Brandschutz https://www.tiefgang.net Tue, 04 Jun 2019 12:18:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Musikclub ohne Vergnügen https://www.tiefgang.net/musikclub-ohne-vergnuegen/ Fri, 07 Jun 2019 22:11:49 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5367 [...]]]> Einen Live-Club zu besuchen, macht oft Spaß. Ihn zu betreiben oft nicht, denn allerlei Bestimmungen machen das Club-Leben schwer. Das will die Berliner CDU nun ändern …

 In der Mitteilung der „Bundesratsinitiative zur Anerkennung von Clubs als Anlage für kulturelle Zwecke“ heißt es:

„Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative eine Änderung der Baunutzungsverordnung vorzunehmen, mit dem Ziel, eine Neueinordnung von Clubs und sonstigen Kulturorten dieser Art von der Kategorie der „Vergnügungsstätte“ in die Kategorie der „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ herbeizuführen. Der Senat soll bis zum 1. September 2019 berichten.

Begründung:

Berlin hat sich in den Jahrzehnten seit der deutschen Wiedervereinigung zu einem Sehnsuchtsort der Kreativen weltweit entwickelt. Neben dem Bereich der Bildenden Kunst ist insbesondere der Bereich der Musik charakteristisch für die Kreativszene Berlins. Nicht nur, dass Berlin durch den Firmensitz zahlreicher Unterhaltungskonzerne, aber auch den unzähligen Studios, zur unumstrittenen Hauptstadt der Musikindustrie in Deutschland geworden ist. Auch die zahlreichen Clubs und weitere musikalische Kulturorte sind ein wichtiges Indiz für die große Bedeutung der Musik für den Kreativstandort Berlin. Bei der genaueren Betrachtung der Clubszene Berlin wird deutlich, dass es sich hierbei zu einem überwiegenden Teil keineswegs um rein profitorientierte, der reinen Zerstreuung und Entspannung dienende Vergnügungsstätten, sondern vielmehr um Kulturorte handelt, die den Besuchern Berlins, aber vor allem auch den Berlinerinnen und Berlinern das große Spektrum, und den großen kulturellen Wert der Musik verdeutlichen und erfahrbar machen. Während jedoch Opern- und Konzerthäuser mit ihrem zumeist klassischen Programm als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ gelten, werden Clubs als „Vergnügungsstätte“ definiert. Hierdurch werden diese nicht nur mit Diskotheken und Tanzlokalen, sondern auch mit Spielhallen und Bordellen gleichgesetzt, wodurch ihr großer kultureller Wert sowie ihr Angebot zur Entwicklung körperlicher und geistiger Fähigkeiten bzw. die Seite 2 Beschäftigung mit Werken der Kunstrichtung Musik nicht berücksichtigt wird. Wir halten die Definition dieser modernen Konzerthäuser als „Vergnügungsstätten“ für nicht mehr zeitgemäß und fordern daher die entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung und damit die baurechtliche Gleichstellung mit „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“.

Mit dieser Gleichstellung und den damit verbundenen moderateren Bestimmungen im Bereich des Brandschutzes aber vor allem im Bereich der Lärmemissionen etwa in Wohngebieten, kann das immer weiter fortschreitende Clubsterben an zentralen Stellen unserer Stadt sowie der damit unwiederbringliche Verlust dieser wichtigen Kulturinstitutionen, mit ihren fast 10.000 Beschäftigten und ihrem jährlichen Umsatz von über 200 Millionen Euro alleine in Berlin, aufgehalten werden.“

Quelle: CDU-Fraktion Berlin vom 5. Mai 2019

 

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Kultur – aber sicher! https://www.tiefgang.net/kultur-aber-sicher/ Fri, 08 Jun 2018 22:36:18 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3695 [...]]]> „Bis jetzt ist es immer noch gut gegangen“, war lange Zeit ein typischer Spruch in Köln. Dann versank das Stadtarchiv im Bauschutt der U-Bahn und allen war klar: Sicherheit geht vor. Ein  Ratgeber hilft nun Kulturschaffenden.

Kunst und Kultur „unter die Leute“ zu bringen, ist für viele Aktive in der Soziokultur ein Herzensanliegen. Doch damit dringt man automatisch auch ein in einen Dschungel der Bürokratie. Denn dass damit auch Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit einhergehen, ist da zwar oft lästig aber auch eine Notwendigkeit. Ein Dschungel an Verordnungen, Gesetzen und Bestimmungen kann dennoch schnell die Freude an der Sache trüben.
Um ihren Mitgliedseinrichtungen Orientierung in vielen Fragen der Betriebs- und Veranstaltungssicherheit zu geben, hat die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. den Ratgeber „Kultur – aber sicher!“ herausgegeben. Die Handreichung trägt nicht zufällig den Untertitel „Teil 1“, denn eine unendliche Fortschreibung an Bestimmungen, Sinn und Umsetzungspraktiken ist der Thematik regelrecht vorbestimmt. Der Ratgeber eröffnet einen gut strukturierten und leicht verständlichen Zugang zum komplexen Feld der Sicherheit in soziokulturellen Einrichtungen. Die Kapitel „Betreiber- und Veranstalterpflichten“ sowie „Räumungskonzept und Räumungsübung“ informieren über relevante Gesetze und Bestimmungen und kommentieren diese im Hinblick auf die Bedingungen in der Soziokultur. Schwerpunkte sind die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Formulare stehen direkt zum Download zur Verfügung. Der Ratgeber ermöglicht zudem einen ersten Einstieg in die vielfältigen Bestimmungen zum Thema Arbeitssicherheit.

Die Autoren Volker Loehr und Thomas Schiffmann verfügen über profundes theoretisches Wissen und praktische Erfahrung. Rechtsanwalt Volker Loehr betreut mit seiner Kanzlei Veranstaltungshäuser unterschiedlichster Größe in mehr als 200 Kommunen zu Fragen der Veranstaltungssicherheit und des Vertragswesens. Thomas Schiffmann, Meister für Veranstaltungstechnik, ist als langjähriger Mitarbeiter des Kulturzentrums E-WERK in Erlangen in allen Fragen der Veranstaltungs- und Besuchersicherheit versiert. Er führt mit großem Erfolg seit 2017 vielerorts das Seminar „Aufsicht führende Person“ für soziokulturelle Zentren durch.

Die Publikation zum Thema Sicherheit fasst die wichtigsten Inhaltes dieses Seminars zusammen und bildet den Auftakt der Reihe „Kultur – aber sicher!“ der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren. Weitere Veröffentlichungen zu den Themen „AGB“ und „Rechtssicherheit“ sind geplant.
Die Publikation wird anlassbezogen aktualisiert und deshalb digital vorgehalten. Von Vorteil ist der Download von Musterformularen aus dem Kontext heraus. Gedruckt wird lediglich ein Infoblatt zur besseren Übersicht, welches in die nächste Ausgabe der Zeitschrift SOZIOkultur eingelegt wird.

„Kultur – aber sicher!“ steht hier unter diesem Link als blätterbare PDF zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V., Ute Fürstenberg, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Lehrter Str. 27‐30, 10557 Berlin, Tel. 030 – 397 44 59-3; ute.fuerstenberg@soziokultur.de, www.soziokultur.de

 

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Was kann, was sollte, was muss man? https://www.tiefgang.net/was-kann-was-sollte-was-muss-man/ Fri, 29 Sep 2017 22:41:01 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2186 [...]]]> Einfach mal auf die Pauke hauen, eine Party mit Bands und allem drum und dran – kann doch nicht so schwer sein. Kommt drauf an, sagt Antja Zelnitschek und erklärt auch warum. 

Antje Zelnitschek ist seit über 25 Jahren im Kulturmanagement tätig. Heute ist sie in der Musikindustrie  für den gesamten Prozess der Veröffentlichung zuständig – von der Künstlersuche (Talent Scouting) über die Planung bis hin zur Veröffentlichung eines Albums. Über 10 Jahre lang hat Antje Zelnitschek selbstständig und für Agenturen Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Von der kleinen Lesung über Konzerte, Kabarett und Theater bis hin zu Großveranstaltungen in der Olympiahalle. Die weitaus meisten mit Künstlern, aber auch einige mit Fußballern, großen Sportartikelherstellern und Modelabels. Für das gemeinnützige Portal www.stifter-helfen.de bringt sie ihre Erfahrunge ein.

„Wer ist überhaupt der Veranstalter?

Jeder, der maßgeblich organisatorisch an einer Veranstaltung beteiligt ist, sollte sich im Vorfeld Gedanken über seine rechtliche  Position und die daraus resultierenden Pflichten bei einer  Veranstaltung machen. Es geschieht immer wieder,  dass jemand als (Mit-)Veranstalter haften muss, weil ihm ein Gericht im Nachhinein die Veranstalterqualitäten zuspricht.

Grundsätzlich gilt: Veranstalter ist, wer … das wirtschaftliche Risiko trägt, und/oder die Letztentscheidungsbefugnis hat, und/oder wesentliche Entscheidungen treffen kann, und/oder nach außen als Veranstalter auftritt.

Selbst eine Eventagentur, die meint, “lediglich” zu organisieren, kann haftbar gemacht werden, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf Eintrittspreis und Werbung hatte.

Aber nur, wer im Vorfeld auch weiß, dass er (Mit-)Veranstalter ist, kann die Pflichten eines Veranstalters erfüllen. Beschäftigen Sie sich also unbedingt vorab mit Ihrer rechtlichen Position!

Im dritten Teil unserer 4-teiligen Serie zum Thema Veranstaltungsplanung geht es um Ihre Pflichten als Veranstalter und darum, was man tun kann oder tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein.

Jede öffentliche Veranstaltung sollte versichert sein!

Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen, besteht auch ein Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führt. Die Veranstaltungshaftpflicht ist zwar nicht grundsätzlich vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, aber immer zu empfehlen! Viele Versicherungen bieten hier unterschiedliche Lösungen an – ein Vergleich mit ihren eigenen Parametern ist immer sinnvoll!

In bestimmten Fällen kann es nützlich sein, eine zusätzliche Versicherung für z.B. teure Veranstaltungstechnik abzuschließen, oder aber auch – bei einem hohen finanziellen Risiko – eine Veranstaltungsausfallversicherung zu überlegen.

Künstler und Musik

Immer, wenn bei einer Veranstaltung Künstler auftreten oder Musik gespielt wird, müssen Sie die GEMA miteinbeziehen!  Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ nimmt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern wahr. Wenn Sie also Musik auf ihrer Veranstaltung einsetzten, müssen Sie diesen Einsatz im Vorfeld anmelden! Bei Nachmeldungen können empfindliche Strafgelder fällig werden. Anmeldepflichtig sind sowohl Veranstaltungen mit Live-Musik (auch ohne Gage!), als auch Veranstaltungen mit Musik vom Tonträger (auch Streaming!). Tipp: Für Benefiz-Veranstaltungen gewährt die GEMA u.U. Ermäßigung. Erkundigen Sie sich unbedingt vorher, was Sie anmelden müssen und erfragen Sie die Kosten dafür – die Höhe der GEMA-Kosten wird häufig unterschätzt und die Berechnung der Gebühren ist schwer nachzuvollziehen.

Verantwortlich für die Anmeldung ist der Veranstalter – und nicht, wie oftmals angenommen z.B. der Wirt des Lokals, in dessen Räumen Ihre Veranstaltung stattfindet!

Infos: www.gema.de/faq/musiknutzung

Oftmals wird angenommen mit der Zahlung an die GEMA seien auch die Kosten der Künstlersozialkasse (KSK) abgegolten. Doch die KSK hat nichts mit der GEMA zu tun. Die GEMA kommt den Textern und Komponisten der Musik zugute, die KSK den versicherten Künstlern. Abgabepflichtig sind Veranstaltungen mit vergüteten (Gage) Live-Auftritten von Künstlern und Publizisten! Tipp: Gelegenheitsveranstalter – weniger als 3 Veranstaltungen pro Jahr – sind von der KSK befreit (mit Antrag!).

Infos: www.kuenstlersozialkasse.de

Ein schönes Wort: Lebensmittelhygiene-Verordnung

Nicht allen  Veranstaltern ist klar: Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Lebensmittel nicht ohne weiteres verkauft oder abgegeben werden! Selbst auf Vereins- oder Schulfesten sind insbesondere bei dem Verkauf von unverpackten Lebensmitteln (sowohl Essen als auch gezapfte, offene Getränke) zahlreiche Vorschriften zu beachten. Dies betrifft nicht nur die Kennzeichnung von Lebensmitteln, sondern auch den fachgerechten, hygienischen Umgang damit. Das gilt auch für selbst hergestellte Kuchen, Suppen, Fingerfood und ähnliches! Wenn Sie einen Catering-Anbieter engagieren, ist dieser zwar für einen einwandfreien Umgang mit den Lebensmitteln verantwortlich, Sie als Veranstalter aber für den sachgemäßen Umgang und die Lagerung! Informieren Sie sich also unbedingt zur Lebensmittelhygiene-Verordnung und den Verantwortlichkeiten im lebensmittelrechtlichen Sinne!

Was muss genehmigt werden?

Das ist ein weites und interessantes Feld! Für viele Veranstaltungen müssen vorab Genehmigungen beantragt werden. Jedoch gibt es hier keine einheitliche Regelung! In jeder Gemeinde / jedem Bundesland kann es verschiedene Voraussetzungen geben, ebenso verschiedene Bezeichnungen und  Zuständigkeiten der Behörden. Also können – und sollten – Sie sich bei Ihrer Behörde vor Ort erkundigen, ob Sie eine Genehmigung benötigen und wo Sie diese beantragen!

Hier einige Beispiele, für was Sie möglicherweise eine Erlaubnis benötigen:

  • Veranstaltungserlaubnis für öffentliche Straßen und Plätze
  • Nutzungsgenehmigungen oder -änderungen
  • Sondernutzungen
  • Schankerlaubnis
  • Sperrzeitverkürzung
  • Straßensperrung
  • Aufstellung von Toilettencontainern
  • und diverse andere …

Besonders wichtig: Die erforderlichen Genehmigungen sollten bereits unmittelbar nach Erstellung des Veranstaltungskonzepts bei den zuständigen Behörden angefragt werden!

Safety first!

„Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters.“ (Bundesgerichtshof)

Leider ist es gar nicht so einfach, die Sicherheit auch wirklich vollumfänglich zu gewährleisten! Jeder Veranstalter muss sich klar sein, dass auch bei Kleinstveranstaltungen irgendetwas  passieren kann. Herzinfarkt, Stolpern, Feuer, Schlägerei, Überfall, technisches Versagen, Unwetter und vieles mehr. All das kann bei einem Firmenausflug oder einem Event mit 20 Teilnehmern ebenso vorkommen wie bei einem Rockfestival. Um aber zumindest die größtmögliche Sicherheit herzustellen, sollten Sie sich immer ein paar Gedanken über ein Sicherheitskonzept machen. Bei einigen Veranstaltungen ist ein ausgearbeitetes Konzept auch Pflicht! Wann ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist, ergibt sich u.a. aus der örtlichen Versammlungsstättenverordnung. Auch hier gilt wieder: die Regelungen sind nicht einheitlich! Einige Punkte aber müssen Sie immer vorab klären!

Feuerwehr / Brandwache

Je nach Anzahl der Gäste und Art des Programms – ab einer bestimmten Personenzahl ist die Anwesenheit der Feuerwehr vorgeschrieben! Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren und an speziellen Örtlichkeiten ist zudem eine Brandwache verpflichtend.

Sanitätsdienst / Rettungsdienst
Ab einer bestimmten Personenzahl ist die Anwesenheit eines/mehrerer Sanitäter und ggf. eines Krankenwagens vorgeschrieben!

Ordnungsdienst / Sicherheitsdienst
Wenn es die Art der Veranstaltung erfordert, oder es eine behördliche Auflage gibt, muss der Veranstalter einen Ordnungsdienst einrichten. Der Ordnungsdienst ist gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festzulegen. Oftmals haben die Betreiber der Location, für die Sie sich entschieden haben, aber all diese Vorschriften im Blick!

Falls nicht: Dann erkundigen Sie sich hierzu bei der für Veranstaltungssicherheit zuständigen Behörde oder lesen Sie die örtliche Versammlungsstättenverordnung!

Tipp: Von der Landeshauptstadt München gibt es z.B. einen ausführlichen Leitfaden für Veranstaltungssicherheit – ein Handbuch mit 178 Seiten – in dem man sich auf jeden Fall einen grundsätzlichen Überblick verschaffen kann: pdf-download

Das klingt nun alles sehr aufwendig! Aber meist ist es doch nicht ganz so komplex. Viele der Pflichten, die Sie als Veranstalter haben, sind von den beteiligten Veranstaltungsstätten, Caterern oder Agenturen im Vorfeld bereits bedacht und geregelt! Trotzdem ist es wichtig, als Veranstalter all diese Punkte im Blick zu haben und zumindest zu wissen, welche Dinge man erfragen muss, um eine Veranstaltung auch sicherheitstechnisch im Griff zu haben.“

Quelle: stifter-helfen.de

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Brandschutz und Brandbriefe https://www.tiefgang.net/brandschutz-und-brandbriefe/ Sat, 22 Apr 2017 06:00:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=917 [...]]]> Die Kulturinitiative feiert in diesem Jahr ihre 10jährige Existenz – Grund genug, in einer lockeren Folge auf einige Ereignisse zurück zuschauen …

Am Anfang der SuedKultur stand noch das zaghafte gegenseitige Kennenlernen und die damit verbundene Festsstellung, dass Kulturschaffende keine Konkurrenten sondern Leidensgenossen sind. Doch schnell wurde der Bedarf an Austausch größer und es war letztlich Timo Gorf, der einstige Wirt des „Café Lebens“ in Heimfeld, der im Spätsommer 2009 im Rieckhof den zunächst „Runden Tisch Kultur Harburg“ zum monatlichen SuedKultur-Treff aufbaute. Schon Ende 2006 gab es Bestrebungen einen größeren Runden Tisch für Kultur mit Politik, Verwaltung und Kulturschaffenden zu initiieren, aber ein entsprechender Antrag der Fraktion der „Linken“ wurde abgelehnt. Kurios war allerdings das Argument: Kulturpolitik werde ausschließlich von der Koalition gemacht – die bestand seinerzeit in Harburg übrigens aus CDU und GAL.

Der „Stammtisch“ der SuedKultur aber ist bis heute eine feste Institution, die nach wie vor allen Kulturinteressierten offensteht. Und er bekam gleich richtig Schwung – wenn auch nicht in Form von Rückenwind.

2010 wurde nachfolgend nämlich ein recht turbulentes. Die globale Bankenkrise hinterließ auch in Hamburg seine Spuren. Ende März 2010 wurde im Kulturausschuss des Bezirkes bereits vernommen, dass in der Hamburger Kulturbehörde eine „Evaluierung“ der Stadtteilkulturmittel – also jener, der für die Kulturinstitutionen des jeweiligen Stadt-Bezirkes Gelder bereit hält – stattfindet. Und fest stand da bereits, dass es a) nicht mehr Geld z.B. zum Ausgleich von „Teuerungsraten“ aber eher b) andere Maßstäbe zur „Mittelvergabe“ geben wird und c) eine Förderung über mehr 5 Jahre nicht mehr zugesagt würde. Betroffen waren von diesen Planungen vor allem das Kulturhaus Süderelbe (seinerzeit noch in Hausbruch), die Kulturwerkstatt und die Initiative „Alles wird schön“ (siehe „Hamburger Abendblatt“ vom 31. Mrz. 2010).

Zur gleichen Zeit wurde es dann im wahrsten Sinne des Wortes brenzlig um das Bürgerhaus „Rieckhof“. Denn ein neuer Brandschutzbeauftragter stellte bei der routinemäßigen Prüfung fest, dass der Rieckhof den gesetzlichen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung nicht genügt. Heraus kam: er tat es im Grunde nie. Denn schon zu seiner Eröffnung hätte er im Grunde nicht zugelassen werden dürfen. Clou des Ganzen: es ist ein städtisches Gebäude (siehe „Harburg aktuell“ vom 09.Sept. 2010).

SuedKultur solidarisierte sich in einem „offenen Brief“ mit dem Betreiberverein des Rieckhofs: „Seit geraumer Zeit werden Kulturschaffende nur noch an ihren Besucherzahlen gemessen. Kulturpolitischer „Erfolg“ ist fast nur noch mit überstrapazierter Leidensfähigkeit darstellbar und letztlich werden wir zur Multikompetenz in Juristerei, Haushaltsrecht, Organisation, Hausmeisterei und Behördenauflagen gezwungen.

Dies ist – wie der Fall Rieckhof nun eben besonders deutlich zeigt – eine Sackgasse!

Wir haben Kompetenz in Kultur und fordern konkrete und kompetente Ansprechpartner für Behörden, Auflagen, Juristerei und Haushalts-recht.

Wir fordern umgehende Zusagen zur finanziellen und rechtlichen Absicherung des Rieckhofs!

26 Jahre Programm – 5.000 Veranstaltungen – sind Beweis genug, dass der Rieckhof seine eigentliche Kompetenz – eben Kulturzentrum zu sein – beherrscht. Nun ist es an Politik und Verwaltung, ihrerseits Kompetenz zu beweisen!“

Letztlich wurde von der Politik „frisches Geld“ in Höhe von 865.000 € aufgetrieben, der Rieckhof für ein halbes Jahr geschlossen und saniert. Eine Erhöhung der Mittel für kulturelle Arbeit ließ bis Ende 2017 auf sich warten.

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