Etliche Förderprogramme unterstützen Wiederbelebung der Kultur

Neustarthilfen für Kulturschaffende

(Grafik: Despositphotos)

Die Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns und Kontaktbeschränkungen haben nachhaltige Schäden auch in Hamburgs Kulturlandschaft hinterlassen. Doch diverse Förderprogramme lindern die Not. Hier einige im Überblick … 

Für Musikmachende:

– RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker_innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung konnten in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst werden. In einer zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ gesammelt werden durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die Richtlinien findet ihr hier. Wir freuen uns auf eure Projektanträge!

  1. Förderrunde: 01. November 2021, 12h, bis 07. November 2021, 23.59h.

www.rockcity.de/hilfsfonds

 

der Musikfonds:

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

 

Reisekostenzuschüsse:

Auch das Goethe-Institut erleichtert im Jahr 2021 die Antragstellung. Ab sofort gilt eine Antragsfrist von nur sechs Wochen. Zudem werden Kurzreisen und Reisen in Nachbarländer gefördert. Außerdem können nach Absprache Anträge für digitale bzw. hybride Musikprojekte gestellt werden.

 

​MUSIKPROJEKTE PROFESSIONELLER MUSIKER*INNEN UND ENSEMBLES IM AUSLAND

Der Fonds zur Förderung von Gastspielreisen professioneller Musiker*innen und Ensembles ins Ausland ermöglicht eine Teilfinanzierung von Projekten durch Reisekostenzuschüsse.

Weitere Informationen

 

MUSIKPROJEKTE VON NACHWUCHS- UND LAIENENSEMBLES IM AUSLAND

Die Förderung von Musikprojekten im Ausland wendet sich an Nachwuchs- und Laienensembles und Chöre, die musikalische Kooperationsprojekte im Ausland planen. In diesem Fall kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden.

Weitere Informationen

 

MUSIKPROJEKTE MIT KÜNSTLER*INNEN AUS DEM AUSLAND IN DEUTSCHLAND

Diese Förderung richtet sich an nach Deutschland einreisende Gastspiele von professionellen und Nachwuchs- und Laienensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Weitere Informationen

 

GRÜN UNTERWEGS – NACHHALTIGE MUSIKPROJEKTE IN EUROPA

Das Pilotprojekt „Grün Unterwegs – Nachhaltige Musikprojekte in Europa“ unterstützt professionelle Künstler*innen dabei, Konzepte zum Thema nachhaltiges Reisen in der Musik zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen.

Weitere Informationen

 

Freischaffende Autor*innen

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort führt ein Stipendienprogramm durch, das sich in erster Linie an freiberufliche Autorinnen und Autoren richten wird. Ihnen soll so ermöglicht werden, ihr publizistisches Wirken trotz der Einschränkungen durch die Pandemie fortzusetzen zu können. Das Programm startete am Freitag, 13. August 2021 mit der Registrierungsphase. Das Antragsportal wurde dann zwei Wochen später freigeschaltet.

Informationen zum »Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR« und den Antragsvoraussetzungen unter

www.bundesregierung.de.

 

Musikclubs:

Die Initiative Musik konnte nun zum 2. Mal ein Förderprogramm für Musikclubs auflegen. Das Programm richtet sich an Betreiber:innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Die Antragsstellung ist momentan und bis 31. Dezember 2021, 23:59 Uhr möglich

Bitte beachten Sie die Fördergrundsätze sowie die Häufig gestellten Fragen

Im Musterantrag finden Sie eine Übersicht mit allen für den Antrag notwendigen Informationen und Unterlagen.

 

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

 

Infocalls Musikclubs (NK2)

Es finden zudem Präsentationen zum Programm online statt zu folgenden Terminen Mittwoch, 27. Oktober 2021, 13 – 14 Uhr

Freitag, 05. November 2021, 11 – 12 Uhr

Dienstag, 16. November 2021, 17 – 18 Uhr

Hier zur Antragsseite: www.initiative-musik.de

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