- Tiefgang - https://www.tiefgang.net -

Musik, Stadt, Hamburg

Hamburg ist Musikstadt. Und um dies zu sichern, schreibt die Stadt jährlich einen Musikstadtfonds für Projekte aus.

Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein.  In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie [1] vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind

Fristen
Der Bewerbungszeitraum für den Musikstadtfonds 2024 ist bereits abgelaufen. Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort bis zum 15.06.2024 gestellt werden.

Online-Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren [2].

Analoger Antrag

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular [3] gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:

Bitte halten Sie für die Antragstellung folgende Dokumente bereit:

Quelle und Online-Formulare: https://www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds/ [5]

 

Related Post

Druckansicht [6]     [7]

[8] [9] [10]