Neustarthilfe: Deutscher Musikrat begrüßt Regelungen

Überbrückungshilfen III für Soloselbstständige

Noch einmal mehr drehen Kulturschaffende zur Zeit jeden Cent um ... (Foto: Frantisek Krejci / Pixabay)

Neuer Lockdown, neue Hilfen. Diesmal scheint es, dass das Problem von Soloselbständigen auch in der Politik mehr angekommen ist.

Mit dem ersten Lockdown kamen die Soforthilfen, dann die Überbrückungshilfen I und II. Was gut aussah, erwies sich für viele Soloselbständige auch in der Kulturarbeit als unbrauchbar. Denn die Soforthilfen wie auch Überbrückungshilfen orientierten sich vorwiegend an den Betriebs- und Sachkosten. Mieten, Leasing- und Betriebskostenverträge wurden bedient. Der Ausfall der quasi untersagten Arbeit aber blieb überwiegend unberücksichtigt. Denn Kreative waren es eh gewohnt, viele Dinge aus Kostengründen zusammen zu legen und sparsam hauszuhalten. Die eigene Wohnung war auch zugleich Atelier oder Proberaum. Leasingverträge weitestgehend gemieden oder eh aus Gründen nicht anerkannter Kreditwürdigkeit nicht zustande gekommen. Da war also wenig zu machen. Die Überbrückungshilfen mussten zudem von Steuerberater*innen oder Anwält*innen eingereicht werden, die zum einen über die unfreiwillige Mehrarbeit oft nicht glücklich waren. Zum anderen fraßen die Kosten für diese externen Dienste die eigentlichen Hilfen oft auf.

Nun orientieren sich die neuen Hilfen offenbar an Umsätzen. Wer also im Vorjahreszeitraum etwa 4000,- € Umsatz hatte, kann nun 75% zugeschossen oder erstattet bekommen. Die anderen 25% werden mit aktuellen Einnahmen gegengerechnet. So soll eine Überzahlung vermieden werden. Und: das System soll auch gleich bis Ende Juni 2021 gelten und die Zuschüsse nicht rückzahlbar sein.

Dies begrüßt der Deutsche Musikrat ausdrücklich in seiner aktuellen Mitteilung dazu:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben darüber informiert, dass vom Corona-Lockdown im November betroffene Soloselbstständige erstmals finanzielle Hilfen beantragen können, die für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. So haben Soloselbstständige im Rahmen der „Novemberhilfen“ Anspruch auf eine Art fiktiven Unternehmerlohn, der bis zu 75% ihres durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 umfasst. Zudem sollen sie durch die sog. „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ für Januar 2021 bis Juni 2021 einen Gesamtbetrag von bis zu 5000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können voraussichtlich ab Ende November gestellt werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das dringend benötigte Hilfsprogramm für Soloselbstständige und dankt Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihr beharrliches Engagement. Nach Monaten der intensiven kulturpolitischen Arbeit für eine berufliche und finanzielle Perspektive der Soloselbstständigen bieten die ‚Novemberhilfen‘ und die ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ nun für viele – ob direkt oder indirekt von dem neuerlichen Corona-Lockdown betroffen – einen finanziellen Hoffnungsschimmer. Wichtig ist jetzt, dass die Hilfen auch rasch und unbürokratisch bei den Soloselbstständigen ankommen: Eine schnelle Abwicklung der Anträge wie auch eine Nachbesserung in den Antragsregularien sind daher unabdingbar. Denn der erforderliche Nachweis von Soloselbstständigen, dass sie mindestens 80% ihres Umsatzes im Engagement mit vom Lockdown betroffenen Institutionen machen, ist eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Eine offene Baustelle ist und bleibt zudem die Frage nach der Wertschätzung, die den Kreativschaffenden und ihrer Arbeit in diesem Land entgegen gebracht wird. Denn Kultur ist weder Freizeitvergnügen noch Sahnehäubchen, sondern lebensrelevant und Voraussetzung  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Als erster Kulturdachverband forderte der Deutsche Musikrat im März 2020 Überbrückungsgelder für Soloselbstständige. Die wachsende Wahrnehmung der existenzbedrohenden Situation der Soloselbstständigen spiegelte sich auch in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 wider sowie in einer Entschließung des Bundesrates vom 05. Juni 2020 für befristete monatliche Pauschalzahlungen an Soloselbstständige in der Corona-Zeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Akteure, u.a.  des Deutschen Musikrates und des Deutschen Kulturrates, hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass für die Zeit des zweiten Lockdowns seit November 2020 erstmals ein Hilfsprogramm für Soloselbstständige aufgelegt wurde.“

Quelle: www.musikrat.de

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