Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. informiert:

Vereine und Vergütungen

Ganz ohne Geld muss Vereinsabeit nicht stattfinden. (Foto: derneuemann / Pixabay)

Arbeit im gemeinnützigen Verein darf nicht bezahlt werden? So einfach ist das nicht!

Du bist im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins oder engagierst dich als Mitarbeiter*in und fragst dich, wie das eigentlich mit der Bezahlung ist. Darf man überhaupt Geld für seine Arbeit bekommen? Und was passiert, wenn die Vergütung zu hoch ausfällt? Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hat zu diesem Thema kürzlich einen informativen Artikel veröffentlicht, der für Klarheit sorgt.

Die Grundlage der Gemeinnützigkeit ist das Gebot der Selbstlosigkeit. Das bedeutet: Ein Verein darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen und keine Person durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben oder Vergütungen begünstigen. Werden Mittel anders verwendet, liegt eine sogenannte „Mittelfehlverwendung“ vor. Im schlimmsten Fall kann das die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.

Aber keine Sorge: Eine angemessene Bezahlung ist durchaus erlaubt. Die entscheidende Frage ist, was unter „angemessen“ verstanden wird. Hier wird es knifflig, denn eine konkrete Gehaltsobergrenze gibt es nicht. Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln und wendet dabei einen sogenannten Fremdvergleich an. Es wird also geschaut, was eine vergleichbare Person in einer ähnlichen Position bei einer nicht-gemeinnützigen Organisation verdienen würde. Dabei spielen Qualifikation, Berufserfahrung, aber auch die Größe und der wirtschaftliche Erfolg des Vereins eine Rolle.

Was passiert, wenn eine Vergütung doch als unangemessen eingestuft wird? Das ist natürlich ein ernstes Problem, aber es muss nicht sofort den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2020 gibt es einen „Bagatellvorbehalt“. Das heißt, bei kleineren, einmaligen Verstößen wird die Gemeinnützigkeit nicht gleich entzogen. Stattdessen wird die Zahlung als sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“ behandelt und muss versteuert werden.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Wenn die Vergütung bewusst und über einen längeren Zeitraum hinweg deutlich überhöht ist, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit rückwirkend entziehen. Das hätte gravierende Folgen, denn der Verein müsste die Steuervergünstigungen der letzten Jahre zurückzahlen. Daher ist es wichtig, die Angemessenheit der Vergütungen immer im Blick zu behalten und im Zweifelsfall rechtliche oder steuerliche Beratung einzuholen.

Praxistipp:

Die Arbeit im gemeinnützigen Verein darf und soll wertgeschätzt werden. Und das kann auch durch eine angemessene Bezahlung geschehen. Um auf der sicheren Seite zu sein, hier ein paar praktische Tipps:

  • Satzung prüfen: Stelle sicher, dass die Satzung deines Vereins eine Vergütung ausdrücklich erlaubt. Ohne diese Grundlage sind Zahlungen an Vorstände oder andere Mitglieder problematisch.
  • Fremdvergleich beachten: Orientiere dich bei der Festlegung von Gehältern an den Vergütungen in vergleichbaren Positionen der freien Wirtschaft. Das schafft Transparenz und eine gute Argumentationsgrundlage für das Finanzamt.
  • Transparenz ist alles: Dokumentiere, wie sich die Höhe der Vergütung zusammensetzt. So kannst du bei einer Prüfung durch das Finanzamt die Angemessenheit nachvollziehbar darlegen.

Ein angemessenes Gehalt kann ein wichtiger Faktor sein, um qualifizierte Mitarbeiter*innen für die wertvolle Arbeit in deinem Verein zu gewinnen und zu halten. Solange du die Regeln der Selbstlosigkeit beachtest, bist du auf einem guten Weg.

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