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Ausfallgagen und Clubhilfen

Die Pandemie ließ die Musik verstummen. Doch die Lobbyverbände der Musik haben auch im Stillen gearbeitet und für Bank-Noten gesorgt.

Als die Corona-Pandemie Mitte März die Hamburger Clublandschaft abrupt stoppte, reagierten das Clubkombinat Hamburg, die angebundene Clubstiftung und auch der Musiker*innenverband Rockcity Hamburg e.V. umgehend.

Das Clubkombinat hat zur Rettung der notleidenden Live-Clubs und Veranstalter*innen die Kampagne S.O.S. – Save Our Sounds ins Leben gerufen. Weitere Unterstützung kommt nun von der Freien und Hansestadt Hamburg, die über die Behörde für Kultur und Medien 1,5 Millionen Euro Soforthilfe für Hamburgs Musikclubs zur Verfügung stellt.

Die staatliche Förderung sind das Ergebnis einer Bedarfsschätzung der Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg, kurz Clubstiftung. Die Soforthilfe soll den Musikclubs ermöglichen, trotz der anhaltenden Schließungen die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Auslagen für Kurzarbeitergeld bezahlen zu können. Zur Abwicklung des Programms wurde ein Verfahren entwickelt, das schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht.

„Wir sind dem Senat sehr dankbar für den Support. Damit ist ein großer Schritt zur Rettung von Hamburgs Musikclubs getätigt. Trotzdem ist es wichtig, dass wir über die S.O.S.-Kampagne weiter Unterstützungsgelder sammeln, um die Vielfalt der Clublandschaft möglichst in ihrer vollen Breite zu erhalten“, sagt Thore Debor, Geschäftsführer des Clubkombinats, das sich seit Wochen für die Rettung der Clubszene einsetzt. „Der städtische Rettungsschirm richtet sich an Musikclubs, deren Kosten seit Beginn der Corona-Krise bis Ende April nicht durch Einnahmen gedeckt werden und beschränkt sich dabei notgedrungen auf geltendes Zuwendungsrecht.

Die privat-finanzierte S.O.S.-Unterstützungsaktion Save Our Sounds bietet Live-Clubs und Veranstaltern*innen zusätzliche Mittel, zum Beispiel um während der Corona-Krise ein Kulturprogramm per Streaming zu realisieren, dabei u.a. auch Gagen zu bezahlen oder in die künftige Wiedereröffnung zu investieren. Es ist bereits absehbar, dass Clubs die letzten sein werden, für die eine vollständige Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten wird.“

Zudem können über das S.O.S.-Konto des Clubkombinats auch freie Musikinitiativen, kleine Festivals und Veranstalter*innen ohne feste Spielstätte unterstützt werden, die zu einer lebendigen Musikszene in Hamburg ebenso wie die Live-Clubs beitragen und nicht unter den städtischen Schutzschirm fallen. „Jeder S.O.S.-Euro hilft der Clubkultur in Hamburg dort, wo er am nötigsten gebraucht wird.“

Für künftige Unterstützungsbeiträge, Zuschüsse und private Schenkungen wurde ein neues Konto beim Clubkombinat eingerichtet:

Kontoinhaber: Clubkombinat Hamburg e.V.

IBAN: DE09 2008 0000 0532 3678 02

BIC: DRESDEFF200

BANK: Commerzbank

Supporter-Beiträge an diese neue Kontoverbindung sind nicht steuerbegünstigt. Darüber hinaus sind Zuwendungen über die StartNext Kampagne möglich. Die eintreffenden Gelder werden nach einem transparenten Verteilungs- und Berechnungsschlüssel unbürokratisch und schnell verteilt. Aktuell wird dieser Schlüssel noch auf die kurzfristige staatliche Förderung angepasst und nach Beschlussfassung in den Gremien veröffentlicht. Die zweite Ausschüttungswelle endet am 30. April 2020.

Um Unterstützung für die nun auftrittslosen Musiker*innen Hamburgs hat sich derweil der Verein RockCity HH e.V. gekümmert. Ab April gilt für die Tournee Fonds im zweiten Quartal 2020 (1. April – 30. Juni 2020) eine Sonderregelung: Anträge auf Teilerstattung der Stornierungskosten für abgesagte Konzerte & Tourneen aufgrund von Corona können unmittelbar beantragt werden und müssen nicht bis zum Quartalsende warten. Schnelles Geld in erschwerten Zeiten!

Antrag Tournee Fonds Soforthilfemaßnahme (01.04.-30.06.2020)

Die eingereichten Anträge werden zeitnah auf Vollständigkeit geprüft und bearbeitet, sodass eine Soforthilfe stattfinden kann. Der Tournee Fonds dient aufgrund der aktuellen Lage als Sofortmaßnahme der Förderung der Popularmusik in Hamburg. Er verfolgt das Ziel der finanziellen Unterstützung der Nachwuchsförderung, welche aufgrund von Corona geplante Konzerte & Tourneen im In- und Ausland absagen oder verschieben mussten. Dabei sollen entstandene Stornierungskosten (Fahrzeuganmietungen, Flüge, Übernachtungen) mit bis zu 50% erstattet werden.

Zusätzlich zu dem Antrag sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Alle Belege zu Vergütung / Gage (bei Konzerten im Ausland), Transfer, Unterkunft und Visum
  2. Kostenübersicht (siehe Formulardatei)
  3. Nachweis des Konzerts bzw. Absage aufgrund von Corona (Screenshot Website o.ä.)

Alle Unterlagen sollten per Post oder E-Mail (support@rockcity.de) an RockCity geschickt werden.

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