- Tiefgang - https://www.tiefgang.net -

Mut zur Musik im Morgen

Auch nach der Corona-Krise soll Hamburg eine Stadt mit einer lebendigen Musikszene sein. Umso wichtiger, jetzt das Morgen zu fördern.

Die Musikstadt Hamburg lebt von den vielfältigen Angeboten der Freien Musikszene. Um diese weiter auszubauen hat sich der 2016 von Senat und Bürgerschaft beschlossene Musikstadtfonds als Fördermaßnahme etabliert. Jährlich werden 600.000 Euro dafür genutzt, das Hamburger Musikleben in all seinen Facetten zu stärken. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der temporären Schließung von Musikspielstätten erleben wir gerade, welche Auswirkungen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf Hamburg als Musikstadt haben. Die Ausschreibung des Musikstadtfonds für das nächste Jahr sendet ein wichtiges Signal in Richtung Musikerinnen und Musiker, Veranstalterinnen und Veranstalter. Sie vermittelt Hoffnung und Vorfreude auf Zeiten, in denen Live-Konzerte wieder möglich sind und Musikerinnen und Musiker ihrer Arbeit wieder nachgehen können. Und das wird kommen, ohne Frage. Der Freien Musikszene wünsche ich trotz der enormen persönlichen und finanziellen Anstrengungen jedes Einzelnen und jeder Einzelnen, dass Mut und Kreativität in dieser schwierigen Zeit nicht verloren gehen. Ich freue mich auf die Zeit, in der die Musik in unserer Stadt wieder erklingt und wir sie gemeinsam genießen können.“ 

Mit dem Musikstadtfonds soll die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt werden, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstlerinnen und Künstler erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle.

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder und jede Antragstellende  darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury.

Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Related Post

Druckansicht [1]     [2]