Bundesbeauftragte für Kultur und Medien – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Thu, 24 Dec 2020 09:44:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Da steppt das Virus! https://www.tiefgang.net/da-steppt-das-virus/ Thu, 24 Dec 2020 09:44:57 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7468 [...]]]> Unter dem Obertitel „Neustart Kultur“ wurden etliche Förderprogramme auf den Weg gebracht, um das kulturelle Leben der Republik am Leben zu halten. So auch für das Genre Tanz.

Ziel des Programms „NEUSTART KULTUR“  der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es, den Wiederbeginn des kulturellen Lebens in Deutschland unter den Bedingungen erheblicher Einschränkungen und finanzieller Belastungen zur Bewältigung der globalen COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Das Gesamtprogramm richtet sich einerseits auf die Stärkung und Anpassung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland als Basis der Wiederaufnahme der Arbeit von Künstlerinnen, Künstlern und Ensembles und andererseits auf das künstlerische Produzieren selbst und die Entwicklung neuer Programme und Vorhaben. Insgesamt soll das Programm dazu beitragen, das kulturelle Leben wieder aufblühen zu lassen, den Menschen kulturelle und künstlerische Angebote und damit auch ein Stück Rückkehr zur Normalität kultureller Bildung, gesellschaftlicher Kommunikation und des geistigen Austausches zu geben. Das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das entsprechende Maßnahmen der Länder ergänzt, untergliedert sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.

Mit dem Modul NPN-STEPPING OUT im Rahmen des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ sollen nicht-theatrale, analoge, mediale und digitale öffentlichen Räume, sowie noch neu zu denkende oder zu erfindende performative Szenenflächen und Aktionsfelder für den Tanz (neu) erschlossen werden, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Präsentationswege für den Tanz zu erweitern und damit künstlerische Praxis und Beschäftigung wieder zu ermöglichen. Als mögliche Forschungsrichtungen dienen die Begriffe der „Liveness“ und der „Interaktion“, die genuin die Kunstform Tanz bestimmen und ihre Realisierung wie Befragung im analogen, medialen und digitalen Raum.

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Tanzdozent*innen, Tanzensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Produktionsbüros und Tanznetzwerke, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland, die nicht maßgeblich öffentlich bzw. weniger als 50% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung wird im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet/ realisiert.

Die Mindestsumme der beantragten Förderung sollte in der Regel 10.000,- EUR betragen und darf die Höchstsumme von 50.000 ,- EUR nicht übersteigen.

Hier geht´s zum Antrag: Step_Antragsformular

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung kann einem der vier Förderbereiche zugeordnet werden.

Es müssen mindestens 10% Eigenanteil- bzw. Drittmittel eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter, Eigenmittel sowie unbare Leistungen und Personalkosten erbracht werden, sofern sie in nachvollziehbarer Weise der Maßnahme zuzuordnen sind.

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung darf ihren/seinen Projektbeginn erst mit dem Datum der Antragstellung haben (Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn nötig). Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung muss bis spätestens 31.10.2021 abgeschlossen sein.

 

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Digitalisier´ Deinen Club! https://www.tiefgang.net/digitalisier-deinen-club/ Fri, 12 Jan 2018 23:35:51 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2837 [...]]]> Ein moderner Musikclub ist auf gute Technik angewiesen. Doch leisten kann sie sich kaum einer. Nun hilft ein bundesweites Förderprogramm.

Die zweite Förderrunde des sogenannten „Digitalisierungsprogramms für Musikclubs“ – oder  kurz auch „DigiInvest“ startet am 15. Januar 2018. Dabei werden Musikclubs erneut bei der Modernisierung ihrer Technik gefördert. Hierfür stellt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien 1 Million Euro bereit.

In der Pressemitteilung heißt es dazu:
„Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde.  Betreiber* von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der erfolgreichen ersten Förderrunde der Digitalisierung konnten im Frühjahr und Sommer 2016 über 200 kleinere und mittelgroße Clubs im gesamten Bundesgebiet die notwendige Umstellung auf die digitale Sound- und Lichttechnik vornehmen.

Das deutsche Popförder- und Exportbüro Initiative Musik realisiert das Programm gemeinsam mit der LiveMusikKommission (LiveKomm) als Fachpartner. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland übernimmt u.a. die Antragsberatung. Kofinanziert werden wieder digitale Monitor- und Hauptmischpulte, Lichtmischpulte sowie digitales Showlicht und DJ-Set-ups. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen.

Die Investitionen werden gestaffelt mit 900 bis maximal 10.000 Euro bezuschusst. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das bewährte Förderverfahren bleibt unverändert.

Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.“  

Antragsstart: 15. Januar 2018, 10 Uhr

Quelle: initiative-musik.de/digitalisierung 

Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland

Das Förderprogramm der Initiative Musik, das gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert wird, dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland. Es hat zum Ziel, dass die Spielstätten bundesweit auch von der technischen Seite eine kulturelle Rezeption und Bildung für ein anspruchsvolles Publikum auf internationalem Niveau gewährleisten können, denn neue Präsentations- und Aufführungsmöglichkeiten stellen wichtige Voraussetzungen für die künstlerische Entwicklung von Musikern dar.

Antragsberechtigt sind Livemusikspielstätten mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr. Das Förderprogramm dient zur erstmaligen technischen Umstellung von Livemusikspielstätten auf digitale Aufführungstechnik. Neben digitalen Monitor- und Hauptmischpulten, Lichtmischpulten sowie digitalem Showlicht werden auch DJ-Set-ups kofinanziert. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die zweite Förderrunde von DigiInvest startet am 15. Januar 2018. Bitte beachten Sie die Programmbeschreibung und „Häufig gestellten Fragen“.

Für Fragen zum Antrag wenden Sie sich Bitte an die

Live Musik Kommission e.V.

Geschäftsstelle Hamburg

Kastanienallee 9

20359 Hamburg

Sprechzeiten Montag bis Donnerstag jeweils 10-13 Uhr & 14-17 Uhr
Ansprechpartner: Christian Ordon, christian.ordon(at)livekomm(dot)org

Tel:   +49 (0)40 – 235 184 16

Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein.

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