Fonds fördert zeitgenössische Projekte verschiedenster Sparten:

Da ist Musik drin!

Ungewöhnliche Projekte bekommen wieder Hilfe vom Musikfonds. (Foto: hbieser / Pixabay)

Es gibt Musik, die mutet zuweilen wie von einem anderen Planeten an. Sie ins Leben zu rufen, braucht oft Unterstützung. Der Musikfonds des Bundes hilft nun wieder.

In der Mitteilung zur laufenden Ausschreibung heißt es:

„Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinären Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar 2019, der 30. April 2019 sowie der 30. September 2019.

Fördergrundsätze

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der zeitgenössischen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z.B. von Instrumenten) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro p.a. nicht übersteigen darf. Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen in der Regel Voraussetzung.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben. Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren. Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung / Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen Formen der Dokumentation. Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller*innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden. Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden. Pro Jahr sind drei Förderrunden vorgesehen.“

Quelle: musikfonds.de/forderung

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