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Verein als Anbieter von Online-Seminaren

Du möchtest mit deinem Verein Online-Seminare anbieten und fragst dich, was du dabei rechtlich und steuerlich beachten musst? Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. [1]hat dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst, damit du auf der sicheren Seite bist.

Zulassungspflicht: Was ist ein Seminar?

Die Begriffe „Seminar“ oder „Kurs“ sind rechtlich nicht klar definiert, was die Sache kompliziert macht. Im Allgemeinen brauchst du als Verein keine behördliche Zulassung, wenn du Bildungsangebote machst, die für die Allgemeinheit zugänglich sind und den satzungsgemäßen Zielen deines Vereins dienen.

Eine Zulassungspflicht besteht in der Regel nur, wenn du berufsbezogene Fortbildungen anbietest. Dazu zählen zum Beispiel Lehrgänge, die auf eine Prüfung vorbereiten oder die Teilnehmenden beruflich qualifizieren. Wenn du aber ein allgemeines Online-Seminar zu einem historischen Thema oder einen Hobby-Kurs anbietest, brauchst du in der Regel keine staatliche Zulassung.

Umsatzsteuer: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Ob deine Einnahmen aus den Online-Seminaren steuerpflichtig sind, hängt davon ab, wie das Finanzamt die Seminare einstuft. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Die Grenze zwischen diesen beiden Betriebsarten ist oft fließend und hängt stark davon ab, wie das Finanzamt deinen Einzelfall bewertet.


Praxistipps für Vereine

  1. Zweckbindung klar definieren: Bevor du ein Seminar anbietest, stelle sicher, dass der Inhalt und die Einnahmen den gemeinnützigen Zielen deines Vereins dienen.
  2. Keine berufliche Qualifikation versprechen: Wenn deine Seminare nicht der beruflichen Qualifikation dienen, ist in der Regel keine Zulassung erforderlich.
  3. Beratung einholen: Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das ist besonders wichtig, wenn die Seminare beruflich verwertbare Inhalte vermitteln sollen.
  4. Transparenz schaffen: Informiere die Teilnehmenden darüber, ob die Seminare eine anerkannte Qualifikation bieten oder nicht. Das verhindert Missverständnisse und schützt deinen Verein vor rechtlichen Problemen.

Durch eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation kannst du sicherstellen, dass dein Online-Seminar-Angebot rechtlich und steuerlich unbedenklich ist.

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