Bundesfinanzminister Olaf Scholz https://www.tiefgang.net Sat, 29 May 2021 07:57:22 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Ein Fonds für neuen Neustart https://www.tiefgang.net/ein-fonds-fuer-neuen-neustart/ Sat, 29 May 2021 07:54:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7959 [...]]]> Das Bundeskabinett hat diese Woche (26. Mai) grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will.

Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Unser Land ist bunt und so soll es bleiben. Mit dem Sonderfonds unterstützen wir deshalb den Neustart von Kulturveranstaltungen. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro bereit, um der Kulturbranche wieder auf die Beine zu helfen. Damit stellen wir sicher, dass bald wieder Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen und Kinovorstellungen stattfinden können. Das ist wichtig, denn Künstlerinnen und Künstler haben in dieser Pandemie eine besondere Last zu tragen, die Kulturveranstalter, die Sängerinnen, die Schauspieler, die Musikerinnen und die Bühnenbauer. Außerdem haben Kunst und Kultur eine große Bedeutung für unser Gemeinwesen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger bald wieder die kulturelle Vielfalt gemeinsam erleben können. Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ist das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik. Und er kommt genau zur richtigen Zeit. Ich bin guter Dinge, dass es bald wieder losgehen kann mit dem vielfältigen kulturellen Leben in unseren Städten und Gemeinden.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Viele Menschen haben in dieser Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehlt – als Brückenbauerin, als Spiegel unserer Identität, als Einladung zum Zweifeln, Nachdenken und Diskutieren. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Nach dem Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das fit macht für die Zeit nach der Pandemie, und der Überbrückungshilfe III, die die Nöte von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen lindert, ergänzen wir die Coronahilfen des Bundes um einen dritten Schutzschirm für die Kultur. Mit dem Sonderfonds des Bundes drücken wir unsere Wertschätzung für die Kreativen und unsere Anerkennung dafür aus, wie sehr sie unsere Gesellschaft bereichern.“

Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz Dr. Klaus Lederer: „Wir alle ersehnen den Moment, an dem Kultur in ihrer ganzen Vielfalt und Breite endlich wieder möglich sein wird. Auf zu viel haben wir verzichtet. Deshalb begrüße ich den Sonderfonds des Bundes ausdrücklich und bin davon überzeugt, dass diese Unterstützung dazu beitragen wird, Kunst und Kultur wieder allen zugänglich zu machen, die in den letzten Wochen und Monaten darauf verzichten mussten.“

Senator für Kultur und Medien Hamburg Dr. Carsten Brosda: „Gerade jetzt brauchen wir eine lebendige und vielfältige Kultur- und Kreativszene. Hamburg hat seit Beginn der Pandemie sehr erfolgreich und schnell den Künstlerinnen und Kreativen geholfen, damit die Vielfalt der Kultur erhalten bleibt. Die entsprechenden Instrumente haben wir im engen Schulterschluss mit der Branche entwickelt. Daran schließt auch der Sonderfonds des Bundes an. Er ist ein bislang beispielloses Hilfspaket für den Neustart der Kultur. Ich freue mich, dass dabei auf die guten Erfahrungen aus Hamburg aufgebaut werden konnte. Außerdem stellt Hamburg für alle Länder eine für die Hilfen des Sonderfonds erforderliche und darauf zugeschnittene IT-Plattform bereit, welche die Veranstalter für die Antragsstellung und die Länder für die Bewilligung nutzen können. Dies ist auch eine beispielgebende Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen der Digitalisierung.“

Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler: „Nach 15 Monaten Pandemie brauchen wir jetzt alle Kultur – und zwar live von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich, dass der Sonderfonds für die von der Corona-Pandemie so gebeutelte Kulturbranche bald starten kann, denn das Infektionsgeschehen lässt im Moment berechtigte Hoffnungen auf einen – wenn auch nicht normalen, dafür aber besonderen – Kultursommer aufkommen.“

Schon seit Beginn der Pandemie sorgt die Bundesregierung mit dem Programm NEUSTART KULTUR in Höhe von zwei Milliarden Euro dafür, die kulturelle Infrastruktur auch während der Schließungen zu stützen und zu erhalten. Auch unterstützt NEUSTART KULTUR die aktive Kulturproduktion. Weiteres wichtiges Hilfsinstrument der Bundesregierung für die Kulturbranche ist die Überbrückungshilfe III, hier vor allem der Baustein der Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Als dritte Säule wird nunmehr der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eingerichtet. Er wird gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet. Die Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen. Diese übernimmt auch den Vorsitz in einem Lenkungsausschuss, der die Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms koordiniert. Neben dem Bund werden auch die Länder und der Deutsche Kulturrat in diesem Gremium vertreten sein.

Die Kulturministerinnen und -minister der Länder hatten am 12. Mai 2021 zugestimmt, dass der Sonderfonds des Bundes von den Ländern operativ umgesetzt wird. Sie werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen. Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Zu den Einzelheiten der beiden Bausteine des Kulturfonds:

Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Personen)

Grundidee: Zentrales Element des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe. Sie macht es Veranstaltern möglich, Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere Kulturveranstaltungen durchzuführen, obwohl wegen der Corona-Auflagen nur eine reduzierte Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern teilnehmen kann. Ohne die Hilfe wären diese Veranstaltungen unwirtschaftlich. Die Hilfe steht für Kulturveranstaltungen zur Verfügung, die im Juli 2021 für bis zu 500 und ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant werden. Dabei sind die geltenden Corona-Schutzkonzepte und die zugelassene Höchstzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern des Landes zu beachten.

Höhe: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

Die Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ist kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten der Veranstaltung und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. Es ist eine gesonderte Regelung für Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden – etwa für Filmvorführungen im Kino.

Beispiel: Eine Veranstalterin verkauft 400 Tickets zu je 50 Euro für ein Konzert in einem Veranstaltungsort, der maximal 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer fasst. Die Corona-Schutzregeln des Landes begrenzen die maximale Kapazität auf 1.000 Teilnehmende. Die Wirtschaftlichkeitshilfe beträgt dann 20.000 Euro, da die Ticketeinnahmen von 20.000 Euro verdoppelt werden (400 Tickets á 50 Euro).

Dies gilt, sofern die Förderhöchstgrenze nicht erreicht wird. Wann die Förderhöchstgrenze erreicht ist, hängt von den Kosten der Veranstaltung ab. Angenommen die Kosten der beschriebenen Veranstaltung betragen 30.000 Euro. In diesem Falle läge die Höchstgrenze der Förderung bei 13.000 Euro: Die veranstaltungsbezogenen Kosten von 30.000 Euro zuzüglich einer Organisationspauschale in Höhe von 10 Prozent beliefen sich auf 33.000 Euro. Aus dem Ticketverkauf wurden 20.000 Euro erzielt. Die Finanzierungslücke beträgt also 13.000 Euro. Dies ist die maximale Förderung der Wirtschaftlichkeitshilfe.

Ohne die Hilfe wäre die Kulturveranstaltung wirtschaftlich nicht tragfähig, da eine Lücke von 10.000 Euro zwischen Kosten und Einnahmen klafft. Sie würde daher nicht stattfinden. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus kann die Veranstaltung stattfinden, die Künstlerin ihre Gage erhalten, die Bühnentechniker bezahlt werden und die Veranstalterin ihr Unternehmen am Laufen halten.

Antragstellung: Ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe kann nach Durchführung der Kulturveranstaltung über die Landeskulturbehörde gestellt werden, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. Vor der Veranstaltung muss die Veranstaltung registriert werden. Dabei sind das Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente einzureichen, die geplante und erwartete Auslastung anzugeben sowie die maximale Kapazität des Veranstaltungsorts. Damit die Bearbeitung der Anträge effizient erfolgen kann, gibt es die Möglichkeit, gebündelte Anträge zu stellen. Es muss sich jeweils um Kulturveranstaltungen handeln.

Ausfallabsicherung für kleinere Kulturveranstaltungen:

Die eigentliche Ausfallabsicherung (s.u.) ist für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen. Aber auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern wird es eine Ausfallabsicherung geben. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.

Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)

Ob im Frühjahr 2022 Konzerttourneen durchgeführt werden und im Sommer nächsten Jahres Festivals stattfinden, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Denn derartige große Kulturveranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. Gleichzeitig ist das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung sehr hoch. Um Planungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass große Konzerte, Festivals und Kulturveranstaltung trotz der Corona-Pandemie wieder geplant werden, enthält der Sonderfonds des Bundes als zweites Element eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen. Mit ihrer Hilfe werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können. Die Ausfallabsicherung wirkt dabei ähnlich einer Versicherung. Derartige Versicherungen sind im Veranstaltungsgewerbe üblich – derzeit werden sie jedoch für Pandemierisiken am Markt nicht angeboten.

Antragsberechtigung: Der Sonderfonds sichert größere Kulturveranstaltungen ab, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen für mehr als 2.000 Besucherinnen und Besucher ab dem 1. September 2021 geplant werden.

Höhe: Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.

Förderfähige Kosten: Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc. Es ist den Vertragspartnern bekannt zu geben, dass eine Veranstaltung für eines der Module des Sonderfonds registriert ist. Das soll Transparenz zwischen den Vertragspartnern schaffen. Kosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vor der Antragstellung angefallen sind.

Registrierung für die Ausfallabsicherung: Die Veranstalter registrieren die Kulturveranstaltung vor der geplanten Durchführung auf der IT-Plattform der Länder und legen dabei auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente vor. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten werden dabei von den Veranstalterinnen und Veranstaltern nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt. Die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichten sich zu einem kostenminimierenden Verhalten. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder.

Quelle: www.bundesregierung.de

]]>
Muss Gemeinnützigkeit unpolitisch sein? https://www.tiefgang.net/muss-gemeinnuetzigkeit-unpolitisch-sein/ Fri, 13 Mar 2020 23:17:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6471 [...]]]> Die Organisation „Attac“ kritisiert manche Zustände im kapitalistischen System. Beim G20-Gipfel zog sie sich damit den Groll der regierenden Politik zu. Ihre Gemeinnützigkeit wurde infrage gestellt. Doch damit nicht nur ihre …

Die Frage um die Gemeinnützigkeit einer Organisation wie Attac ist in einem Rechtsstaat eben nicht nur ein singuläres, auf diese Organisation zu reduzierendes Thema. Und so befürchten „zu Recht“ viele andere Vereine rechtliche und auch finanzielle Probleme zu bekommen. Und die Kuh ist noch lange nicht vom Eis.

Den der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich. Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist es jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich nach Informationen der taz mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis zum Ende nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden.

Bis Ende 2021 sollten bei bereits gemeinnützigen Organisationen „aus Vertrauensschutzgründen“ zunächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil ziehen, heißt es zur Begründung in einem Schreiben des Ministeriums, das der taz vorliegt. Damit solle bis zu einer gesetzlichen Lösung die „erhebliche Verunsicherung“ beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Wie Gemeinnützigkeit dann aber definiert wird – ob sie etwa gänzlich „unpolitisch“ sein muß, ist offen.

Zum Urteil erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen: „Die Verhandlung hat gezeigt, wie schlecht begründet und lückenhaft das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist. Die Richter haben unsere Kritik am schlecht gemachten und nicht durchdachten BFH-Urteil bestätigt. Dennoch hat das schlechte Urteil eine zerstörerische Wirkung für zivilgesellschaftliches Engagement, es führt zu Unsicherheit und Selbstbeschränkung.

Trotz aller Kritik musste auch das Hessische Finanzgericht den Leitsätzen des Bundesgerichts folgen. Genauso geht es den Finanzbeamt*innen, die über die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Stiftungen zu entscheiden haben.

Der Anschlag in Hanau hat gerade erst gezeigt, wie wichtig selbstloses Engagement für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Rassismus sind. Der Staat kann nicht jeden Anschlag verhindern. Und er kann die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben nur bedingt schaffen. Diese Voraussetzungen entstehen in einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dort beginnen auch politische Prozesse, die dann in Parlamenten enden. Für diesen demokratischen Prozess braucht es Rechtssicherheit. Die muss durch klare Gesetze geschaffen werden, nicht durch jahrelange Gerichtsverfahren.

Der Bundestag und die Finanzminister*innen dürfen sich nicht wieder wie vor einem Jahr einen schlanken Fuß machen und auf die nächste BFH-Entscheidung verweisen. Sie müssen klar und deutlich ins Gesetz schreiben, welches Engagement sie fördern wollen. Sonst beschädigen Sie das Engagement derjenigen, die unsere Demokratie verteidigen, frei von eigenen Interessen oder Machtansprüchen.“

Das Problem:

Aufgrund der mehrdeutigen Rechtslage haben die Finanzämter einen großen Interpretationsspielraum (nachgewiesen unter anderem in unserer Finanzamts-Studie). Für die Organisationen ist nicht vorhersehbar, ob und wann ihre politischen Aktivitäten ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Sie sind von den in der Praxis sehr unterschiedlichen Auslegungen ihres lokalen Finanzamtes abhängig.

Diese Unsicherheit wird noch verstärkt, da die Bescheide nur „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ ergehen. Ändert sich die Einschätzung im Finanzamt, kann die Gemeinnützigkeit mit Wirkung für die letzten zehn Jahre entzogen werden. Es drohen die Nachversteuerung der Einnahmen und die Spendenhaftung – und damit Nachzahlungen, die ein Vielfaches des Jahresbudgets der jeweiligen Organisation betragen können.

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 150 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Attac gehört zu den Mitgliedern ebenso wie Amnesty International oder Transparency International.

Quelle: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Wann ist ein Verein gemeinnützig? Seit einem Urteil vor einem Jahr darf diese Entscheidung das Finanzamt treffen. Die Folge: Viele Vereine stehen vor dem Aus. Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“) im Talk.

Hintergrund:  Wer ist attac und wofür steht diese Organisation?

Nach eigenen Aussagen auf seiner website  begreift sich Attac wie folgt:

„Attac ist die Abkürzung für den französischen Ausdruck „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger*innen“ (association pour une taxation des transactions financières pour l’aide aux citoyens). Ausgehend von der ursprünglichen Forderung, die so genannte Tobin-Steuer (eine Steuer zur Eindämmung kurzfristiger Börsenspekulation) international einzuführen, befassen wir uns inzwischen mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung. Als Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise bieten wir dazu fundierte Analysen sowie klare und vermittelbare Forderungen.“

Und weiter:

„Immer mehr Menschen nehmen wahr, dass die Veränderungen und Probleme in unserer zusammenwachsenden Welt zunehmen:

  • die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auf, hierzulande, innerhalb Europas und weltweit
  • Millionen Menschen leiden Hunger, viele arbeiten unter menschenunwürdigen Bedingungen, Kinder wachsen in Armut auf
  • Unternehmen und Konzerne schreiben Rekordgewinne und entlassen dennoch tausende Mitarbeiterinnen, Politiker und Gewerkschaften scheinen dagegen machtlos zu sein
  • Bildung, Wissen, Gesundheit, Altersvorsorge werden privatisiert und damit vom Allgemeingut zum Luxusobjekt
  • das Klima verändert sich in rasendem Tempo, aber gegen den Ausstoß von Treibhausgasen scheint es kein Mittel zu geben
  • um gefragte Rohstoffe werden Kriege geführt
  • Diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz, sondern die Folge politischer Entscheidungen: Entscheidungen, die wir nicht tatenlos hinnehmen; Politik, die auch ganz anders aussehen kann.

Eine andere Welt ist möglich!

Dem Attac-Netzwerk haben sich bereits 90.000 Mitglieder in 50 Ländern angeschlossen. Wir verstehen uns als Teil einer globalen Bewegung. Auch in Deutschland bildet Attac ein breites gesellschaftliches Bündnis, das von den Gewerkschaften Verdi und GEW über den Umweltverband BUND oder die katholische Friedensorganisation Pax Christi bis hin zu kapitalismuskritischen Gruppen reicht.“

 Quelle: www.attac.de

 

 

]]>