Arbeitsstipendium https://www.tiefgang.net Thu, 16 Mar 2023 15:44:01 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Kunst schaffen in Wentorf https://www.tiefgang.net/kunst-schaffen-in-wentorf/ Fri, 17 Mar 2023 23:39:23 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9820 [...]]]> Die Behörde für Kultur und Medien vergibt in Zusammenarbeit mit der Roger Willemsen Stiftung insgesamt drei Residenzstipendien für Autoren und Autorinnen sowie für bildende Künstler und Künstlerinnen aus Hamburg.

Der Aufenthalt im Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf läuft vom 20. August bis 15. September 2023. Bewerben können sich in Hamburg wohnhafte, professionell tätige Autorinnen und Autoren sowie bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Behörde für Kultur und Medien zahlt die Mieten für den Aufenthalt sowie zusätzlich ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro pro Person. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Mai 2023. Die Entscheidung für die Vergabe der Stipendien fällt die Jury des Kuratoriums der Roger Willemsen Stiftung.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Im Künstlerhaus des mareverlags wurden schon Romane beendet, Ausstellungen konzipiert, Plots entworfen, gemalt, fotografiert und Korrektur gelesen. Aber es wurde auch miteinander gekocht, diskutiert und Pläne geschmiedet. Vier Wochen abseits des Alltags in idyllischer Umgebung gleich hinter der Hamburger Stadtgrenze Zeit zu verbringen und für künstlerische Projekte den Kopf frei zu haben, ist ein Luxus und ein Glücksfall für die Hamburger Kulturszene.“

Nikolaus Gelpke, Roger Willemsen Stiftung: „Dass wir die Zusammenarbeit mit der Kulturbehörde im fünften Jahr fortsetzen können, ist ein großes Glück. Speziell in diesen Zeiten kann man Künstlerinnen und Künstlern gar nicht genug Unterstützung geben; und je mehr Mittel und Möglichkeiten es gibt, das Künstlerhaus zu nutzen, desto besser. Wir sind der Kulturbehörde außerordentlich dankbar.“

Das Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf bei Hamburg war das letzte Wohnhaus des Autors und Publizisten Roger Willemsen, der 2016 verstarb. Dank seines engen Freundes Nikolaus Gelpke, Verleger des mareverlags, wurde die Villa als Künstlerhaus erhalten und schließlich der Roger Willemsen Stiftung als Künstlerresidenz zur Verfügung gestellt. Seit 2018 leben und arbeiten hier Stipendiaten und Stipendiatinnen aus verschiedenen künstlerischen Bereichen, die von der Stiftung betreut werden. Die vollständige Ausschreibung gibt es unter www.hamburg.de/bkm/stipendien.

Bewerbungen sind bis zum 7. Mai 2023 über den Online-Dienst der BKM möglich: serviceportal.hamburg.de 

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Kreativ arbeiten in der Villa https://www.tiefgang.net/kreativ-arbeiten-in-der-villa/ Fri, 13 Mar 2020 23:34:34 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6475 [...]]]> Hamburger Kreative können sich ab sofort für vierwöchige Stipendien in der Villa Willemsen bewerben.

 

Zum zweiten Mal vergibt die Behörde für Kultur und Medien in Kooperation mit der Roger Willemsen Stiftung Stipendien an zwei Hamburger Autoren oder Autorinnen sowie an eine bildende Künstlerin bzw. einen bildenden Künstler für die „Hamburger Sommerresidenz“ in der Villa Willemsen, dem Künstlerhaus des mareverlags. Außerdem erhält ein Autor oder eine Autorin ein Stipendium für einen Aufenthalt im Brecht-Haus im dänischen Svendborg.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Residenzstipendien sollen ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben, als professionelle Autoren und Autorinnen und bildende Künstler und Künstlerinnen tätig sein und entsprechende Referenzen vorweisen. Die Behörde für Kultur und Medien zahlt die Mieten für die Residenzen sowie zusätzlich 1.000 Euro Aufwandspauschale an die Stipendiaten und Stipendiatinnen. Die Bewerbungsfrist endet am 4. Mai 2020.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der Unterstützung durch die Stipendien erhalten Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, sich in idyllischer und in einer mit künstlerischer Tätigkeit verbundenen Umgebung ganz auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren. Durch diese Förderung werden Hamburgs Kreative in ihrer Arbeit gestärkt und tragen so auch zukünftig zur kreativen Vielfalt Hamburgs als Kulturstadt bei.“

Nikolaus Gelpke, Roger Willemsen Stiftung: „Es freut mich besonders, dass wir, die Roger Willemsen Stiftung, die ‚Hamburger Sommerresidenz’ in diesem Jahr fortsetzen und sich erneut Hamburger Künstlerinnen und Künstler für einige Wochen ihrer schöpferischen Arbeit im Künstlerhaus des mareverlags widmen können.“

Die Villa Willemsen in Wentorf bei Hamburg war das letzte Wohnhaus des Autors und Publizisten Roger Willemsen, der 2016 verstarb. Dank seines engen Freundes Nikolaus Gelpke, Verleger des mareverlags, wurde die Villa als Künstlerhaus erhalten und schließlich der Roger Willemsen Stiftung als Künstlerresidenz zur Verfügung gestellt. Seit 2018 leben und arbeiten hier Stipendiaten und Stipendiatinnen aus verschiedenen künstlerischen Bereichen, die von der Stiftung betreut werden.

Das Brecht-Haus liegt auf der Insel Fünen in der dänischen Hafenstadt Svendborg und diente Bertolt Brecht, Helene Weigel und ihren Kindern zwischen 1933 und 1939 als Wohnhaus während des Exils. Das Reetdachhaus wurde zu Beginn der 1990er Jahre renoviert und beherbergt heute Kunst- und Kulturschaffende aus aller Welt.

Die vollständigen Ausschreibungen gibt es unter www.hamburg.de/bkm/stipendien

 

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Die Stadt im Foto https://www.tiefgang.net/die-stadt-im-foto/ Fri, 04 Oct 2019 22:20:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5916 [...]]]> Im Herbst 2018 wurde mit dem „Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie ein neuer Fotopreis aus der Taufe gehoben. Der nach dem Hamburger Fotografen Georg Koppmann (1842-1909) benannte Preis ehrt Dokumentationen von Hamburgs Entwicklung als Großstadt.

In Form eines Stipendiums in Höhe von 8.000 Euro wird der Fotopreis jährlich für eine künstlerisch-dokumentarische Auseinandersetzung mit dem Stadtbild Hamburgs und seinen Veränderungen vergeben und richtet sich an professionelle Fotografinnen und Fotografen bzw. an Absolventen von Fotostudiengängen an Hochschulen, Universitäten und Akademien. Das jeweilige Projekt soll eine eigenständige fotografische Perspektive auf die Stadt Hamburg als Lebensraum und Wohnort einer vielfältigen Stadtgesellschaft dokumentieren und sich mit ihren verschiedenen Veränderungsprozessen auseinandersetzen.

Seit dem 1. Oktober 2019 läuft nun die Bewerbungsfrist für den „Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie“ des Jahres 2020. Bis zum 31. November 2019 können Fotografinnen und Fotografen ihre Projektideen einreichen. Die Stipendienzeit beginnt mit der Verkündung der Juryentscheidung Ende Januar 2020 und läuft bis zum Juli des nächsten Jahres. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat sollen sich zur Realisierung ihres Projekts mehrere Wochen in Hamburg aufhalten. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Projekts auf der Webseite der Stiftung Historische Museen Hamburg und in Form einer gedruckten Broschüre präsentiert. Sämtliche Informationen zum Bewerbungsverfahren können nachgelesen werden unter: georg-koppmann-preis

Als erster Preisträger wurde in diesem Jahr der Hamburger Fotograf Axel Beyer mit dem „Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie“ ausgezeichnet. Mit seinem Zyklus „Temporäre Einsichten“ ermöglicht Beyer besondere Einblicke in aktuelle bauliche Veränderungen der Stadt Hamburg, deren Motive nur von temporärer Dauer sind. Er hat in seinen Arbeiten, in den zahlreiche urbane Situationen der Elbmetropole wie Teile eines Bühnenbildes erscheinen, Sichtachsen entdeckt und festgehalten, die oft bald wieder verschwunden sind.
Begleitet von einem Grußwort von Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, einem Vorwort von Prof. Dr. Hans-Jörg Czech, Vorstand und Direktor der Stiftung Historische Museen Hamburg, und einem Einführungsessay der PHOTONEWS-Chefredakteurin Anna Gripp sind Beyers Arbeiten in einer 50-seitigen Broschüre versammelt, die in den Museumsläden der Stiftung Historische Museen erhältlich ist.

Der „Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie“ wird vergeben von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Kooperation mit der Stiftung Historische Museen Hamburg.

Zum Bewerbungsverfahren:

Gesucht wird eine Fotografin/ein Fotograf, deren herausragende Arbeiten und eine interessante Projektidee ihn bzw. sie zur Stipendiatin/Stipendiat qualifizieren.

Folgende Unterlagen müssen innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 1. Oktober bis 31. November 2018 eingereicht werden:

  •  eine Projektskizze über ein selbst gewähltes, künstlerisch-dokumentarisches Thema, das die Bewerberin/der Bewerber in Hamburg fotografisch verwirklichen möchte (ca. 1-2 Seiten)
  •  5-10  Bilder, die die Projektidee verdeutlichen können (jpg, lange Seite 2500 px)
  •  Lebenslauf mit Ausstellungen, Publikationen, Auszeichnungen.

Der Bewerbungszeitraum: 1. Oktober bis 30. November 2019

Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post an: Stiftung Historische Museen Hamburg, Museum der Arbeit, Stefan Rahner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter), Wiesendamm 3, 22305 Hamburg, stefan.rahner@mda.shmh.de

Die Jury

  • Dr. Dorothee Stapelfeldt, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Dipl.-Ing. Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Prof. Dr. Hans-Jörg Czech, Direktor und Vorstand der Stiftung Historische Museen Hamburg
  • Stefanie Grebe, Leiterin des Fotoarchivs Ruhr Museum Essen
  • Anna Gripp, Chefredakteurin der Zeitschrift PHOTONEWS
  • Prof. Vincent Kohlbecher, Professor für Fotografie an der HAW Hamburg
  • Stefan Rahner, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Museum der Arbeit, Stiftung Historische Museen Hamburg

 

Quelle: Stiftung Historische Museen Hamburg

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Geld für die Kunst! https://www.tiefgang.net/geld-fuer-die-kunst/ Fri, 31 Aug 2018 22:09:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4101 [...]]]> Die Stiftung Kunstfonds des Bundes unterstützt alle zwei Jahre Bildendne Künstler*innen in ihren Projekten. Nun ist es wieder soweit. Die Ausschreibung läuft.

In der Mitteilung heißt es:

„Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I stellen.

Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2018. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen. Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2019 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0228 33 65 69 14. Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.

A1
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (18.000 Euro für ein Jahr)
für ausschließlich freiberufliche tätige bildende Künstler/innen
Antragsteller dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.

A2
Künstlerprojekt/Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Honorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.

HAP-Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1 oder A2 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Förderpreis Valerie und Kurt M. Schulz-Schönhausen
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 10.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1 oder A2 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Zur Antragstellung sind erforderlich:

  1. Online/Elektronisch: Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
  2. Zusätzlich analog/postalisch: Dokumentationsmaterialien/Portfolio zur künstlerischen Arbeit, z. B. Fotos/Prints (max. DIN A4) und/oder Einzelkataloge (max. 3), keine Gruppenkataloge.
  3. Nur für zeitbasierte Medien: Internetvorschau von Werkbeispielen/Ausschnitten (eigene Website, Vimeo, Youtube, o.ä.)  mit einer Gesamtlänge von 10 min. Bei der Kodierung bitte folgende Richtlinien beachten: vimeo.com/help/compression
  4. Bei Anträgen für einen Projektzuschuss (A2) und für ein Werkverzeichnis (A4): max. 1 Seite Projektbeschreibung, 1 Seite Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe

Vergaberichtlinien

  1. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I.
  2. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bis zu diesem Termin muss die online-Bewerbung (Antragsformular) an die Stiftung Kunstfonds in Bonn elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich erforderliche, analog einzureichende Dokumentationsmaterialien zur Bewerbung müssen innerhalb der beiden folgenden Wochen bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn eingegangen sein. Anträge per Email oder Telefax sind nicht zulässig.
  3. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung im Februar des Folgejahres.
  4. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
  5. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
  6. Jeder Bewerber kann insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre für die Programme A1, A2, A4 oder B5 stellen.
  7. Die wiederholte Förderung durch ein Arbeitsstipendium bzw. der Werkverzeichnung (A1, A4) ist ausgeschlossen.
  8. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden. Publikationen dürfen erst nach Förderentscheid (im Februar) in Druck gehen.
  9. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
  10. Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
  11. Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet die Stiftung Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.

STIFTUNG KUNSTFONDS
WEBERSTRASSE 61 | 53113 BONN | TELEFON 02 28. 33 65 69 0“

Quelle: kunstfonds.de

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Wanted! Stadtkurator*in für Kunst im öffentlichen Raum https://www.tiefgang.net/wanted-stadtkuratorin-fuer-kunst-im-oeffentlichen-raum/ Sat, 13 May 2017 06:00:39 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1051 [...]]]> Kunst im öffentlichen Raum? Das ist doch das, wo alle sagen „welcher Spinner hat das denn gemacht?!?“ Kann sein, muss aber nicht. Bewirb Dich doch selbst …

Das Bewerbungsverfahren um die Stelle des Kuratierenden für Kunst im öffentlichen Raum in Hamburg hat begonnen und läuft noch bis zum 15. Juni 2017. Die Behörde für Kultur und Medien setzt damit das erstmals 2013 initiierte Projekt für Kunst im öffentlichen Raum fort. Interessierte können sich mit einem innovativen Konzept für ein zweijähriges Programm für eben Kunst im öffentlichen Raum bewerben.

Bereits während des noch laufenden Stadtkuratorin-Projekts hat eine Arbeitsgruppe der Kunstkommission der Behörde für Kultur und Medien begonnen, Vorschläge und Empfehlungen für eine künftige strukturelle und inhaltliche Neuausrichtung des  Programms „Kunst im öffentlichen Raum“ zu entwickeln und in dem Konzeptpapier „URBANE KUNST HAMBURG“ dargestellt. Hieran soll die Arbeit der nächsten kuratierenden Stelle anknüpfen.

Und es gibt weitere „Bedingungen“. So heißt es im Erklärungstext der Behörde:

„Von der Stadtkuratorin/ dem Stadtkurator wird erwartet, ein innovatives Konzept für ein zweijähriges Programm für die Kunst im öffentlichen Raum Hamburg zu erarbeiten, von dem Impulse für die Kulturszene Hamburgs sowie die Stadt, den öffentlichen Raum und die Stadtgesellschaft ausgehen und das international beispielgebend wirkt.

Erwartet wird darüber hinaus:

– Die Entwicklung und Arbeit an einer langfristigen Struktur für Kunst im öffentlichen Raum auf der Grundlage der im Papier „URBANE KUNST HAMBURG“ enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen.

– die Auswahl und Realisierung von künstlerischen Projekten sowie die  öffentliche Kommunikation dieser Projekte,

– die  aktuelle Debatte um Kunst im urbanen Kontext zu reflektieren und weiter zu treiben und die Aufmerksamkeit auf die Frage der Kunst im öffentlichen Raum lenken,

– die Führung eines möglichst breiten öffentlichen Diskurses über die Bedeutung von Kunst im öffentlichen Raum. Erwartet werden neben der Realisierung von Projekten begleitende Veranstaltungen, die geeignet sind, die Reflexion und Diskussion über das Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ voranzubringen,

– eine deutliche Präsenz vor Ort,

– eine intensive Auseinandersetzung mit den lokalen Fragestellungen sowie den institutionellen wie informellen Potentialen und Netzwerken der Stadt sowie Kooperationen mit den ansässigen Kunst

– und Kulturinstitutionen, selbstorganisierten Kunsträumen, Hamburger Galerien. Insbesondere der Austausch und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen freien Akteuren vor Ort ist dabei wünschens-wert.“

Aber bei all dem gibt es auch lohnenswerte Ausblicke:

„Die „Stadtkuratorin“/der „Stadtkurator“ ist frei in der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung des Programms.

Für die Realisierung der Projekte und der Öffentlichkeitsarbeit stehen für die Dauer des Projekts (zwei Jahre) € 200.000.- zur Verfügung, für das Honorar der Stadtkuratorin und Nebenkosten zusätzlich € 50.000.- pro Jahr. Für darüber hinausgehende Bedarfe sollte die Kuratorin/der Kurator mit Unterstützung der  Behörde für Kultur und Medien Hamburg zusätzliche Mittel einwerben.“

Bewerbungsverfahren

Die Auswahl der Position des Stadtkurators/der Stadtkuratorin erfolgt zweistufig:

Im ersten Schritt werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, in Form  einer schriftlichen Bewerbung einen Lebenslauf und ein Kurzkonzept einzureichen, in dem sie ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Themas Kunst im öffentlichen Raum in Hamburg sowie zur Umsetzung des Stadtkuratorenprojekts darlegen.

Aus den eingereichten Bewerbungen wird eine Vorauswahl durch eine Jury getroffen, die sich aus Mitgliedern der Kunstkommission, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Behörde für Kultur und Medien Hamburg sowie externem Fachverstand zusammensetzt.

Die für die zweite Runde ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in der Folge aufgefordert, ein ausgearbeitetes Konzept für das Projekt abzuliefern.

Zur Entscheidungsfindung werden diese Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung ihres Konzepts eingeladen. Sie erhalten hierfür ein Honorar in Höhe von 500 Euro sowie eine Erstattung der Reisekosten.  

Bewerbungsvoraussetzungen

– hervorragende kuratorische Leistungen im Bereich Bildender Kunst / Kunst im öffentlichen Raum

– Erfahrung in der Organisation von Projekten

– Erfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Umgang mit den Medien und in der Kunstvermittlung“

Quelle: hamburg.de/bkm/kioer

Dort auch das zugrunde liegende Konzept „Urbane Kunst“

und hier die Ausschreibung

 

Ansprechpartnerin und Adressatin der postalisch einzureichenden Bewerbungsunterlagen bei der Behörde für Kultur und Medien ist:

Anne-Kathrin Reinberg
Kunst im öffentlichen Raum, Arbeitsstipendien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg

Tel.: 040 42824-284 und Mail: anne-kathrin.reinberg(at)kb.hamburg.de

Zu Hamburg und insbesondere Harburgs „Kunst im öffentlichen Raum“ siehe auch den Hintergrundbericht.

09. Mai 2017, hl)

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