Beim Ehrenamt zahlt man grundsätzlich drauf? Halbgares Wissen, dem nun das Vereins- und Stiftungszentrum [1] mit einem Videobeitrag abhilft.
Ehrenamt ist in der Vorstellung der meisten Menschen mit dem Gedanken verknüpft, dass den geleisteten Tätigkeiten keinerlei Zahlungen bzw. Vergütungen gegenüberstehen. Zwar ist das im Grunde auch richtig, allerdings gibt es einige Zuwendungen, die auch engagierte Personen trotz des von ihnen ausgeübten Ehrenamts erhalten können. Bekannte Beispiele sind hier etwa Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale sowie der Übungsleiterfreibetrag.
Ehrenamt ist in der Vorstellung der meisten Menschen mit dem Gedanken verknüpft, dass den geleisteten Tätigkeiten keinerlei Zahlungen bzw. Vergütungen gegenüberstehen. Zwar ist das im Grunde auch richtig, allerdings gibt es einige Zuwendungen, die auch engagierte Personen trotz des von ihnen ausgeübten Ehrenamts erhalten können. Bekannte Beispiele sind hier etwa Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale sowie der Übungsleiterfreibetrag. Was geht und was nicht geht, erläutert Vereinspraktiker Stefan Wagner in diesem Videobeitrag. Er war zu Gast beim Vereins- und Stiftungszentrum und hat folgende Fragen zum Thema Vergütung im Verein für uns beantwortet:
00:00 [2] Vorstellung
00:24 [3] Bedeutet „Ehrenamt“ nicht, dass Tätigkeiten ohne Gegenleistung ausgeübt werden?
01:41 [4] Was versteht man unter einer Aufwandsentschädigung?
03:39 [5] Was versteht man Was versteht man unter der Ehrenamtspauschale?
04:37 [6] Was versteht man unter dem Übungsleiterfreibetrag?
06:22 [7] Worin liegt der Unterschied zwischen Aufwandsentschädigung und Vergütung?
07:11 [8] Dürfen Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag gemeinsam vereinnahmt werden?
08:30 [9] Darf ein Verein Personen auch hauptamtlich beschäftigen?
09:04 [10] Darf ein Verein Honorarkräfte beschäftigen?
09:52 [11] Besteht ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung bzw. Zahlung einer Vergütung?
11:30 [12] Wer entscheidet über die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen bzw. die Höhe von Vergütungen? Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung?
13:51 [13] In welchen Fällen muss ein Vertrag zwischen Verein und dem Begünstigten geschlossen werden?
14:43 [14] Müssen Personen, die Zahlungen bzw. Vergütungen vom Verein erhalten auch Mitglied sein?
15:19 [15] Muss die Zahlung von Vergütungen dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden?
19:56 [16] Muss der Verein bei Vorstandsvergütungen Sozialversicherungsbeiträge abführen?
21:55 [17] Wann gefährden Vergütungen im Verein die Gemeinnützigkeit?
25:15 [18] Was geschieht, wenn rechtswidrige Zahlungen geleistet werden? Bestehen Haftungsrisiken?
28:23 [19] Wann spricht man von verdeckten Vergütungszahlungen bzw. Gewinnausschüttungen? Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
[20]