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Große Ideen – große Töpfe

Es gibt Kultur-Projekte, die sind nicht so eindeutig einzustufen und um an Fördergelder zu kommen, ist es entsprechend schwer.  Eine Co-Finanzierung ist aber über Bundesmittel möglich. Und die nächste Bewerbungsphase läuft …

In der Ausschreibung der Kulturstiftung des Bundes heißt es:

„Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Fördergrundsätze

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes [1] und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung [2] sowie die Häufig gestellten Fragen [3] und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Für Ihren Förderantrag verwenden Sie bitte das hier angebotene Online-Formular [4].
Das Muster eines Kosten-und Finanzierungsplans sowie weitere wichtige Muster und Formulare finden Sie unter der Rubrik Downloads [5].

 Ansprechpartner

Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular steht Ihnen die Abteilung „Allgemeine Projektförderung“ unter der Rufnummer 0345/2997-115 und für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag Frau Marie Cathleen Haff, Leiterin der Allgemeinen Projektförderung, unter 0345/2997-123 zur Verfügung.

Einsendeschluss: Der Einsendeschluss für die 34. Jurysitzung ist der 31. Juli 2018.

Termine der Jurysitzung

Über die in der Allgemeinen Förderung eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury [6]. Über Anträge, die bis zum 31. Juli 2018 eingegangen, entscheidet die Jury auf ihrer 34. Sitzung am 06. / 07. November 2018. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.

Kontakt: Dr. Marie Cathleen Haff, Leiterin Allgemeine Projektförderung, Kulturstiftung des Bundes, Franckeplatz 2, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345 – 2997 123, E-Mail [7]

Quelle: kulturstiftung-des-bundes.de [8]

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