Bundesbeauftragte Kultur fördert Tanzprojekte

Da steppt das Virus!

Foto: Raudel Ramirez / Pixabay

Unter dem Obertitel „Neustart Kultur“ wurden etliche Förderprogramme auf den Weg gebracht, um das kulturelle Leben der Republik am Leben zu halten. So auch für das Genre Tanz.

Ziel des Programms „NEUSTART KULTUR“  der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist es, den Wiederbeginn des kulturellen Lebens in Deutschland unter den Bedingungen erheblicher Einschränkungen und finanzieller Belastungen zur Bewältigung der globalen COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Das Gesamtprogramm richtet sich einerseits auf die Stärkung und Anpassung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland als Basis der Wiederaufnahme der Arbeit von Künstlerinnen, Künstlern und Ensembles und andererseits auf das künstlerische Produzieren selbst und die Entwicklung neuer Programme und Vorhaben. Insgesamt soll das Programm dazu beitragen, das kulturelle Leben wieder aufblühen zu lassen, den Menschen kulturelle und künstlerische Angebote und damit auch ein Stück Rückkehr zur Normalität kultureller Bildung, gesellschaftlicher Kommunikation und des geistigen Austausches zu geben. Das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das entsprechende Maßnahmen der Länder ergänzt, untergliedert sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.

Mit dem Modul NPN-STEPPING OUT im Rahmen des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ sollen nicht-theatrale, analoge, mediale und digitale öffentlichen Räume, sowie noch neu zu denkende oder zu erfindende performative Szenenflächen und Aktionsfelder für den Tanz (neu) erschlossen werden, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Präsentationswege für den Tanz zu erweitern und damit künstlerische Praxis und Beschäftigung wieder zu ermöglichen. Als mögliche Forschungsrichtungen dienen die Begriffe der „Liveness“ und der „Interaktion“, die genuin die Kunstform Tanz bestimmen und ihre Realisierung wie Befragung im analogen, medialen und digitalen Raum.

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Tanzdozent*innen, Tanzensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Produktionsbüros und Tanznetzwerke, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland, die nicht maßgeblich öffentlich bzw. weniger als 50% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung wird im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet/ realisiert.

Die Mindestsumme der beantragten Förderung sollte in der Regel 10.000,- EUR betragen und darf die Höchstsumme von 50.000 ,- EUR nicht übersteigen.

Hier geht´s zum Antrag: Step_Antragsformular

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung kann einem der vier Förderbereiche zugeordnet werden.

Es müssen mindestens 10% Eigenanteil- bzw. Drittmittel eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter, Eigenmittel sowie unbare Leistungen und Personalkosten erbracht werden, sofern sie in nachvollziehbarer Weise der Maßnahme zuzuordnen sind.

Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung darf ihren/seinen Projektbeginn erst mit dem Datum der Antragstellung haben (Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn nötig). Das Projekt/ Format/ die konzeptionelle Planung muss bis spätestens 31.10.2021 abgeschlossen sein.

 

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