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Kohle für die Kunst!

Unter dem Motto „Kunst kennt keinen Shutdown“ schreibt die Hamburgische Kulturstiftung bis zum 15. April 2020 Hilfen für freischaffende Hamburger Künstler*innen aller Sparten bis zu 2.500 Euro aus.

In der Mitteilung der Stiftung heißt es:

„Wann Kulturveranstaltungen, wie sie für uns selbstverständlich waren, wieder möglich sein werden, wissen wir nicht. Umso ermutigender ist der Einfallsreichtum, den viele Kunstschaffende jetzt schon an den Tag legen. Sie zeigen uns, dass die Kunst ihren Weg findet, auch wenn die Menschen zuhause bleiben! Gemeinsam mit anderen Hamburger Stiftungen hat die Hamburgische Kulturstiftung unter dem Motto »Kunst kennt keinen Shutdown« einen Hilfsfonds aufgelegt. Das Ziel ist es, Künstler*innen der freien Szene dabei zu unterstützen, weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Formate auszuprobieren. Ganz gleich ob via Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Aufnahme, gedruckte Form, Recherche-Report, Werkarchiv etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragsteller*innen und kann provisorischen, experimentellen Charakter haben.

Die Förderung durch den Hilfsfonds der privatrechtlichen Hamburgischen Kulturstiftung und weiterer Stiftungen versteht sich nicht als Alternative, sondern als zusätzliche Unterstützung zur öffentlichen Fördermöglichkeit durch die sogenannte Sofort-Hilfe.

Wer kann einen Antrag stellen?

In Hamburg arbeitende freie Künstler*innen aller Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben). Dabei richtet sich die Ausschreibung an Künstler*innen (alle drei Kriterien müssen erfüllt sein)

Was wird gefördert?

Welche Summe kann beantragt werden?

Welche Kosten sind förderfähig?

Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?

Ausschließlich digital über das Antragsformular im Zeitraum vom 9. April 2020 bis 15. April 2020 um 18 Uhr. Das Antragsformular wird am 9. April im Laufe des Tages auf dieser Seite freigeschaltet.

Was sollte der Antrag umfassen?

Wie und wann wird über die Anträge entschieden?

Die Anträge werden von Mitarbeiter*innen der beteiligten Stiftungen gesichtet und bewertet. Entscheidungskriterien sind:

Wir werden versuchen, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, können das Antragsaufkommen allerdings nicht abschätzen. Wir streben an, innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Fristende eine Antwort zu geben und die Förderung auszuzahlen. Die Antwort erfolgt per E-Mail.

Quelle und weitere Infos unter: www.kulturstiftung-hh.de/hilfsfonds [1]

 

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