Kulturbehörde hat Ausschreibung für Musikprojekte 2019 eröffnet:

Der Sound der Stadt

Zu schade, um an der Wand zu hängen ... (Foto: 5477687 / Pixabay)

Hamburg ist mehr als Elbphilharmonie. Und damit das so bleibt, werden Konzerte und Reihen gefördert. Die Ausschreibung hat begonnen.

Allein über 120 private Musikclubs aber  auch Konzerte in allen Ecken der Stadt lassen die Ohren klingeln. Das weiß die Kulturbehörde zu schätzen und fördert auch hier Projekte, um die Vielfalt zu erhalten. In der Ausschreibung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Start der Bewerbungsrunde 2019

Ab jetzt können Anträge für den Musikstadtfonds 2019 gestellt werden.

Die Bewerbungsfrist läuft am 15. Juni 2018 ab. 

Die Lektüre der Musikstadtfonds-Förderrichtlinie vor Antragstellung wird dringend empfohlen (siehe Downloads).

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das aktualisierte Online-Antragsverfahren: HamburgGateway

Quelle: musikstadtfonds

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