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Rente trifft Einkommen

Neulich bekam ich einen Amtsbrief einer Bekannten in die Hände. Deutsche Rentenversicherung. Sie wollte aufklären, was man an Rentenbezügen aber auch Einkünften aus nicht selbständiger, selbständiger Arbeit oder möglichen Erträgen aus dem hiesigen Kapitalmarkt angeben muss. Titel „Rente trifft Einkommen“.

Da muss man erstmal drauf kommen.

Nun stellen wir uns vor: da macht Rente einen gemächlichen Spaziergang, genießt den Ruhestand und freut sich des Lebens. Plötzlich, unerwartet und mit laut quietschenden Reifen braust in einem  SUV das Einkommen daher. Jung, dynamisch, aufstrebend … Raten Sie mal, wer den Kürzeren zieht.

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