- Tiefgang - https://www.tiefgang.net -

Mal im Ernst …

Es gibt in Hamburg zwar das Denkmalschutzamt. Im Grunde ist es aber eine Abteilung der Kulturbehörde. Und gegen die Abrisswut mancher Politik hat es wenig entgegenzusetzen. Deshalb wird es nun Wahlkampfthema.

Dem folgt Anfang des Jahres auch gleich eine Podiumsdiskussion am Dienstag, den 14. Januar um 19 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20 457 Hamburg unter dem Titel „Wem gehört das Stadtbild?“

Hier nun die ausführlichen Fragen und Antworten der jeweiligen Parteien …

1. Unabhängigkeit des Denkmalschutzamtes

Aktuell ist das Hamburger Denkmalschutzamt nicht im eigentlichen Sinne ein Amt, sondern nur eine Abteilung im Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien. Fachliche Voten des Denkmalschutzamtes werden daher politisch beeinflusst, zu Lasten der Baudenkmäler der Stadt.

Die Wiederherstellung als eigenes Amt würde diese Situation kaum verbessern. Deshalb muss die Leitung des Denkmalschutzamtes eine besonders herausragende Stellung bekommen, wie es bspw. beim Oberbaudirektor der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Fall ist, um mit der eigenen Behördenleitung, aber vor allem auch mit anderen Behörden kritische Fälle auf Augenhöhe erörtern zu können.

Frage: Werden Sie für mehr Eigenständigkeit des Denkmalschutzes in Behördenhierarchie und gegenüber der Öffentlichkeit eintreten, indem Sie die Leitung des Denkmalschutzamtes mit denselben oder ähnlichen Befugnissen ausstatten wie den Oberbaudirektor?

Antworten der Parteien:

SPD Der Leiter des Denkmalschutzamtes hat bereits eine herausgehobene Position inne. Er wird vom Senat bestellt und im § 2 des Denkmalschutzgesetzes ausdrücklich genannt. Er ist genau wie der Oberbaudirektor in die Behördenhierarchie und die Senatsloyalität eingebunden.

GRÜNE Derzeit fallen Entscheidungen über den Erhalt von Gebäuden unter Abwägung wirtschaftlicher Maßstäbe, nicht in ausreichendem Maß zugunsten des Denkmals aus. Wir wollen den Denkmalschutz in Hamburg stärken. Hamburg ist eine wachsende und dynamische Stadt mit entsprechenden Neubauvorhaben, die nach unserer Vorstellung gleichzeitig dafür sorgen muss, Denkmäler dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter langfristig zu sichern. Aus unserer Sicht könnte die Stärkung der DA-Leitung ein Weg sein, Entscheidungen ausgewogener und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu treffen.

CDU Wir teilen die Zielsetzung, den Denkmalschutz in seiner Unabhängigkeit zu stärken. Dies ist für uns weniger eine formal zu regelnde Frage, sondern auf die Haltung derer, die politische Verantwortung tragen kommt es an. Bei städtischen Interessenkonflikten, in dem es um Eigentum der Stadt geht, können wir uns auch externe Gutachter oder mehr Einfluss für den Denkmalrat vorstellen.

Die LINKE Unbedingt, zumal DIE LINKE diese Idee bereits vor längerer Zeit aufgebracht hat. Wir arbeiten daran, in der Bürgerschaft für dieses Ansinnen eine Mehrheit zu bekommen. Auf der Homepage des Senats wie auch in vielen Reden betonen die Verantwortlichen immer, wie wichtig der Denkmalschutz für die Stadt Hamburg ist. Doch es gibt nicht nur Lob und Anerkennung für den Denkmalschutz, oft wird er als Hindernis angesehen und von vielen Seiten kritisiert. Leider trägt auch der Senat zur Schwächung des Denkmalschutzes bei, z.B. mit seiner Zustimmung zum Abriss des denkmalgeschützten städtischen City-Hof. Denn: Weshalb sollten privaten Denkmaleigentümer_innen ihr Denkmal schützen, wenn noch nicht mal die Stadt ihrer Vorbildfunktion nachkommt? Wer den Denkmalschutz in Hamburg stärken will, muss auch auf der Verwaltungsseite eine starke Position schaffen, so wie sie der derzeitige Oberbaudirektor innehat. Deshalb braucht Hamburg eine_n Oberdenkmaldirektor_in, der/die nicht nur innerhalb der Kulturbehörde, sondern auch in der Senatskanzlei und bei dem Ersten/bei der Ersten Bürgermeister_in eine herausragende Stellung und besondere (Vortrags- und Entscheidungs-)Rechte hat. Das wäre im Übrigen ein angemessenes Geschenk zum 100. Geburtstag des Denkmalschutzamtes im Jahr 2020!

FDP Eine Reform der Hierarchie des Denkmalschutzamts ist von unserer Seite momentan nicht vorgesehen.

AfD Nein. Der Oberbaudirektor sollte als oberste Instanz zum Wohle des Stadtbildes die letzte Entscheidungsinstanz sein – und notfalls auch das Denkmalschutzamt überstimmen können.

2. Bessere Denkmal-Erfassung

Die Abteilung für die Erfassung von Denkmälern im Denkmalschutzamt, das Referat für Wissenschaftliche Inventarisation, ist personell nicht ausreichend ausgestattet. Revisionsbedürftige Denkmallisten und fehlende Denkmalwertbegründungen gefährden einen rechtssicheren Vollzug des Denkmalschutzgesetzes. Die Konsequenzen reichen von drohenden unrechtmäßigen Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse über mangelnde Planungssicherheit für Bauherren und Stadtplanung bis hin zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen bei der FHH. Darüber hinaus drohen in den kommenden Jahren erhebliche Verluste an Denkmälern, besonders aus der Zeit der jungen Bundesrepublik Deutschland und aus den 1970er und 1980er Jahren.

Frage: Werden Sie sich dafür engagieren, dass das Denkmalschutzamt ausreichend Kapazität zur Inventarisierung insbesondere der noch nicht ausreichend erfassten jüngeren Denkmäler hat, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Wir setzen uns dafür ein, dass eine weitere Vollzeitstelle für die Inventarisation geschaffen wird, damit das Fachreferat dauerhaft strukturell gestärkt wird. So kann drohenden Denkmalverlusten entgegengewirkt und sichergestellt werden, dass ein rechtssicherer Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nicht gefährdet und Eigentümerbefugnisse nicht unrechtmäßig eingeschränkt werden.

GRÜNE Die Inventarisierung von Denkmälern ist elementar für deren Schutz. Wir setzen uns für eine Personalaufstockungen im Rahmen der Aufstellung des Kulturbudgets im nächsten Doppelhaushalt ein.

CDU Die CDU hat sich bereits dafür eingesetzt, dass Kriterien auch für jüngere Bauten festgelegt werden – und dann muss selbstredend auch eine fortlaufende Erfassung sichergestellt werden.

Die LINKE Ja. Ein Denkmalschutzamt muss unbequem und durchsetzungsstark sein können – das gehört zu seinen Aufgaben! Deshalb unterstützen wir – auch mit Blick auf den kommenden Haushalt – die personelle Aufstockung des Referats für Wissenschaftliche Inventarisation im Denkmalschutzamt Hamburg.

FDP Die Ausstattung des Denkmalschutzamtes muss spätestens in den nächsten Haushaltsverhandlungen auf ihre Auskömmlichkeit hin analysiert und diskutiert werden. Eine Aussage über die Notwendigkeit weiterer Kapazitäten ist vor einer umfassenden Analyse der Bedarfe nicht seriös möglich. Bezüglich der Erfassung von Denkmälern stehen die Freien Demokraten für einen für jeden Hamburger transparenten Denkmalschutz. Daher fordern die Freien Demokraten eine Festlegung von konkreten und transparenten Kriterien, die zur Erklärung als

Denkmal führen.

AfD Die Einrichtung eines Katasters für den Denkmalschutz ist begrüßenswert. Um dieses Vorhaben effizient umsetzen zu können, müssen zwei Personalstellen auf  den geeigneten Haushaltsposten geschaffen werden. (Anmerkung: Die AfD wurde vom Denkmalverein darauf hingewiesen, dass ein solches Kataster bereits in Form der Denkmalliste der FHH existiert. Eine Aktualisierung der Antwort wurde dennoch nicht gewünscht.

3. Vermittlung von Denkmalwissen

Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten (…). Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ Das Denkmalschutzamt Hamburg ist jedoch personell nicht ausreichend ausgestattet, um das Denkmalwissen der FHH zu qualifizieren, für Laien verständlich aufzubereiten, zu digitalisieren und zu veröffentlichen. Andere Bundesländer sind hier bereits deutlich weiter (vgl. http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de oder http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/)

Frage: Werden Sie sich für eine personelle Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Qualifizierung und Veröffentlichung von Denkmalwissen einsetzen, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Eine entsprechende Stelle dafür ist bereits in der Behörde für Kultur und Medien angesiedelt. Eine weitere personelle Aufstockung werden wir prüfen.

GRÜNE Wir setzen uns für eine bessere personelle Ausstattung im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes ein. Davon abgesehen wird alltagsnahes Denkmalwissen durch Veranstaltungen wie dem „Denkmalsalon“ mit regelmäßigen Vorträgen und Diskussionen oder dem „Tag des offenen Denkmals“ sehr öffentlichkeitswirksam vermittelt. Gerade der „Tag des offenen Denkmals“ ist ein wichtiges kommunikatives Element, um auf die Hamburger Denkmäler aufmerksam zu machen und Affinität zu unserem kulturellen Erbe herzustellen. Nicht selten resultiert die Teilnahme am „Tag des offenen Denkmals“ in einem aktiven Engagement für den Denkmalschutz, z.B. einer Mitgliedschaft im Denkmalverein. Auch in der „KulturApp“ können Informationen zu Kulturdenkmälern abgerufen werden.

CDU Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit ist nötig, um das Bewusstsein für den Denkmalwert und den entsprechenden Schutz zu vergrößern. Ob diese im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Denkmalschutz oder aber z.B. durch eine entsprechende Förderung von Denkmalrat und Denkmalverein erfolgt, wollen wir mit den Beteiligten beraten.

Die LINKE Ja. Es wird Zeit, dass Hamburg Wege findet, Denkmalwissen (z.B. Fotobestände, Dokumentationen, Archiv- und Planmaterial etc.) verständlich, präzise und aktuell aufzubereiten und digital zugänglich zu machen – für die Öffentlichkeit aber auch für die Denkmalforschung. Um eine Online-Datenbank mit der sinnvoll gearbeitet werden kann, zu erstellen, zu betreuen, und laufend aktuell zu halten, braucht es die notwendige finanzielle, personelle und technische Ausstattung. Dafür setzen wir uns ein.

FDP Bezüglich der Frage nach Ressourcen verhält es sich wie in Frage 2. Eine Veröffentlichung von Denkmalwissen würde durch die Festlegung von transparenten Kriterien bezüglich der Schutzwürdigkeit eines Objekts ebenfalls erleichtert.

AfD Siehe Frage 2

4. Erhaltung wertvoller Klein-Denkmäler

Hamburg verfügt über eine Vielzahl an Klein-Denkmälern wie Brunnen und Statuen im öffentlichen Raum, deren Pflege und Erhaltung in der Verantwortung der FHH liegen. Viele davon befinden sich in einem beklagenswerten Zustand, und es droht ihr vollständiger Verlust. Um einen angemessenen Umgang mit diesen Objekten vorzubereiten und auch private Initiative zu ermöglichen, bräuchte es dringend eine systematische Erfassung, Übersicht und Priorisierung durch das fachlich zuständige Denkmalschutzamt.

Frage: Werden Sie sich um die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum bemühen? Was werden Sie für eine bessere Erhaltung der Klein-Denkmäler tun?

Antworten der Parteien:

SPD Die Erhaltung der Kleindenkmäler ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir begrüßen, dass zwischen dem Denkmalschutzamt und den Bezirken, die in der Regel für die Pflege, Erhaltung und Restaurierung der Kleindenkmäler zuständig sind, bereits eine sehr gute und enge Zusammenarbeit besteht. Die Stärkung der Inventarisation soll auch Kleindenkmälern zugutekommen. Wir werden daher prüfen, für den Erhalt von Kleindenkmälern wo sinnvoll zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

GRÜNE Die Initiierung einer systematischen Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum halten wir für sinnvoll und unterstützenswert. Klein-Denkmäler befinden sich häufig in Privatbesitz und werden teilweise mit hohem finanziellen Aufband erhalten. Eine Entlastung der Privatbesitzer oder Gruppen, die sich beim Erhalt von Klein-Denkmälern engagieren, sollte geprüft werden.

CDU Tatsächlich besteht hier ein Mangel sowohl in der Erfassung, aber auch in der Pflege und Erhaltung, für die vor allem die Eigentümer oder die Bezirke zuständig sind. Ähnlich wie bei unserem Einsatz als CDU zur Erhaltung denkmalwürdiger Grabsteine auf dem Ohlsdorfer Friedhof werden wir mit den Beteiligten überlegen, wie Kleindenkmäler besser erfasst und gepflegt werden können.

Die LINKE Wir teilen die Kritik, dass die Pflege und der Erhalt einer Vielzahl von Kleindenkmälern lange vernachlässigt wurde. Die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes unterstützen wir daher ebenso, wie zusätzliche Mittel im Haushalt, um eine angemessene Pflege öffentlicher Denkmäler zu gewährleisten. Entsprechend setzen wir uns auch ein für eine Erhöhung der Ansätze der sogenannten ‚Rahmenzuweisung Grün‘, aus der auch die Instandsetzung und Unterhaltung von Denkmälern in öffentlichen Grünanlagen finanziert wird.

FDP Für Klein-Denkmäler gilt ebenfalls, dass transparente Kriterien zur Erklärung der Schutzwürdigkeit notwendig sind.

AfD Siehe Frage 2

5. Erhaltung des Stadtbildes

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB haben das Ziel, besonders schützenswerte Gebiete in ihrer städtebaulichen Erscheinung und damit das Stadtbild zu erhalten. Gerade in einer wachsenden und sich an vielen Stellen stark verändernden Stadt ist dieses Instrument unverzichtbar, weil den Stadtteilen sonst ein Verlust an Identität und baukultureller Vielfalt droht. Konkret bedroht sind z.B. das nördliche St. Pauli ebenso wie Altona-Altstadt durch sehr hohen Entwicklungsdruck bei gleichzeitig verhältnismäßig wenigen Denkmal-Ausweisungen. Ebenfalls besonders bedroht sind zahlreiche Gründerzeitbauten entlang der Ausfallstraßen, die nicht unter Schutz stehen, aber wichtig für die Identität der Stadtteile sind (vgl. Hamburger Abendblatt vom 19.8.19).

Frage: Unterstützen Sie die Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen?

Antworten der Parteien:

SPD Wir unterstützen die Instrumente der städtebaulichen Erhaltungsverordnung und der städtebaulichen Erhaltungsbereiche in Bebauungsplänen, die in ihrer konkreten Anwendung von den Bezirken veranlasst werden. Wir halten sie für ein gutes Mittel dafür, die Identität von Quartieren und baukulturelle Vielfalt zu erhalten, und werden daher auch in Zukunft bei Bedarf davon Gebrauch machen, so dass die Zahl der städtebaulichen Erhaltungsgebiete stetig wächst.

GRÜNE Wir wollen, dass die Bezirke weiterhin aktiv städtebauliche Erhaltensordnungen nutzen. Dazu ist eine bewusste und frühzeitige Auseinandersetzung mit städtebaulichen Strukturen einzelner Quartiere notwendig, um zunächst schützenswerte Gebiete zu identifizieren, gerade da wo Veränderungen anstehen. Wir werden die Bezirke darin unterstützen Gebiete, die in besonderer Weise prägend für die städtebauliche Eigenart bzw. die städtebauliche Gestalt eines Quartieres sind, zu erhalten.

CDU Städtebauliche Erhaltungsverordnungen können ein wichtiges Instrument sein, um ganze Ensemble oder Quartiere zu erhalten bzw. zu stabilisieren. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Instrumente wirklich geeignet sind, die Ziele zu erreichen – und natürlich auch angemessen und wirklich notwendig sin, da sie einen erheblichen Eingriff in die Freiheit darstellen.

Die LINKE Ja, schließlich wurden die Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, damit der Schutz des Stadtbildes und besonderer Gebiete möglich ist. Die im „Bündnis für das Wohnen“ getroffene Vereinbarung mit der Hamburger Wohnungswirtschaft, weitere Gebiete nur im Einvernehmen festzulegen, widerspricht dem Anspruch des Gesetzes. Der notwendige Erhalt schützenswerter Gebiete darf nicht vom Wohlwollen der Wohnungswirtschaft abhängig gemacht werden.

FDP Eine Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

AfD Die Erhaltungsverordnungen dürfen nicht als „Mietendeckel“ fungieren, um notwendige Veränderungen zu verhindern. In diesem Fall sprechen wir uns gegen eine Ausweitung aus, denn der Denkmalschutz hat sich als Bewahrer und nicht als Verhinderer zu verstehen. Dies findet man auch in unserem Wahlprogramm wieder. Siehe: „Erhalt und Rekonstruktion des alten Hamburgs“.

 6. Nachhaltige Stadtentwicklung

Wohnungs-Neubau bedeutet in Hamburg immer häufiger Abriss bestehender Bauten. Eine solche Stadtentwicklung schadet dem Klima, denn Abriss vernichtet die sogenannte „Graue Energie“ von Bestandsbauten, und Neubau verbraucht Ressourcen und große Mengen CO2. Nach Angaben des Umweltbundesamtes stammen 53 Prozent des Mülls und 40 Prozent des Energieverbrauchs und der Treibhausgase in Deutschland aus dem Baubereich. Acht Prozent des weltweiten CO2 Ausstoßes werden durch die Herstellung von Zement verursacht. Es liegt an uns allen, hier einen Paradigmenwechsel einzuläuten, indem wir den Baubestand konsequent erhalten und weiternutzen.

Frage: In welcher Form möchten Sie sich dafür einsetzen, dass in unserer wachsenden Stadt die Graue Energie des Gebäudebestandes ökologisch sinnvoll weitergenutzt wird?

Antworten der Parteien:

SPD Der aktuelle Klimaplan formuliert die neuen CO2-Einsparziele und legt notwendige Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Zudem ist ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen. Er wird sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzen und soll beratend bei der Umsetzung der Klimapolitik tätig werden. Hier soll geprüft werden, in welcher Form die Nutzung von Recyclingstoffen gefördert werden kann, wenn sie Primärrohstoffe im Bau ersetzen.

GRÜNE Eines erscheint gesichert: Je länger die Lebensdauer eines Gebäudes ist, desto besser wird die im Gebäude enthaltene „Graue Energie“ ausgenutzt. Das bedeutet, dass bei Gebäudebeständen Maßnahmen zum Erhalt und zur Ertüchtigung der Gebäude deutlich Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Das bedeutet aber auch, dass zur Bestandserhaltung sowie zur Reduzierung des laufenden Energieverbrauches der Gebäude weitere bauliche Maßnahmen notwendig sind, v.a. bei Bauten der Nachkriegszeit. Dies müssen wir stärker fördern und die Quote der jährlichen energetischen Ertüchtigung von Gebäudebeständen, die derzeit bei nur ca. 1 % liegt, in Richtung 2 % erhöhen. Denkmalgeschützte Gebäude bedürfen einer besonderen Betrachtung. Ausnahmen kann es bei einsturzgefährdeten Gebäuden oder auch unter Denkmalgesichtspunkten nicht erhaltenswerten kleineren Gebäude (z.B. ein- bis zweigeschossige Gebäude entlang den Magistralen) geben, deren Flächen z.B. für Quartiersentwicklungen oder Nachverdichtungen – insbesondere für die Schaffung neuen Wohnraumes – notwendig sind, um nicht weitere Grünflächen in Anspruch nehmen zu müssen.

CDU Grundsätzlich besteht noch viel zu wenig Bewusstsein für die „graue Energie“ bereits errichteter Gebäude. Aus Sicht der CDU ist es sinnvoll auch „ältere“ Gebäude im Bestand zu sanieren. Dazu wurden bereits zu CDU-Regierungszeiten viele Projekte z.B. bei der Sanierung in Wilhelmsburg angestoßen. Auch zur CO2-Einsparung kann viel durch intelligente Verbrauchssteuerung erreicht werden, ohne dass ein Abriss oder aufwändige Dämmung erfolgen muss. Besonders schmerzhaft war für uns die Entscheidung des SPD-Grünen-Senats zum phantasielosen Abriss der City-Höfe, bei denen sehr viel „Graue Energie“ vernichtet wurde…

Die LINKE DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass vor dem Abriss von Gebäuden eine Ökobilanz erstellt und eine Abriss- bzw. Neubaugenehmigung gegebenenfalls abgelehnt wird, wenn der Neubau mehr Energie verschlingt als ein Entwicklung im Bestand.

FDP Sicher ist, dass dem Thema Graue Energie im Gebäudebestand mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Es bedarf hier wesentlich besserer Analysen und darauf folgender Handlungsempfehlungen. Sollte es passieren, dass Hamburg weiterhin eine „Freie und Abrissstadt Hamburg bleibt“, dann wäre das nicht nur fatal für den Denkmalschutz, sondern auch ökologisch fragwürdig.

AfD Detlef Ehlebracht, baupolitischer Sprecher: „Der Abriss (Anm. Denkmalverein: des City-Hofes) ist falsch. Günstige Gewerbefläche verschwindet, architektonische Aspekte wurden nicht ergebnisoffen bewertet, ein Entwurf nicht berücksichtigt, der den Umbau u.a. in Wohnhäuser vorsah, was zu einer geforderten Belebung der Stadt geführt hätte und der Neubau an Beliebigkeit nicht zu überbieten ist.“ Dr. Alexander Wolf, kulturpolitischer Sprecher: „Die mit Asbest belasteten City-Höfe anzuführen ist nicht angemessen und ein Sonderfall. Die Mehrheit der Fraktion ist überzeugt, dass sie aus städtebaulichen und architektonischen Gründen abgerissen werden sollten.“

7. Verbesserung der Ausbildung

Derzeit gibt es in Hamburgs Universitäten keinen Lehrstuhl für Theorie und Praxis des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Das hat zur Folge, dass z.B. Studierende der Architektur ihre berufliche Laufbahn einschlagen, ohne sich tiefergehend mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben – mit entsprechenden Folgen für den späteren Umgang mit Baudenkmälern.

Frage: Scheint es Ihnen sinnvoll, das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullandschaft verankern, z.B. mit einer Professur für Denkmalschutz an der HafenCity Universität?

Antworten der Parteien:

SPD Unsere Fachpolitiker/-innen für Wissenschaft und Forschung haben sich bereits des Themas angenommen und beraten die Fragestellung mit den entsprechenden Institutionen. Wir wollen entsprechende Fachkompetenzen an der HafenCity Universität aufbauen.

GRÜNE Die Inhalte der Denkmalkunde sind derzeit durch zwei Professuren an der HafenCityUniversität abgedeckt und in die Lehre integriert. Eine weitere Professur für Denkmalschutz würde den Empfehlungen einer Expertenkommission, die sich mit der Entwicklung der HafenCity Universität befasst hat, entgegenlaufen. Denn festgestellt wurde eine zu starke Ausdifferenzierung des Studienangebots und entsprechend eine Konsolidierung empfohlen. Daher erscheint uns die Einrichtung einer weiteren Professur nicht sinnvoll.

CDU Grundsätzlich ist die Frage welche Lehrstühle die Universitäten einsetzen etwas, was die Autonomie der Hochschulen selber betrifft. Allerdings muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ auch in der Hochschullandschaft einer Metropole wie Hamburg verankert sein. Dadurch wird sich tiefergehend mit dem Thema des Denkmalschutzes auseinandergesetzt und es bringt der Stadt Hamburg neue qualifizierte Mitarbeiter, die einen besseren Umgang mit Baudenkmälern pflegen.

Die LINKE Durchaus. Dadurch, dass eine Hochschule unbeeinflusst von denkmalpflegerischen Konflikten agieren kann, werden Möglichkeiten eröffnet. So könnte eine Professur für Denkmalschutz und eine stärkere Präsenz des Themas im Lehrplan Zugänge eröffnen, sensibilisieren und die Vermittlung von Denkmalkultur praxisnah, und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft gestalten – ähnlich wie in der partizipativen Stadtentwicklung.

FDP Sicherlich muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullehre eine stärkere Beachtung finden. Eine eigene Professur an der HCU zu ausschließlich diesem Bereich halten wir aber nicht für den richtigen Weg. An der HCU besteht, wie auch an vielen anderen Hochschulen, immer die Notwendigkeit der stetigen Prüfung der Passung von Professorenstellen in Bezug auf die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Hochschule. Hier werden wir keine Vorgabe in Bezug auf den Denkmalschutz machen. Sinnvoller wäre es, den Denkmalschutz prominenter in den Studienplänen von geeigneten Studiengängen, wie z.B. der Architektur, zu integrieren bzw. hervorzuheben.

AfD Würden wir unterstützen. Denkmalschutz / Erhalt / Rekonstruktion

8. Re-Aktivierung Bildarchiv und fotografische Stadt-Dokumentation

Das Bildarchiv der FHH umfasst etwa 1 Million analoge Fotos und ca. 700.000 Motive, die das Leben in der Stadt und die Entwicklung des Stadtbildes Hamburgs dokumentieren. Diese Aufnahmen der vergangenen 150 Jahre Stadtgeschichte besitzen ein immenses Vermittlungspotential. 2015 hat der Senat die Abteilung Fotografie des Denkmalschutzamtes jedoch ersatzlos aufgelöst und damit sowohl die notwendige Digitalisierung der historischen Bildbestände weitgehend als auch die Aufgaben der Stadtdokumentation sowie die Mitwirkung im Bereich Denkmalschutz durch einen festangestellten Fotografen vollständig eingestellt. Das

Bildarchiv fristet seitdem nur noch ein Schattendasein im Staatsarchiv und steht der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Hamburg droht damit einen wichtigen Teil seiner visuellen Erinnerungen zu verlieren.

Frage: Werden Sie dafür Sorge tragen, dass das historische Bildarchiv der Stadt zeitnah vollständig digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und vermittelt wird, und wenn ja, wie? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass wieder eine regelmäßige Stadtdokumentation durch eine/n Fotografe/in stattfindet?

Antworten der Parteien:

SPD Seit der Übernahme des Bildarchivs arbeitet das Staatsarchiv kontinuierlich daran, die Bestände des Stadtarchivs in die des Staatsarchivs zu integrieren. Daneben wird intensiv daran gearbeitet, den Benutzenden eine eigenständige Recherche zu ermöglichen. So sind z.B. die Bestände der Fotografen Beutler, Wutcke, Höge, Koppmann, Muuß, Hofmeister und Strumper & Co. bereits online recherchierbar. Eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs wird von uns vorangetrieben. Für eine regelmäßige Stadtdokumentation setzen wir uns ein und prüfen dafür zukünftig auch die Bereitstellung eigener Ressourcen.

GRÜNE Die Übersiedlung des Bildarchivs aus dem Denkmalschutzamt in das Staatsarchiv Hamburg als zentraler Dienstleister für die historisch interessierte Öffentlichkeit scheint aus unserer Sicht sinnvoll. Das Staatsarchiv digitalisiert fortlaufend die verschiedenen Archivalien und bietet verschiedene Zugriffsmöglichkeiten darauf für die Nutzer*innen an. Allerdings sollte auch eine entsprechende Vermittlungsarbeit stattfinden, um das Potenzial des Bildarchivs zu erschließen. Wir befürworten daher zu prüfen, ob die Zugänglichkeit und Bewerbung des Bildarchivs verbessert werden kann, auch in Kooperation mit externen Agenturen. Offen sind wir auch für eine Prüfung einer regelmäßigen Stadtdokumentation.

CDU Aus Sicht der CDU ist die Digitalisierung öffentlicher Archive, Museen usw. eine wichtige Aufgabe. Damit wird das Kulturgut öffentlich und für alle nutzbar – dazu gehört auch, dass das historische Bildarchiv vollständig digitalisiert und öffentlich gemacht wird. Man könnte beispielsweise dieses auch in die Kultur-App der Kulturbehörde Hamburg integrieren und dort das Thema Denkmalschutz weiterverbreiten. Die Idee der fortlaufenden Stadtdokumentation ist gut und wird von der CDU befürwortet. Offen ist für uns die Frage, wie man das heute am besten umsetzt.

Die LINKE Da wir die Auffassung teilen, dass das visuelle Gedächtnis der Stadt nicht verloren gehen darf, unterstützen wir das Anliegen das historische Bildarchiv zu erhalten, weitergehend zu erschließen und zu digitalisieren, um es für die Benutzung zugänglich zu machen. Diese Aufgabe muss vom Staatsarchiv im Zuge seines gesetzlichen Auftrages zur Erforschung und Vermittlung der hamburgischen Geschichte wahrgenommen werden.

FDP Wir begrüßen eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs. Hierfür müsste zumindest temporär eine Stelle am Staatsarchiv geschaffen werden. Bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Bildern muss zunächst geklärt werden, welcher Ansatz hier am breitenwirksamsten und nachhaltigsten ist, da verschiedene Konzepte – von einer kulturellen Einrichtung in Form einer wechselnden Ausstellung bis hin zu einer Onlineplattform möglich sind. Höchstwahrscheinlich wäre ein Ansatz am erfolgreichsten, der sowohl analog als auch digital ist. Eine regelmäßige Stadtdokumentation begrüßen wir, wobei natürlich über eine sinnvolle Frequenz der Dokumentation gesprochen werden müsste.

AfD Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung das historische Bildarchiv in digitaler Form aufzubereiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings nicht in der Form eines Museums. Die Bilder sollen gegen eine Gebühr aus dem Kataster bezogen werden können.

9. Einführung Verbandsklagerecht

Im Gegensatz z.B. zum Umweltschutz besitzen zivilgesellschaftliche Verbände im Denkmalschutz bundesweit bis heute keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Entscheidungen. In anderen Ländern, wie z.B. der Schweiz mit ihrem „Verbands-Beschwerderecht““, ist das Verbandsklagerecht im Denkmalschutz ein wichtiger und bewährter Teil der gesellschaftlichen Abwägungsprozesse, der die Einhaltung des geltenden Denkmalschutzgesetzes sichert.

Frage: Wie bewerten Sie das Thema „Verbandsklagerecht im Denkmalschutz“, und wollen Sie sich dafür engagieren?

Antworten der Parteien:

SPD Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz befasst sich intensiv mit dem Pro und Contra zu einem Verbandsklagerecht im Denkmalschutz. Das Ergebnis dieses Prozesses wollen wir abwarten und dann der politischen Diskussion zuführen.

GRÜNE Wir wollen die Voraussetzungen prüfen, ob Hamburg als erstes Bundesland eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann. Hierzu steht in unserem Regierungsprogramm: „Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden. Im Gegensatz zum Umweltschutz besitzen Verbände im Denkmalschutz bundesweit bislang keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Wir Grüne möchten prüfen ob Hamburg als erstes Bundesland ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann.“

CDU Für uns ist das Verbandsklagerecht ein schwieriges Thema, da es unbestreitbar dazu geführt hat, dass durch sehr exzessive Nutzung wichtige Maßnahmen stark verzögert werden, obwohl sie in demokratischen Verfahren beschlossen wurden. Andererseits sehen wir es durchaus als Mangel, dass gravierende Verstöße gegen die Auflagen des Denkmalschutzgesetzes durch den gegenwärtigen Senat praktisch nicht gerichtlich überprüft werden können. Über den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen befindet sich die CDU noch in der Diskussion.

Die LINKE Das Klagerecht dürfen nicht nur diejenigen haben, die Grund und Boden besitzen. Da es in diesem Kontext aus Sicht der LINKEN notwendig ist, den Denkmalschutz zu stärken, ist für uns das Verbandsklagerecht unumgänglich. Dann hätte der Senat z.B. beim Abriss des denkmalgeschützten City-Hofs nicht daraufsetzen können, dass er mangels betroffener und klagebefugter Privateigentümer_innen keine Rechtsverfahren oder gar einen Stopp des Abrisses befürchten müsse.

FDP Wir sehen das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form kritisch und befürworten daher keine Ausweitung auf den Bereich des Denkmalschutzes.

AfD Kein Verbandsklagerecht, egal für wen!

10. Stärkung Denkmalverein

Der Denkmalverein Hamburg e.V. leistet als wichtigste politisch unabhängige Stimme für Denkmalschutz eine unverzichtbare Vermittlungsarbeit. Um den Verein zu stärken, wäre eine strukturelle staatliche Finanzierung sinnvoll, so wie es z.B. auch im Naturschutz üblich ist. Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen. Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ (s.o.)

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalvereins durch eine strukturelle staatliche Finanzierung?

Antworten der Parteien:

SPD Die politische Unabhängigkeit des Denkmalsvereins ist für seine wichtige Rolle im öffentlichen Diskurs essentiell. Eine strukturelle staatliche Finanzierung könnte seine Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.

GRÜNE Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden (s. Antwort 11).

CDU Für uns als CDU ist das zivilgesellschaftliche Engagement ein wichtiger Teil des Zusammenhalts und eines lebendigen Gemeinwesens. Die dem Allgemeinwohl dienenden Aktivitäten des Denkmalvereins sind für uns sehr förderungswürdig, um das Bewusstsein für den Denkmalschutz und die sich daraus ergebenden spannenden gesellschaftliche Diskussion um unseren Umgang mit dem Erbe zu stärken.

Die LINKE Ja. Der Denkmalverein Hamburg e.V. ist als kritische Stimme mit weitreichender Expertise unverzichtbar für den Hamburger Denkmalschutz. Daher unterstützen wir eine finanzielle Absicherung, die weiterhin eine politische Unabhängigkeit des Denkmalvereins gewährleistet.

FDP Einer Förderung des Denkmalvereins stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Eine Förderung wäre aus verschiedenen Bereichen des Hamburger Haushalts möglich, da das Thema Denkmalschutz unzweifelhaft den Bereich Stadtentwicklung und auch den Bereich Kultur berührt.

AfD Beide sollten mit einem von der Bürgerschaft festgelegten Sockelbetrag ausgerüstet werden (Erstellung externer Gutachten/Expertisen, Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen/Erfahrungsaustausch).

11. Stärkung Denkmalrat

Der Denkmalrat (§3 HmbDSchG) ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Kulturbehörde und das Denkmalschutzamt in Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege berät. Der Rat arbeitet rein ehrenamtlich und verfügt bislang über kein eigenes Budget, um z.B. bei strittigen Fragen Fachgutachten einzuholen. Im Konfliktfall besitzt der Rat dadurch nicht die Ressourcen seine Haltung fachlich tiefergehend zu überprüfen und darzulegen.

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalrates, z.B. durch ein eigenes Budget in Höhe von 20.000 EUR p.a.?

Antworten der Parteien:

SPD Der Denkmalrat ist ein Gremium von externen Sachverständigen zur Beratung der Kulturbehörde. Falls im Einzelfall weder der Sachverstand der Kulturbehörde noch der des beratenden Denkmalrats ausreichen, sollte die für den Denkmalschutz verantwortlichen Behörde selbst weiteren externen Sachverstand hinzuzuziehen.

GRÜNE Antwort zu Frage 10 und 11: Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Der Denkmalrat ist eine gesetzlich im Denkmalschutzgesetz eingerichtete Institution. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden.

CDU Bereits während der letzten Haushaltsberatung hat die CDU in der Bürgerschaft beantragt (Drs. 21/10618), den Denkmalrat finanziell so auszustatten, dass dieser eigene Fachgutachten erstellen und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Denkmalschutzes betreiben kann. Dafür hat die CDU vorgeschlagen dem Denkmalrat dafür 30.000 EUR im Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel will die CDU auch in der kommenden Legislatur erreichen.

Die LINKE Ja. Fachgutachten und vor allem auch Visualisierungen geplanter Neubauten auf

Denkmalgrundstücken bzw. neben Denkmälern sind wichtig, um auch einer breiteren Öffentlichkeit Auswirkungen von Planungen veranschaulichen zu können. Eine Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen des Denkmalrates als Expert*innengremium halten wir auch deshalb für sinnvoll, weil es seine Aufgabe ist unvoreingenommen Position für das Interesse des Denkmalschutzes zu beziehen.

FDP Die Freien Demokraten wollen den Denkmalrat zu einer unabhängigen Institution ausbauen, die mit einem Etat für eigene oder externe Fachgutachten ausgestattet ist. Zudem wollen wir die Befugnisse des Denkmalrats so ausbauen, dass vor dem Abriss städtischer Denkmäler eine Zustimmung des Denkmalrats erfolgen muss. Weiterhin soll der gestärkte Denkmalrat die Funktion eines Mediators zwischen Fachbehörden und Eigentümern einnehmen.

AfD Siehe Antwort zu Frage 10

Quelle: www.denkmalverein.de [1]

Related Post

Druckansicht [2]     [3]