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KSK: Wer muss eigentlich zahlen und worauf?

Irgendwann klingelt´s an der Bürotür und ein Mensch des Rentenversicherungsbundes präsentiert eine hohe Rechnung zur Künstlersozialkasse. Kann gar nicht sein? Vielleicht aber doch …

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde in den 80er Jahren eingeführt und soll für die Alters- und Krankenvorsorge der kreativen, künstlerischen Berufe sorgen. Das Geld kommt anteilig vom künstlerisch Tätigen selbst (50%), vom Bund (20%) aber auch von Unternehmen (30%). Viele Unternehmen wissen es oft gar nicht und sind umso erstaunter, wenn der Prüfling irgendwann auftaucht und zudem eine saftige Rechnung präsentiert. Und dies kann viele treffen, die es eben nicht wissen.

Ein Unternehmen etwa, das regelmäßig eine Grafikerin beauftragt, um immer wieder mit neuen Flyern, Plakaten und Web-Aktionen auf sich aufmerksam zu machen, beauftragt somit eben eine künstlerische Leistung, die eine Abgabe zur Künstlersozialkasse – die sogenannte Künstlersozialabgabe (kurz KSA) mit sich bringt. Je nach Beitragssatz des Jahres liegt sie zwischen  4,5 und 5 Prozent der Rechnungssumme – hier eben der grafischen Leistung. Wurde die Grafikerin also übers Jahr viel beschäftigt und stellte im gesamten Jahr für grafische Leistungen Rechnungen im Gesamtwert von z.B.. 12.000,- €, dann kann das schon mal 500-600,- € Nachzahlung kosten. Meist zudem noch rückwirkend für die letzten Jahre.

Das allein macht den Kohl nicht fett. Der Ärger vieler Unternehmer entstammt auch häufig nicht dem Unmut, dass sie zahlen müssen. Sondern dass sie es nicht wussten und nicht verstehen, warum und worauf. Und wie in vielen Rechtsgebieten herrscht auch hier viel halbgares Wissen und Vorurteile, die es meist nicht besser sondern eher schlimmer machen.

Das Praxishandbuch des auf Künstlersozialkasse spezialisierten Rechtsanwaltes Andri Jürgensen hat damit ein äußerst nützliches und leicht verständliches Nachschlagewerk für jene vorgelegt, die eben abgabepflichtig sind. Gespickt mit vielen Praxisbeispielen zeigt es auf, warum und worauf Abgaben zu zahlen sind. Aber eben auch, wo Missverständnisse auftreten, Grenzwerte bestehen oder Unwissenheit zu Mehrkosten führt.

Angereichert ist es zudem mit einer Liste von typischen Abgabepflichtigen Unternehmen und Branchen wie aber auch der KSK zugehörigen Branchen und Berufe. Und: es ist unerheblich, ob der Beauftragte selbst in der KSK versichert ist oder nicht.

Und gerade im Kulturbetrieb sollte dieses Praxishandbuch seinen festen Platz haben und schnell greifbar sein. Denn manche falsche Rechnungslegung kann nicht nur höhere Beiträge verursachen. Es kann auch den künstlerisch Tätigen in Bedrängnis bringen und um seine Mitgliedschaft in der KSK fürchten lassen.

Die knapp 40,- € sind schnell wieder reingeholt. Und als Fachliteratur zudem steuerlich absetzbar.

Auf die Rechtssprechung der KSK spezialisiert: RA Andri Jürgensen

Andri Jürgensen – Praxishandbuch Künstlersozialabgabe, 4. Auflage 2016. XII, 176 Seiten. Hardcover, Fadenheftung. 39 €, Verlag Kunst Medien Recht, ISBN 978-3-937641-14-0

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Für jene, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, sei hingehen der Ratgeber zur KSK empfohlen: Ratgeber KSK [2]

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