- Tiefgang - https://www.tiefgang.net -

Musik und GEMA

Bei den Seminaren zu Musik und GEMA tauchte immer mal wieder die Frage auf, wie es sich denn eigentlich bei nicht öffentlich zugänglichen Veranstaltungen verhält, wie beispielsweise einer Regionalkonferenz von Vereinen. Müssen in dem Fall trotzdem Gebühren an die GEMA bezahlt werden, obwohl es sich nicht um ein Event handelt, zu dem jeder Zutritt hat?

Der Referent des Vereins- und Stiftungszentrums e.V., Jan Rose, beantwortet im aktuellen Newsletter des Dresdner Vereins die Frage,n die ihm bei seinen Seminaren zum Thema Musik & GEMA immer wieder gestellt werden.

Bei den Seminaren zu Musik und GEMA tauchte immer mal wieder die Frage auf, wie es sich denn eigentlich bei nicht öffentlich zugänglichen Veranstaltungen verhält, wie beispielsweise einer Regionalkonferenz von Vereinen. Müssen in dem Fall trotzdem Gebühren an die GEMA bezahlt werden, obwohl es sich nicht um ein Event handelt, zu dem jeder Zutritt hat?

Ausgangspunkt ist eine Unterscheidung des Begriffes der „Öffentlichkeit“ im Sinne des Urheberrechtes (siehe UrhG §15 Abs. 3) im Gegensatz zum im Alltag verwendeten Begriff. Im Sinne des Urheberrechtes ist eine Musiknutzung bei einer Veranstaltung dann öffentlich, wenn sie eine unbestimmte, nicht ganz kleine Anzahl an Personen anspricht.

Ein Schild an der Tür „Geschlossene Veranstaltung“ oder ein ausschließlicher Zugang über Einladung sagt nichts über die erforderliche private Beziehung der teilnehmenden Personen aus. Ein verbindendes Interesse – Vereinsarbeit – bedeutet noch kein privates oder verwandtschaftliches Verhältnis der Teilnehmenden.

Fazit: Auch wenn nur ein bestimmter Personenkreis Zutritt erlangt, ist eine Regionalkonferenz von Vereinen im Sinne des Urheberrechts unzweideutig als öffentliche Veranstaltung anzusehen.

Alternativen

Es gibt mittlerweile zahlreiche Angebote professioneller Anbieter GEMA-freier Musik. Eine kurze Recherche im Internet zeigt die Vielfalt. Dennoch sollte man bei so einem Angebot auch die Kosten im Blick behalten, denn GEMA-frei bedeutet nicht automatisch kostenlos. Es ist nur ein anderes Geschäftsmodell der dort vertretenen Musikschaffenden.“

Quelle: vereine-stiftungen.de [1]

 

Related Post

Druckansicht [2]     [3]