-belasteten Personen benannten und bestehenden Verkehrsflächen bedürfe es laut Kommission auch zukünftig der Recherchearbeit und einer historisch-kritischen Einordnung der Biografie jeder einzelnen Person. Dies könne in den Bezirken zum Beispiel durch Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive, bei der Befassung durch die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlungen oder durch die Vergaben von entsprechenden Werkverträgen erfolgen. Parallel geht auch der Prozess zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und in dem Zusammenhang auch der Umgang mit kolonial belasteten Straßennamen weiter.

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Der Umgang mit problematischen Straßennamen wird uns auch künftig begleiten. Es ist gut und wichtig, dass wir uns dem endlich umfassend stellen, hilft es uns doch, uns unserer Geschichte bewusster zu werden, uns zu ihr zu verhalten und aus ihr für die Zukunft zu lernen. Die Kommission hat einen sehr fundierten Bericht vorgelegt, der wichtige Hinweise für den künftigen Umgang mit Benennungen nach NS-belasteten Personen gibt. Diese müssen nun in den Bezirken diskutiert werden, damit wir gemeinsam daraus die notwenigen Schlüsse ziehen. Ich danke der Kommission sehr für ihre wertvolle Arbeit.“

Dr. Rita Bake, stellv. Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung a. D. und Mitglied der Kommission: „Straßenumbenennungen sind nichts Neues und wurden in den letzten hundert Jahren immer mal wieder durchgeführt. Sie werden unter anderem deshalb vorgenommen, weil ein Straßenname ein kollektives Eigentum und die persönliche Adresse vieler Menschen ist. Straßennamen sollen Orientierung bieten – und zwar nicht nur geographisch, sondern auch kultur- und gesellschaftspolitisch. Deshalb bekommen in Zeiten des erstarkenden Rechtsextremismus die nach NS-belasteten Personen benannten Straßen eine besondere Bedeutung. Die kritische Beschäftigung mit ihnen ist keine Petitesse.“

Prof. Dr. Miriam Rürup, Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam und Mitglied der Kommission: „Straßennamen sind immer auch historische Zeitspuren. Und wie wir mit diesen historischen Zeugnissen umgehen, sagt viel über unser gegenwärtiges Selbstverständnis als Gesellschaft aus. Es geht uns mit unseren Empfehlungen nicht um eine vergangenheitspolitische Flurbereinigung – keineswegs möchten wir mit dem revisionistischen Radiergummi durch die Geschichte der Stadtkarte ziehen. Dennoch müssen wir uns auch der Gegenwart unzeitgemäßer Ehrungen stellen. Diese historischen Zeitschichten, gleichsam die Biographie einer Straße, eines Straßennamens sichtbar zu machen, sollten wir als Chance sehen für einen aufklärerischen und damit zukunftsgewandten Umgang mit der Vergangenheit.“

Hans-Peter Strenge, Staatsrat a.D. und Mitglied der Kommission: „Wie schon in anderen Städten in Deutschland hat die Kommission nun auch in Hamburg beim Umgang mit Straßennamen von Personen mit Belastungen aus der NS-Zeit ein geregeltes Verfahren für Umbenennungen und gegebenenfalls historische Erläuterungen auf Straßenschildern oder QR-Codes beraten und einmütig verabschiedet. Dass die Schilder mit Erläuterung an der Sophie-Rahel-Jansen-Straße in Nienstedten – vormals nach Georg Bonne benannt – schon angebracht sind, erfreut mich auch als früherer Bezirksamtsleiter von Altona.“

Mitglieder der Kommission waren:

  • Rita Bake, stellv. Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung a. D.
  • Dr. Detlef Garbe, Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen
  • Senatorin a.D. Christa Goetsch
  • Senatorin a.D. Dr. Herlind Gundelach
  • Dr. Rainer Nicolaysen, Vorsitzender des Vereins für Hamburgische Geschichte
  • Dr. Miriam Rürup, Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam
  • Staatsrat a.D. Hans-Peter Strenge
  • Dr. Malte Thießen, LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hamburg.de/bkm/strassennamen

 

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