Aufwandsentschädigung und Vergütung im Verein https://www.tiefgang.net Sat, 09 Aug 2025 12:23:56 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Vereine und Vergütungen https://www.tiefgang.net/vereine-und-verguetungen/ Fri, 15 Aug 2025 22:37:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12255 [...]]]> Arbeit im gemeinnützigen Verein darf nicht bezahlt werden? So einfach ist das nicht!

Du bist im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins oder engagierst dich als Mitarbeiter*in und fragst dich, wie das eigentlich mit der Bezahlung ist. Darf man überhaupt Geld für seine Arbeit bekommen? Und was passiert, wenn die Vergütung zu hoch ausfällt? Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hat zu diesem Thema kürzlich einen informativen Artikel veröffentlicht, der für Klarheit sorgt.

Die Grundlage der Gemeinnützigkeit ist das Gebot der Selbstlosigkeit. Das bedeutet: Ein Verein darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen und keine Person durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben oder Vergütungen begünstigen. Werden Mittel anders verwendet, liegt eine sogenannte „Mittelfehlverwendung“ vor. Im schlimmsten Fall kann das die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.

Aber keine Sorge: Eine angemessene Bezahlung ist durchaus erlaubt. Die entscheidende Frage ist, was unter „angemessen“ verstanden wird. Hier wird es knifflig, denn eine konkrete Gehaltsobergrenze gibt es nicht. Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln und wendet dabei einen sogenannten Fremdvergleich an. Es wird also geschaut, was eine vergleichbare Person in einer ähnlichen Position bei einer nicht-gemeinnützigen Organisation verdienen würde. Dabei spielen Qualifikation, Berufserfahrung, aber auch die Größe und der wirtschaftliche Erfolg des Vereins eine Rolle.

Was passiert, wenn eine Vergütung doch als unangemessen eingestuft wird? Das ist natürlich ein ernstes Problem, aber es muss nicht sofort den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2020 gibt es einen „Bagatellvorbehalt“. Das heißt, bei kleineren, einmaligen Verstößen wird die Gemeinnützigkeit nicht gleich entzogen. Stattdessen wird die Zahlung als sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“ behandelt und muss versteuert werden.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Wenn die Vergütung bewusst und über einen längeren Zeitraum hinweg deutlich überhöht ist, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit rückwirkend entziehen. Das hätte gravierende Folgen, denn der Verein müsste die Steuervergünstigungen der letzten Jahre zurückzahlen. Daher ist es wichtig, die Angemessenheit der Vergütungen immer im Blick zu behalten und im Zweifelsfall rechtliche oder steuerliche Beratung einzuholen.

Praxistipp:

Die Arbeit im gemeinnützigen Verein darf und soll wertgeschätzt werden. Und das kann auch durch eine angemessene Bezahlung geschehen. Um auf der sicheren Seite zu sein, hier ein paar praktische Tipps:

  • Satzung prüfen: Stelle sicher, dass die Satzung deines Vereins eine Vergütung ausdrücklich erlaubt. Ohne diese Grundlage sind Zahlungen an Vorstände oder andere Mitglieder problematisch.
  • Fremdvergleich beachten: Orientiere dich bei der Festlegung von Gehältern an den Vergütungen in vergleichbaren Positionen der freien Wirtschaft. Das schafft Transparenz und eine gute Argumentationsgrundlage für das Finanzamt.
  • Transparenz ist alles: Dokumentiere, wie sich die Höhe der Vergütung zusammensetzt. So kannst du bei einer Prüfung durch das Finanzamt die Angemessenheit nachvollziehbar darlegen.

Ein angemessenes Gehalt kann ein wichtiger Faktor sein, um qualifizierte Mitarbeiter*innen für die wertvolle Arbeit in deinem Verein zu gewinnen und zu halten. Solange du die Regeln der Selbstlosigkeit beachtest, bist du auf einem guten Weg.

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Expertentipps für Vereine & Co https://www.tiefgang.net/expertentipps-fuer-vereine-co/ Fri, 01 Oct 2021 22:35:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8439 [...]]]> Ob die Gründung eines Vereins oder gar einer Stiftung – was bringt  ist, was ist zu beachten und was brauche ich – aktuelle Fragen  werden nun auch per Videoexperten beantwortet.

Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hat wieder wertvolle Tipps fürs Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gesammelt und teils mit Experten als Video-Tutorial aufbereitet. Besse geht´s kaum.

Drei aktuelle Themen sind dabei relevant:

I. Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen verlängert

II. Aufwandsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung im Verein

III. Rechtsformen bürgerschaftlichen Engagements – Verein, Stiftung & Co.

 

I. Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen verlängert

Die für Vereine und Stiftungen geltenden Sonderregelungen sollen angesichts des Pandemiegeschehens und den hiermit verbundenen Kontaktbeschränkungen für Erleichterung sorgen. Nachdem deren Geltungsdauer bereits einmal verlängert worden war, sollten die Sonderregelungen eigentlich zum 31.12.2021 entfallen.

Nun wurde allerdings noch einmal bis zum 31.08.2022 verlängert. Weitere Informationen zu den geltenden Sonderregelungen erhalten Sie auch im Rahmen unseres Info-Videos zum Thema.

Die Amtszeit des Vorstandes

Bis zum Ablauf des 31.08.2022 bleiben Vereins- sowie Stiftungsvorstände auch ohne Satzungsgrundlage nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Zur Durchführung der Mitgliederversammlung

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31.08.2022 können Versammlungen weiterhin auch ohne Grundlage in der Satzung virtuell durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Beschlüsse können bis zum 31.08.2022 auch ohne Satzungsgrundlage im Rahmen virtueller Versammlungen gefasst werden. Ein Beschluss ist ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Überdenken der Satzungsanpassung

In jedem Fall ist zu beachten, dass mit Blick auf das perspektivische Entfallen der Sonderregelungen erforderlichenfalls auch entsprechende Satzungsanpassungen überdacht werden sollten.

Quelle: www.vereine-stiftungen.de

 

II: Aufwandsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung im Verein

Die Selbstlosigkeit einer Organisation ist eine der wichtigsten Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Zur Verfügung stehende Mittel dürfen ausschließlich zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und es dürfen darüber hinaus nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche (bspw. gewerbliche) Zwecke verfolgt werden.

Vor diesem Hintergrund gelten auch Regelungen hinsichtlich Aufwandsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung im Verein. Natürlich dürfen auch hierzu Mittel aufgewendet werden. Jedoch müssen einige Punkte beachtet werden.

Non-Profit-Experte Dr. Martin Schunk gibt im Rahmen eines Info-Videos einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und beantwortet dem Vereins- und Stiftungszentrum einige Fragen zum Thema Aufwandsersatz, Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauschale und Vergütung im Verein.

Das Video ist hier zu sehen:

 

III. Rechtsformen bürgerschaftlichen Engagements – Verein, Stiftung & Co.

Soll bürgerschaftliches Engagement von einer ersten Idee bzw. Initiative in eine organisierte Form überführt werden, muss entschieden werden, welche Rechtsform am besten für das eigene Vorhaben geeignet ist. Zwar eröffnet das Gesetz gewisse gestalterische Spielräume, jedoch passt nicht jede Rechtsform zu den persönlichen Vorstellungen.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend, denn von ihr hängt die weitere organisatorische Ausgestaltung der bürgerschaftlich motivierten Tätigkeit ab. Entscheidende Themen sind vor allem Gründungsaufwand, Mitwirkungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, Haftungsrisiken und steuerliche Pflichten.

Rechtsanwalt Jan Graupner gibt Auskunft über entsprechende Rechtsformen und beantwortet dem Vereins- und Stiftungszentrum zu diesem Thema im Rahmen eines Info-Videos einige Fragen. Zum Video hier:

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